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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-02-21 · Heft 6 (21.2.1890) · p. Seite 87

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 6 (21.2.1890)
Date
1890-02-21
Page
Seite 87 (sequence 7)
Language
German
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87 vor, weint mich Christen in demselben oder einem anderen Prozesse schwören sollten, daß der Richter die christlichen Zeugen anfforderte, die Belehrung des Rabbiners mit anzuhören. Ich hatte auch die in den Kriegsdienst eintrctende» jüdischen Mannschaften über de» Eid zu belehren und ihn abznnehme». Der Offizier a Jour reichte mir die gedruckte Eidesformel vor, ich las sie mir zuvor durch, und als ich sah, daß sich darin ungefähr die Worte befanden: Ich schwöre ohne Hintergedanken, nicht nach dem Sinn, den ich etwa unterlege, sondern n. s. w.. Welche Worte in der Eidesformel für die christlichen Mannschaften sich nicht vorfinden, erklärte ich, auch für die jüdischen die fraglichen Worte wegzulassen, es erhob sich kein Widerspruch. Aber als der nun hochselige König Wilhelm die Negierung antrat (Auf. Januar 1861), kam der Major auf mein Zimmer, mich einladend, am Morgen den jüdischen Mannschaften, deren es damals eine stattliche Zahl gab, den Eid zur Fahne abzunehmen, da er aber gehört habe, ich lasse manches (nämlich die fraglichen Worte) iveg, so mache er mich darauf aufmerksam, daß dies miznlässig sei. Dann kann ich, das war meine Erwiederung, den Eid nicht abnehmen. Der Major drang in mich mit den Worten, welche» Eindruck wird es wohl machen, wenn einer der ersten Berichte »ach seinem Negiernngsautritte an S. K. Majestät lauten Iverde, daß ein Rabbiner den Eid nicht genau »ach Vorschrift abnehmen wollte. Ich entgegnete: „Die Heiligkeit des Eides erfordert es, daß er zwanglos mit voller Gemüthsruhe geleistet werde, welche ich bei de»! Schwörenden nicht voranssetzen kann, wenn er es schmerzlich empfinden muß, daß in dem Augenblick, wo ich ihn vermahne, sein Leben für das Vaterland zu opfern, ihm als Inden, im Gegensätze zu seinen christlichenKameraden, eine Zurücksetzung, ein Vorurtheil, ein beleidigender Argwohn entgegengebracht wird." Da wir uns nicht anders einigen oder verständigen konnten, hielt ich die Eidesbelehrung, und der Major nahm den Eid ab, und so verhält es sich hier noch bis auf den heutigen Tag. Insterburg, 16. Februar. Zwischen zwei jüdischen Gemeinden in Ostpreußen, Lötzen nnd Widminuen, ist ein bedauerlicher Streit ansgebrochen, zu dessen Schlichtung das Schiedsgericht des ostprenßischen Gemeindeverbandes vergeblich angernfen worden ist. Der Verbandsausschuß berichtet darüber: Seit einer Reihe von Jahren haben die der Gemeinde Lötzen statutarisch zugewiesenen, in Widminuen wohnenden Inden die Bildung einer selbstständigen Gemeinde angestrebt, haben ans eigenen Mitteln einen Gottesacker erworben, — den Leichenwagen gab die Lötzener Gemeinde her — und eine Bctstnbe mit eigenem Gottesdienste an den Festtagen uuterhalteu. Ihre Anträge sind jedoch in der Lötzener Gemeiude- Versammlnng, zu welcher sie selbst bei 10 Familienhäupteru »»r 3 stimmberechtigte Mitglieder stellte», wiederholt znrückgewiesen Worden. Schließlich ist ihnen eine mehrere Jahre hindurch von den Lötzener» zugebilligte Beihilfe von 60 Mark jährlich ohne stichhaltige» Grund entzogen worden. So hatte sich, während Widminuen im Laufe der Jahre einen Zuwachs an jüdischen Familien bis ans 15 erfuhr, zwischen dem Gemeinde-Vorstände Lötzen und seinen Widminner Mitgliedern ein unfriedlicher Verkehr heransgebildet, bei dem die Widminner eine Befriedigung des ritualen Bedürfnisses und den lluterricht für die 15 schulpflichtigen Kinder durch den Vorstand in Lötzen nicht zu erreichen vermochten. Als endlich im Mai d. I. der lange zuvor au gedrohte Austritt ans dem Judenthume des höchst besteuerten Mitgliedes in Widminuen zur Thatsache geworden war, zwei andere die nächsthöchsten Beiträge zahlenden Mitglieder ebenfalls Miene machten, jenem gänzlich unerwarteten Vorgänge zu folge», da brachte der Lötzener Vorstand diesen Fall, der seine Gemeinde mit dem Verluste erheblicher Beisteuern bedrohie, bei dem Ausschüsse des Verbandes der Syuagogen- Gemeinde Ostpreußens beschwerdeführend zur Anzeige und bat um Einschreiten beziehungsweise richterliche Entscheidung. Der Riß war inzwischen im Laufe der Jahre tiefer geworden, die Stimmung der Widminner Inden unversöhnlich geblieben, der Vorstand in Lötzen zur Aufgabe seines in gutem Glauben eingenommenen, rein formalen, unnachgiebigen Standpunktes nicht geneigt. Das Schiedsgericht fällte seinen Spruch dahin: „daß die Gemeinde Lötzen vom nächsten Etatsjahre ab ihre in Widminuen wohnhaften Mitglieder, anstatt des bisherigen Beitrages von ’A der von den Lötzener Mitgliedern zn leistenden Beiträge, nur fortan mit der Hälfte zu ihren Gemeiudelasten heranziehen möge." Im Gerichte war auch die Ansicht vertreten, daß man in Betracht des bereits unheilbar gewordenen Zwiespalts die Entlassung der Widmiimer Mitglieder ans dem Gemeindeverbande behufs Bildung einer eigenen Gemeinde der Lötzener Gemeinde dringend empfehlen möge. Diese Ansicht ist in der Minderheit geblieben. Ehe jedoch das Schiedsgericht noch dazu gelangen konnte, seine Entscheidung den Parteien »litzutheilen, traf die Nachricht ein, daß die Widminner Inden — 15 Familien — ohne den Schiedsspruch abzuwarteu, bereits zur Bildung einer eigenen Gemeinde, unter Engagement eines Kultnsbeamten, zusammengetreten seien mit der ausgesprochenen Absicht, die j Trennung von der Lötzener Gemeinde und Konstitnirnng als j selbstständige Korporation bei der königlichen Negierung zu! betreiben.! Da gesetzlich die Genehmigung der Regierung von der! Zustimmung aller Betheiligten, also auch der Synagoge»- i Gemeinde Lötzen, abhängig ist, so dürfte eine nachträgliche! Annahme des Schiedsspruches noch nicht ausgeschlossen sein.! l». Von der Warthe. Vieles Aufsehen erregt eine Verifügnug der Posener Steuerbehörden, welche, wenn sie j Rechtskraft gewinnt, eine empfindliche Belastung der kleineren Gemeinden mit sich bringen würde. Die Shnagogen-Gemeinde Posen war seit Jahren von dem Miethsertrage eines kleinen Grundstücks mit circa 15 M. Kommmialstener belastet;

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