Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 52 (24.12.1897)
- Date
- 1897-12-24
- Page
- Seite 614 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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614 Schulzeit cm. Es hieße demnach, sich des wirksamsten Mittels zur - Hebung des jüdischen Religionsunterrichts berauben, wenn man die ersten Schuljahre für denselben unbenutzt lassen wollte. Was sind Schüler' mehr oder weniger als--.ihre christlichen ^WtsWley daß sie" mehrere Jahre ohne Religionsuntericht bleibem Wmen? Die -Schwierigkeiten^ die sich in Berlin der Einführung desselben an den unteren Klassen entgegenstellen, sollten keinesfalls dazu führen, den Unterricht einfach ausfallen zu lassen. Es werden sich schön 'Mittel und Wege ausfindig machen lassen, um alle dort vorhandenen Schwierigkeiten zu heben. Und in dem Antworfichreiben des Vorstandes an die Behörden wird auf solche hingewiesen. ..Geradezu verhängnißvoll aber wäre es, wenn die Regierung bei einer generellen Neuordnung des jetzigen Zustandes den Grundsatz aufstellen wollte, daß. die Schulpflicht für den jüdischen Religionsunterricht erst mit dem zweiten oder dritten Schuljahre anhebe. Hiergegen würden viele Gemeinden aus den oben angeführten. Gründen entschieden' Verwahrung einlegen. Wir wollen keine Privilegien, sondern nur. Gleichberechtigung. Die Woche. ' ' Berlin, 22. Dezember. fte konservative Partei scheint allen Ernstes mit der Absicht uNizugehen, den Ruf: „Gegen Judenthum und Revolution" zur Wahlparole zu machen. Aber sie würde damit' auch zugleich darauf verzichten müssen, für eine politische Partei zu gelten; den Antisemiten gegenüber wird ihr aber auch diese Wahlparole, wie es den Anschein hat, nichts nützen. Denn der häusliche Krieg zwischen beiden Parteien, hat noch immer nicht aufgehört. ' 'Unsere braven Antisemiten halten jetzt übrigens im Reichstag ihre Wahlreden zum Fenster hinaus. Die Herren Zinnnermann, Ahkwardt und Werner haben bereits gesprochen — und zwar mit großem Heiterkeitserfolg, die anderen werden wohl nach den Ferien folgen. Man darf sich aber gar nicht darüber wundern, daß sich die Antisemiten im Grunde genommen so ruhig verhalten; sie wirken und weben, im Dunkeln, und der innere Zusammenhang der antisemitischen Bestrebungen in allen Ländern Europas ist erst kürzlich wieder durch eine eklatante Thatsache bloßgelegt worden. Das traurige, aber einträgliche Geschäft der Judenhetze besorgt in Rumänien! bekanntlich die sogenannte „Rumänische Kulturliga" (lucus a non lucendo). Nun besteht aber ein reger Wechselverkehr zwischen dieser Kulturliga und der christlich-sozialen Partei in Oesterreich — und zwar aus dem Haß beider gegen die Magyaren entspringend. Die Fäden spinnen sich aber noch weiter — bis nach Deutschland. Man weiß, daß die mit den österreichischen Antisemiten so innig verbrüderte Deutsch-soziale Reformpartei die Magyaren nicht -minder, grimmig haßt. Auch die deutschen Antisemiten liebäugele und fraternisiren mit der rumänischen Kulturliga, sie verfolgen demnach eine Politik, die sich direkt gegen den Dreibund richtet. Schon vor Jahren haben sich reichsdeutsche antisemitische Agitatoren in Rumänien und. unter den ungarischen Rumänen aufgehalten,, wo sie als bezahlte Agenten der rumänischen Kulturliga thätig waren. Einer der wackersten dieser Agitatoren war der edle Schweinhägen. Am Ende wird sich noch die Existenz einer Alliance antfsermte uni verseile Herausstellen, die allerdings weniger edle Ziele, verfolgen. würde wie die Alliance Israelite universelle, der, sie angeblich entgegenzuwirken berufen wäre. Das Obe rverwaltungsgerich t entwickelt sich allmälig zur obersten Instanz in jüdischen GemeindeangelegenheitenZ Kürzlich unter- > lag