Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1897)
- Date
- 1897-10-08
- Page
- Seite 489 (sequence 9)
- Language
- German
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48,9 der heidnischen Welt, , moderen Mitte sie lebten, mannigfache Wechselwirkungen in Sprache, Sitten und Gewohnheiten stattgefunden haben. Den Einwirkungen von heidnischer Seite standen . ebenso starke,, vielleicht noch stärkere Wirkungen der Juden auf die Griechen gegenüber. •; Es war jene Zeit,, in der der alte Götterglaube des Olymp: unter: dem Hohngelächter satyrischer Dichter zusammenstürzte und sich die Menschheit nach einer neuen, großen, welterlösenden Offenbarungl sehnte. ' Ein weiter Kreis von Männern, die den einen wahren-Gott ohne jedes Götterbild, theilweise mit Annahme jüdischer Gesetze verehrten, schlossen, sich an die hellenisirten Judengemeinden an. Das untrüglichste Zeichen dafür sind jene Inschriften des bosporanischen Reiches, die der'Ruffe Latyschew vor einigen Jahren vollständiger, als es bis dahin geschehen war,' veröffentlicht hat, während schon früher Stephani, Stempkowsky, du Bois de Montpäreux, A. Boeckh, I. Graefe, M. A.,Levy und A. Harkavy sich um ihre Bekanntmachung und Erklärungen Verdienste erworben haben. Schürer meint,-durch diese Inschriften werde die Thatsache erwiesen, daß das Judenthum spätestens im ersten Jahrhundert n. Ehr. dort festen Fuß gefaßt habe. Nun hat jedoch Harkavy glücklich nachgewiesen, daß die hellenistischen Juden viel früher im bosporanischen Reiche gelebt haben. Wichtiger aber ist der Inhalt der Inschriften. „Sie zeigen einerseits, Paß .die Juden sogar gewisse rechtliche Institutionen der Griechen nachahmten, andererseits, daß es religiöse Genossenschaften gab, die zwar nicht.als jüdisch zu betrachten sind, die aber den jüdischen Einfluß in der Art, wie sie sich selbst und die von ihnen verehrte Gottheit bezeichneten, deutlich verrathen." Alle, diese Inschriften stammen aus den ersten nachchristlichen Jahrhunderten. :' Die erste datirt aus dem Jahre 81 nach Christi. Sie enthält die.urkundliche Erklärung einer Jüdin Chreste über die Freilassung ihres-Sklaven Herakles. Diese Freilassung geschah in der Proseuche, also: in der Synagoge, und zwar infolge eines Gelübdes, vermuthlich vor versammelter Gemeinde : der.Sklave soll fortan frei sein, unbehelligt von - den Erben der bisherigen Besitzerin,, daß er sich ungehindert wenden kann, wohin er will. Der Zweck dieser urkundlichen Erklärung ist nach Schürer der, „die Freiheit des Sklaven auch für den Fall des Todes der. Herrin zu sichern". Diese Freiheit erfährt nur eine Einschränkung, „abgesehen von der Ehrfurcht gegen die Synagoge und den regelmäßigen Besuch derselben". So erklärt Schürer den Satz, der sich nach Anderen aber auf gewisse Dienstleistungen bezieht, die der Sklave der Synagoge zu leisten habe. Mir scheint die von Schürer gar nicht herangezogene Bermuthung sehr glaubhaft, daß diesen freigelassenen Sklaven vielleicht an Sabbathen und Festtagen gewisse Dienstleistungen übertragen wurden, die durch den jüdischen Synagogendiener nicht vollzogen werden konnten. Nach dem Talmud ist es zwar auch dem befreiten heidnischen Sklaven eines Juden am Sabbath z. B. verboten, ein Licht anzuzünden oder auszulöschen.7 Es ist aber nicht wahrscheinlich, daß die hellenischen Juden das Sabbathgesetz so weit ausdehnten. Die Formen der Freilassung, die auf dieser Inschrift angegeben sind, erinnern mehrfach an die im griechischen Alterthum üblichen Formen; wo dieser: Akt häufig durch fiktiven Verkauf der Sklaven an eine Gottheit, der im Tempel vor sich ging, .erfolgte. Wenn Schürer-meint, die Urkunde zeige deutlich, wie das heidnische Recht thatsächlich als Muster gedient hat und nur eigenthümlich jüdisch umgestaltet würde; so wäre diese Ansicht nach der eben vorgetragenen Erklärung hinfällig. Gleichwohl zeugt die. Inschrift in jedem Falle für die Wechselbeziehungen zwischen Griechen und Juden.: Die -zweite.Inschrift