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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-04-04 · Heft 12 (4.4.1890) · p. Seite 182

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 12 (4.4.1890)
Date
1890-04-04
Page
Seite 182 (sequence 6)
Language
German
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182 immerhin liberale Gesetzgebung den Juden in Bezug auf Zeugenfähigkeit und Eid auferlegte. Allein das Ceremoniell war nicht mehr derart, daß cs die Eidesleistung am Sabbath und Fest religiös unzulässig erscheinen ließ, und wenn diese auch dem Gefühl des Juden widerstrebte, so lag der Grund dafür nicht sowohl in der Religionslehre, als vielmehr in der Gewöhnung'), welche die Praxis von acht Jahrhunderten erzeugt hatte. Kein Wunder also, daß das Staatsgesetz, welches vom Eide an religiösen Ruhetagen befreite, mit besonderem Tanke angenommen lvurde. Aber ebenso natürlich ist es auch, daß man in dem Augenblicke aufhörte, davon Gebrauch zu machen, wo die Beziehungen zwischen Inden und Christen engere wurden, und die Rechtspflege des Staats durch Verweigerung des Eides Seitens der Juden an jenen Lagen beeinträchtigt werden konnte. In Berlin, wie in Breslau wurden daher in den 60er Jahren, wenigstens in dringenden Sachen, von den dazu abgeordneten jüdischen Bcglaubtcn an Sabbathen und Festen Eide abgenommen. -) (Schluß folgt.) Die Reliquien aus dem Tempel von Jerusalem in Sage und Geschichte. Von Dr. Markus Landau. Das antike römische Reich war wesentlich auf Eroberung, auf Unterjochung und Ausbeutung anderer Völker gegründet. Seine Kriege hatten meistens das Beutcmachen, die Ausplünderung fremder Länder theils zu Gunsten des Staats, theils zu Gunsten römischer Generale, Staatsmänner, Advokaten und Wucherer zum Zwecke. Es blühte und ward immer üppiger, so lange es reiche Länder, wie den Trient, Griechenland, Karthago und Gallien zu plündern gab; es begann zu sinken und ging zu Grunde, als es, mit den armen Germanen in Berührung kam, bei denen außer deutschen Hieben höchstens nur noch Sklaven zu holen waren. Und das muß man den Römern lassen — sie nahmen in jedem Lande, was von seinen Produkten am werthvollsten und am reichlichsten vorhanden war. Sie schleppten aus Griechenland die Meisterwerke der bildenden Kunst, aus dem Orient edle Metalle, kostbare Gewebe und Spezereien, von überall aber, wo es Menschen gab — Sklaven nach Rom. Alk- Julius Caesar die Eroberung Britanniens begann, betrachtete es Cicero als ein schlechtes Geschäft, denn „es ist auf der ganzen Insel kein Loth Silber zu finden und keine andere Beute zu erwerben, als Sklaven, und dazu noch sind es ganz rohe Kerle, nicht einmal einen Gelehrten oder Musiker könnte man unter ihnen finden." (An Atticns IV. 16). Nun, viele britische Sklaven hat auch Caesar nicht nach Rom gebracht; aber als fünf Vierteljahrhunderte später Titus Judäa eroberte, da war die Beute an Sklaven und Kostbarkeiten eine ungeheuere. Der jüdische Historiker Josephus, der den Triumpheinzug des Flaviers in Rom schildert, erwähnt als besonders kostbare Beutestücke die Gerüthe des Tempels von Jerusalem, namentlich den meh- ') Im 15. Jahrh. wurde auch in den Bußtagen, d. h. zwischen Neujahrsu. Versöhnungsfest, nicht geschworen: ’JHJ’Ö S. 31; Orach Chajun 8 602. -) Durch das Gesetz vom 15. März 1869 ist der Eid niore judaicc» mit all seinem Zubehör aufgehoben, und in den voraufgegangenen Kommissiousverhandlungen wurde hervorgehoben, daß dem individuellen Verlangen der Vorgeladenen, an Sabbath-, Fest- und Bußtagen zum Eidestermin nicht erscheinen oder bedeckten Hauptes schwören zu dürfen, vom Richter möglichst willfahrt werden möge, daß dieser Umstand jedoch als