die Frage, ob der Austritt eines jüdischen Familienvaters muS der Synagogengemeinde auch den Austritt der Frau und der Kinderlin sich schließt, der .Nachprüfung' im Verwaltun'gs-Streitverfahren. Zwei jüdische Wittwen waren von der^Berliner Synagogengemeinde zu den üblichen Kirchenabgaben herangezogen worden. Sie legten dagegen Protest ein umd machten geltend, ihre Männer seien eine Reihe von Jahren vor ihrem Tode aus der jüdischen Gemeinde Berlins ausgeschieden und der . israelitischen Synagogengemeinde Adaß Jisroel beigetreten. Mit ihrem Austritt sei aber auch der der Familien bewirkt worden, die Klägerinnen müßten also von den Abgaben, an die Berliner Synagogengemeinde freigestellt werden. Die beiden, übrigens begüterten Frauen wurden aber in allen Instanzen abgewiesen. Das Ober-Verwaltungsgericht nahm mit dem Bezirksausschuß an, daß die Klägerinnen ihren Austritt nicht aus dem ihrer Ehemänner herleiten könnten. Nach dem Gesetz über die Verhältnisse der Juden von 1847 und dem darauf basirten Statut der hiesigen jüdischen Gemeinde sei jeder in Berlin wohnende Jude eo ipso Mitglied dieser Gemeinde, und das Gesetz über den Austritt aus der jüdischen Synagogengemeinde vom 28. Juli 1876 bestimme ausdrücklich, daß der Austretende in Person vor dem Richter seines Wohnortes den Austritt erklären müsse, unter Hinzufügung der Versicherung, daß dies auf religiösem Bedenken beruhe. Auf einen solchen Gewissensakt könne aber nicht die Bestimmung des Landrechts Anwendung finden, daß der Mann das Haupt der Familie sei und in wesentlichen Dingen den Ausschlag gebe. Wollten die Klägerinnen mit der Synagogengemeinde Berlin nichts mehr zu thun haben, so hatten sie persönlich ebenfalls die Vorschrift des Gesetzes vom 28. Juli 1876 befolgen müssen. Die Reaktion innerhalb des deutschen Judenthums im letzten Jahrzehnt Hot in verschiedenen Großgemeindeu naturgemäß zu einer Gegenströmung geführt. Nach dem Vorbilde Berlins bildeten sich auch in Frankfurt, Breslau und anderen Orten freisinnige Vereine mit der Aufgabe, den Kampf gegen das reaktionäre Element zu führen. Der freisinnige Verein für jüdisches Gemeindeleben.. in Frankfurt a. M. versendet seinen sechsten Jahresbericht. Wie heben aus demselben hervor: Unter dem Einflüsse der antisemitischen Bewegung vollzieht sich eine Scheidung im Judenthum, die viel bedenklicher ist als diese. Bewegung selbst, und die,, wenn nicht bald eine Wendung eintritt, zu verhängnißvollen Folgen für das Gesammtjudenthum führen muß. Während auf der einen Seite viele gleichgiltige' Elemente sich durch den Religionswechsel den Unannehmlichkeiten der antisemitischen Strömung zu entziehen suchen, wächst auf der anderen Seite die Tendenz, die Kraft der Orthodoxie zu stärken, und diese Tendenz wird durch national - jüdische, selbst zionistische Strömungen begünstigt. . Daß das kraftvollere, rücksichtslosere Auftreten der Orthodoxie aber wiederum die Wirkung hat, zahllose gebildete Elemente abzustoßen und sie dem Judenthum ganz zu entfremden, liegt auf der Hand, und ebenso, daß dadurch die Gefahr vermehrt wird, die Intelligenz im Judenthum nur mehr zurückzudrängen, sofern sie nicht ganz hinausgedrängt wird. Bei dieser Sachlage sind die liberalen Kreise, denen die Erhaltung eines freisinnigen, mit. der Zeit fortschreitenden, der Bildung unserer Tage entsprechenden Judenthums am Herzen liegt, in einer schwierigen Lage. Auf der einen Seite von der Orthodoxie bedroht, auf der anderen von Denen im Stich gelassen, für welche sie arbeiten, wird es für sie immer schwieriger, in treuer Pflichterfüllung aüszuharren. Sie dürfen aber trotz der sich bietenden Schwierigkeiten die Fahne nicht -verlassen, da ihrer Ueberzeugung nach der Sieg der Orthodoxie den Untergang des