Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 41 (8.10.1897)
- Date
- 1897-10-08
- Page
- Seite 486 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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486 einen praktischen Beruf' — der Wirthschaftsführung im Haushalte und in größeren Betrieben, für die Buchführung, Putz- und Schneiderarbeit, Krankenpflege u. s. w. — herangebildet werden. Soweit die Zöglinge nicht att. den von den Lehrern ihres Glaubensbekenntnisses ertheilten Religionsstunden der Schule theilnehmen, erhalten sie besonderen Unterricht in ihrer Religion, und zwar die jüdischen Zöglinge in zwei Abtheilungen bei dem Lehrer Witt, die katholischen, gemeinsam mit anderen Kindern aus Deutsch- Wilmersdorf, bei Herrn Rektor Ommerborn aus Charlottenburg. Daneben werden die religiösen Bedürfnisse der Zöglinge durch tägliche Abhaltung kleiner häuslicher Andachten und Theilnahme am Gottesdienst befriedigt. Die jüdischen Zöglinge nehmen an dem Sonntags¬ und Festgottesdienste der jüdischen Resormgemeinde in Berlin Theil. Außer der wissenschaftlichen Ausbildung empfangen die Mädchen zu bestimmten Stunden seitens der Lehrerinnen der Anstalt eine ihrem Alter entsprechende Unterweisung in den wichtigsten weiblichen Handarbeiten, die Knaben zweimal wöchentlich Handfertigkeitsunterricht. Knaben und Mädchen wurden unter Anleitung des Anstaltsgärtners und eines Erziehers auf einem weiten, ihnen zur Bestellung überlassenen Stück Land mit der Bewirthschaftung eines Haus- und Gemüsegartens vertraut gemacht. Den musikalisch besonders begabten Zöglingen der Anstalt wurde durch regelmäßigen, von den beiden Erzieherinnen ertheilten Klavierunterricht Gelegenheit geboten, ihr Talent weiter auszubilden. Inmitten der Spielplätze erhebt sich die geräumige Turnhalle, die mit den wichtigsten ' Geräthen ausgerüstet und hinreichend groß ist, um allen Kindern Gelegenheit zu geben, gemeinsame turnerische Uebungen auszuführen. Die Anstaltsgebäude befinden sich in gesundester Lage in freier Landschaft; sie sind mit Centralheizung, Ventilation und Anschluß an die Kanalisation versehen. Die den Zöglingen zur Benutzung überwiesenen Räume sind groß und hell, wie überhaupt den Anforderungen der Hygiene in der ganzen Anstalt in weitestem Maße Rechnung getragen ist. Aus der Chronik der Anstalt ist hervorzuheben, daß jede. Familienfeier des Stifters in seiner und seiner Gemahlin Anwesenheit von den Zöglingembegangen und dadurch in den Kindern das Gefühl erweckt wird, in der Anstalt zu einer großen Familie vereinigt zu sein. Auch sonst haben die Zöglinge häufig die Freude, den Stifter und dessen Angehörige nicht nur in den Anstaltsräumen verweilen, sondern auch an ihrer Beschäftigung in Ernst und Spiel theilnehmen zu sehen. Am 8. Februar 1896 wurde die Anstalt durch den hohen Besuch der Kaiserin Friedrich geehrt, die sich bei einem Rundgang durch alle Räume der Anstalt eingehend über den Betrieb und die Lebensweise aller Zöglinge unterrichten ließ und ihre allerhöchste Theilnahme und Anerkennung für das Werk bekundete. Die ersten Zöglinge, die nach Vollendung ihrer Ausbildung ins Leben treten konnten, haben erst jüngst nach Schluß des zweiten Jahres die Anstalt verlassen. Den Bemühungen des Direktors war es gelungen, ihnen geeignete Stellen als Buchhalterinnen zu verschaffen. Beide Mädchen haben auch nach ihrer Entlassung den Zusammenhang mit der Allstalt freudig aufrecht erhalten. Möge diese Anstalt weiter segensreich wirken, denn solche Stätten erziehen Generationen, die, frei