selbstverständlich nicht weiter in den Gesetzentwurf ausgenommen werde. rere Talente schweren goldenen Tisch fiir die Schaubrode und de» goldenen, sieben eherne Lampen tragenden Leuchter, welcher, wie an anderer Stelle angegeben wird, zwei Talente wog. Sind unter diesen Talenten attische gemeint, so wog der Leuchter bei 52 Kilogramm, der Tisch vielleicht das Doppelte, was einen Goldwerth von ungefähr 150,000, beziehungsweise 300,000 Mark ergiebt. Wo sind diese kostbaren Stücke, diese Kleinodien jüdischer Km») hingekommen? Aus den Trümmern römischer Paläste und Tempel sind muli tausendjährigem Schlummer gar manche entzückende Arbeiten griechischer Bildhauer ans Tageslicht gekommen und zieren die Museen unserer Großstädte, aber von den kostbaren goldenen Gerüthen, deren sich die Priester im Tempel von Jerusalem bedienten, ist nichts mehr vorhanden, als eine nicht sehr treue zienilich rohe Abbildung am Triumphbogen des Titus in Rom. Und eines der von Josephus erwähnten Beutestücke — „das Gesetz der Inden", wahrscheinlich eine Pergamenthandschrift des Pentateuchs — ist auf dem Bogen gar nichi abgebildet. Dagegen sehen wir dort zwei Posaunen, welche Josephus nicht erwähnt. Wenn ich gesagt habe, die Abbildung sei ziemlich roh und nick» treu, so ist es nicht blos deshalb, weil sie mit den in der Bibel und im Talmud gegebenen Beschreibungen und manchen andern antiken Abbildungen des Leuchters nicht übercinstimmt, sondern weil das betreffende Relief am Titusbogen sich an und für sich als eine dieie Bezeichnungen verdienende Arbeit erweist. So sind die beiden äußersten Arme ungleich und unverhältnißmüßig dick, und an der Basis sind Adler und allerlei Meerungeheuer angebracht.') De» Juden war aber die Abbildung von Thieren überhaupt Verbote», und es kann daher gar nicht geglaubt werden, daß sie ein mit.derlei Figuren geziertes Geräth im zweiten Tempel benutzt haben. Beim ersten Tempel scheint (nach 1. Könige Kapitel 7) dieses Verbot nich! beobachtet worden zu sein. Zu unserer Frage: wo sind die nach Rom gebrachten Tempel geräthe hingekommen? gesellt sich nun eine zweite: was ist von echte» Kultusutensilien des Teinpels überhaupt nach Rom gekommen? Um diese Frage zu beantworten, wollen wir den Schicksalen dieser Kleinodien von ihrer ersten Erwähnung in der Bibel an nachspüre», wobei wir freilich, wo die Geschichte uns im Stiche läßt, zur gläubigen Tradition, zur Sage und Legende unsere Zuflucht nehme» müssen. Im fünfundzwanzigsten Kapitel des zweiten Buch Mosis sind die genauen Anweisungen für die Anfertigung der Tempelgeräthc — Tisch für Schaubrode, Lade für die Gesetzestafeln, Leuchter u. s. w. - enthalten, und wir können mit ziemlicher Sicherheit annehme», daß die im ersten salomonischen Tempel gebrauchten Geräthe diese» Vorschriften entsprachen. Für den frommen Bibelgläubigen bedari dies wohl keines Beweises; aber selbst wer mit manchen moderne» Bibclkritikern annimmt, daß das Pentateuch erst zur Zeit der Könige abgefaßt wurde, wird um so eher annehmen müsien, daß die An Weisungen für die anzufertigenden Geräthe mit den damals bereits in Gebrauch stehenden in genaue Uebereinstimmung gebracht wurde». Doch muß hervorgehoben werden, daß im Exodus sowohl bei den Vorschriften für die Anfertigung der Geräthe als beim Berichi über die Ausführung (Kap. 37) Tisch und Lade als von mit Gold überzogenem Holz angegeben werden, während im ersten Buche der Könige gesagt wird (Kap. 7), der König Salomo habe den Tisck ganz aus Gold gemacht. Was mit dem alten Tisch geschah, wird *) Vergl. Hadr. Relau di, De spoliis templi liierosolymitani in arcu Titiana Romae conspieius. Utrecht 1716.

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