Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 46 (12.11.1897)
- Date
- 1897-11-12
- Page
- Seite 548 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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über, daß so viele Catulle und Tibulle —beide-römische Lyriker ' 'entstehen und keine Dichter, welche wie Hieronymus, Augustinus und - Chrysostomus das Lob Gottes verkünden. Livius und TacitVs dienten den Historikern als Norm. Wer sticht Latein - schrieb wie Cicero, galt als Barbar. Man wandte sich von den scholastischen Werken ab, deren Foliobände in den Staub der Biblio- . theken begraben wurden, und vertiefte sich in die. griechischen Philosophen. Aristoteles erschien im Urtexte den Gelehrten in ganz - anderem Lichte als den Scholastikern^ die ihn nach unrichtigen Uebersetzungen oft - mißverstanden. Der Geist sprengte die Feffeln der Scholastik und schöpfte aus den Ideen der alten Denker die Anregung zu neuem selbständigen, von jeder religiösen Voreingenommenheit freiem Denken. Das Ziel alles Forschens war die reine Erkenntniß. ... Der scholastische Satz: „Ich glaube, um 311 begreifen" würde -umgekehrt in den Satz: „Ich begreife, um zu glauben". Descartes -(1596-7-1649), der Begründer der neuen Philosophie, stellt an die Spitze derselben den Satz : Gogito, ergo suin, „Ich denke, also bin ich". Der Geist strebte aber nicht blos nach der- Erkenntniß seiner selbst und Gottes, sondern auch nach der Erkenntniß der Natur und der in ihr wirkenden Kräfte. Die'moderne Naturwissenschaft ist eine Tochter des Humanismus/ -; Die antike Litteratur wurde die Quelle der Lebensweisheit, .die man bisher nur aus der Bibel und den kirchlichen Schriften geschöpft hat. Hat sich doch der deutsche Humanist Jacob Locher, genannt Philomusus* (1471—1528) nicht gescheut,die SprüchedesrömischenSatyrikersJuvenal den Wahrheiten des Evangeliums als völlig gleichwerthig an die Seite zu stellen, Erasnius von Rotterdam (1467—1536), einer der größten Humanisten, that sogar den Ausspruch, daß die Schriften der Griechen' und Römer ebenso wie die Bibel vom heiligen Geiste eingegeben seien. Das ist eine arge Uebertreibung. Wir können uns aber doch der Wahrnehmung nicht verschließen, daß sich in der antiken Litteratur Stellen von wunderbarer sittlicher Tiefe finden, die wir uns wohl zu eigen machen dürfen. Hier nur einige Beispiele. „Verhaßt wie der Hades ist mir, wer anders denkt und anders spricht", sagt Achilles bei Homer (Ilias). „Gott vertilgt die glatten Lippen, Alle, die mit getheiltem Herzen reden", sagt der Psalmist. „Vor die Tugend haben die unsterblichen Götter den. Schweiß gesetzt." Dieser Ausspruch Hesiods (Werke und Tage) erinnert an den Bibelvers: „Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brod essen." „Jeder^" sagt Sophokles (Ajax), „kommt zu Fall, der sich, obwohl als Mensch geboren, stolz ein Uebermensch zu sein vermißt." „Hochmuth kommt vor dem Falle", heißt es in den Proverbien. . „Edles Thun belohnt sich selbst." Dieser Ausspruch des Sophokles (Oedipus aüfKolonös) ist parallel dem Satze in den „Sprüchen der Väter" : „Seid nicht wie die Knechte, die dem Herrn dienen um des Lohnes willen." In .Sophokles lesen wir die beiden köstlichen Sätze: „Nicht mit zu hasten, sondern mit zu lieben bin ich da." (Antigone.) „Es kennt der edle Mann nicht eine schönere Pflicht als die, zu helfen mit allem, was er hat und was er kann." (König Oedipus.) Die Bibel predigt auf allen Seiten, den Nebenmenschen zu lieben und ihm zu helfen. „Nichts ist wahrlich so erfreuend als wenn Mann und Weib,, in herzlicher Liebe vereinigt, ruhig ihr Haus verwalten, dem Feinde ein kränkender Anblick, aber Wonne dem Freund und erquickender Genuß sich selbst." Wer denkt, wenn er diese Worte in Homer (Odyssee) liest, nicht an den Vers im Prediger! „Sieh'das wahre Lebensglück in der beseligenden Gemeinschaft mit dem Weibe, das du