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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-12-03 · Heft 49 (3.12.1897) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 49 (3.12.1897)
Date
1897-12-03
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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61. Jahrgang. Nr. 49. öt^ ßerliti, 3. Bpjmber 1897. Werker ge zur „Allgemeinen Heilung öes IuöenkHuws". Korrespondenten und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 28. November. Die heutige Sitzung der Repräsentanten-Versammlung, welche über drei Stunden in Anspruch nahm, gestaltete sich einmal wieder zu einer interessanteren, da durch die Tagesordnung die leidige Frage der Rabbinerwahl angeschnitten wurde. — Zum geschäftlichen Theil lag nur eine Danksagung des Humanitätsvereins Gewul Tauw für die Theilnahme der Repräsentanten an der Jubelfeier vor. — Punkt 2 der Tagesordnung betraf die Berathung der Statuten des Waisenhauses in Pankow. Laut Referat des Herrn Justizraths Tiktin ist der Ausschuß mehrfach von den Beschlüssen der Kommission abgewichen, und müssen deshalb die Paragraphen einzeln durchberathen werden. Zunächst ist vom Ausschuß der Name geändert worden in „Zweites Waisenhaus der jüdischen Gemeinde zu Berlin", was von der Versammlung bei der Abstimmung genehmigt wird. Zu § 1 wird von Herrn Manheim er als bedenklich gehalten, daß die Kinder und Lehrlinge in einem Hause gehalten werden. Er schlägt vor, die Kinder nur bis zur Vollendung ihrer Schulzeit zu behalten und Ausnahmen nur mit Bewilligung des Kuratoriums stattfinden zu lassen. Der Referent hält diese Thatsache auch sehr der Erwägung werth, der Ausschuß habe sich jedoch geeinigt, die ursprüngliche Fassung des Paragraphen, wonach die Kinder bis zum 18. Lebensjahre im Hause bleiben können, stehen zu lassen, weil sie allen Möglichkeiten Raum giebt. Herr Justizrath Meyer hält es für nicht berechtigt, von dem ursprünglichen Plane abzugehen und die Tendenz plötzlich zu ändern. Die erzielten Resultate seien fiaunenswerth, und deshalb möge die Versammlung bei dem bleiben, was schon früher Gegenstand harter Kämpfe gewesen sei. Gerade das 15. bis 38. Lebensjahr sei das gefährlichste; es habe sich gezeigt, daß die älteren Kinder die jüngeren unterstützen. Herr Professor Lewin stimmt zwar in das Lob des Vorredners ein und betont auch, daß die Anstalt auf ihn den Eindruck einer außerordentlich gut geleiteten macht, trotzdem halte er die Bedenken Manheimers für durchaus zu Recht bestehend. Das Lehrlingsheim inPankow — in welches sich im Laufe der Diskussion übrigens Herr Bo den st ein erbot, die Lehrlinge zu übernehmen — sei ebenso geeignet, den Zöglingen während ihrer Lehrlingszeit Unterkunft zu gewähren. Herr Justizrath Meyer betont dem gegenüber, daß man doch nicht vor einer neuen Gründung stehe, um solche Bedenken zu haben. Der Einfluß der Aelteren aus die Jüngeren und umgekehrt sei ein außerordentlich günstiger. Gerade vie Jüngeren werden durch das Vorbild der Aelteren gefestigt, ihrem Ziele zuzustrebeu. Das Fundament der Anstalt sei die gemeinsame Erziehung, und an diesem Grundprinzips dürfe nichts geändert werden. Inzwischen ist ein Antrag Baginsky eingegangen: „Aufnahmefähig sind nur Zöglinge vom vollendeten sechsten bis zum zwölften Lebensjahr. Die Kinder verbleiben in der Regel bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (vollendete Schulzeit) in der Anstalt. Dieselben können ausnahmsweise bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Hause behalten werden." Herr Manheimer erklärt sich vollständig einverstanden mit diesem Antrag, da er sich mit seinen Ausführungen decke. Am Prinzip werde durchaus nichts geändert. Zur Vertheidigung seines Antrages hebt Herr Professor Baginsky hervor, daß der Einfluß der älteren Kinder auf die jüngeren nur dort ein günstiger sei, wo die älteren nicht aus dem Hause herauskämen, nur dann seien die älteren erzieherisch für die jüngeren. Es sei ein großes Glück, wenn man bis jetzt günstige Erfahrungen gemacht habe. Nachdem noch Herr Leonhard Sachs und vom Vorstande Herr Dr. Lachmann den Ausschußantrag vertheidigt, betont in seinem Schlußwort der Referent, daß die Knaben, welche Lehrlinge werden, ja aus der Anstalt hervorgegangen und dem Leiter und den Lehrern bekannt seien. Wenn späterhin über das Lehrlingsheim diskutirt würde, ließe