Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 6 (21.2.1890)
- Date
- 1890-02-21
- Page
- Seite 86 (sequence 6)
- Language
- German
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86 wurde, übergab der Rabbiner mit Worten des Dankes gegen die Vorsehung, aber auch für die Gründer und Wohlthüter der Anstalt, die neuen Stätten ihrer Humanitären Bestimmung und flehte Gottes Schutz und Segen ans das Hans und seine Insassen herab. Alsdann folgte die eigentliche Gedächtnißfcier. Zuerst wurden die Psalmen 16, 49 u. 56 rczitirt, worauf die Gedächtnißrcdc folgte. Anknüpfcnd an den Wochenabschnitt, der am Tage vorher vorgclcscn war, wies der Rabbiner auf seinen reichen Inhalt, auf die Offenbarung am Sinai, hin und suchte nun uachzuweiseu, das; das II. Gebot, ans welchem so oft von nicht jüdischer, gegnerischer Seite ein Gott der Rache herausgedentet wurde, im Gegentheil einen Gott der Liebe lehre, und daß das poked awon Owaus eine natürliche Folge des Bösen sei; die Strafe des Bosen sei wiederum das Böse, es wirke aber nur bis ins dritte Geschlecht nach, während das Gute noch bis ins tausendste Geschlecht gute Folgen aufweist. Das Judenthum lehre einen Gott der Liebe, das war der Grundgedanke des Redners, und Israel habe zu allen Zeiten Liebe und Humanität geübt. Dieses beweise auch die Anstalt, die auS pietätvoller Liebe gegen die Eltern, ans Liebe gegen die leidende und gebrechliche Menschheit ohne Unterschied der Konfession gegründet wurde. Mit besonderer Erwähunug der bereits verstorbenen Stifter und Vorsitzenden des Kuratoriums der Anstalt, der Herrn Louis und Jacob Löb Eltzbacher und des stellvertretenden Vorsitzenden und ehemaligen ersten Vorstehers der Synagogen-Gcmeindc S. M. Frank schloß die Gedächtnißrede, die vom Herzen laut und znm Herzen ging. Die Feier schloß mit einem Gebet für das Seelenheil der verftorbciicu Wohlthüter und Erwähnung ihrer Namen, unter denen die hochaugeschensten Bürger unserer Stadt und viele von auswärts sich befinden, und mit dem Kaddischgebet. Zu der Feier waren fast alle Angehörige der Familie Eltzbacher, auch die in weiter Ferne wohnen, erschienen, außerdem Mitglieder dcS Vorstandes der Synagogengemeinde und der Repräsentanz. Das Asyl, das eine Mustcranstalt genannt werden darf, sei hiermit allen Edlen, die für das Leid und Weh ihrer Mitmenschen ein fühlendes Herz haben, warm empfohlen; in letzter Zeit ist ihm von dem verstorbenen Geheimen Regierungsrath Dagobert Oppenheim ein Legat von 10,000 Mark überwiesen worden. ß Aus Schlesien, im Februar. Sehr geehrte Redaktion! Es wird nicht ohne Interesse sein, zu dem Bericht über die Eidesverhältnisse in Gießen (Nr. 3. d. Zeitung d. Judenth.) ein Seitenstück mitzntheilen, zumal die Geschichte des Judeneides eine Geschichte des Jndenthums ist. Im Verhältniß zu den Vermahnilugeil bei Judeneiden, wie wir sie im „Sachsen-und Schwabenspiegel" vorfinden, lvar ja die von dem sel. M. Mendelsohn im vorigen Jahrhundert verfaßte und in der preußischen Gerichtsordnung rccipirte Adinoiiitionsformel ein sehr großer anerkeunenswerther Fortschritt. Diese Formel ist ganz nach Gemara Sch'bnoth 39 abgcfaßt und wurde nach behördlicher Vorschrift von allen preußischen Rabbinern oder sonstigen Knltnsbeamtcn wörtlich vorgelesen. Als ich vor einigen vierzig Jahren mein Rabbincramt antrat, zu dessen Funktionen auch die Abnahme der Eide gehörte, erklärte ich! dem Direktor des Gerichts, daß ich mich nicht an die der Gerichtsordnung abgedrnckte Mendelsohn'sche Vermahnungsj forme! halte, sondern frei nach meinem besten Wissen und; Gewissen vermahnen werde, und ich fand keinen Widerspruch, i plls ich meine Stelle in hiesiger Stadt ailtrat, gab ich den, Richtcrkollegium dieselbe Erklärung ab*), und sie wurde gebilligt. Ich war kaum 14 Tage hier, da wurde ich — nicht wie sonst üblich, nach mehrtägig vorhergcgangcner schriftlicher Aufforderung — brevi manu vor das Schwurgericht geladen, und als ich mich hinstellte, um die Vermahnung air den Zeugen zu richten, reichte mir der Vorsitzende des Schwnrgcrichtshofes**), er mar von außerhalb, ein Exemplar der Gerichtsordnung hin mit den Worten: „Herr Rabbiner, es steht Ihnen wohl frei, später eine besondere, freie Belehrung und Vermahnung zu halten, zunächst aber müssen Sie die Vermahnung so vorlesen, wie sie hier abgcdruckt ist." Ich kämpfte einen Augenblick, hatte aber nicht Zeit zu überlegen und fügte mich, ich las die gedruckte Vermahnung wörtlich ab, richtete alsdann Worte der Belehrung au den Zeugen ganz nach meiner innersten Ueberzeugung, die die elftere fast ganz paralysirtc; war die elftere die richtige, die wahre, so war es die zweite nicht, war es diese, so war die erste ganz inkorrekt, tertinm non datur. Und die freie Belehrung und Vermahnung, weil sie neu lvar, hatte besonders Eindruck gemacht, der Staatsanwalt hob in seinem Plaidoyer hervor: Nach einer solchen Vermahnung, wie wir sie hier gehört, können wir dem Zweifel nicht Raum geben, daß der Zeuge nicht die Wahrheit beschworen habe. Und der Vertheidiger bemerkte: Die Vermahnung war allerdings recht eindringlich, ich nehme auch nicht an, daß der Zeuge wider besseres Wissen, sondern aus Jrrthnm eine Unwahrheit beschworen hat. Seit jenem Vorfall habe ich nie mehr nach der Mendelsohn'sche» Formel, sondern immer frei nach meiner Ueberzeugung und je nach der Würdigkeit des Charakters und der Intelligenz des Schwörenden die Belehrung gestaltet. Es kam bisweilen *) In der Mendels, tnlmub. Vermahnungsformel heißt es: Bezüglich anderer Sünde ist Gott langmüthig, gegen Meineid dagegen tritt die Strass ein allsofort und allsobald. Woher aber, bemerke ich, die Meineidprozcsse? und wenn vollends der Schivörende schon früher einmal einen Meineid geleistet, was denkt er über die Vermahnung? Ich weiß es besser, ans meiner eigenen Erfahrung, daß die Strafe nicht allsofort und alsobald eintritt. Ferner heißt es in der fraglichen Ermahnung: Bei anderer Sünde leidet nur der Sünder selber, beim Meineid trifft die Strafe die ganze Stadt, das ganze Land. Wird diese Erwägung einen Schurken deshalb vor dem Meineid zurückschrecken, weil Unschuldige mitlcidcn werde»? **) Der hiesige Direktor, der der Schivurgcrichtsverhandlung als Gast anwohntc, scheute sich nämlich vor dem Vorsitzenden von außerhalb, und glaubte daher zu seiner Beruhigung demselben die Andeutung geben zu müssen, daß ich von der recipirten Vermahnung abslrahircn werde.