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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-02-21 · Heft 6 (21.2.1890) · p. Seite 88

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 6 (21.2.1890)
Date
1890-02-21
Page
Seite 88 (sequence 8)
Language
German
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88 im Jahre 1889.90 aber ist sie zur Eiiikomnicilstener von einer Jahreseinnahme von 7100 M., als dem ideellen Miethsertrage sämmtlichcr der Gemeinde gehörigen Tempelgriiiidstücke herangczogen und mit circa 233 M. besteuert worden. Die dagegen angebrachte Reklamation ist von dem Magistrat mit der Begründung zurückgcwiesen worden, daß auf Grund des Gesetzes vom 27. Juli 1888, welches die Steuerverpflichtnng der juristischen Personen regelt, bei selbstbeuutzten Räumen der ortsübliche Miethspreis zum Ansatz kommt, und daß die Gegenüberstellung der sonstigen Ausgaben der Gemeinde (die verschiedenen Betlokale erfordern nämlich, wie wohl in den meisten Gemeinden, mehr Ausgaben, als sie Einnahme» ergeben) unzulässig sei, wie auch die Zweckbestimmung des Einkommens auf die Besteuerung ohne Einfluß sei. Wie wir hören, wird die Synagogen-Gemeinde Posen die Angelegenheit in den höheren Instanzen verfolgen. — Vielleicht dürfte es eine würdige Aufgabe für den deutsch-israelitischen Gemeindebund sein, sich in dieser prinzipiell wichtigen Angelegenheit zu äußern oder gar Schritte zu thnn. Denn wohin soll es führen, wenn aus dem genannten Verfahren die Konsequenzen gezogen werden? Schulen, Krankenhäuser, Waisenhäuser, ja selbst Friedhofsbaulichkeiten würden nach ihrem ideelleil Miethswerth besteuert werden. Wir könilcn nicht glaube», daß diese Auffassung die Oberhand behalten wird. Schneidemühl, im Februar. Der au der hiesigen städtischen höheren Töchterschule seit längerer Zeit angcstellte Dr. Adler ist zum Oberlehrer für Geschichte ernannt worden. * Dresden, 17. Februar. Der rühmlichst bekannte Schriftsteller Dr. Adolf Kohut hat vom Kaiser von Oesterreich in Anerkennung seiner vorzüglichen litterarischen Thätigkeit das goldene Verdienst-Kreuz mit der Krone erhalten, eine Auszeichnung, welche wir mit Genugthunng an dieser Stelle registriren. Fürth, 13. Februar. Die Kanfmannswittwe Pauline Berlin hat zum ehrenden Andenken an ihren kürzlich verstorbenen Gatten, den Kultusvorstaud und Gemeindebevollmächtigteu Wilhelm Berlin mit einem Kapitale von 10000 M. eine Stiftung unter dem Namen „Wilhelm Berlin'sche Unterstützungsstiftung" errichtet. Aus den Zinsen sind alljährlich 2—3 Präbendeu an unverschuldet in Roth gerathene selbständige Handwerker zu verleihen. Der Magistrat hat die Stiftung unter Dankeserstattung an die Gründerin für die dadurch bcthätigtc wohlthätige Gesinnung angenommen. Freiburg i. B. Schon wieder ist, so wird der Frankfurter Ztg. von hier geschrieben, ein Student dem Moloch Duell zum Opfer gefallen. Wenn in der jetzigen Zeit zwei Studenten sich im ernstlichen Duell (nicht Mensur) gegenübersteheu, so darf man nahezu als Regel annehmen: cs ist ein Christ und ein Jude. Ein Mitglied des Corps „Rheuaiiia" konnte cs nicht unterlasse», einem Studenten jüdischer Konfession in empörendster Weise das Wort „Judenjunge" ins Gesicht zu schlendern, und zwar vor großer Gesellschaft. Als nun der „Judenjnnge", Herr Eduard Salomou ans Neuwied a. Nh., den Herren von der „Rhenauia" sagte, sie möchten sich geohrfeigt fühlen, war die Sache fertig. Das Duell (bei drei Schritten Distanz, dreimaligem Kugelwcchsel) fand am Donnerstag, 6. d. M., Morgens 8 Uhr statt. Beim zweiten Gauge wurde Herr Salomou durch Magen und unteren Theil der Lunge geschossen — Mittwoch früh erlag er der erhaltenen Schußwunde. Herr Salomou hätte letzten Donnerstag, an dem eben das Duell stattgefunden, sein medizinisches Staatsexamen beendigt gehabt. Oesterreich-Ungarn. ,? Wien, 15. Februar. Es ist bezeichnend, daß das Gesetz, betreffend die Regelung der äußern Rechtsverhältnisse der israelitischen Religions-Genossenschaft' in Oesterreich, von dem parlauientarischen Jargon einfach das „Judeugesetz" und die Debatte darüber die „Jndciidebatte" genannt wird. Das entsprach ganz dem Charakter der Verhandlung. Von dem Gesetze selbst und seinem Inhalt, von der Knltusgemeiude oder von der Qualifikation des Rabbiners, war blutwenig die Rede, desto mehr aber von den Juden von ihren Lastern und Tugenden, von ihrer Nützlichkeit oder Schädlichkeit für das öffentliche Wohl, von Judenhaß und Judenfreuudlichkeit. Die ganze Debatte kam mindestens um zwei Dutzend Jahre zu spät. Sie wäre vielleicht am Platze gewesen, als mau die Staatsgrnndgesetzc schuf; damals hätte man die Erörterung darüber etwa begreifen können, ob die Juden in den Grundsatz der allgemeinen Gleichberechtigung einbezogeu werden sollen oder nicht. Heute aber ist solches Gerede ein Anachronismus. Trotzdem war auch der zweite und dritte Tag der „Judendcbatte" ausschließlich dem Anti-Semitismns und der sogenannten Jndenfrage gewidmet. Namentlich der Abgeordnete Bloch, welcher die Bekämpfung des Anti-Semitismns berufsmäßig betreibt, trat am Dienstag mit einer großen nnd scharfen Philippika gegen diese Seuche der Geister auf. Das Haus verdankte ihm eine glänzende Rede, denn er hat es vor Allem verstanden, in die moralische Brüchigkeit und die „inwendige Geflicktheit" der meisten antisemitischen Häuptlinge grell hineinzuleuchten. Am Donnerstag beherrschten die Anti-Semiten das Gebiet durch Dr. Lueger, ohne es zu größerer Wirkung als einen ordentlichen Skandal zu bringen, der die Räumung der Galerien nothweudig machte. Und am Freitag erst, also in der dritten Sitzung, wurde das Gesetz in der Spezialdebatte nahezu unverändert angenomnien. Wir stellen nun im Nachfolgenden den wesentlichen Inhalt desselben zusammen. Das Gesetz bezeichnet als die Grundlage der Organisation der jüdischen Religions-Genoflenschaft die Kultus ge mein de, deren Aufgabe cs ist, für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu sorge» und die durch diesen Zweck gebotenen Anstalten zu erhalten. Jede Kultusgcmeinde umfaßt ein örtlich begrenztes Gebiet, in welchem nur eine Kultusgemeinde bestehen kann. Jeder Jude gehört der Kultusgemciirdc an, in deren Sprengel er seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Die Feststellung der Gemciudcspreugel ist im Verordnungswege binnen drei Jahren

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