Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 12 (4.4.1890)
- Date
- 1890-04-04
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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;>l. Lahrgang. itr. 12. ßerlttt, 4. April 1890. Der Gemrin-ebote. HSeitcrge zur „Allgemeinen Zeitung des IuöenLHurnsT Unsere Freunde. 6. Berlin, 1. April. Herr Pastor Schwalb in Bremen, der bekannte freisinnige Theologe, hat mit Bezug auf die Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses über den Besuch höherer Lehranstalten durch jüdische Schüler eine Zuschrift an die „Lib. Corr." gerichtet, in welcher er dafür plaidirt, daß die Juden ihren Sabbath auf den Sonntag oerlegen. Herr Schwalb schreibt: „Unberechtigt und durchaus zurückzuweisen ist das Verlangen jüdischer (vitexu, daß ihre Kinder am Sonnabend von einem Theil der Schularbeiten, namentlich vom Schreiben dispensirt werden. Wozu? Auch ivenn sie es werden, verletzen sie doch rnannigfach das Sabbathgebot, dus am Sabbath vollständige Arbeitlosigkeit fordert. In der Schule litten, aufmerksam am Unterricht theilnehmen, ist jedenfalls, gleich viel, was einige Talmudisten darüber sagen mögen, ebenso gut eine Entweihung des Sabbaths, als Schreiben. Jedenfalls macht auch die so beschränkte Tetheiligung am Schulunterricht die religiöse Verwerthung des wöchentlichen Ruhetags, die doch offenbar noch wichtiger ist als das bloße Mchtschreiben, unmöglich. Dazu kollidirt eine solche Beschränkung der Schulaufgaben, wenn sie nur einem Theil der Schüler gewährt wird, »nt jeder vernünftigen Schulordnung und gereicht nicht blos den Dispensirten, sondern auch gewissermaßen ihren Mitschülern zum Schaden, sie ist pädagogisch kaum weniger verwerflich, als es die Erlaubniß U'fire, die Schule an jedem Sonnabend zu versäumen, also wöchentlich itoei Ruhetage zu genießen. Aus den Beklemmungen unb Schwierigsten der Sabbathfeier, wie sie in der Schule und im Leben sich geltend machen, müßten vernünftiger Weise die Rabbiner ihre Glaubensgenossen imreien. Und sie konnten es thun, wenn sie beschlössen, daß der Jude mw Sonntag als siebenten Tag sabbathlich feiern kann, ebenso gut als den Sonnabend. Was steht denn einem solcher Beschluß entgegen? Am bilde doch nur der biblische Satz, daß „Gott, nachdem er in sechs Tagen Timmel und Erde geschaffen, am siebenten Tag ruhte und den siebenten Tag heiligte". Mit diesem siebenten Tag ist allerdings der Sonnabend gemeint. Denn für den Verfasser der betreffenden biblischen Stellen u«ar, wie auch für uns, der Sonnabend und nicht der Sonntag der siebente Wochentag. Doch es ist denkbar, daß Gott möglicherweise an einem andern Tage, als an einem Sonntag das Wort sprach: „Es werde Tcht!" Um so mehr als zur Zeit, wo er es sprach, nach Angabe der Tibel es noch keinen Mond und Himmel, also auch auf Erden noch temen Kalender gab. Erst am vierten Tage wurden bekanntlich, nach imr biblischen Erzählung, Sonne, Mond und Sterne geschaffen. Aber nur glaubt es noch? Wer hält noch den sogenannten mosaischen Schöpfungsbericht für ein Stück wirklicher Geschichte? Von den Inden die ihre Kinder in unsere Schuten schicken, gewiß äußerst wenige. Diesen wenigen könnte man, ohne ihre Frömmigkeit zu beschädigen, eine andere, größere, gotteswürdigere Darstellung von Gott und seiner schöpferischen Tätigkeit beibringen. Dadurch, daß sie den durch eine unfreie Ueberlieferung geweihten, in einer christlichen Umgebung schlechterdings nicht oder nur mit schweren Opfern frei zu machenden Sonnabend ausgeben und den Sonntag dafür annehmen, würden sie endlich einen rechten sabbath gewinnen, einen wöchentlichen Ruhe- und Erbauungstag." Bei allem Wohlwollen, welches für die Juden und deren religiöse Pflichten aus diesen Worten spricht, sind dennoch der