Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 37 (10.9.1897)
- Date
- 1897-09-10
- Page
- Seite 441 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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441 Statuten der hiesigen jüdischen Freischule, welche wörtlich also, lauten (iuserat (tenor derselben) und wollen, daß darüber jederzeit gehalten und selbigen überall nachgelebt werden soll. Jedoch sollen die jedesmaligen Vorsteher dieser Anstalt, besserer Ordnung halber, schuldig und gehalten sein, die von ihnen zu führende Rechnung über Einnahme und Ausgabe alljährlich bei unserer Regierung zur Revision einzureichen. Urkundlich Unter Unserem Fürstlichen Jnsiegel und eigenhändigen Unterschrift. Deßau, den 3. September '1801. Leopold Friedrich Frantz, Fürst zu Anhalt, von Krosigk, H. Kuhn, v. Wolfframsdorff, I. C. Mann, G. Fr. Richter. § 1. Die Gesellschaft, deren Endzweck ist, eine Anzahl armer Kinder beiderlei Geschlechts in einigen Wißenschaften, als Religion jüdisch und deutsch Lesen und Schreiben, Rechnen, fremden Sprachen und zwar die Mädchen noch besonders in den nötigen weiblichen Handarbeiten unentgeldlich unterrichten zu laßen, schränkt sich nicht auf eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern ein. § 2. Jeder Person, verheirathet oder unverheirathet, beiderlei Geschlechts ist der Eintritt in die Gesellschaft erlaubt. Jedoch können verheirathete, auswärtige, hier kondizionirende fremde Personen und die, so unter 18 Jahren sind, weder Stimme noch Amt haben. Bräutigame und diejenigen, die sich nach dem Eintritt verheirathen, sind als ledige Personen zu betrachten. fr:r..§ 3. Auch auswärtige Personen können als Mitglieder beitreten; doch können dann nur Kinder ihres Ortes die Rechte der hiesigen Kinder genießen, wenn sich daselbst nach Berhältniß des Ortes eine hinlängliche Anzahl von Mitgliedern befindet und die Eltern für die Bedürfnisse sorgen; auch muß daselbst jemand, der von den hiesigen Vorstehern dazu bestimmt wird, als Kassierer für die Einnahme sorgen, die sie von l/4 Jahr zu V4 Jahr gehörig überwachen und die Quittung dafür erhalten. § 4. Auch unmündige Kinder können in die Gesellschaft als Mitglieder ausgenommen werden, wenn ihre Eltern sich verpflichten, die Beiträge für dieselben gehörig zu entrichten. § 5. Die Stiftung heißt “pin (Freischule); dieser Name darf nie abgeändert werden. Z 6. Jedes Mitglied ist verpflichtet, jährlich einen Thaler 2 Groschen beizutragen; jedoch nimmt die Gesellschaft auch' freiwillige Geschenke an. 8 7. Die Angelegenheiten der Gesellschaft werden durch 6 dazu gewählte Mitglieder verwaltet, fünf bekleiden die Stelle der Vorsteher, wovon einer zugleich Aufseher ist und der sechste die Stelle des Kaßierers. Es folgen dann 15 Paragraphen über die Wahl des Vorstandes und dessen Pflichten. Dann heißt es weiter: 8 23. Alle viertel Jahr müßen die Vorsteher die Kinder examinieren, sowie alle Jahr einen öffentlichen Examen, wobei jedes Mitglied erscheinen kann, anstellen. 8 24. Der Aufseher muß alle die bei dem Examen gezeigten - Schriften der Kinder aufbewahren, um sie bei jedem neuen Examen gegen die neuen Schriften zu halten und zu sehen, inwiefern sie sich ■? gebeßert haben. Diejenigen Kinder nun, welche sich bei einer Wißenschaft ausgezeichnet haben, erhalten bei dem ^jährlichen Examen eine Marke des Fleißes, welche sie bis zur jährlichen Prüfung aufbewahren, wo sie alsdann nach Gutbeflnden der Vorsteher Geschenke erhalten. 8 25. Die Anzahl der Kinder beiderlei Geschlechts, welche als Lehrlinge ausgenommen, ist unbestimmt. 