liebst." Nie . jüdischen Nenknmler in der Krim. Bon Isidor Goldberg in Petersburg. ' Nr. 41 der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums"'werden in dem Artikel „Wo Menschen schweigen" auf'Grund der in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts bekannt' gewordenen Inschriften alter, in Feodosia und Kertsch aufgefundener ' Denkmäler und an der Hand sachkundiger Interpreten, wie Professor Emil ©Stirer;33eti:öä)tini'öen mit Schllißfolgerungen'ängestellt, deften gegenüber mir, ' gestützt auf fundamentaleMuellen', ein Nachweis theilweiser Unhaltbarkeit der dort angenommenen Hypothesen gestattet sei. Der citirte Artikel entwickelt auf Grund dieser Inschriften die. Ansicht,' daß die Juden des alten Pantikapaeum und des alten Kaffa „gewisse rechtliche Institutionen der Griechen nachahmten", daß von heidnischer resp. hellenistischer Seite untrüglich Einwirkungen auf die jüdischen Mitbewohner stattgefunden haben. Den Ausgangspunkt dieser Ansicht bilden unter anderem einige aus den Jahren 41 und 81. nach Christi datirte Inschriften die urkundliche Erklärungen über die Freilassung von Sklaven in der Synagoge (Proseuche) infolge eines Gelübdes enthalten. Professor Schürer . sieht hierin deutlich einen Einfluß des heidnischen Rechts; der Autor des genannten Artikels schwächt diese kategorische Präjudiz-Analogie jedenfalls. dahin ab, daß er aus dieser Inschrift blos das Vorhandensein von „Wechselbeziehungen in Sitte , und Gewohnheit zwischen Juden und Griechen" folgert. Diesen Ansichten gegenüber sei mir gestaltet, auf Grund des historischen talmudischen Rechtst) eine Meinung dahin zu verfechten, daß sowohl die Form der inschriftlichen Freilassung (auch die. Einschränkung hinsichtlich der Ehrfurcht und des regelmäßigen Besuches der Synagoge), als auch die Existenz eines diesbezüglichen Gelübdes vollkommen mit den monotheistischen Begriffen und mit dem Jnstitutionsrecht der Juden zu vereinbaren sind. Die Thatsachen decken sich vollständig-mit dem damaligen rein jüdischen Jnstitutionsrecht, dem selbst ein kanonischer Zug nicht zugeschrieben werden darf. : Im Talmud Berachot 47 und Gittin 38 heißt es: „Es kam Rabbi Eleasar in die Synagoge, sah aber, daß ein zehnter Mann zum Fassen eines Gemeindebeschlusses oder — wie es zur. Sitte geworden — zum gemeinsamen Beten unter einem Vorbeter , fehlte; unverzüglich befreite er seinen heidnischen Sklaven, und ward auch dieser zur Beschlußfähigkeit der Gemeinde als zehnter Mann ausgenommen." An nämlicher Stelle lautet eine von weit späteren Gelehrten herrührende Glosse: „Wie . konnte Rabbi Eleasar seinen heidnischen. Sklaven überhaupt befreien, da es doch nach biblischem Recht in Leviticus 25 heißt: „Du sollst deinen heidnischen Sklaven ewig zu Dienstverrichtungen behalten2) D!"D ühtyb", und dem Eigentümer-des Sklaven kein Recht zu dessen Befreiung zustehe";. aber ebendaselbst folgt die talmudische Interpretation , daß diese biblische Verordnung ihre Kraft und Giltigkeit nur gegenüber einer unbegründeten (grundlosen) oder aus eigener Initiative er- '*) Unter talmudischem Recht ist durchaus nicht das erst im Talmud behandelte und ergänzte zu verstehen, es umfaßt vielmehr neben der' biblischen Gesetzgebung das vor dev Periode des Talmuds im ganzen jüdischen Lande resp. an einzelnen Orten bestandene geltende Recht. 2) Das Gebot, den heidnischen Sklaven ewig'als. solchen zu behalten, bestand nicht als ein absolutes im ganzen jüdischen Lande; einige Gemeinden deuteten den biblischen Wortlaut dahin, daß er eine Berechtigung enthalte, den heidnischen Sklaven — in Gegenstellung zu der Pflicht, den jüdischen Sklaven im Jobel-Jahre freizulaffen — auf längere Dauer als Sklaven zu halten. Eine Analogie findet sich in alten Städteverordnungen , worin, je: nach der ökonomischen Denkungskraft der Stadtväter, di? -Freizügigkeit theils als Recht, theils als Perbot galt: