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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-12-17 · Heft 51 (17.12.1897) · p. Seite 605

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 51 (17.12.1897)
Date
1897-12-17
Page
Seite 605 (sequence 5)
Language
German
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^MZHKMMiMDWTWWW soziale Erziehungsarbeit und das sogenannte praktische Juderithmn am Herzen liegen. , Insbesondere waren es zwei Gegenstände der Tagesordnung, die auch über den Sitzungstag hinaus noch lebhaftes Interesse in Anspruch zu nehmen geeignet sind. Zunächst die Angelegenheit d es Arbeitsnachweises. Wir haben das verdienstliche Streben des Vereins, der sich für diesen Zweck in unserer Gemeinde gebildet hat, bereitwillig anerkannt, soweit es -sich dabei um die Förderung jüdischreligiöser Interessen. handelt. Wir möchten aber doch davor warnen, die konfessionelle Scheidung über diesen Punkt hinaus zu erweitern, und ebenso möchten wir bei diesem Anlasse die irrigen Ansichten, welche über den allgemeinen „Centralverein für Arbeitsnachweis" cirkuliren, zu berichtigen suchen. Der „Centralverein für Arbeitsnachweis" ist ganz unabhängig vom Magistrat und von der Stadtverwaltung, von der er nur wie jeder andere gemeinnützige Verein subventionirt wird. Das Grundprinzip des Vereins lautet : „Gänzlich unparteiische Vermittelung zwischen Arbeitsangebot und Nachfrage." Der Vorsitzende des Vereins, Magistratsasiessor Dr. Freund, ist ein Glaubensgenosse; im Vorstande selbst sitzt eine ganze Reihe angesehener jüdischer Mitbürger, und es.ist uns bis jetzt auch nicht ein einziger /Fall bekannt geworden, in dem jenes Prinzip der Unparteilichkeit oder Gleichberechtigung verletzt worden wäre. Sollte aber doch irgend Jemand einen solchen Fall kennen, so ersuchen wir ihn, uns denselben bekannt zu geben. Die Sache würde sicher genau untersucht werden, da das Prinzip der Unparteilichkeit in jenem Verein nicht verletzt werden darf. — Nicht weniger interessant war in jener Sitzung der Repräsentantenversammlung der zweite Punkt der Tagesordnung, nämlich der Bericht der Fürsorge-Kommission, deren Thätigkeit sogar der Justizminister den anderen Konfessionen zur Nachahmung empfohlen hat. Dieser Bericht ist in. der That . so interessant, daß eine Verbreitung desselben im Interesse der Sache , geboten erscheint. Es muß dabei ausdrücklich hervorgehoben werden, daß die Fürsorge-Kommission hauptsächlich der unermüdlichen.Thätigkeit des Herrn Rechtsanwalt Lilienthal ihre großen Erfolge zu verdanken hat. Der Bericht - liegt nun für das Verwaltungsjahr 1896/97 vor, und wir entnehmen demselben die folgenden, auch für weitere Kreise wichtigen Einzelheiten: Die Organisation der Fürsorge-Kommisston gelangte im Berichtsjahre . dadurch zum Abschluß, daß die von der Kommission vorgeschlagenen Satzungen die Zustimmung der Gemeindebehörden erhielten. Gegenüber der bisher-von der Kommission ausgeübten Thätigkeit enthalten die Satzungen zwei Neuerungen: Die Ausdehnung der Thätigkeit auf die Fürsorge für verwahrloste jugendliche Personen und die Mitwirkung von Frauen als Pflegerinnen für entlassene weibliche Strafgefangene und für Familien von Jnhaftirten. Im Berichtsjahre ist übrigens eine Fürsorge für verwahrloste jugendliche Personen überhaupt nicht in Anspruch genommen worden. Die Heranziehung von Frauen hat sich für die Zwecke der Fürsorge als außerordentlich förderlich erwiesen. Die Kommisfion hat vorläufig nur zwei Frauen zu Pflegerinnen gewählt. Die Thätigkeit der Kommission ist nunmehr eine völlig geregelte: Die Mehrzahl der Mitglieder gehört der Kommission schon mehrere Jahre an; alle sind mit den Grundsätzen vertraut, nach denen eine rationelle- Fürsorge für entlassene Strafgefangene auszuübenist, und nehmen sich ihrer Pfleglinge mit Eifer und in vielen Fällen mit Erfolg an.