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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-10-01 · Heft 40 (1.10.1897) · p. Seite 474

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 40 (1.10.1897)
Date
1897-10-01
Page
Seite 474 (sequence 6)
Language
German
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WWWWMWW 474-- ■ ■■'■■: ■ ■■' ' •■ " Und in ihrer gegenwärtigen Stellung befinden, sich: - -- . 13 Beamte 1 Jahr I 3 Beamte. 4 Jahr .5 Beamte 10^15 Jahr 4 2 „ I 1 5 „ . 3 „ . 15-20 „ 7 „3 „ j 7 „ 6-10 „ . 4 , „ 20.-30 ,,. 2 Beamte 30 — 32 Jahr. Ein Viertel der Kultusbeamten ist also nur ein Jahr, die Hälfte nicht über drei Jahre im Amte — und das bei vorwiegend alten Beamten, wie vorstehend erwiesen. ' Die Angaben über das Einkommen einer -großen Zahl von Kultusbeamten ergänzen noch das vorstehende unfreundliche Bild ihrer Lage. Es beträgt das Baargehalt: 300 Mark . . , bei 1 Beamten 1200 Mark bei 6 Beam 600 3 1300—1500 „ 3; „ 600 „ . . 3 1500-1750' „ 4 „ 700 „ . . 6 1750-2000 „3 800 4 2000-2500 „ 1 900 it . . 10 2500—3000 „ s;i 1000 „ . . „ 2 „ 5000 ,, „ 1 „ Das durch Nebeneinnahmen erhöhte kommen beträgt: Zesammt - Ein- 800 Mark 1000 „ 1100 „ 1200 „ 1300 „ 1400 „ 1500 „ 1600 „ bei 6 Beamten 1700 Mark bei; 1 Beamten 1800 1900 2000 2000—2500 2500—3000 4000 6000 4 2 2 5 : 5 2 1 Mehr als ein Drittel der Stellen müssen hiernach als ungenügend dotirt gelten, zumal die Zahlen nicht Anfangsgehälter, sondern das stabile Einkommen meist älterer Familienväter bedeuten. Eine Fürsorge für arbeitsunfähige Kültusbeamüe u n d d e r e n Hinterbliebene ist kontraktlich mir in zwei Gemeinden (Königsberg und Allenstein) vorgesehen, und 'War in der einen nur für die lebenslänglich angestellten Beamten selbst (nach Maßgabe der bez. Grundsätze für Staatsbeamte) und in der anderen nur für die Hinterbliebenen derselben (durch Zuschuß, zu den Kosten einer Lebensversicherung). Beide Gemeinden gingen aber bei eintretenden Fällen in freier Entschließung über ihre kontraktlichen Verpflichtungen hinaus und gewährten hier auch den arbeitsunfähig gewordenen Beamten, dort auch der Hinterbliebenen Familie laufende Pensionen. In gleicher Weise haben in den letzten zehn Jahren noch drei andere Gemeinden (Tilsit, Ortelsburg und Lötzen), aus freiem Willen an Kultusbeamten, -Wittwen und -Waisen Pensionen bezahlt. In jüngster Zeit hat sich auch die orthodoxe Separatgemeinde Adaß Jisroel in Königsberg bereit gefunden, ihren der-! heiratheten Beamten die Hälfte der Lebensversicherungsprämie als Versorgungsbeitrag zu gewähren, ein Beweis, was guter Wille , auch unter bescheidenen Verhältnissen zu leisten vermag. > Diesen vereinzelten Ausnahmen gegenüber, bleibt das Gros der ostpreußischen Kultusbeamten im.arbeitsunfähigen Alter und ihre Familien beim Tode des Ernährers unversorgt. Etwa ein Drittel derselben (20) hat in weiser Borsicht seinem schmalen Einkommen noch ein Opfer abgerungen und sich aus eigenen Mitteln jüdischen Wohlthätigkeitskaffen (Hilfskaffe für Kultusbeamte in Pommern, Ost- und Westpreußen.; Kantoren-Kasse zu Berlin; Achawa) Einer auch der Rothenburger Sterbekasse und Fünf einer Lebensversicherungsgesellschaft angeschloffen. Sechs Gemeinden der Provinz (Königsberg, Eydtkuhnen, Lötzen, Insterburg, Marquabowa und Gerdauen) suchen ihren Beamten durch Jahres- Unterstützungen an die „Hilfskaffe zu Danzig" den Anschluß an dieselbe zu erleichtern. Die dadurch zu erhoffende Beihilfe ist zwar nur gering, schützt aber wenigstens vor dem Schlimmsten. Innerhalb sechs