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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-11-12 · Heft 46 (12.11.1897) · p. Seite 544

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 46 (12.11.1897)
Date
1897-11-12
Page
Seite 544 (sequence 4)
Language
German
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1 WDMWD * V > " ' MMDMWMMEMÄM?mMNMWMMW^AWWWWAMMUWDWAWWAWWW —- 544 -— , war, wagte er es, ihn zu fragen, ob die Verurtheilung des Exkapitäns auf genaue Thatsachen oder nur auf Indizien hin ausgesprochen worden. Die Antwort lautete, daß beim Eintritt in das Berathungszimmer die- Schuld nicht klar, daß aber dort alle Ungewißheit. geschwunden wäre. Man darf nun fragen: weshalb (wenn die Geschichte wahr ist) schwand erst im Berathungs- und nicht im Verhandlungsraume aller Zweifel? Welche neuen Dinge stärkten in dieser so überraschenden Weise die Ueberzeugung der 'Richter? Und wenn man ihnen diese neuen Dinge mittheilen, wollte, warum geschah das nicht schon während der Debatten? Die Antwort jenes vom „Gaulois" herangeholten Offiziers legt nahe, daß ein kapitaler Formfehler begangen worden ist, nämlich die Vorlegung von Aktenstücken oder Mittheilung von Aussagen, die man der Verteidigung vorenthalten hat. * f8i§ Marokko kommt die Nachricht, daß am 9. Oktober die Stadt Rabat Schauplatz einer argen Judenhetze war, verursacht durch eine geistesgestörte Jüdin, welche im Quartier der Mohamedaner erklärt hat, daß sie den Islam annehmen wolle. So lange die Frau, hierbei blieb, wurde sie von den Mohamedanern gut behandelt und verpflegt, als sie aber den Wunsch äußerte, zu ihren Verwandten zurückzukehren, entstand ein förmlicher Aufstand, weil man die Familie der Unglücklichen beschuldigte, dieselbeinihrem .ursprünglichen Entschlüsse wankend gemacht zu haben. Die aufgeregten Mauren vergriffen sich an jedem Juden, der ihnen in den Weg kam, und drohen, die Proselytin eher zu Tode zu martern als zum Judenthum zurückkehren zu lassen. Ein ähnlicher Fall soll in Mogador vorgekommen sein, und man hat den britischen Gesandten in Tanger auf diese Vorgänge aufmerksam gemacht. Uebrigens soll der Sultan demnächst auch Saffi besuchen, und. bei dieser Gelegenheit wird die jüdische Gemeinde dieser Stadt ihm eine Petition überreichen, um den Schutz ^des Sultans gegen die fortwährend vorkommenden Mordthaten zu erbitten, sowie die Nothlage, in der sie sich infolge der argen Beschränkungen, unter denen sie leiden, befinden, auseinanderzusetzen. Freilich, Hilfe darf man sich kaum versprechen, denn der Sultan, selbst wenn er den guten Willen hat, ist zu dauernder Hilfe gar nicht mächtig genug. Ner 7. ordentliche Gemeindrtag des Versandes der Synagogengemeinden Westfalens. Münster, 1. November. estern fand im Hotel Moormann Hierselbst der siebente ordentliche Gemeindetag des Verbandes der Synagogengemeinden Westfalens statt. Vertreten waren auf demselben von den 39 Verbandsgemeinden 19 mit insgesammt 45 Delegirten. Von den großen Gemeinden der Provinz fehlte keine. Die Verhandlungen wurden um 91/2 Uhr Vormittags von dem ersten Vorsitzenden Herrn M. Katzenstein-Bielefeld eröffnet. Derselbe erlheilte zunächst Herrn Steinberg-Münster das Wort, welcher die Versammlung Namens seiner Gemeinde herzlichst begrüßte und den Verhandlungen guten Erfolg wünschte. Darauf wurde Herr Katzenstein zum Vorsitzenden und Herr Steinberg zum Stellvertreter per Akklamation gewählt. Als Schriftführer fungiren die Herren Cohn- Dortmund und Ostermann-Bochum. Vor Eintritt in die Tagesordnung verliest der Herr Vorsitzende zwei Begrüßungstelegramme vom D^ I. G. B.