- Die definitiven Resultate der Fürsorgethätigkeit sind allerdings, wie schon in früheren Berichten hervorgehoben ist, und wie es der Natur der Sache entspricht, leider in vielen Fällen nicht festzustellen,; da man einerseits einen großen Theil der Pfleglinge aus den Augen verliert, und andererseits selbst eine gute Führung während. längerer Zeit spätere Rückfälle, nicht ausschließt. Doch sind bei einer größeren Zahl von Pfleglingen die Erfolge als gute zu bezeichnen. Die Rechnung des Berichtsjahres schließt mit einem Minderverbrauch von 116V Mark 90 Pfennig. Die Kommission' bestand im Berichtsjahre aus 19, am Schlüsse des Jahres aus 17 Mitgliedern. Ausgeschieden sind, der frühere Vorsitzende, Herr J.,E. Jsaye, infolge der Bestimmung eines anderen Vorsitzenden durch den Gemeindevorstand/ und Herr Regierungsbaumeister Plotke infolge seiner Versetzung nach außerhalb. Neu' gewählt wurden als Pflegerinnen: Frau Jenny Mannheim und Frau Heinrich Stern.' Die Fürsorge-Thätigkeit erstreckte sich während des Berichtsjahres im Ganzen auf 163 Parteien. Die Thätigkeit öer einzelnen Mitglieder besteht, abgesehen von ihrer Theilnahme an den Sitzungen, in der Führung von Pflegschaften über, die entlassenen Strafgefangenen und die Familien Jnhaftirter. Pfleger werden in allen Fällen bestellt, in denen eine dauernde Fürsorge^ erforderlich ist, insbesondere zur Beschaffung von Arbeit, Beaufsichtigung der Pfleglinge, Berathung derselben. Für die Familien Jnhaftirter werden stets Pfleger bestellt, für entlassene Strafgefangene in der Mehrzahl der Fälle. Im Ganzen wurden im Berichtsjahre von den Mitgliedern einschließlich der Pflegerinnen 103 (93) Pflegschaften geführt. Im Berichtsjahre sind, wie bereits erwähnt, neu eingegangen 71 (122) neue Sachen. * Von den Pfleglingen waren 40 oder rund 56 (61) pCt. Kaufleute und 27 oder 38 (33l/g) pCt. Handwerker und Arbeiter. 2 Pfleglinge waren unter 18, 4 über 50 Jahre alt, der jüngste war 16 (14) der, - älteste 63 (70) Jahre afE 58 waren Deutsche, 13 Ausländer. Bon den 68 Deutschen waren 11 aus Berlin gebürtig. Von den 13 Ausländern waren: aus Oesterreich 9, Rußland 4. Es waren bestraft: wegen Diebstahls 18, Betrugs 8, Unterschlagung 11, Hehlerei 2, betrügerischen Bankerotts 2, Urkundenfälschung 3, Kuppelei 2, anderer Verbrechen gegeu die Sittlichkeit 2, Abtreibung 1, Widerstands gegen die Staatsgewalt 1, Insubordination (vom Militärgericht) 1, Führung eines falschen Namens 1, Sachbeschädigung 1,: Vergehen gegen die Gewerbeordnung 1, Uebertretung der Straßenpolizeiordnung 1, Bettelns 8, zusammen 63; .8 waren in Untersuchungshaft. Bon denselben würden 4 freigesprochen, 3 befinden sich noch in Untersuchungshaft, während 1 flüchtig geworden ist. - vorbestraft waren 40, und "zwar: , 22 1 mal, 8 2mal, 3 3mal' 34 4mal, 3 5 mal, 1 14 mal. Interessant ist, daß der 14mal (wegen Bettelns) Vorbestrafte, nachdemihm Arbeit verschafft war, sich arbeitsam und ordentlich gezeigt hat; 8. waren schon früher von der Kommission jn Pflege genommen-worden, und zwar 7 I mal, 1 bereits 2 mal. Dem Letzteren, welcher einer angesehenen Familie entstammt, ist jedoch die weitere Fürsorge später als aussichtslos entzogen worden/ Von diesen 8 war je einer das erste Mal bestraft wegen Kuppelei, Unterschlagung, und Bettelns, Diebstahls, Betrugs, Unterschlagung, Bettelns, Diebstahls, Diebstahls, und waren, nachdem ihnen die Fürsorge zu Theil geworden war, neuerdings bestraft wegen Diebstahls, Unterschlagung und Bettelns, Diebstahls, Betrugs, Vergehens gegen die Gewerbeordnung, Unter-, schlagung, Insubordination, Bettelns. Ein Rückfall ist von den 71 im Berichtsjahr in Pflege Genommenen nur.in einem Falle festgestellt. Wie bereits erwähnt, beweist dies jedoch nicht, daß nicht auch Andere rückfällig geworden sind. Von den 71 waren bestraft: 6 mit Haft, 3 mit Haft und Arbeitshaus, 13 mit Gesängniß bis zu 3 Monaten, 28 mit Gefängniß von 3 Monaten bis zu 1 Jahre, 9 mit Gefängniß von mehr als 1 Jahr, 1 mit 8 Wochen Festung (vom Militärgericht); bei 3 ist die Strafe nicht festgestellt. Hierzu kommen die 8 Üntersuchungsgefangenen. (Von den Pfleglingen waren 64 Männer, 6 unverheirathete Frauen, 1 verheirathete Frau). , In 60 Fällen handelte es sich um die Fürsorge für entlassene Strafgefangene, in 11 um die Fürsorge für die Familien Jnhaftirter. Die Fürsorge für entlassene Strafgefangene bestandwie in früheren Jahren, in Gewährung von Unterkunft und Speisung in der ersten Zeit nach der Entlassung, Anschaffung von Kleidung und Handwerkszeug, " vorzüglich Beschaffung von Arbeit, Berathung der Pfleglinge,, Aussöhnung mit ihren Familien, in geeigneten, Fällen Beförderung in ihre . Heimath wie an auswärtige Arbeitsstätten,. in wenigen Fällen Gewährung von Darlehen ^oder Geldunterstützung. Bon den 60 der Kommission überwiesenen entlassenen Strafgefängenen. haben.sich ,5 demnächst nicht gemeldetso daß ihnen eine Fürsorge nicht zu Theil werden ' konnte; 1 hat die Fürsorge alPelehnt; .2 haben sie nach Unterstützung

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