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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-10-01 · Heft 40 (1.10.1897) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 40 (1.10.1897)
Date
1897-10-01
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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61. Jahrgang. Ar. 40. Äerlin, I. Oktober 1897. Wertage zur „Mllgerneinen Zeitung öes JuöenLHurns". Korrespondenzen und Machrichten. Drutschlaud. 8. Berlin, 25. September. Die heutige Repräsentanten-Versammlung wurde als erste nach den Ferien mit der üblichen Begrüßung der Mitglieder durch den Vorsitzenden, Herrn Hermann Landsberger, eröffnet. Eingegangen ist vom Vorstande der Baruch Auerbach'schen Waisenanstalten eine Einladung zu der am 3. Oktober stattfindenden Stiftungsfeier. Es wurde hierbei Klage darüber geführt, daß der Gemeindevertretung nur eine so geringe Anzahl Theilnehmerkarten übersandt worden sei. Als Grund hierfür wird vom Kommissar Dr. E. Lachmann angegeben, daß die betreffenden Räume leider sehr beschränkt seien. Die Vorlagen der Tagesordnung waren alle bis auf Punkt 5 von untergeordneter Bedeutung und wurden meist debattelos angenommen. Die letztwillige Zuwendung des am 19. Juni verstorbenen Rentiers Herrn Julius Schiff im Betrage von 5000 Mk. an den Fonds der Armenkommission erhält, da sie keinerlei beschränkende Bestimmungen vorschreibt, die Genehmigung der Versammlung. — Zu Punkt 3, Vorlage betreffend die Aenderung des Verfahrens bei Aufnahme und Veranschlagung von Reparaturen an den Gemeinde-Grundstücken, referirt Herr I. Oppenheim. Die Revisionen sollen nunmehr im März und April, Reparaturen in Schulgebäuden und Waisenhäusern nur in den Ferien erfolgen. Größere Reparaturen sollen nur alle zwei Jahre vorgenommen werden. Nach kurzer Vertheidigung der Vorlage durch Herrn Maurermeister Joseph Fräukel und Dr. Lachmann erfolgt die Annahme derselben. — Zur Anschaffung von Teppichläufern in der neuen Synagoge wird die Ausgabe bis zu 400 Mark, ebenso ca. 500 Mark zur Reparatur von Grabsteinen und Grabgittern, ferner 1817 Mk. zur ErriMuM eines eigenen Büreaus für das Kassen- und QuittungHwesen im Hause Oranienburgerstr, 29 bewilligt. — Die Erhöhung des.Jahresbeitrages an den Deutsch-Israelitischen Gemeindebund auf 2000 Mark wird gemäß dem Anträge des Referenten, Herrn Leonhard Sachs, beschlossen. — Die Abrechnung über die Kosten der inneren Einrichtung des Hospitals wird mit einem Minderverbrauch von 57,02 Mark genehmigt; ausgegeben wurden ca. 226,50 Mark. — Für eine zwölfte Kassenbotenstelle, welche zur schnelleren Einziehung der Steuerbeiträge erforderlich geworden ist, wird das Anfangsgehalt von 1500 Mark bewilligt. — Den Kandidaten, welche an den Tagen, an denen zweimal Gottesdienst stattfand, die Vertretung übernommen hatten, werden je 25 Mark — im Ganzen sür 9 Vertretungen 225 Mark — zugesprochen. — Eine längere und zeitweilig recht lebhafte Diskussion rief nur, wie bereits erwähnt, Punkt 5 der Tagesordnung hervor. Es handelte sich um die Satzungen der Friedhof s.komMission, speziell Artikel 6, 7 und 13, die nun bald ein Jahr Gegenstand der Berathung sind. Das Referat hatte wieder Herr Rechtsanwalt Äpolant übernommen. Betreffs des Artikels 6, welcher die auf dem Friedhof gesammelten Gelder für Zwecke der Altersversorgungsanstalt bestimmt, habe die gemischte Kommission beschlossen, die Fassung des Vorstandes zu empfehlen, mithin also den alten Modus zu belassen. Es sei in der Kommission namentlich betont worden, daß die Einnahmen der Altersversorgungsanstalt nicht mehr im Steigen begriffen seien, die Ausgaben seien dauernde, außeretatliche Zuwendungen gingen auch nicht mehr ein; der Zinsfuß habe ferner eine erhebliche Reduktion erfahren, und schließlich bestehe der Brauch, die Gelder der Altersverforgungsanstalt zuzuwenden, seit langen, langen Jahren. Ern Rechtsgrund für die Verpflichtung dieser Zuwendung sei . nicht geltend gemacht worden. In der Diskussion sucht Prof. Lewin an der Hand des Jahresberichtes vom Jahre 1896/97, wonach die Anstalt ein Vermögen von 2 345 000 Mk. besitzt, nachzuweisen, wie ungerecht es wäre, Gelder hier für die Zukunst festzulegen. Gegenüber einem solchen