- Berlin und vom Dr. Bogelstein-Stettin. Die Versammlung nimmt dankend von denselben Kenntniß und beschließt, sie telegraphisch zu beantworten. , Zu Punkt 1 der Tagesordnung liegt der Bericht über die Verbandsthätigkeit im sechsten Geschäftsjahr gedruckt vor. Derselbe war bereits vor mehreren Wochen den einzelnen Gemeinden gleichzeitig mit der Tagesordnung zugesandt worden. Eine Diskussion über den Bericht findet nicht statt. Zu Punkt 2 der Tagesordnung erstattet Herr K a tz e n st e i n-Bielefeld das Referat. Derselbe giebt ein übersichtliches Bild der Kassenverhältnisse -desVerbandes. An Gesammteinnahmen waren im Rechnungsjahre 1896/97 zu verzeichnen 14 266,83 Mk., denen eine Ausgabe von 13170,05 Mk. gegenüber steht; es verbleibt mithin ein Kassenbestand von 1096,78 Mk. Die Versammlung ertheilt dem Rendanten Decharge, da die Rechnungen durch die Revisoren Posner- und Junkermann-Bielefeld geprüft und für richtig befunden sind. Zu Punkt 3 der Tagesordnung, die Errichtung eines Asyls für Sieche und Altersschwache in Westfalen betreffend, erhält zunächst- Herr Ostwald-Witten das Wort zu einem sehr eingehenden Bortrage, in welchem er bei aller Anerkennung, die er den christlichen Anstalten für die liebevolle Behandlung jüdischer Hospitaliten zollt, doch aus religiösen Gründen für die Errichtung eines jüdischen Asyls eintritt. Der Bortrag fand den lebhaftesten Beifall der Versammlung; es wurde einstimmig beschlossen, denselben durch den Druck weiten Kreisen zugänglich zu machen. Das Korreferat hatte Herr V 0 rsan ger-Neuenkirchen, welcher insoweit die Ausführungen des Herrn Ostwald wirksam ergänzte, als er beachtenswerthes statistisches Material zu der Frage beibrachte. Auch diese Ausführungen fanden die lebhafte Zustimmung der Versammlung. Das Ergebniß der angeregten Debatte über die für die Provinz so hochwichtige Angelegenheit war die einstimmige Annahme einer Resolution, in welcher der Gemeindetag sich für die Errichtung eines Asyls ausspricht und den Ausschuß beauftragt, die vorbereitenden Schritte zu thun. Man hofft um so sicherer auf die baldige Verwirklichung des Planes, als bereits zwei Wohltäter, die Herren Bendix Kemper und Simon Loewenstein-Rietberg ein größeres Kapital zu dem Fonds für das Asyl zur Verfügung gestellt haben. Die Versammlung sprach beiden Herren, von denen der eine anwesend war, den Dank durch Erheben von den Plätzen aus. Punkt 4 der Tagesordnung fand seine schnelle Erledigung dadurch, daß die Gemeinde Herford ihren Antrag, zu dem zweiten Theile des Gebetbuches einen Nachtrag herauszugeben, zurückzog. Doch erklärte sich der Ausschuß bereit, eine mäßige Auswahl geeigneter Selichoth für den Versöhnungstag als besonderen Nachtrag erscheinen zu lassen und den. betheiligten Gemeinden auf Wunsch zur Verfügung zu stellen. Das Gebetbuch als solches wird nicht dadurch berührt, sondern bleibt unverändert. Eine sehr rege Debatte rief der Antrag des Ausschusses hervor, welcher den Verbandsgemeinden empfiehlt, bei Berathung von Kultusangelegenheiten innerhalb der Gemeindevertretung die Kultusbeamten, bezw. den ersten derselben, mit beratender Stimme an den Verhandlungen theilnehmen zu lassen. Von besonderen Interesse war für die Versammlung die Mittheilung des Herrn Baum-Rheine, daß in seiner Gemeinde auf Grund eines von dem Oberprästdenten der Provinz genehmigten Statuts der Kultusbeamte ex officio stimmberechtigtes Mitglied der Gemeindevertretung sei. Doch glaubte die Versammlung einer Erweiterung des Ausschußantrages nach dieser Richtung hin nicht beistimmen zu können, weil von verschiedenen Seiten die Meinung geäußert wurde, daß eine derartige Bestimmung mit dem Gesetze vom 23. Juli 1847 in Widerspruch stehen würde. Im Uebrigen wurde seitens der anwesenden Gemeindevertreter übereinstimmend konstatirt, daß die in dem Anträge des Ausschusses stipulirte Forderung mit wenigen Ausnahmen schon jetzt allgemein durchgeführt sei.' Durch die einstimmige Annahme des Ausschußantrages hofft man zu erteichen, daß auch diejenigen Gemeinden, welche bis heute ihren Kultusbeamten die ihnen zukommende Theilnahme an der Regelung der Kultusangelegenheiten nicht zugestanden haben, dies nunmehr thun werden. Punkt 6 der Tagesordnung, Neuwahl der durch das Loos ausscheidenden Mitglieder des Verbandsausschusses, findet dadurch seine Erledigung, daß die ausscheidenden Herren per Akklamation wiedergewählt werden. Als Ort für den nächstjährigen Verbandstag wird auf Grund einer Einladung seitens der Synagogen-Gemeinde Herford letztere Stadt gewählt. Zu Punkt 8, „freie Besprechungen", nimmt zuerst der greise Vorsitzende der Marks-Heindorf'schen Stiftung in Münster i. W., Herr

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