Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1897)
- Date
- 1897-10-15
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3228202-3228245--54078-3268038- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
3 ( L. Hannover, im Oktober. Eine Entscheidung des Oberv.erwaltungsgerichtes, die vor Kurzem in einem Rechtsstreite ergangen, ist von so. weiter prinzipieller Bedeutung, daß eine Wiedergabe durchaus angezeigt erscheint. Aus der Synagogengeme.inde zu Leer (Ostfriesland) waren mehrere Mitglieder ausgetreten, wie seinerzeit berichtet; um einem weiteren Austritt vorzubeugen, hat die Synagogengemeinde eine neue, sehr scharfe und tief einschneidende Friedhofsordnung erlassen und:./genehmigt erhalten, die den Ausgetretenen bei einem in ihrer Familie eintretenden Todesfälle große Schwierigkeiten bereitet und pekuniäre Opfer auferlegt. Der § 1 gestattet den Ausgetretenen sowie deren - Familienmitgliedern das Betreten des Friedhofs nur mit Erlaubniß des Synagogenvorstandes -der zur Chikane es auch verweigern kann. Der Z 2 verbietet die Vornahme von Leichenreden und Leichenfeiern auf dem Friedhof, und zur Krönung dieses Statuts bestimmt § 3, daß die Leichen der genannten Personen nicht wie. diejenigen der Mitglieder, sondern außer der Reihe und . an dem von der Gemeinde bestimmten Platze beerdigt werden (also auch an der Mauer, wo man in früheren Zeiten die Selbstmörder beerdigte). Ferner dürfen auf den Gräbern der Ausgetretenen keine Leichensteine oder sonstige Erinnerungszeichen angebracht und der Transport von Leichen darf nicht durch die Beerdigungsbrüderschaft der Ausgetretenen vorgenommen werden, sondern hat von Gemeindemitgliedern gegen eine an die Gemeindekasse zu zahlende und je nach den Bermögensverhältnissen festzusetzende: Gebühr von-20 bis 50 Mark zu erfolgen In § 6 wird die Benutzung des Leichenwagens und sonstiger Utensilien der Synagogengemeinde auf schriftliches Ansuchen zur Verfügung gestellt. Mit Recht wird diese Friedhofsordnung, welche im „Hannov. Kourier" wiedergegeben wird, eine drakonische genannt, sie zeigt nichts von dem alten jüdischen, milden Geist, der sich besonders bei Leichen und Leichenbesiattungen offenbarte. Es ist schlecht um eine Synagogengemeinde bestellt, wenn sie in solcher, uns in den Augen unserer - christlichen Mitbürger herabsetzenden Weise der gewiß zu verurtheilendem Spaltung .entgegentreten will Eli de Vries und andere aus der Gemeinde Ausgetretene beantragten beim Bezirksausschuß, diese Friedhofsordnung als nicht zu Recht bestehend auft zuheben, weil die .ihnen dadurch in den Weg gelegten Hemmnisse nicht dem Gesetze vom 28. Juli 1876, betreffend den Austritt aus den jüdischen Synagogen,- entsprechen-- Der Bezirksausschuß zu Aurich erkannte nach der Bitte des Synagogenvorstandes, der geltend gemacht hatte, daß durch diese Friedhofsordnung ein weiterer Austritt verhindert werden sollte, auf Abweisung der Klage. Die Abgewiesenen wandten sich nun an das Oberverwaltungsgericht, das ebenfalls zu Ungunsten der Kläger entschied, und zwar aus folgender Erwägung: Eine Feststellungsklage sei nur da gegeben,' wo sie durch das