Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 43 (22.10.1897)
- Date
- 1897-10-22
- Page
- Seite 510 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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510 moderne Staat kein religiöses Gepräge hat, so verwahren sich die Antisemiten eifrig dagegen, als ob diese Ausnahmegesetze einen religiösen Charakter hätten. „Im Juden," sagen sie, „wollen wir die Rasse, den Semiten, nicht den Glauben treffen." Da aber der Jude selbst von den gewiegtesten Anthropologen nicht mit Sicherheit zu erkennen ist, so bleibt auch für den feinsten antisemitischen Spürhund kein anderes sicheres Unterscheidungsmittel als die Religion. „Sie mögen sich noch so sehr dagegen verwahren, jedes Ausnahmegesetz gegen die Juden muß notwendigerweise ein religiöses Gepräge haben. Sie werden ihnen ein Taufzeugniß abverlangen müssen, und damit der Semit ihnen nicht zu leichten Kaufes durch eine scheinbare Bekehrung entschlüpfe, werden sie gegen Juden und Neubekehrte eine Inquisition einrichten müssen, wie man seinerzeit in Spanien gethan hat." Wenn nun schon die Rückkehr zum kneten regime und Eingriffe in die religiöse Freiheit dem Franzosen gar widerwärtig sind, Leroy-Beaulieu hat noch eine andere Waffe gegen die Ausnahmegesetze. Die Antisemiten nehmen gern für sich die Autorität der katholischen Kirche in Anspruch. „Sie möchten gern die Kirche zur Gefangenen des Mittelalters machen, sie möchten sie, wie die Feinde des Katholizismus, die Freimaurer, für ewig an die Pfähle der Scheiterhaufen fesseln." Aber diese Ausnahmegesetze sind in allen katholischen Ländern abgeschafft worden, und der Papst hat noch vor der Einnahme Roms anerkannt, daß die meisten dieser Gesetze für unsere Zeit nicht mehr paßten. „Pius der Neunte hat die Thore des Ghettos geöffnet. Man verschanze sich daher nicht hinter die Kirche, um das Ghetto wieder herzustellen." Auch die andere, noch radikalere Lösung der antisemitischen Frage ist Leroy-Beaulieu wenig sympathisch. Auch die Ausweisung ist ein mittelalterliches Rezept, ein Mittel, das gegen Juden und Protestanten und schließlich auch gegen die Jesuiten gebraucht worden ist und daher wieder angewandt werden kann. Aber neben seiner Gefährlichkeit ist dieser Ausweg auch von höchst zweifelhaftem Werthe: Da der Antisemitismus eine Art Internationale ist, müßten alle christlichen Länder gleichzeitig von den Juden gereinigt werden. Eine allgemeine Vertreibung der Juden läßt sich aber nicht durchführen. Man müßte denn gerade das jüdische Reich wieder Herstellen. Daß seit dem Ueberhandnehmen des Antisemitismus die dahin zielenden nationalen Träume der Juden, die sich dort seit der Emanzipation nicht mehr geregt hatten, sogar im Westen Europas im Zionismus Beachtung gefordert haben, macht ihre Verwirklichung für Leroy Beaulieu nicht weniger problematisch. Selbst wenn ein allgemeiner Auszug der Juden nach Palästina sich ermöglichen ließe, und der Sultan ihnen Palästina und selbst Syrien überließe, das Land hätte nicht Raum für die 8—9 Millionen, es könnte eine so zahlreiche Bevölkerung nicht ernähren, ganz abgesehen davon, daß die dort ansässigen Christen und Muhamedaner doch auch untergebracht werden müßten. Für fromme christliche Gemüther hätte aber diese allerdings ganz unmögliche Lösung noch den argen Haken, daß dann das heilige Grab und die sonstigen den Christen theuren, geheiligten Orte unter der Obhut von Juden stehen müßten. Schon aus diesem religiösen, wenn auch noch aus manchem realeren, weltlichen Gesichtspunkte sähe Leroy Beaulieu es lieber, wenn bei einem etwaigen zukünftigen Zusammenbruch der Türkei Syrien an — Frankreich fiele. — Einstweilen aber will er anstatt der unzulänglichen Mittel der Antisemiten nur nochmals die strenge, unparteiische