Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 37 (10.9.1897)
- Date
- 1897-09-10
- Page
- Seite 435 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Bei den Antisemiten aller Länder hat die Einberufung des Zionisten-Kongreffes in Basel behufs Wiederaufrichtung eines jüdischen Staats in Palästina großen Anklang, ja zum Theil sogar Helle Begeisterung gefunden. Die „Deutsche Zeitung" das österreichische Antisemitenorgan, schreibt ausdrücklich mit Bezug auf den Zionistenkongreß: „Wir gestehen, daß wir den Bestrebungen des Kongresses mit Sympathie gegenüberstehen, wir würden uns freuen, wenn uns derselbe die Gründung des neuen jüdischen Reiches in Aussicht stellen wird." Die antisemitische „Pidre Parole" bemerkt: „Um die Verwirklichung dieses Planes zu erleichtern, der geeignet ist, Israel seinen alten Glanz und gleichzeitig Frankreich etwas von seinem früheren Wohlbefinden und Gedeihen zurückzugeben, ist die „Libre Parole" selbverständlich zu den letzten Opfern bereit. Nicht nur bietet sie unentgeltlich und begeistert die Publizität ihrer Spalten, sondern sie verpflichtet sich auch, wenn wirklich die Geldfrage, was unwahrscheinlich ist, die Juden zaudern machte, eine Sammlung zu veranstalten, deren ungeheurer Erfolg nicht zweifelhaft ist." Dieser Hohn wird freilich die Anhänger des „Judenstaats" nicht hindern, weiter noch für Ideen zu wirken, die im Lager der Judenfeinde Begeisterung wecken, und für die unter anderen auch die fürtreffliche „Kreuzzeitung" jüngst mit großer Entschiedenheit eingetreten ist, indem sie den dagegen protestirenden deutschen Rabbinern in gewohnter Weise die erbärmlichsten Motive unterzuschieben wagte. Aber dem Projekt selbst stimmte sie, wie alle antisemitischen Organe, mit freudiger Begeisterung zu. In Frankreich hat zuerst Josef Reinach, der bekannte Abgeordnete, im „Figaro" gegen den Zionismus protestirt; er bezeichnet ihn als Anachronismus und behauptet, kein französischer Israelit werde auswandern, alle seien französische Patrioten geworden. Der Zionismus sei ebenso wie der Antisemitismus den Grundsätzen der Revolution zuwider, er sei in jeder Beziehung gänzlich undurchführbar. Der hervorragende Pariser Advokat Goudchaux sagt in einer Erklärung, jeder französische Israelit, der auswandern würde, mache sich eines Verbrechens gegen das Vaterland schuldig. Wir wollen übrigens bei dieser Gelegenheit noch nachtragen, daß das Dankschreiben, welches der Großrabbiner von Frankreich. Zadoc Kahn, auf die Einladung zum Zionistenkongreß erlassen, keineswegs eine Billigung der zionistischen Utopien enthält, sondern nur den Wunsch ausspricht, daß die Beschlüsse „zum Segen für das ganze Judenthum und alle Glaubensgenossen in der ganzen Welt werden mögen". * Die Reise des russischen Kaisers nach Warschau bildete bekanntlich eine Art Verbrüderungsfest zwischen Russen und Polen. Wir freuen uns, konstatiren zu können, daß von dieser Allianz die Juden gleichsfalls nicht ausgeschlossen waren. Bei der Ankunft des Kaisers war für die jüdische Gemeinde ein besonderes Zelt an der Haupteinzugsstraße eingerichtet, in dem sämmtliche Rabbiner und Prediger sowie der Vorstand den Einzug des Herrschers begrüßten. Sodann fand in allen Synagogen Festgottesdienst statt. Bei allen anderen Festlichkeiten und Empfängen waren die Juden gleichbetheiligt. Es herrschte in dieser Beziehung volle Parität unter den vier Konfessionen. Gleichviel, von welcher Seite diese. Arrangements ausgingen, man kann es unseren polnischen Glaubensgenoffen nicht verdenken, wenn sie in ihrer gegenwärtigen trüben Lage sanguinische Hoffnungen an diese Kaisertage knüpfen. Schon die Thatsache, daß die polnische Presse