Gesetz vorgesehen sei. z. B. in Schulangelegenheiten. Sie hätten nur dann ein Recht zur Klage wegen erschwerter Benutzung des Friedhofes, wenn das Recht des Einzelnen bereits thatsächlich verletzt sei, nicht aber, wenn nur befürchtet wird, daß es in Zukunft verletzt werde, unter Hinweis auf den § 6 des Gesetzes vom 28. Juli 1876, welcher lautet : „Das Recht der Mitbenutzung des Begräbnißplatzes der Synagogengemeinde und die Pflicht zur Theilnahme an den Lasten, welche der Synagogengemeinde aus dem Begräbnißplatze erwachsen, verbleiben dem Ausgetretenen so lange, als ihm nicht die Berechtigung zusteht, einen anderen Begräbnißplatz zu benutzen. Erworbene Privatrechte an Begräbnißstellen werden durch den Austritt nichts berührt." -f- Düsseldorf, 1. Oktober. Der Bericht des Vereins zur Verbreitung und Förderung der Handwerke unter den Juden 1896/1697 ist soeben erschienen. Wir entnehmen demselben Folgendes: Die General - Versammlung fand am 4. Oktober 1896 in Dortmund statt. Der Vorsitzende verlas nach Berichterstattung über die Thätigkeit des Vereins die Protokolle der Kassenrevisoren, worauf von der Generalversammlung für 1895/96: Decharge ertheilt wurde. Die nach dem Turnus ausscheidenden Vorstandsmitglieder wurden durch Akklamation'wiedergewählt. Für Herrn Landgerichtsrath Dr. Frank- Düsseldorf, welcher sein Amt als Vorstandsmitglied niedergelegt hatwurde Herr Rechtsanwalt Dr. Levison - Düsseldorf gewählt und außerdem Herr Phil. Neckarsulmer-Köln in den Vorstand kooptirt. Nach Erledigung des Geschäftlichen nahm Herr Dr. med. Auerbach-Köln das Wort zu einem Vortrage über die Wege, Ziele und Erfolge des Vereins, in welchem derselbe auch an Hand von Statistiken interessante Mittheilungen über die Verbreitung der Handwerke unter den Juden und deren Betheiligung.in sonstigen Gewerbe- und Industriezweigen machte. Die Versammelten dankten dem Redner durch lebhaften Beifall und beschlossen, die Propaganda für ausgedehntere Betheiligung an den Handwerken fortzusetzen. Im Berichtsjahre 1896,97 wurden 24 Lehrlinge ausgenommen, und standen im Ganzen 96 Lehrlinge unter Obhut des Vereins, davon unter spezieller Obhut der Abtheilung Köln 37 und der Abtheilung Aachen 6. Im Lehrlingsheim Düsseldorf waren 22 und im Lehrlingsheim Köln 17 untergebracht. Es beendeten ihre Lehrzeit 26 Lehrlinge und ihr Studium auf Fachschulen 2 Maschinentechniker. In Düsseldorf erhielten die Zöglinge zweimal wöchentlich Unterricht. in den Elementarfächern durch Herrn Rektor Westendorf, außerdem besuchten die Zöglinge die städtische Fortbildungsschule resp. gewerbliche Zeichen- und Fachschule. Die Einnahmen beliefen sich im Berichtsjahr auf 13104,97 Mark, die Ausgaben auf 11235,23 Mark für Düsseldorf, aus 10 415,81 Mark gegen 10413,91 Mark für Köln und auf 811,52 Mark gegen .713,26 Mark für Aachen. Der Kassenbestand ist gegenwärtig 1969,90 Mark. Dem Bericht der Abtheilung Köln entnehmen wir: „Wir hatten im abgelausenen Jahre37Zöglinge in unserer Obhut, hiervon waren aus Köln I I, aus der übrigen Rheinprovinz 15, aus Westfalen 5, aus Hessen-Nassau 4, aus Hannover 1. Im Lehrlingsheim wohnten 17, bei Meistern waren 13 untergebracht, bei den Eltern wohnten 7. Ihre Lehrzeit beendeten im Laufe des Jahres 7 Lehrlinge, und zwar: 1 Bäcker, 1 Gärtner, 1 Sattler, 1 Juwelier, 2 Schneider, 1 Anstreicher und Maler; außerdem beendete 1 Schüler der hiesigen Maschinenbau-Schule sein Studium nach bestandenem Examen. Alle fanden sofort lohnende Stellung. 