Jahren hat der Verein jüdischer Religionslehrer Ostpreußens die öffentliche Wohlthätigkeit zweimal für in drückender Noth zurückgebliebene Familien früherer Kollegen in Anspruch nehmen müffen. Dieses betrübendste. Zeichen^ der traurigen Lage eines Theiles der ostpreußischen Kultusbeamten, es hat sich gleichzeitig zu einem leuchtenden Denkmal ostpreußischer Hochherzigkeit gewandelt, indem milde Herzen beim Bekanntwerden jener Nothstände in jedem der beiden Fälle über 1000 Mark gespendet, auch sonst bei der Begründung einer neuen Existenz für die Hinterbliebenen Wittwen liebreich mitgeholfen haben. Auf solche Gesinnung gründet sich auch die Hoffnung jener edlen Männer, die es im Aufträge des ostpreußischen Synagogen-Verbandes unternommen haben, Mittel und Wege zu suchen, um auch dem Beamten der kleinsten Gemeinde ein auskömmliches Brod und eine der drückendsten Sorge begegnende Versorgung für das Alter und für seine hinterbleibende Familie zu sichern. Im Interesse eines schaffensfreudigen, seinem Berufe mit Begeisterung sich widmenden Beamtenstandes, wie gleichzeitig für eine gedeihliche Entwickelung des jüdischen Schul- und Gemeindelebens in Ostpreußen ist zu wünschen, daß solch hochherziges Streben überall in Ostpreußen die wärmste Unterstützung finden möge. P. Gin israelitisches Biindeninstitut. Von Dr. Julius Moses, Berlin. ^dit vollem Recht ist von dieser Zeitschrift wie auch von anderer Seite darauf hingewiesen worden, daß unter den zahlreichen wohlthätigen Institutionen der größeren Gemeinden in Deutschland eine jüdische Blindenanstalt sich nicht befinde, und man wäre vielleicht versucht, aus diesem letzteren Umstand den Schluß zu ziehen, daß das Bedürfniß nach einem derartigen Institut bei uns nicht vorliege. Dem ist ganz und gar nicht so. Denn wer sich mit diesen Dingen nur einigermaßen beschäftigt, weiß, daß bei einer Statistik der Gebrechlichen — wir verstehen darunter Blinde, Taubstumme und Geisteskranke — gerade die Juden in hervorragendem Maße betheiligt sind. Wir wollen auf eine Erklärung dieser eigenthümlichen Thatsachen hier nicht näher eingehen, es würde uns dies allzu sehr auf das rein medizinische Gebiet hinüberftthren. Nur einige kurze Bemerkungen: So oft selbst in wissenschaftlichen Kreisen hiervon die Rede gewesen, hieß es zumeist: das sei auch eine Eigenthümlichkeit der jüdischen Rasse, nach dem bekannten Rezept: Was man nicht dekliniren kann, das sieht man heut' als Rasse an. Wieder Andere behaupten, die übermäßige Theilnahme der Juden an derartigen Gebrechen rühre von ihren häufigen Ehen unter Blutsverwandten her, ohne dabei aber den Nachweis geführt zu haben, daß '1. blutsverwandte Ehen überhaupt in größerem Maße die Ursachen derartiger Gebrechen seien, und 2. daß gerade unter Juden solche Ehen häufiger geschloffen werden als bei Andersgläubigen. Jnr Gegentheil, ich werde demnächst in einer besonderen Schrift den Nachweis führen, daß beide Voraussetzungen nach den neuesten Erhebungen nicht zutreffen, und man infolgedessen auf eine anderweitige Erklärung dieser eigenartigen, für die jüdische Bevölkerung .des.betreffenden Staates noch lange nicht genug gewürdigten Thatsachen sinnen müsse. Ich möchte heute nur an der Hand der Statistik eilt’ \ ist er Büre kränk aber dähe^ Mff zü'g die 3 Jahr jüdis red er Jahr im £ blind späte ohne Dav blind späte ohne kathi in b Wor deutl 10 01 fallet blind späte ohne nicht von letzte Gest Ums jiibil Web jüdii lischt Eva liche ihm sich mite dem der wah

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