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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-10-01 · Heft 40 (1.10.1897) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 40 (1.10.1897)
Date
1897-10-01
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 dazugekommen sei, sei mehr oder minder durch Brauch geheiligt. Das respektiren wir- und so respektiren wir auch, diel Ehrenreihe. Herr Justizrath Tiktin erwiedert, daß er nicht die altjüdischeTradition gemeint habe, sondern das Gesetz von 1847 im Auge hatte. Das, was man die jüdische Freiheit'genannt habe, worum uns die anderen Religionen beneiden, das ist, daß wir unabhängig von den Rabbinern zu bestimmen haben. Das sei auch von dem verewigten langjährigen Vorsitzenden Justizrath Makower stets betont worden. In der Diskussion sprach noch Herr Fränkel für die Einfügung des von Prof. Lewin gewünschten Zusatzes. Nach ihm sollten in der Ehrenreihe nur Männer begraben werden, die sich um das Judenthum verdient gemacht haben. Deshalb sei es auch nothwendig, das Rabbinat anzuhören. Bei der darauffolgenden Abstimmung wird der Artikel 7 in unveränderter Fassung mit 9 gegen 8 Stimmen angenommen. — Punkt 10, Rechnungsabschlüsse von Spezialverwaltungen, wird wegen der vorgerückten Zeit von der Tagesordnung abgesetzt. L2 Berlin, 24. September. Die Privatklage des Herausgebers des „antisemitischen Generalanzeigers" Sedlatzek gegen den Obersthofmeister der Kaiserin Frei Herrn o. Mirbach gelangte heute vor dem hiesigen Schöffengericht unter Vorsitz des Amtsgerichtsraths v. Krosigk zur Verhandlung. Freiherr v. Mirbach, der durch Rechtsanwalt Dr. Sello vertreten wird, war nicht persönlich erschienen, dem Kläger Sedlatzek stand Rechtsanwalt Ulrich zur Seite. Am 6. Januar standen bekanntlich der damalige Redakteur des „Generalanzeigers", Schriftsteller Schwennhagen- und der jetzige Privatkläger wegen Be-' leidigung des Freiherrn v. Mirbach vor der achten Strafkammer des Landgerichts I. Die Beleidigungen waren in einem Artikel „Der Judengeldsammler für die Kirchen bauten" enthalten. Schwennhagen wurde zu einem Jahr, Sedlatzek zu vier Monaten Gefängniß verurtheilt. Der damals als Zeuge vernommene Freiherr v. Mirbach' nahm Veranlassung, gegen den Artikelschreiber und die ganze Haltung des „Generalanzeigers" mit sehr scharfen Worten vorzugehen. Diese bilden jetzt den Gegenstand der Privatklage. Rechtsanwalt Dr. Sello bestritt nicht, daß Freiherr v. Mirbach diese Worte gebraucht, sondern überreichte sogar das gedruckte Stenogramm der Zeugenaussage seines Klienten. Danach, hat Freiherr v. Mirbach von der „Frechheit" und „Frivolität" des Artikelschreibers gesprochen und erklärt, daß er nur mit Widerwillen „in diesen Pfuhl" hinabsteige, indem er den Strafantrag stelle. Er müsse sich aber dazu verstehen, der bösartigen Frivolität die Maske vom Gesicht zu reißen und durchaus boshafte Erfindungen als solche festzunageln. Der Privatkläger hat Anklage auf Grund des §186 St.-G.-B. erhoben. Auf Antrag des Verteidigers wird zur Charakterisirung der Kampfesweise des „Generalanzeigers" nicht nur der Artikel „Der Judengeldsammler", sondern auch der Artikel „Das Hohenzollernjubiläum und die Alliance israelite" verlesen, dessentwegen der Privatkläger Sedlatzek s. Z. wegen Majestätsbeleidigung zu drei Monaten Festungshaft verurtheilt morden ist. Ferner wird auf Antrag des Vertheidigers Dr. Sello festgestellt, daß Sedlatzek außerdem wegen Beleidigung und Gotteslästerung bestraft ist. Der Gerichtshof erkannte nach kurzer Berathung auf Freisprechung des Verklagten. Diesem habe an sich der -Schutz des § 193 St.-G.-B. zur Seite gestanden, und die Schärfe feiner Worte deute nicht ohne Weiteres daraus hin, daß der Verklagte die Absicht gehabt habe, Herrn Sedlatzek zu beleidigen. Der dazu erforderliche Nachweis sei nicht geführt. Man müsse sich gegenwärtig halten, daß der Verklagte seine Aeußerungen einem Gerichtshöfe gegenüber gemacht habe, und daß er auf diesen Eindruck machen wollte, indem er die Sachlage so kennzeichnete, wie es nach seiner Meinung zutreffend war. L2 Berlin, 29. September. Am 21. d. Mts. ist hier im Alter von 78 Jahren Professor Dr. Wilhelm Wattenbach der historischen Wissenschaft und ihren Jüngern entrissen worden. Seine vielfältigen Verdienste zu würdigen, ist hier nicht der Ort. Aber Wattenbach hat, was weniger bekannt sein dürfte, auch der Geschichte der Juden in Deutschland, besonders während des von ihm selbst so erfolgreich erforschten Mittelalters, ein sördersames Interesse entgegengebracht. Als der