2 Schneidergesellen gewährten wir Beihilfe zur Ausbildung als Zuschneider.. Wie früher, so wird auch jetzt fortgesetzt Sorge dafür getragen, daß die auswärtigen Zöglinge die Fortbildungsschule besuchen. Der Fortbildungs- - und Religionsunterricht für sämmtliche Zöglinge ^wurde zweimal wöchentlich durch Herrn Oberlehrer Hermanns ertheilt; außerdem besuchten sämmtliche Lehrlinge Sonntags den Zeichenunterricht in der städtischen Fortbildungsschule. oder der gewerblichen Fachschule. Die Nothwendigkeit, ein eigenes Lehrlingsheim zu bauen, macht sich immer dringender geltend." Der Vorstand besteht aus den Herren: Dr. B. Auerbach - Köln, . Rabbiner Dr. Auerbach-Elberfeld, Friedrich Drucker-Köln, Rabbiner Dr. Frank-Köln, Jac. Gottschalk-Köln, Isidor Goldschmidt-Dortmund, Moritz Heimerd inger-Wiesbaden, I. S. Hirschland-Essen, Rabbiner Dr. Jaulus - Aachen, I. de Jonge-Köln, Moritz Katzenstein-Bielefeld, Geheimer Sanitätsrath Dr. Kristeller- Berlin, Sanitätsrath Dr. Levison - Siegburg, I. Levy jr.-Köln, M. Levy jr.-Köln, Jacob Lippmann-Aachen, Ph. Neckarsulmer-Köln, Eugen Rothschild-Trier, Otto Rothschild-Köln, Bezirksrabbiner Dr. Silberstein-Wiesbaden, D. Wolfsohn-Köln, I. Wallerslein - Köln. Die diesjährige Generalversammlung findet am 31. Oktober in Elberfeld statt. Oesterreich - Ungarn. Wien, II. Oktober. Im Gemeind er athe überreichten die israelitischen Gemeinderäthe im Einverständnisse mit der fortschrittlichen Parteileitung ein Schreiben, worin sie die Beleidigung der Juden durch den in der letzten Sitzung des Gemeinderathes vom Vizebürgermeister Dr.' Neumayer eingebrachten Antrag gegen die Ernennung jüdischer Richter entschieden zurückweisen Sie erklärendaß sie die Bekämpfung oder Widerlegung des Antrages Neumayer unter ihrer Würde halten. Das Schreiben macht einen guten sehr Eindruck. — Die letzte Nothstands-, Debatte im Abgeordneten Hanse gab den deutsch-fortschrittlichen Abgeordneten Nowak und Bohaty Veranlassung zu heftigen Klagen über die Hartherzigkeit, welche die Wiener Antisemiten gegenüber der Noth im ganzen Reiche bekundeten. Der Abgeordnete Tittinger sprach von den „blechernen Wiener Herzen", und der sozialdemokratische Abgeordnete Kiesewetter warf den Ehristlich-Sozialen vor, daß sie nur die armen Juden bekämpfen, -mit den reichen Juden aber Geschäfte machen. Zur Vertheidigung seiner Myrmidonen erhob sich Doktor Lueger, „der Herr von Wien"; dem Vorwurfe der Hartherzigkeit suchte er mit dem Him weise auf die von den Antisemiten gesammelten 86000 Gulden zu begegnen, während doch die von Juden an den Statthalter und Minister- - Präsidenten gesendeten Beträge mehr als das Doppelte dieser Summe ausmachen. Herr Dr. Lueger erklärte auch heuchlerisch, daß er,- „nie einem armen Juden wehe gethan" habe. Das ist einfach unerhört.-