Anwendung der bestehenden, für Alle geltenden Gesetze zur Lösung der Judenfrage empfehlein Nur feste Handhabung des Gesetzes, nur auf Gesetzlichkeit ruhende Reformen können die vorhandenen Schäden und Gebrechen heilen. Die Mittel der Antisemiten aber sind eitel Dunst und Blendwerk; Blendwerk vor allem darum, weil sie die nöthigen Reformen hindern. Die Antisemiten legen wohl die liebe! bloß, an denen die Gesellschaft krankt; aber sie behaupten, das Prinzip dieser Hebel sei nicht in ihr; es sei von außen in sie hineingedrungen. So sehr nun auch die Lehre, daß ein fremder Giftstoff das Leiden verschulde, der Eigenliebe schmeicheln möge, gesunden kann die Gesellschaft nur, wenn sie sich von dieser trügerischen Einbildung frei macht, wenn jeder Einzelne zunächst an sich arbeitet und bessert, anstatt nach dem wenig nachahmenswerthen Brauche der alten Semiten alle seine eigenen Verschuldungen auf das Haupt eines Sündenbocks, des Juden, abzuwälzen. Gin Schatz von hebräischen Handschriften. Bon S. Schechter in Cambridge. fie Genizah, welche zu erforschen der Zweck meiner jüngsten Reise nach dem Orient war, ist eine altjüdische Einrichtung. Das Wort stammt von dem hebräischen Zeitwort ganaz und bedeutet Schatzhans oder Versteck. Auf Bücher angewendet, gewinnt es so ziemlich dieselbe Bedeutung, welche das Wort Grabstätte bezüglich des Menschen hat. Wenn der Geist entflohen ist, bergen wir den Leichnam des Menschen, um ihn vor Schändung zu schützen; ganz ebenso heben wir das Buch, wenn die Schrift verlöscht und zerstört ist, an einem verborgenen Orte auf, um es vor Entheiligung zu bewahren. Der Inhalt des Buches steigt gleich der Seele zu Gott empor. „Ich sehe die Pergamente brennen und die Buchstaben in die Lüfte fliegen", waren die letzten Worte des Märtyrers R. Chanina ben Teradjon, als er, eingehüllt in die Gesetzesrollen, zum Marterpfahle schritt. Die Analogie zwischen Büchern und Menschen wurde so stark empfunden, daß der Ausdruck „verbergen" sogar auf Grabsteinen gebraucht wurde. „Hier ward verborgen (nigenaz oder niteman) dieser Mann." Als R. Eliezer der Große begraben wurde, sagten sie: „Eine Gesetzesrolle ward verborgen." Und es war vielleicht dies Gefühl, welches die Vorschrift beeinflußte, daß abgenützte Exemplare des Pentateuch in dem Grabe eines Gelehrten aufbewahrt werden sollten. Häufiger jedoch, wie ich Gelegenheit gehabt habe zu beobachten, gruben sie für die tobten Bücher ein eigenes Grab auf dem Friedhofe oder verbargen sie in einem dicht an der Synagoge gelegenen, einein Schuppen ähnlichen' Gebäude. Zu unserem Glück wurde dieser Brauch des „Verbergens" nicht auf tobte oder abgenützte Bücher beschränkt. Im Laufe der Zeiten dehnte die Genizah ihren Schutz auch auf solche Bücher aus, die wir (um das Gleichniß durchzuführen) invalide Bücher nennen wollen. Das heißt auf Bücher, welche durch lange Benutzung oder Nachlässigkeit schließlich in einen schadhaften Zustand gerathen waren, so daß am Anfänge, in der Mitte oder am Ende Blätter fehlten, und die somit für die gewöhnlichen Zwecke des Studiums unbraubar geworden waren. Eine andere Klasse von Werken, welche der Genizah überantwortet wurden, waren solche Bücher, die wir in Ungnade gefallene nennen wollen: nämlich Bücher, welche ehemals den Rang von „heiligen Schriften" beansprucht hatten, die aber nach dem Urtheil der Autoritäten die Qualifikation, vom heiligen Geist diktirt zu sein, nicht besaßen. Auch sie wurden „verborgen", und daher unser Ausdruck „Apokryphen" für Schriften, die entweder vom Kanon ausgeschlossen oder nie in ihn zugelassen wurden. Natürlich gelangten solche Bücher in unversehrtem Zustande in die Genizah; aber die Zeit, wo Synoden und Konzilien im Stande waren, die etwas schwer zu desinirende Qualität der Inspiration zu