von allen Vorurtheilen, draußen im Leben echtes und wahres Menschenthum Hochhalten und beherzigen werden. S.; Air Iudenfrage in der französischen National - Nersammlnng nnd vor dem Pariser Gemeinderache. Bon Prof. Dr. Heinrich Bloch. er die Zeichen der Zeit nicht zu deuten, ihren Geist nicht zu erfassen vermag, der wird die Früchte, die sie zeitigt, . nicht genießen, denn von selbst fallen sie Niemandem, in den Schooß. — Wer sich mit verschränkten Armen von den Stürmen einer neuen Zeit umtosen läßt, der wird an ihren Errungenschaften llimmer Freude haben. — Scharf gilt es auch die leisesten Andeutungen beobachten, unermüdet an der Bresche stehen, um im geeigneten Augenblicke das Darbietende zu erfassen, der Ausdauer und Mühen Lohn entgegenzunehmen. — Nicht blos die staatliche und gesellschaftliche Ordnung wurde durch die französische Revolution von Grund aus geändert, auch in das kirchliche Leben griff sie neugestaltend ein. Wären jedoch die Bekenner der nichtkatholischen Religionen bescheiden bei Seite geblieben, hätte ihre führenden Geister das Pflichtgefühl nicht im. vollen Maße erfüllt, gewiß sie wären auch fernerhin die Stiefkinder der sich verjüngenden Mutter geblieben. Das war den leitenden Männern des protestantischen Bekenntnisses ebenso klar, wie den glaubensstarken und selbstbewußten Söhnen des argverlästerten und mißachteten Judenthums. Mit dem Muthe der Ueberzeugungstreue, im vollen Bewußtsein, eine gerechte Sache zu vertreten, forderten sie die Aufhebung der Ausnahmegesetze, unter deren Schmach und Ungerechtigkeit ihre Glaubensbrüder so unsäglich litten; von der vollen Berechtigung ihrer Forderungen durchdrungen verlangten, sie, daß man die entehrende Scheidewand aufhebe, welche die Juden von den übrigen Staatsbürgern absonderte, daß sie zu den natürlichen Rechten, welche allen Menschen ohne Ausnahme zukommen, zugelassen werden, daß ihnen an den Bürgerrechten der gleiche Antheil wie jedem anderen Unterthanen gewährt werde. Die Verhandlungen über die religiösen Angelegenheiten des Landes beschäftigten die Nationalversammlung sehr ernst und geraume Zeit hindurch. Im Zusammenhänge damit mußte nothdegrungen auch die Jubenfrage zur Sprache kommen. Es hatte im Anfänge den Anschein, als ob deren Lösung , von selbst, ohne weitere Kämpfe, zu Gunsten der gedrückten Landeskinder erfolgen sollte. Am 21. Dezember 1789 hatte nämlich der Abgeordnete von Nerae, Brunet de Latuque'), den Antrag gestellt: 1. Daß .die Nichtkatholiken (Protestanten und Juden), welche sonst allen in den früheren Verordnungen bezüglich der Wähler und der Wählbaren bestimmten Bedingungen entsprochen hätten, ohne Ausnahme für alle Verwaltungsstellen gewählt werden können; 2. Daß die.Nichtkatholiken sämmtliche Civil- und Militärämter bekleiden können. — Da schlug der Graf von Clermont-Tonnerre die folgende Resolution vor: „Die Nationalversammlung beschließt, daß kein Bürger, der in sich die Bedingungen der Wählbarkeit vereinigt, aus der Liste der Wähler gestrichen, noch von einem öffentlichen Amte wegen seiner Beschäftigung oder seines Bekenntnisses ausgeschlossen werden dürfe." *) Die obige Darstellung beruht auf dem aus den französischen Archiven von Robinet veröffentlichten Material. Bgl. Robinet, Le mouvement religieux a Paris pendant la revolution (1789—1801). Tome I. La r6volution dans l’eglise. Juillet 1789 ä septembre 1791. Paris 1896. Gerf. Das genannte Werk bildet einen Theil der großen Sammlung der „Documents relatifs ä l’histoire de Paris pendant la rövolution franQaise."