unter den ihr wünschenswerten Reformen für das Land an zweiter Stelle die „volle Gleichberechtigung der Juden mit allen anderen Untertanen" bezeichnet und daß die russische Censur diesen Punkt unbeanstandet durchläßt, ist für den Kenner der einschlägigen Verhältnisse von charakteristischer Bedeutung. Jndeß werden die Juden in Rußland gut daran thun, ihre Hoffnungen nicht allzu hoch zu schrauben. Denn zur selben Zeit der glanzvollen Kaiserfeste brachte das Warschauer Polizeiverordnungsblatt (Nr. 172) den folgenden Cirkularerlaß des Ministers des Innern in russischer und polnischer Sprache zur allgemeinen Kenntniß — ein Dokument, das verewigt zu werden verdient, und das wir daher in wörtlicher Uebersetzung wiedergeben: Cirkular des Ministeriums des Innern, Sektion Polizeiwesen vom 21. Juli (3. August) 1897. Herr Gouverneur! „In der Stadt Moskau ist ihrer besonderen kommerziellen und industriellen Bedeutung wegen den jüdischen Handwerkern seit 1691 zu wohnen streng verboten. Seit 1892 ist das Verbot ausgedehnt auch auf die alten ausgedienten jüdischen Soldaten und ihre Familienangehörigen, insofern sie nicht zur Moskauer Kommune oder dem Gouvernement zugeschrieben sind. Jetzt nun kam Se. Kaiserliche Hoheit der Moskauer General - Gouverneur ein mit einer Verwendung beim Ministerium des Innern behufs präventiver Maßnahmen, um die Zureise der kranken Juden nach Moskau, die in den Spitälern und Kliniken ausgenommen werden wollen, zu verhindern. Es muß hinzugefügt werden, daß mit den Kranken auch gesunde Juden mitkommen, die ihre Verwandte sind und sie pflegen und beaufsichtigen. Es wird also das Gesetz unberechtigterweise umgangen, da nach dem angeführten Gesetzesparagraphen diesen Individuen der Aufenthalt in Moskau unbedingt verboten ist, in Anbetracht dessen, daß nach den bestehenden Gesetzesbestimmungen über die Juden Individuen jüdischer Abstammung frei ohne besondere Erlaubniß von ihrem Ansiedelungsrayon zur Kur oder ärztlichen Rath blos nach Kiew kommen können (§ I, 158 des Statutes über Paßwesen, Edition 1890). Zur Beseitigung der Fälle des eigenmächtigen Zureisens nach Moskau seitens der jüdischen Kranken namentlich ist den nichtprivilegirten Juden Kiew angewiesen worden zum temporären Aufenthalt für diesen Zweck. Der Aufenthalt in Moskau aber ist ihnen unter allen Umständen streng verboten! Demnach ersuche ich Ew. Exzellenz nach der Verordnung des § 532 des II. Bandes Edition 1892, dies zur Kenntnißnahme aller Juden in dem Ihrer Obhut vertrauten Gouvernement zu bringen, daß von nun an kranken Juden, die nach Moskau zum Zwecke der Heilung kommen, sofern sie nicht zu den privilegirten Kategorien gehören, der Aufenthalt in Moskau verboten wird, so lange sie nicht eine besondere Erlaubniß dazu vom Moskauer Oberpolizeimeister erlangt haben. Der Minister des Innern. Goremykin. Dieses Dokument braucht nicht weiter erklärt zu werden; es spricht deutlich für sich selbst. Man sagt zur Entschuldigung, daß diese Verschärfung der bezüglichen Edikte darauf hinzielt, nur das Zuströmen kranker Juden nach Moskau während des Aerztekongresses zu verhindern, um nicht die heilige Residenz durch zeitweisen Aufenthalt jüdischer Aerzte und Patienten ganz zu verjuden. Nun, der Aerztekongreß ist längst vorüber — die Verordnung ist aber erst jetzt publizirt worden und bleibt in Geltung. ZA« Kabbath. Von Dr. M. Levin. fei den meisten Völkern des Alterthums bildete der Mond den Zeitmesser. Auch itt Israel war er ein Zeichen für die „Festzeiten, Tage und Jahre". Eine besondere Bedeutung erlangten die beiden Monate Nissan und Tischri; ersterer gilt als „der erste der Monate", letzterer eröffnet ein neues Jahr; in jenem