Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 11 (28.3.1890)
- Date
- 1890-03-28
- Page
- Seite 168 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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wurden, sind 491 mit einem Betrage uon 81,090 Üfaif berücksichtigt worden. * Berlin, 25. ÜDlärä. lieber die Vertheiln.ig der Bevölkernng auf die Neligionsbekeuntnisse im deutschen Reich theilt die „Staateucorrespoudeuz" interessante statistische Daten mit. Nach diesen betrug die Zunahme der jüdischen; Bevölkerung in der Zeit vom 1. Dezember 1871 bis zum 1. Dezember 1885 in Prozentsätzen des Standes vom 1. Dezember 1871 im gesammten deutschen Reich 9,96 Proz. Davon fallen ans Preußen 12,58, auf Bayern .5,99, Württemberg 7,56, Baden 5,15, Hessen 2,92, Elsaß-Lothringen 9,90 und ans Sachsen merkwürdiger Weise. 151,01 Proz. Diese verhältnißmäßig geringe Zunahme der Inden erklärt die konservative „Staateucorrespoudeuz" theils ans den in jüngster Zeit „immer! häufiger vorkommenden Uebertritten zu einer christlichen Kirche oder zu freien Gemeinden bezw. den Dissidenten, theils als Ueberschuß der Auswanderung über die Einwanderung". Nur im Königreich Sachsen hat sich seit 1871 die Zahl der Inden außerordentlich vermehrt und sogar mehr als verdoppelt, während dieselbe im Neichslande inzwischen um nahezu 10 Prozent gegen den ursprünglichen Stand zurückgegangen ist. Nach den von der statistischen Kommission der deutschen evangelischen Kirchen-Konferenz gemäß der Eisenacher Konferenzbeschlüsse ans Angaben der landeskirchlichen Behörden znsammengestellten Nachrichten sind in den Jahren 1882 bis 1887 1078 Silben in Deutschland zur evangelischen Kirche und 59 Protestanten zum Jndenthnm übergetreten. Die Angaben für die katholische Kirche fehlen. Herr Paulus Cassel theilt übrigens in der letzten Nummer seines ,.Sunein;i den Lesern freudigen Herzens mit, daß er allein in der vorigen Woche 22 Inden hier getauft habe. Der glückliche! | Breslau, 21. März. Zur Illustration der vom Abg. Zelle zur Sprache gebrachten Fernhaltung jüdischer Mitbürger vom Schöffen- und Geschworenenamte wird dem „B. T." ans Breslau folgender Fall berichtet, den wir ohne Gewähr der Richugkeit wiedergeben: Ein Schöffenrichter in Breslau erkrankt plötzlich; der Aufsicht führende Amtsrichter ordnet die kommissarische Vertretung desselben durch einen Assessor jüdischer Konfession an und berichtet gleichzeitig darüber an den Landaerichtspräsidenten Anton, der hierauf! wie folgt verfügt: Obwohl grundsätzlich Inden kein Kommissorium übertragen werden soll, indem sie in die Lage kommen, Christen E.de abznnehmen, möge es bei der Dringlichkeit des Falles bei der Anordnung bewenden. Der Assessor, der durch einen Zufall Kenntniß von dieser Entscheidung erhielt, beschwerte sich darüber beim Ehefpräsidenten v.Knnowski, von dem ihm der Bescheid wurde: Er habe kein Recht zu der Beschwerde, da er nur durch Indiskretion Kenntniß von der Sache erlangt haben könne, aber auch keine Veranlassung dazu, da ihm ja faktisch das Kommissorium übertragen worden sei. Wir geben diese Mittheilnng wieder, wie sie dem „B. T." zngegangen, in der Hoffnung, daß sie Gelegenheit zu einem! Dementi von zuständiger Seite geben möge. — lieber die Zurücksetzung der Inden bei der Besetzung der Schöffen- und Geschworenenämter gehen uns übrigens noch fortgesetzt Be. schwerden zu aus dem Regierungsbezirk Kassel, aus Lipve Detmold, aus Lübbeckeu in Westfalen u. a. 9. Breslau, 23. März. Heute fand die öffentliche Prüfung der israelitischen Gemeinde-Religions-Uuterrichts-Anstalt statt zu welcher Herr Rabbiner Dr. Joel unter Beröffentlichnna des Jahresberichts der Anstalt eiulädt. Dem Berichte ent nehmen wir die erfreuliche und der Verbreitung werthe Thatsache, daß die Schulbehörde mit großer Strenge darüber wacht, daß alle Zöglinge hiesiger Elementarschulen sich über einen genügenden Religionsunterricht ausweisen, sei es, daß sie eine der hiesigen Gemeinde-Religionsschulen besuchen oder einen solchen Privatunterricht genießen, der diesen Schulbesuch zu ersetzen geeignet ist. Es war ja nicht gerade Gleichgültigkeit gegen die Religion, was die Eltern bisweilen veranlaßt hatte, den Unterricht in Religion nicht rechtzeitig beginnen zu lassen, sondern, da eine gewisse Unbequemlichkeit, ein kleines-Opfer unleugbar damit verbunden ist, ein Ansschieben und Abwarten, bis es für einen erfolgreichen Unterricht zu spät war. Wir können darum der Behörde für ihre Fürsorge nach dieser Richtung nur aufrichtig dankbar sein. Frankfurt a. M., 20. März. Dem soeben veröffent lichten Jahresberichte der „Ach awa", Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger Lehrer, Lehrerwittwen und Waisen in Deutschland, geht ein interessanter Bericht des Vorsitzenden Adols Teblö e über die fünfnndzwanzigjährige Thätigkeit des Vereine voraus. Dem Rechenschaftsberichte für 1889 entnehmen wir das Bild eines erfreulichen Wachsthums. Das Vermögen der „Achawa" ist auf 164,000 Mark, die Zahl der ordentlichen Mitglieder ans 292, die der außerordentlichen auf 929 gestiegen. Mit Jahresnnterstütznngen sind 60 Personen bedacht worden; die für dieselben verwendete Summe bcträgi 10,325 Mark. Leipzig, 24. März. In unserer Stadt, wo Kunst und Wissenschaft mehr als irgendwo im deutschen Vaterlande blühen, wird der Antisemitismus als ein besonderes Schooßkind groß gezogen. Gelegentlich der letzten Reichstagswahlen hatten die Anhänger des antisemitischen Handlangers Fritsche diesen zum Herold erhoben und ihn als eigenen Kandidaten aufgestellt. Nahezu dreitausend haben hierdurch ihrer patriotischen Pflicht genügt. — Diese Männer haben den Mnth gehabt, allerdings ohne Rücksicht auf die in Sachsen nun einmal nicht wegznlengnende sehr starke sozialistische Strömung, welche als eine Gefahr für das deutsche Reich angesehen wird, ihre Sonderinteressen in den Vordergrund zu stellen. Weit schlimmer und gefährlicher aber sind die verkappten Antisemiten unseres lieben Sachsenlandes. Diese fischen im Trüben, wagen sich nicht an die Oberfläche, aber desto zielbewnßter sind ihre Agitationen gegen das Jndenthnm. Es ist deshalb ebenso rühmenswie dankenswerth, wahrzunehmen, wie ein junger, höchst befähigter glanbensgenössischer Rechtsanwalt, Herr Dr. Paul Werth an er, Sohn unseres allgemein bekannten und verehrten Gemeindevorstehers