Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 38 (17.9.1897)
- Date
- 1897-09-17
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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Berlin, 17. Äeptenüier 1897. 81. Zchrgang. Ar. 38. ^fX Weitage zur „Allgemeinen Zeitung öes IuöenLHums". Korrespondenzen und Nachrichten.! Deutschland. L2 Berlin, 15. September. Ein Legat von 736 998 Mark, welches der Berliner Stadtgemeinde zur Begründung eines Asyls für Blinde zugewendet worden, giebt uns Veranlassung zu den folgenden Bemerkungen. Vorausschicken wollen wir noch, daß die am 22. April d. I. hierfelbst verstorbene Frau Rentier Becker in ihrem Testament bestimmt hat, daß ihr Nachlaß der Stadtgemeinde Berlin unter der Bedingung zufallen soll, daß dieselbe die Nachlaßmasse unter dem Namen „Wilhelm und Jda Becker-Stiftung" besonders verwaltet und zu einem Asyl für Blinde aller Stände und Glaubensbekenntnisse verwendet. Die Aufnahme in dieses Asyl und die Verpflegung in demselben sollen kostenfrei erfolgen. Es ist seltsam, daß unter den zahlreichen wohlthätigen Institutionen unserer Gemeinde, die fast alle Bedürfnisse decken, gerade ein Blindeninstitut fehlt. Und doch entspräche vielleicht ein solches einem besonders dringenden Bedürfniß! In Wien besteht ein israelitisches Blinden- Jnstitut bereits seit dein Jahre 1870. Dasselbe wurde von dem sel. Baron Jonas Königswarter begründet; es hat jetzt 60 Zöglinge, und seine Leistungen werden von allen Pädagogen gerühmt. Vielleicht fällt diese Anregung auf guten Boden und weckt in dem Herzen eines oder mehrerer edler Wohlthäter den Gedanken, auch in unserer Gemeinde! eine solche Institution ins Leben zu rufen, deren Wirken den Namen! jener Wohlthäter noch nach Jahrhunderten segnen würde. > F. Berlin, 14. September. Die „Wissenschaftliche Vereinigung jüdischer Schulmännerzu Berlin" hielt am 4. d. Mts. ihre Monatssitzung in Wittners Restaurant unter Vorsitz des Herrn Rektors Dr. Adler ab. Der Vorsitzende machte Mittheilung von dem Eingang mehrerer von Herrn Rabbiner Dr. Jacob verfaßter Jahres-! berichte der Religionsschule der Synagogen - Gemeinde Göttingen und meinte,, daß, da in diesen Berichten verschiedene unterrichtliche Fragen von großer Wichtigkeit behandelt würden, es angezeigt wäre, wenn eines der Mitglieder der Vereinigung ein Referat über diese Jahresberichte halten wollte. Herr Kollege Klein erklärte sich hierzu bereit. Nachdem die Vorstandsmitglieder zum Zweck der Berathung einer Geschäftsordnung noch die Herren Auerbach und Falkenberg kooptirt hatten, trat die Versammlung in die Weiterberathung der vom Kollegen Auerbach aufgestellten Thesen ein. Bei der lebhaften Debatte, welche diese Thesen heroorriefen, war es nicht möglich, die Diskussion zu Ende zu führen; daher wurde nach Mitternacht die Debatte über den zweiten Theil der Thesen, der die Frage der Konfessionalität behandelt, vertagt. Der erste, bisher angenommene Theil der Thesen hat folgenden Wortlaut: Der obligatorische Besuch der allgemeinen Volksschule ist unerläßliche Pflicht für die Gesammtheit der Kinder beiderlei Geschlechts. Zu den Begriffsmerkmalen der allgemeinen Volksschule gehören nach der historisch-genetischen Entwickelung sonst noch: Oeffentlichkeit und Unentgeltlichkeit. Sie bildet als sogenannte Einheitsschule, unter Ausschluß der insonderheit den höheren Schulen angehängten Vorschulen, die gemeinsame Grundlage aller Schulgattungen, insofern sich auf ihr organisch jede weiterführende Bildung lückenlos aufbaut. Die Forderung der allgemeinen Volksschule stützt sich auf folgende Erwägungen: 1. Sie soll dazu beitragen, die vorhandenen Standesvorurtheile zu beseitigen und Berständniß der« gegenseitigen Lebensinteressen zu erwecken. 2 Für den Unterricht in den Elementarfächern kann es nur eine Methodik geben. 3. Begabung und Fleiß der Kinder sind unabhängig von der sozialen Stellung der Eltern. 4. Der sich entwickelnde Wetteifer kommt beiden Theilen zu gute. 5. Durch den Besuch von Kindern aus besser situirter Gesellschaftsklasse wird das Niveau der Schule gehoben. 