stammt aus .dem Jahre 41 nach Christi. Die Erklärer streiten darüber, ob sie heidnisch oder jüdisch sei. Eine Sklavin Chrysa wird freigesprochen und der Proseuche als Weihegeschenk dargebracht. „Wir haben also hier einen viel engeren Anschluß aMdie sonst bekannten heidnischen Formen. Wie die freizulassenden Sklaven ehemals der Gottheit verkauft wurden, so wird hier die Sklavin der Proseuche geweiht, also auch als moralisches Eigenthum dargebracht." Die Inschrift hat aber doch einen stark jüdischen Einschlag', denn es heißt, daß dieser Akt erfolge, „dem unsichtbaren Gott, dem alles Beherrschenden, gelobt sei er!" Diese Bezeichnung der Gottheit ist schlechthin jüdisch. Die Inschrift ist demnach eine eigentümliche Mischung jüdisch-religiöser Begriffe mit ebenso spezifischlheidnischem „Mit der Mischung ist aber auch eine Verblassung eingetreten. ^Jüdischer Monotheismus, vermuthlich unter Abstreifung des Jüdisch-gesetzlichen, verträgt sich hier mit einer Phraseologie, die genau genommen den heidnischen Polytheismus voraussetzt." Jndeß erinnert aber doch die Widmung der Sklaven nicht nur an die griechischen Hierodulen, sondern auch an die biblischen Nethinim, d. h. die Tempelsklaven, die den Leviten unterstellt 'waren und zur Verrichtung der beschwerlichsten Dienste im Heiligthum verwendet wurden. Später bildeten sie sogar eine besondere Korporation nach den Priestern und Leviten. Dann kommt eine Reihe anderer Inschriften, die bisher ebenfalls auf jüdisch-hellenistischen Ursprung zurückgeführt werden, aus denen aber Schürer mit Recht das Vorhandensein besonderer religiöser Genossenschaften nachweist, die höchst wahrscheinlich auch auf Mischen Einfluß zurückzuführen sind, mit den hellenistischen Juden selbst aber nicht verwechselt werden dürfen. Zunächst vier Inschriften aus Tanais, von denen die dritte aus. dem Jahre 228 nach Christi datirt. Die Inschriften geben Verzeichnisse von Männern, die offenbar in den Bruderbund, der den unsichtbaren Gott anbetete, ausgenommen wurden. Sie ehren diesen Gott durch Aufstellung einer steinernen. Tafel, auf die sie ihre Namen einschrieben, und zwar so, daß sich die Aufgenommenen um einen oder mehrere Presbyter gruppiren, die wohl ältere Mitglieder der Genossenschaft sind. Es .gab also damals in jenen Ländern Kultvereine, die nicht nur das religiöse Gebiet umfaßten, sondern, wie aus den Inschriften hervorgeht, auch die Pflege körperlicher Hebung und die Jugenderziehung. Der Nachweis, den Schürer aus der Bezeichnung der Gottheit als „unsichtbar" aus griechischen Dichtern, Schriftstellern, Inschriften und Grabsteinen führt, ist zwingend. In der Zeit, in die diese Inschriften fallen, also in der römischen Kaiserzeit, ging durch die griechisch-römische Welt ein Zug zum Monotheismus, der schon durch die griechische Philosophie vorbereitet war und namentlich durch den Einfluß der orientalischen Religionen gefördert wurde. Aber zur Verehrung eines „unsichtbaren Gottes" hätte es ohne jüdischen Einfluß irgendwo und wann nicht kommen können. Der „unsichtbare Gott" ist nur auf dem Boden der biblischen Welt erwachsen. Bei den Kultvereinen in Tanais ist es geradezu auffallend, daß sie alle ausschließlich den Kultus des „höchsten Gottes" pflegen. Dies setzt eine Kraft des monotheistischen Zuges voraus, die auf jüdische Propaganda zurückzuführen ist. Schürer erhebt diese Vermuthung durch einige Beweise, fast. bis zur Evidenz. Die Namen der Mitglieder dieser-Kultvereine sind fast durchweg'nicht jüdisch, aber dieser Beweis will freilich wenig bedeuten, denn wir kennen auch Inschriften aus Feodosia selbst, in denen es sich um die Erbauung oder Erneuerung einer Synagoge handelt, die von Achilles, dem Sohne des Demetrius, des Sohnes des Hermes, bewerkstelligt wurde. Daß ein Synagogenerbauer auf der taurischen Halbinsel den Namen des ersten Helden der Ilias trägt, ist wohl ein sicherer Beweis dafür, daß sich die Juden damals fast nur griechische Namen aneigneten. i