Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-02-09 · Heft 4 (9.2.1890) · p. Seite 58

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 4 (9.2.1890)
Date
1890-02-09
Page
Seite 58 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3227825-3227830--46819-3268304
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

ui geitiitfcit Theileu Rußlands. Die erste dieser Maßregeln hatte zur Folge, die Zahl der israelitischen Zöglinge auf 3pCt. zu reduziren in denjenigen Städten, wo die israelitische Bevölkerung 40, 50 und 75pCt. beträgt; früher war die Zahl der israelitischen Schüler im Verhältniß zu der israelitischen Bevölkerung. In Folge dieser Einrichtung werden die Israeliten bald keinen neuen Kandidaten zu den technischen und freien Berufszweigcn stellen könne», wo sie bis jetzt in Ehren bestanden haben. Diese Berufszweige sind ihnen nicht offiziell verschlossen, doch wird ihnen die wissenschaftliche Vorbereitung fehlen, um dieselben wählen zu können. Noch eine andere betrübende Maßregel ist gegen die Israel. Advokaten getroffen worden. Die Gerechtsame bezüglich der Juristen ist nicht die nämliche in ganz Rußland. Im größten Theile des Landes muß man, um Advokat zu werden, vom Kaffationshof des Bezirks angenommen werden, und bis jetzt hatten diese Gerichtshöfe Israeliten nur sehr selten das Recht zu plädiren gewährt. In den Städten Petersburg, Moskau und Odessa (wenn wir nicht irren) liegen die Dinge anders. Dort bildet das Gericht eine Körperschaft, und ein Advokat durfte plädiren, wenn er von seinem Rath der Körperschaft aufgenommen war. Es muß zur Ehre dieser Rathsversammlung gesagt werden, daß sie die Israeliten niemals systematisch abgewiesen hat, und daß sie sich ihnen gegenüber stets liberal zeigte. Nach einem neueren vom Minister stammenden Befehl soll in Zukunft die Einwilligung des Nathes nicht mehr für die Israeliten genügen und müßte erst die Zustimmung des Ministers erhalten. In letzter Zeit ist diese Zustimmung oft versagt worden, und darum wäre diese neue Verordnung getroffen worden. Es muß bemerkt werden, daß alle Advokaten der baltischen Provinzen, die dem gleichen Zwange unterworfen sind, augenblicklich zugelaffen worden sind, wenngleich die Mehrzahl unter ihnen nicht der orthodoxen Kirche angehört. Man weiß, daß eine gewisse Kategorie von Israeliten nicht unter dem Gesetz des festen Aufenthaltsrechls steht, vornehmlich diejenigen, welche die Universitäten besucht und gewisse Atteste anfznweisen haben. Auf Grund dieses Gesetzes durften sich Aerzte, Advokaten und Kaufleute in Central-Rußland uiederlassen. Es war selbstverständlich, daß ihre Frauen und Kinder dasselbe Vorrecht genießen mußten, selbst nach dem Tode des Gatten und Vaters. Es ist stets so gewesen, und ein entgegengesetztes Verfahren hätte den Werth des Gesetzes anullirt. Ein neuer Miuistererlaß giebt demselben eine ganz andere Auslegung. In Zukunft werden Kinder und Wittwen eines Mannes, der das Aufenthaltsrecht außerhalb des den Israeliten zugewieseuen Rayons besaß, aus ihrem Wohnort gewiesen werden, wenn sie selbst nicht in der Kategorie stehen, die das freie Recht in Rußland genießt. Jakoutsk, im Dezember. „Times" und andere Blätter berichteten neulich über Greuelthaten, welche gegen eine Schaar Verbannter verübt wurden, die keine politischen Verbrecher, sondern blos den Behörden mißliebige Leute waren, und welche man zwang, nach der äußersten Nordgrenze Sibiriens ansznwanderu. Unter den Verbannten befanden sich auch mehrere Inden und Jüdinnen, so Leon Kohen-Bernstein und Sarah Kohen-Berustein, Joseph Minor, Moses Bramson, Michael Katz u. A. Die Verbannten hatten sich an den Gouverneur in Jakoutsk in einer Petition mit der Bitte gewendet, es möge ihnen gestattet werden, genügenden Proviant einzukanfen. Deshalb wurden sie der Auflehnung angeklagt. Gendarmen und Soldaten umzingelten das Haus und schossen durch die Fenster und Thüren. Mehrere Personen wurden getödtet, andere verwundet. Auf Befehl des Gouverneurs Jgnatieff von Ostsibirien wurden die Unglücklichen, theils schwer verwundet, vor ein Kriegsgericht gestellt. Leon Kohen- Bernstein wurde zum Tode verurtheilt, alle Anderen erhielten Kerkerstrafeu zu 20 und 15 Jahren. Bernstein, der während des Kampfes mit den Gendarmen von vier Kugeln getroffen worden war und schon in den Verhaudlungssaal im Bett gebracht werden mußte, wurde unter den Galgen getragen, dort legte man ihm den Strick um den Hals, zag ihn empor und schob das Bett unter den Füßen weg. In einem rührenden Briefe hatte er von seinen Freunden und Schicksalsgenossen Abschied genommen. Ein PassuS dieses Schreibens lautet: „Nicht ein Atom von Kraft geht in dieser Welt verloren. Deshalb kann auch das Leben eines Menschen nicht verloren gehen. Trauern wir also um das Leben nicht. Der Tod soll den Tod begraben. Ihr habt noch im Leben eine sehr sittliche Aufgabe vor Euch, wenn Ihr auch leidet, in Gefangenschaft, im Exil seid, Ihr bereitet doch vielleicht zukünftigen Geschlechtern ein schöneres Leben vor, ja vielleicht seht Ihr selbst noch bessere Tage. Lasset diese Hoffnung nicht fahren, wie ich sie nicht aufgebe, selbst in dem Momente, da ich das Schaffst besteige." Jeuitketon. Aus dem Leben eines Entgleisten. Eia galizisches Lebensbild von S. H o r o w i tz. Im Eisenbahnconpö dritter Klasse saß mir gegenüber ein Männlein, welches meine Aufmerksamkeit erregte. Mein vis-a-vis war schmächtig, von kleinem Wüchse, mit gebeugtem Rücken, verwahrlostem Aeußern und mochte vierzigJahre zählen. Obwohl er sich „deutsch" trug, erkannte ich ihn sofort als galizischen Landsmann, und sein verkommenes Aussehen rief meine Theilnahme wach. Sein spitz auslaufender, ungepflegter Bart umrahmte ein schmales, langes Gesicht von krankhaftblassem Teint, und um die Ohren spielten noch wenige Haarringelchen als Ueberbleibsel der ehemaligen Peoth. Die ganze Gestalt hatte etwas Gedrücktes an sich, und manchmal zuckte

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.