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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-02-01 · Heft 3 (1.2.1890) · p. Seite 40

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 3 (1.2.1890)
Date
1890-02-01
Page
Seite 40 (sequence 8)
Language
German
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40 Dortmund eine Conferenz ab, um das Ergebniß des abgelaufenen Geschäftsjahres zu ermitteln und die Unterstützungen für das laufende Jahr festzustellen. Die betrübende Voraussetzung, welcher wir an dieser Stelle im vorigen Jahre Ausdruck gegeben haben, hat sich leider erfüllt. Die Zahl der Ilnterstützungsantheile hat sich um 19 vermehrt, indem sie von 49 auf 68 gestiegen ist, und obschon die Einnahmen, — Dank der wohlwollenden Betheiligung der bisherigen Wohlthäter — so ziemlich dieselben geblieben sind, so haben wir schweren Herzens uns doch gezwungen gesehen, den Einzelantheil von 62 Mark auf 44 Mark herabz»- setzen, ein Ausfall, der unfern Emeriten, unfern Wittwen und Waisen recht empfindlich sein muß. Auch für das laufende Jahr ist bereits der berechtigte Anspruch einer Familie zum 1. April angemeldet, wodurch die Zahl der Unterstützungsantheile sich wiederum um 7 vermehrt, und wir werden alsdann 7 Emeriten, 12 Wittwen und 7 Waisen zu unterstützen habe». Es bedarf wohl nur dieser Andeutungen, um unsere Freunde und Wohlthäter zu immer regerer Thätigkeit anzuspornen. Mögen sie in dem Bewußtsein, die Noth armer emeritirter Lehrer, ihrer Wittwen und Waisen nach Kräften lindern zu helfen, reichen und süßen Lohn finden! Gießen, im Januar. Meine Collegen im Amte, die, gleich mir, mit Militärbehörden in amtliche Berührung kommen, dürfte es interessiren, Kenntniß von nachfolgender Correspondenz zu erhalten, die ich in Betreff der Beeidigung der jüdischen Rekruten zuerst mit dem Oberst des Infanterie-Regiments Nr. 116 Herrn Rogge hier, und dann appellirend mit dem General-Lieutenant und Divisions-Com mandeur Herrn v. Wißmar in Darmstadt geführt habe. Am 25. November 1888 schrieb ich an den Herrn Oberst Rogge hier: „Bis zur jüngsten Rekruten-Beeidigung hier hat diese für Protestanten, Katholiken und Juden in ganz gleicher Weise und Form stattgefunden. Nach empfangener Belehrung durch ihre Geistlichen in den Gotteshäusern, leisteten sie gemeinschaftlich unter freiem Himmel den Fahneneid. Kürzlich aber wurden hier die Protestanten und Katholiken in ihren Kirchen nicht bloß belehrt, sondern auch vereidigt, nachdem zuvor durch eine Compagnie Soldaten die Regimentsfahne unter Musikbegleitung dahin gebracht worden war; wohingegen die Beeidigung der jüdischen Rekruten, 15 an der Zahl, in alter Weise ohne Sang und Klang geschah: Belehrung in der Synagoge und Beeidigung in der Zeughauskaserne. Diese Verschiedenheit in der Beeidigung der christlichen und jüdischen Soldaten hat unser religiöses Gefühl wie unseren Patriotismus unangenehm berührt. Warum sollen diese in anderer, weniger feierlicher Weise den Fahneneid schwören als ihre ckristlichen Kameraden! Wir sind zwar überzeugt, sie werden darum nicht weniger treu und fest wie diese zu ihrer Fahne halten und sie, gleich ihnen bis zum letzten Blutstropfen vertheidigen. Immerhin erscheint nach vielen Seiten hin der Wunsch und Antrag berechtigt, daß die Vereidigung der jüdischen und christlichen Rekruten in gleicher Form geschehe, um was wir ein verehrliches Regimentscommando ergebenst bitten wollten." Da dieses Schreiben seltsamer Weise ohne Antwort blieb, glaubte ich, vor weiteren Schritten, abwarten zu müssen, ob bei nächster Vereidigung diese Verschiedenheit abermals stattfinden werde. Und das war in der That im November dieses Jahres der Fall. Daraufhin fragte ich bei meinen Collegen in Darmstadt und Mainz an, wie es in dieser Hinsicht bei den dortigen Garnisonen gehalten werde. Beide antworteten: „daß eine Verschiedenheit in der Beeidigung der verschiedenen Confessionen dort nicht stattgefunden; das Verfahren sei in diesem Jahre dasselbe gewesen, wie in früheren. Nachdem die Rekruten von den Geistlichen ihrer Confession über den Eid Belehrung erhalten hatten, wurden sie alle gemeinschaftlich in der Kaserne von einem Officier beeidigt." Im Besitze dieser Antworten begab ich mich sofort zum Herrn Oberst Rogge, stellte ihm die Sache nochmals vor und wiederholte schließlich die Bitte meines obigen Schreibens an ihn. Der Herr Oberst antwortete: (es wohnte unserer Unterredung ein höherer Officier bei!) „Ich halte die Eidesleistung in der Kirche für feierlicher, würdiger und wirkungsvoller, als die unter freiem Himmel; und aus diesem Grunde habe ich in meiner Machtvollkommenheit^) diese Anordnung getroffen. Deutschland ist, fuhr er fort, ein christlicher Staat und es ziemt sich nicht, die Fahne in die Synagoge bringen und die jüdischen Soldaten da von einem christlichen Officier beeidigen zu lassen." Hierauf erwiderte ich: Die Synagoge sei ein Gotteshaus wie jede Kirche; und es würde, glaube ich, weder die Ehre und Würde der Fahne, noch die des christlichen Officiers darunter leiden, wenn die jüdischen Soldaten da in Gegenwart des Rabbiners beeidigt würden. Anderseits sei ich dagegen auch der Meinung, Kriegsfahnen und Waffen sollten von den Friedensstättey der Gotteshäuser fern bleiben, und der Eid unter freiem Himmel sei feierlicher und würdiger, wenigstens ebenso feierlich und würdig als der in der Kirche, besonders weil er da gemeinschaftlich von allen Confessionen geschworen werde. Werden sie doch gemeinschaftlich, nicht getrennt nach Confessionen, zur Schlacht

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