8 26. Von den Vorstehern hängt es ab, Lehrer und Kinder anzunehmen und abzuschaffen und den Gehalt der Lehrer zu bestimmen; nur müßen sie besonders darauf sehen, daß die Ausgabe die Einnahme nicht übersteige. 8 27. Es gehört zum Wohl der Gesellschaft, daß von den Vorstehern keiner etwas ohne die übrigen unternehmen kann; sollte jedoch; einer von denselben abwesend sein, so kann er vor seiner Abreise einem \ anderen von den Vorstehern seine Stimme übertragen. Welch wohlthätigen Einfluß dieses Vereinsstatut auf die weitere Entwickelung der Schule gehabt, ist vom Verfasser in seiner „Geschichte der herzoglichen Franzschule" 1799—1849 dargestellt. Aus kleinen Anfängen hervorgehend, wurde die Anstalt des ‘■pin eine der besuchtesten Lehranstalten Deutschlands. Mit der völligen Emanzipation der Juden in Anhalt hörte sie auf, Konfessionsschule zu sein, und wurde im Jahre 1849 Handelsschule, später ein Realgymnasium und so ein Segen für,Nah und Fern. — I WliMLuM I 1 I - .... - 1 MMMWuikl-MMMMMWWlMMiMWMMwMMMvmMMMmMMMM i i , . MMMIIM | * 1 FEUILLETON | 1 MNMLvj PIlWilMI I" 1 i—> MnMMW >- Mie der Pnurpianer Uabbi die soziale Frage löst. Aus dem Jüdisch-Deutschen von R. Brandes, bearbeitet von Theodor Zlocisti. bseits von der Landstraße, ganz versteckt liegt das kleine litthauische Städtchen Pumpian, ein jüdisches Städtchen. Die Bewohner sind arme Leute, die sich kümmerlich vom Handel ernähren. Jeder lebte still für sich, und so war Pumpian eine eigene Welt im Weltall. Wie selten traf es sich, daß ein Fremder sich in diesen Welttheil verirrte, denn Eisenbahnen gab's dazumal noch nicht, Telegraphen waren noch nicht ersonnen, und wozu auch? Und die Post, wenn sie mal ging, dann wars vergeblich. Wenn Jemand nach Paris oder London reiste, so war es ein Wunder, und nach Pumpian ist gewiß kein Mensch aus Neugier oder künstlerischem Jntereffe gefahren. Die alten Männer gingen dann, den Kopf bedächtig wie ein Wiegemesser hin- und herschüttelnd, dem Fremden entgegen und begrüßten ihn, während die Gassenbuben und die Schuljungen ihn neugierig nach allen Dimensionen angafften. Und die Weiber und die Mädchen, die haben ihn nicht angesehen, Gott behüte, sie haben blos ein bischen hinüber geschielt. Und zwischen Minchah und Maarib drängte man sich um die alten Leute, um zu erfahren, wer jener Mensch gewesen. Denn neugierig ist in Pumpian doch überhaupt Keiner. Und was konnte es denn überhaupt Neues geben? Zeitungen logen damals noch nichts vor, denn es gab noch keine. All die weltbewegenden Fragen haben damals Keinem die Nachtruhe gestört. Die Arbeiterfrage war noch nicht erfunden, da damals noch jeder Mann fleißig und arbeitsam war; Sozialismus, Kapitalismus, soziale Frage, die heute jeder Esel, je dümmer er ist, um so häufiger im Munde führt, waren unbekannt, überhaupt unbekannt in der großen Welt, überhaupt ganz und gar unbekannt chei uns Juden, und überhaupt ganz und gar gänzlich unbekannt Reb Nachumchen, dem Pumpianer Rebbe. Und doch war er ein Stück Sozialist. Reb Nachumchen — man nannte ihn noch bis in sein spätes Alter mit diesem Kosenamen — war in Pumpian geboren, wo sein Vater Rebbe war. Er war das einzige Kind, ein Schooßkindcheu, das der Vater 'auch nicht eine Minute aus dem Auge ließ. Tag und Nacht saßen die Beiden und lernten, studirten und grübelten. Denn Nachumchen sollte auch in Pumpian einmal Rebbe werden. Und er ist auch Rebbe geworden. Und seit langen Jahren sitzt er in Pumpian und lernt und grübelt, wie es sein Vater gethan, mw bezieht 25 polnische Groschen die Woche als Gehalt.