Vermögen spiele die augenblicklich statthabende Zinsreduktion gar keine Rolle. Er beantrage, die Sache zur weiteren Erwägung über die richtige Ver« theilung der Gelder an die Kommission zurückzuverweisen. Herr Moritz Manheimer weist den vom Vorredner gebrauchten Ausdruck „tobte Hand" mit Recht als unpassend zurück. Die Anstalt. habe zwar viel Kapital, aber sie leiste auch in demselben Verhältniß etwas. Es seien jetzt 240 Hospitaliten zu verpflegen, etwa 120 stünden noch auf der Liste zur Aufnahme. Zudem bestehe der Brauch seit 80 Jahren. Während noch Herr Justizrath Ti kt in aus Zweckmäßigkeitsgründen für die unveränderte Fassung des Artikels eintritt, behauptet Prof.' Lewin gleichwohl, daß seine Gründe nicht widerlegt seien. Den Ausgaben der Anstalt im Betrage von 113 000 Mark ständen an Einnahmen 313 000 Mark gegenüber, die Anstalt^lege also jedes Jahr eine ganz enorme Summe zurück. Nach kurzer Vertheidigung der Vorläge durch den Kommissar Dr. Lachmann wird sie in der vom Vorstande vorgeschlagenen Fassung angenommen. — Zur weiteren Berathung steht Artikel 13, der eine Hinzuziehung der Friedhofskommission bei Abänderung des Statuts fordert. Die gemischte Kommission hat die unveränderte Annahme empfohlen. Herr Dr. Lachmann bemerkt hierzu, daß die Friedhofskommission in Rücksicht auf ihre schweren Pflichten eine gewisse Ausnahmestellung habe. Die Friedhofskommission wünscht auch mitzusprechen, weil sie die religiösen Punkte besser gewahrt zu wissen glaubt. Herr Justizrath Tiktin hält es für bedenklich, daß das, was die Gemeinde beschließt, von der Friedhofskommission abhängig gemacht werden solle. Ein Veto gegen Gemeindebeschlüsse darf ihr nicht eingeräumt werden. Wenn ihm sachliche Gründe entgegengehalten würden, würde er vielleicht zu einer anderen Auffassung kommen. Auch Herr Louis Sachs findet, daß ein derartiger Beschluß die Gemeindevertretung bedeutend herabsetze. Man müsse sich ernstlich überlegen, ob man einer Kommission diese Vorrechte geben könne. Die Entgegnung des Herrn Dr. Lach mann, daß die Kommission bei den bestehenden Satzungen sich nicht zu fügen brauche, ruft wieder Herrn Justizrath Tiktin auf den Plan. Daß die Friedhofskommifsion auf ihrem Standpunkt beharre, sei kein. Grund. Dann würde sie eben keine neuen Satzungen erhalten. Entweder sei es richtig, was hier beschlossen werde, dann müsse man die Kommission umstimmen, oder es sei nicht richtig. Es sei besser, daß die Kommission keine neuen Satzungen erhalte, als daß sie Satzungen bekomme mit den Fehlern, die früher gemacht worden seien, aber nicht erneuert zu werden brauchen. Obwohl schließlich Herr Dr. Lachmann noch hervorhebt, daß man mit dem alten Statut, das aus dem Jahre. 1874 stamme, ohne jede Störung immer ausgekommen sei, wird der Antrag des Professor Lewin, diesen Punkt zu vertagen, von der Versammlung angenommen. — Eine ebenfalls recht lebhafte Debatte entfachte noch der Artikel 7, auf Grund dessen in der Reihe der Rabbiner auch andere hervorragende Männer begraben werden dürfen, worüber der Gemeindevorstand zu bestimmen hat. Dies war die Fassung, wie sie dem Artikel in der Sitzung vom 7. Februar gegeben worden war. (Siehe Nr. 7 dieser Zeitung.) Bon Herrn Professor Lew in sind hierzu die Anträge eingegangen, hinter dem Worte Gemeindevorstand einzufügen „unter Anhörung des Rabbinates" oder eventuell die Ehrenreihe abzuschaffen. Nach den Beschlüssen der gemischten Kommission würde es den Gefühlen der Gemeinde nicht entsprechen, die Ehrenreihe abzuschaffen; auch die Zuziehung anderer. Behörden als des Vorstandes erschiene nicht zweckmäßig, da es etwas Mißliches habe, den Vorstand und das Rabbinat eventuell in Widerspruch zu bringen. Herr Justizrath Tiktin ist gegen diese Einfügung. Es sei gegen das Prinzip der jüdischen Freiheit, daß etwas nur unter Uebereinstimmung des Vorstandes und des Rabbinates beschlossen werden soll. Im Judenthum hätten die Laien die Bestimmung und der Geistliche nur ein Gutachten darüber. Demgegenüber ist Herr Professor Lew in der Ansicht, daß nach altjüdischer Auffassung das Gegentheil richtiger sei. Das Judenthum habe Satzungen, auf denen es sich aufbaue. Was

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