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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-03-14 · Heft 9 (14.3.1890) · p. Seite 131

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 9 (14.3.1890)
Date
1890-03-14
Page
Seite 131 (sequence 3)
Language
German
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131 schaffenden Wesens geschaffen wurde und erhalten wird. Sie oerbietet uns nicht, an den Zufall zu glauben, aber sie gebietet uns, ihn durch die Vernunft zu unterjochen. Nur sann kann der Mensch ein ethisches Wesen sein, das sich vom Thier unterscheidet und höhere Zwecke verfolgt. Nicht der Zufall regiert die Welt, sonder» die göttliche Fügung, die wir in der Natur, wie iin Menschenleben und ui der Geschichte bewundern, indem wir überall einen Zweck erkennen, der als Absicht jeder Einrichtung und Gestaltung erscheint, und zu dessen Erreichung bestimmte Mittel verwandt werden, und der durch diese wirklich erfüllt ist. Der Glaube an den Zufall würde uns unglücklich und hilflos machen, oas Vertrauen in eine Fügung, die den Menschen in die Welt gesetzt, daß er hier seinen Beruf in völliger Willensfreiheit erfülle, macht uns dagegen gesund und gut. Die Wahl kann nicht schwer sein. Die israelitische Gemeindeorganisation in Ungarn. Von Dr. Julius David, Rabbiner. Preßbnrg, 2. März. Der Kultus- und Unterrichtsminister Graf Albin Csäkh hat mittels Erlasses vom 10. d. die bekannte auch in diesen Blättern bereits erwähnte Eingabe der orthodoxen Dnrchführnngskonimission um Trennung der fortschrittlichen und orthodoxen Juden in besondere Konfessionen abschlägig beschicden, wovon auch die Landeskanzlei der Fortschrittsgemeinde, welche dem Begehren der Orthodoxen in einem Memorandum an den Minister eutgegengetreten war, amtlich verständigt wurde. Dieselbe theilt den Erlaß den israelitischen Knltusgeineinden als erfreuliche Entscheidung mit nnd giebt ihrer Erwartung Ansdruck, daß der Minister auch-sein Versprechen auf Jnartikulirnng der Autonomie der israelitischen Konfession bald erhalten werde. Der ^Inhalt des Erlasses an den Präsidenten der orthodoxen Durchführungskommission ist folgender: Zuerst rügt der Minister, daß die Orthodoxen in ihrer letzten Petition gar keine Rücksicht darauf nehmen, daß er ihre diesbezüglichen Wünsche bereits in einer Verordnung vom Jahre 1888 abweislich beschiedcu habe. Was nun aber die Erklärung der 239 orthodoxen Rabbiner betrifft, daß sich in unserem Vaterlande orthodoxe nnd neologe Israeliten befänden, die zu zwei verschiedenen Konfessionen gehören, so finde diese Behauptung weder in unseren Gesetzen, noch in den auf administrativem Gebiete gemachten Erfahrungen nnd im konfessionellen Leben der Israeliten ivahrgenomincnen Erscheinnnge» auch nur die geringste Unterstützung, abgesehen davon, daß die erwähnte Behauptung von der anderen Seite in Abrede gestellt wird und auch die orthodoxen Rabbiner etwa bestehende dogmatische Unterschiebe nicht namhaft gemacht haben. Trotzdem es daher in Ungarn dreierlei Kultusgemeinden mit verschiedenen Organisationsstatuten giebt, und trotzdem oder eben darum, weil man selbst in einer nnd derselbe» Gemeinde ganz von einander abweichende Riten antrifft, könne mau im Judenthum keine verschiedenen Konfessionen annehmen, was auch ans dem Umstande erhellt, daß bei den Israeliten sich das Bedürfnis; nicht ergab, den Uebertritt von einer Organisation in die andere, oder die Ehen zwischen den Anhängern verschiedener Organisationen durch besondere Uebertritts- oder Mischehe- Normen zu regeln. Auch die Berufung der Orthodoxen auf die preußischen Gesetze, sagt der Minister, sei eine falsche. Denn daS preußische Gesetz regelt nur den Austritt eines Israeliten ans dem Synagogenverbande seines Wohnortes, ohne Austritt ans der jüdischen Religiousgemeinschaft, und verpflichtet den»- Austretendeu auf eine Zeitlang zu weitern Lasten für die betreffende Gemeinde. In nnserm Vaterlande müsse die Regelung den Verhältnissen entsprechend geschehen, und können die Zustände, welche sich in Konsequenz des Rcichstagsbeschlusses vom 18. März 1870 entwickelten, der den Orthodoxen ihr eigenes Organisationsstatnt gewährte, nimmermehr geduldet werden, da die an jene Gewährung geknüpfte Erwartung, es werden vermöge derselben die Reibungen nnd Zwistigkeiten der Israeliten ein Ende nehmen, nicht in Erfüllung gegangen sind, vielmehr die gewährte Freiheit solchermaßen mißbraucht wurde, daß darunter sowohl die Mat r i k e l f ü h r un g als auch die Erhaltung d e r E i n r i ch t n n g e n der Knltnsgemeinden bereits ernstlich gefährdet erschien. Die Verordnungen seines Vorgängers, des verewigten Kultusministers Trefort, gegen welche die Orthodoxen wiederholt petitioniren, finde er für vollkommen entsprechend nnd werde sie auch fernerhin vollinhaltlich aufrecht erhalten. Denn sie gewähren den Knltnsgemeinden die nöthige Freiheit, sowohl im Schoße jeder Gemeinde Betgenossenschaften, nach welchem Ritus immer zn verrichte», als auch dort, wo dies die Anzahl der Mitglieder nnd deren materielle Kraft zuläßt, mehrere selbstständige KnltnLgemeinden unter gewissen Kauteleu zn gründen. Sie gewährleisten daher die freie Ausübung der Religion; und wird durch dieselben auch noch der Zweck erreicht, daß nunmehr die israelitische Matrikelführung als geregelt erscheint und es fernerhin nicht mehr möglich ist, das Recht der freien Gemeindcbildung zum Schaden nicht unwichtiger öffentlicher Interessen nnd in Verkennung der eigenen Vortheilc und Bedürfnisse irrationell anszuüben. Obgleich nun der Minister behufs Ilniformirnng der Gemeindeorganisation keine Zwangsmaßregeln in Angriff zn nehmen gedenke, so erachte er es doch für nothwendig, daß mit Zuhilfenahme solcher Verfügungen, welche die einheitliche Administration sichern — bei Wahrung der Gewissensfreiheit auf gottesdienstlichem nnd rituellem Gebiete — die Knltnsgemeinden in ihren Grnndvcstcn ge-

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