sich ja eine Bestimmung treffen, die für das Waisenhaus ungeeigneten Zöglinge dorthin zu übernehmen. Bei der darauffolgenden Abstimmung wird der Ausschußantrag mit Majorität angenommen. Im 8 11 hat der Ausschuß gegen den Schlußsatz Bedenken gehabt: „Direktor und jüdische Lehrer sollen in ihrem Verhalten dem Charakter der Anstalt entsprechen". Der Ausschuß habe gemeint, daß eine solche Feststellung satzungsmäßig nicht nothwendig erscheine, und schlage deshalb folgende Fassung des ganzen Paragraphen vor: „Die Verpflegung ist eine rituelle, die Erziehung hat auf religiöser Basis zu erfolgen. Bei der Anstellung des Direktors und der Lehrer ist auf diese Grundsätze Rücksicht zu nehmen". Herr Löwenberg und Herr Professor Baginsky wollen besonderen Nachdruck legen auf die Forderung eines jüdischrituellen Lebens des Direktors und der Lehrer. Speziell Herrn Professor Baginsky ist der Ausdruck „Rücksicht zu nehmen" viel zu matt, und schlägt er deshalb vor, dafür die Worte zu setzen: . . . „ist jüdisch-rituelles Leben zur Bedingung zu machen". Wenn man ein jüdisches Waisenhaus erbaue, so solle man ihm den Charakter eines jüdischen Waisenhauses geben, sonst solle man allgemeine Waisenhäuser erbauen. Herr Justiz- Rath Meyer hebt dem gegenüber hervor, daß die Anstellung des Leiters durch Gemeindebeschluß erfolge, wie es in einem der früheren Paragraphen festgesetzt sei. Herr Professor Lewin will die Frage dadurch lösen, daß er beantragt, daß die Wahl eines Direktors und der Lehrer durch Gemeindebefchluß erfolge. Doch kann die Annahme dieses Antrages nur bei der Gesammtabstimmung des Statutes erfolgen, da der Paragraph bezüglich der Wahl des Direktors bereits von der Versammlung genehmigt ist. Daraufhin wird zunächst der Ausschußantrag angenommen. Endlich erhebt sich noch bei § 14 eine längere Diskussion. Es wird hierin bestimmt, daß, falls der Zögling sich nach dem einstimmigen Urtheil des Direktors und des Kuratoriums der ihm gemachten Zuwendungen, welche ihm nebst den aufgelaufenen Zinsen bei Eintritt in die gewerbliche Thätigkeit ausgezahlt werden, unwürdig gemacht hat, diese Beträge nach dem Ermessen des Kuratoriums für die übrigen Lehrlinge zu verwenden seien. Eine ähnliche Bestimmung ist bezüglich des Lohnes, den der Lehrling erhält, getroffen. Der Ausschuß schlägt vor, diesen Passus ganz zu streichen, was auch angenommen wird. Die in den übrigenParapraphen vorgenommenen Aenderungen sind nur redaktioneller Natur. Die Gesammtabstimmung ergiebt darauf die Annahme der Satzungen. Punkts der Tagesordnung betrifft den Antrag des Vorstandes, eine gemischte Kommission zu wählen zur Vorbereitung der Wahl zweier Rabbiner bezw. Prediger sowie zur Vorbereitung derFrage, in welcher Weise der offizielle T hä tigk ei tsum fang der Prediger und Kantoren neu ge ordnet werden soll. Referent war Herr Geheimer Sanitätsrath Blumenthal. Der Vorstand habe die Thätigkeit der Kommission als erledigt betrachtet, nachdem Herr Rabbiner Dr. Rosenthal die Wahl abgelehnt habe. Der Ausschuß III empfehle, den Antrag des Vorstandes aus mehreren Gründen abzulehnen. Es sei zunächst gar nicht sicher, daß die Gemeindebehörden noch einen neuen Rabbiner haben wollen, darüber müsse erst ein Gemeindebeschluß vorliegen. Ferner sei es außerordentlich schwierig, einen Rabbiner zu gewinnen, und schließlich sei die Aufgabe der Abgrenzung der Thätigkeit eine solche, welche viele Monate in Anspruch nehme. Der Ausschuß habe deshalb beschlossen, die alte Kommission weiter wirken zu lassen und in ihren Bestrebungen nicht weiter zu hindern. Herr Justizrath Meyer bedauert, daß diese Sache wieder zu einer Parteisache gemacht werde, die sie gar nicht sein soll. Es habe niemals ein Zweifel darüber bestanden, daß nach Errichtung der neuen Synagoge noch ein zweiter Rabbiner gewählt werden müsse. Es könne sehr wohl sein, daß man einen weniger orthodoxen Rabbiner bereits nach drei Tagen bekomme, während man nach einem orthodoxen vielleicht Monate lang suchen könne. In diesem Augenblicke ständen wir vis-ä-vis äe rien. Falls sich die Repräsentanten nicht bald zur Wahl entschlössen, werde der Vorstand selbst eine Ausschreibung veranstalten, um seiner Pflicht zu genügen. Der Vorstand werde dadurch auf einen Weg gedrängt, den er nicht gehen wolle. Die vom Ausschuß erhobenen Gründe seien nicht

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