0. Sittlich verwahrloste und geistig zurückgebliebene Kinder bedürfen einer ihrer Eigenart entsprechenden Erziehung und sind deshalb aus der allgemeinen Volksschule auszuschließen. 7. Der Besuch der Volksschule ist billiger bei gleichen Leistungen und deshalb vorzuziehen. Die Mittel der Steuerzahler dürfen nicht zu Gunsten der Reichen in Anspruch genommen werden. y. Berlin, 14. September. Betreffs der rituellen Verpflegung der israelitischen Gefangenen sind durch die von uns bereits mehrfach erwähnte Rundverfügung der Herren Minister des Innern und der Justiz vom 13. November v. I. neue Grundsätze festgestellt worden, die durchaus keine Verbesserung des früheren Zustandes in sich schließen. Während früher z. B. im hiesigen Centralgefängnisse zu Plötzensee die jüdischen Gefangenen rituelle Verpflegung am Passahfeste und am Neujahrsfeste wie auch am Vorabend und nach Schluß des Versöhnungstages erhielten, und zwar auf Anstaltskosten, ist durch die erwähnte Verfügung die Versorgung der jüdischen Gefangenen mit ritueller Kost nur für das Passah fest gestattet, und auch nur dann, wenn die jüdische Gemeinde dieselbe auf ihre eigenen Kosten liefern will. Während nun der Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde auf Antrag des israelitischen Gefängnißgeistlichen zur Uebernahme dieser Verpflegung auf Gemeindekosten sich sofort bereit erklärt hat, wandte sich der Vorstand des deutschen Rabbinerverbandes an die betreffenden Herren Minister, in wohlmotivirter Eingabe um Wiederherstellung des früheren Zustandes bittend. Diese Bitte ist aber ablehnend beschieden worden. Nichtsdestoweniger hat sich der Vorstand der hiesigen Gemeinde dadurch nicht abhalten lassen, auch seinerseits bei dem Herrn Justizminister betreffs der hiesigen Justizgefängnisse vorstellig zu werden und denselben zu bitten, daß er gestatte, auf Gemeindekosten die jüdischen Gefangenen auch am Neujahrs- und Versöhnungsfeste rituell verpflegen zu dürfen. Auch hierauf ist nunmehr ein ablehnender Bescheid des Herrn Justizministers eingegangen. Jedoch wollen weder der Rabbinerverband noch der Gemeindevorstand sich hierbei beruhigen und weitere Schritte versuchen, um der Gewissensnoth unserer unglücklichen Glaubensgenossen abzuhelfen. 2L Berlin, 14. September, lieber diegalizischen Schnorrer, vor denen wir erst kürzlich gewarnt, thxilt man uns mit, daß sich eine hervorragende Persönlichkeit an die Bezirkshauptmannschaft von Borszczow gewendet und von dieser die Auskunft erhalten hat, daß der angeblich über hundert Jahre alte Greis Chaim Rheinstein. im Februar d. I. im Alter von 91 Jahren in Kudryuce gestorben ist. Dessen Haus war zwar vor drei Jahren abgebrannt, wurde aber gleich wieder aufgebaut. Auch andere in den Bettel-Inseraten angeführten Umstände beruhen nicht auf Wahrheit. Der Kultusvorsteher in Kudrynce, Wolf Richter, erlangte eine Sammlungsbewilligung im Umfang des Borszczower Bezirkes für die Erhaltung der dortigen Synagoge, aber keine Bewilligung zur Sammlung milder Beiträge im Auslande, lieber einige andere dieser Schnorrer, die den Schauplatz ihrer Thätigkeit nach Paris, Wien, Wiesbaden und anderen Städten verlegt haben, werden wir nächstens genauere Auskunft geben. Lissa in Posen, 6. September. An Stelle des verstorbenen Herrn Professor Toeplitz ist Herr Dr med. Simon Scherbe! in das Kuratorium der A. I. und B. Sachs'schen Stiftung (Stiftsrabbinerstelle) gewählt worden. Das Kuratorium besteht außer dem genannten Herrn gegenwärtig aus den Herren Rabbiner Dr. Bäck, Adolf Tick, S. Manheim in Lissa und Dr. Rahmer und Segall in Berlin. Ph. Crone a. Br., 10. September. Wie große Liebe und Achtung sich ein Ehepaar nicht nur bei den Bürgern der Stadt, sondern weit und breit, ja sogar über das Meer hinaus, erringen kann, bewies die am vergangenen Sonnabend stattgehabte silberne Hochzeitsfeier des Lehrer Frankenstein'schen Ehepaares. Gleichzeitig beging der so sehr beliebte Mann sein 25 jähriges Amtsjubiläum als Lehrer unserer gehobenen Bürgerschule. Am Vorabend wurde ihm seitens des hiesigen Gesangvereins „Eintracht", welchem derselbe viele Jahre in unermüdlicher Thätigkeit als Vorstandsmitglied angehört, ein Ständchen