Deutsch - Israelitische Gemeindebund im Jahre 1886 seine historische Kommission begründete, die sich die Erschließung des auf den genannten Zeitraum bezüglichen Quellenmaterials zur Aufgabe stellte, ließ sich der große Heimgegangene Gelehrte ohne Zögern bereit finden. in die Leitung des Unternehmens einzutreten, und hat trotz seines hohen Alters und seiner knapp bemessenen Zeit keine der alljährlich im Büreau des .Deutsch - Israelitischen Gemeindebundes stattgefundenen Versammlungen versäumt. Den Berichten über den jedesmaligen Stand der einzelnen Forschungen folgte er mit lebhaftem Interesse und suchte durch seine aus einem reichen Schatze wissenschaftlicher und praktischer Erfahrung geschöpften Anregungen das Unternehmen, von dem er eine Bereicherung unserer Kenntnisse des gesaunnten deutschen Mittelalters erwartete, zu fördern. Üeberhaupt war er ein Männ von - unentwegter .freiheitlicher Gesinnung, auch durchaus vorurtheilslos in konfessionellen Fragen. Im November 1880 war er einer der Ersten, die die bekannte Notablenerklärung gegen den Antisemitismus unterschrieben. Sein Andenken verdient auch in jüdischen Kreisen in hohen Ehren gehalten zu werden. L2 Berlin, 26. September. Ueber die Bet heiligun g der Jude n an den bürgerlichen Berufen und am kommunalen Leben der Stadt Berlin bringen antisemitische Blätter einige statistische Mittheilungen, aus denen wir Folgendes entnehmen.. Es giebt in der Reichshauptstadt unter 2363 Civilärzlen. 779 Juden — 33,0 pCt. 344 Militärärzten .... 7 ., -- 2,0 „ 600 Kassenärzten . . ... 500 „ --83,3 „ 1312 Richtern.153 „ 11,6 „ 647 Rechtsanwälten .... 460 „ 71,1 . „ ferner unter 120 Apothekenbesitzern ... 35 „ — 29,1 „ 126 Stadtverordneten ... 28 — 22,2 „ während der Prozentsatz der Juden an der Gefammtbevölkerung der Residenz nur 5,1 beträgt. Dabei nehmen sie, so schreiben die Antisemiten weiter, in allen diesen Positionen zum Theil noch hervorragende Posten ein; so z. B. befinden sich unter den Aerzten 2 Geheime Medizinalräthe, 12 Geheime S anitätsräthe, 52 Sanitätsräthe; unter den Rechtsanwälten 1 Geheimer Justizrath und 12 Justizräthe. .Dem juristischen Berufe gehören ferner an 9 Amts- und Landgerichtsräthe, 8 Amts- und Landrichter. Dazu treten noch 40 Professoren und 11 Privatdozenten, ferner im Staatsdienste 1 Legationsrath, 4 Regierungsräthe; zum Schluß erwähnen wir noch 9 Geheime Kommerzienräthe, 20 Kommerzienräthe, 7 Generalkonsuln, 4 Konsuln. In der Stadtverordneten-Versammlung am 15. April d. I. sprachen 10 jüdische Stadtverordnete 31 mal, dagegen im Ganzen nur 4 christliche 8 mal; ähnlich war es am 10. Juni d. I., wo von 11 Rednern 7 jüdische 14 mal, dagegen nur 4 nichtjüdische 5 mal sprachen. Ein anderes Blatt, das diese antisemitische Statistik nachdruckt, bemerkt spöttisch dazu: „Und alle diese Leute mit Kind und Kindeskind will das Antisemitenblatt zum Frühstück vertilgen. Das heißt eine Verdauung!" © Steglitz, 20. September. Der Betsaal des Religionsvereins jüdischer Glaubensgenossen wurde gestern Nachmittag eingeweiht. Die Feier begann um 4 Uhr unter Betheiligung von 120 Personen. Sie füllten den Saal bis auf den letzten Stehplatz. Das kleine Bauwerk auf dem Grundstück des Herrn Wolfenstein, Düppelstraße 41 befindlich, ist von Herrn Architekten Paulini gezeichnet und von Herrn Maurermeister Sinnig ausgeführt. Die Tischlerarbeiten haben die Tischlermeister Kühne und Maybaum geliefert. Mit wenigen Mitteln ist hier Geschmackvolles und Gediegenes geleistet worden. Die Feier, der auch Herr Bürgermeister Zimmermann beiwohnte, leitete Herr Kantor Abramowitz mit einem Cintrittsgesange ein, ihm folgte das Nachmittagsgebet und darauf das Anzünden der ewigen Lampe durch Herrn Rentner Lehmann, den Weiheakt vollzog Herr Rabbinats- Kandidat Braun, der in kurzer, packender Rede darthat, daß in diesem feierlichen Augenblick das Bethaus seiner Bestimmung entgegengeführt sei. Nachdem die Thora von den Herren Wolfenstein und Jsacowitz herausgenommen und im Umzuge durch den Mittelraum des Betsaales getragen war, sprach Herr Braun das Königsgebet, in dem er den Segen Gottes für den Kaiser und die kaiserliche Familie erflehte. Nachdem die Thora wieder eingehoben war, hielt Herr Braun die Festpredigt, die in dem Gedanken gipfelte, daß dieser Bau, der jetzt erst ein Gotteshaus sei, in Wahrheit ein Gottes haus werden möge. Die Predigt machte augenscheinlich auf alle Hörer einen tiefen Eindruck. Nach Priestersegen und Schlußgesang war gegen 6 Uhr die Feierlichkeit zu Ende

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