Widersprüche so oiele in ihnen enthalten, daß es uns Wunder nimmt, wie ein Gelehrter von Schwalbs Bedeutung sich derselben nicht bewußt werden tonnte. An welchen Theil der Juden glaubt denn Schwalb seine Mahnung gerichtet? An denjenigen, welcher jedem Wort der Heiligen Schrift göttlichen Ursprung zuspricht? Gewiß nicht. Denn er sagt ielbst, daß von den Juden, die ihre Kinder in die öffentlichen Schulen schicken, nur wenige der gläubigen Richtung angehören. Bei den andern aber dürfte der Prozentsatz, welcher einen Dispens vom Schreiben an: Sabbath verlangt, ein ziemlich geringer sein. Aber selbst wenn dies nicht der Fall wäre, wenn wirklich die Mehrzahl oder gar alle jüdischen Eltern diese Forderung stellen würden, darf dann der Umstand in die Wagschale geworfen werden, daß nach der Meinung des Herrn Schwalb der Sabbath doch verletzt würde? Wir wollen gar nicht darüber sprechen, daß die berufenen Interpreten jüdischreligiöser Satzungen, die Rabbiner, hierüber anderer Meinung sind; wir von unserem Laienstandpunkte kennen in rein religiöser Richtung keine objektiven, sondern nur subjektive Siinden. Wir glauben nicht, daß irgend ein Stückchen der Welt aus den Fugen geht, wenn irgendwo seitens eines Juden ein Gebot übertreten wird, vielmehr kommt es daraus an, daß Niemand nach seinem Bewußtsein seine Pflichten gegen Gott verletze. Tenn erst durch das Bewußtsein wird die Sünde zur Sünde. Das ist wohl auch, wie wir annehmen, die Meinung des Herrn Schwalb. — Wenn ferner den jüdischen Schülern aus einem solchen Dispens Nachtheile erwachsen, so werden sie selbst oder ihre Eltern die Nachtheile zu tragen und zu ersetzen haben. Thatsächlich scheint es mit diesen Nachtheilen nicht allzu schlimm 311 sein; wenigstens haben wir noch nie gehört, daß die jüdischen Schüler und Schülerinnen, welche am Sabbath sich des Schreibens enthalten zu müssen glaubten, hinter ihren Mitschülern an Leistungen zurückgeblieben seien. — Auch für die religiöse Erbauung der Kinder, welche allsabbathlich die Schulen besuchen, ist die Besorgnis; Tchwalbslungerechtfertigt. Denn mehr und mehr bürgern sich in großen Gemeinden die Jugendgottesdienste au den Sabbath-Nachmittagen ein. Was nun aber die Verlegung der Sabbathfeier auf den Sonntag anbetrifft, so ist diese Frage keine neue. Sie ist seit Jahrzehnten behandelt und, mit geringen Ausnahmen, in ablehnendem Sinne beantwortet worden. Wir halten es nicht für nöthig, die zahlreichen und wichtigen Gründe für diese Ablehnung hier nochmals einzeln .aufzuführen. — Nur das Eine betonen wir: den bürgerlichen Ruhetag beachten wir nach den Gesetzen des Staates, für den religiösen Feiertag, wie auch immer der Einzelne denselben begehen mag, dürfen Gründe der Zweckmäßigkeit allein nicht bestimmend sein. U Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. --- Berlin, 1. April. Von großem Interesse für die Schuldebatte sind die Mittheilungen der amtlichen „Preuß. Statistik", Heft 102 (Berlin 1890) über die „Statistik der preußischen Landes-Universitäten". Hier finden sich auf den Seiten 65 und 66 die Religionsverhältnisse der Studirenden behandelt; die Thatsache der starken Betheiligung der Juden am Studium wird festgestellt und mit der größeren Wohlhabenheit und dem stärkern Zusammensein der Juden in den Städten begründet. Aber hierauf wies ja der Minister v. Goßler selbst schon hin. Worauf er aber nicht hinwies, das sind die wenigen Bemerkungen, mit welchen auf Seite 67 der angeführte amtliche Bericht schließt. Sie lauten: „Das Ergebniß der obigen Ermittelungen geht somit dahin, daß die Juden, wie sie in jüngerem Lebensalter die Universität beziehen, so diese auch früher verlassen als die Angehörigen der beiden christlichen Hauptbekenntnisse, die sich im Ganzen nicht wesentlich von ein-