Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 35 (27.8.1897)
- Date
- 1897-08-27
- Page
- Seite 415 (sequence 7)
- Language
- German
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415 lichen Befehl wurde er denn auch rasch verhaftet und das Prozeßverfahren gegen ihn eingeleitet. Ein königlicher Richter verhörte die Gemeinden, die ihre lange zurückgehaltenen Klagen nun vor ihm ausschütteten. In diesem Stadium war. Salomo Jbn Adret der Sache noch fern geblieben. An Versuchen, ihn hineinzuziehen, scheint es nicht gefehlt -zu haben, aber die friedfertige, allem Hervortreten abgeneigte Natur des Mannes hielt ihn von jeder Einmischung in öffentliche Angelegenheiten so lange als möglich zurück. Er war auch noch als. Greis erst nach Jahren von Abbamare dgzuzu bewegen, daß er gegen die vorzeitige Beschäftigung mit Philosophie und Naturwissenschaft den Bann schleuderte. Aber die eigene Familie des Angebers wollte sich diesen abschütteln und drang daraus, daß der Prozeß ihm gemacht werde. Im Einvernehmen mit den Gemeinden erwirkten sie einen königlichen Befehl, durch den der greise R. Jona von Girona zur Untersuchung dieser Angelegenheit beordert wurde. Es. war der Neffe, der Brudersohn *) jenes anderen R. Jona von Girona, der als Schüler Mose b. Nachmaus, gls Lehrer Salomo b. Adrets und als Gegner Mose Mammuts einen so berühmten Namen errungen hat. Neben ihm sollte Salomo Jbn Adret mit der Führung der Untersuchung betraut sein, Er aber wollte nur unter der Bedingung eines gütlichen Ausgleiches an die Sache herantreten; er sah ja klar das blutige Ende vorher, das der Prozeß nehmen mußte, wenn der Gerechtigkeit ihr Lauf gelassen werden sollte. Der Prozeß war jedoch bereits zu weit gediehen, als daß er noch ohne Blutvergießen hätte ausgetragen werden können, war er doch bereits bei dem königlichen Oberrichter anhängig gemacht, der ihn nicht mehr fallen ließ. Jona von Girona und, wie es scheint, auch Salomo Jbn Adret wurden vor den König' geladen, der ihnen die Aufnahme des Zeugenverhörs in den klageführenden Gemeinden zur Pflicht machte. Vergebens suchten sie ein volles Jahr hindurch die Sache * hinzuhalten und die Gemeinden zu einem friedlichen Ausgleich zu bewegen. Eine Audienz, die sie beim König im gleichen Sinne erbaten, wurde verweigert, die Verschleppung des Prozesses hatte ihn so erbittert, daß er zwangsweise von der Grenze des Reiches, wo er sich gerade befand, die Vorführung der zögernden Rabbiner verordnet, wenn diese njcht sofort ihr Urtheil seinem Oberrichter zur Vollstreckung durch die Staatsbehörde mittheilen würden. Da die Familie, besonders ein Bruder des verhafteten Angebers, noch obendrein auf die Finalisirung des Prozesses drang, so sahen sich R. Jona Girundi und R. Salomo Jbn Adret endlich gezwungen, schweren Herzens der Gerechtigkeit ihren Lauf zu lassen und den Schuldigen, der längst den Tod verwirkt hatte, dem König und seiner Gerichtsbarkeit auszuliefern.. Selbst der Tod des königlichen Oberrichters fonute den dem Arme der Gerechtigkeit Verfallenen nicht mehr retten. Der König ernannte einen neuen Richter, der die Jttstifizirung des Delinquenten verhängte. Auf dem Platze vor. dem jüdischen Gottesacker in Barcelonas ward der Angeber hingerichtet, indem ihm die. Adern an beiden Armen geöffnet wurden. — Drei Jahre waren seit dem traurigen Ereignisse dahingegangeu, 0 Asulais Vermuthung von den zwei R. Jona Girundi findet hier ihre Bestätigung v.) Jetzt erfahren wir aber auch, woher Samuel SchullarNs Anmerkung zu Juchasin (sä. London S. 222a) geflossen ist. Der Brief, worin er die Angabe über den zweiten R. Jona von Girona gelesen, war dieses Sendschreiben Salomo Jbn Adrets, das ihm handschriftlich bekannt geworden war. Aus ist bei SchuÜam geworden. Die Stelle ist wohl folgendermaßen zu verbessern : ^2 K21 KJ.rPjb TW 'ib .rfjE» .sM LN8 ITH IW *YI IW •‘TOS?2>*m 2) In cod. Oxford 1984, H. 12 heißt es: NW nifcwb ■ .ptt^sro n pwüpö *np:i Dmi n'a' das alle Gemeinden im aragonischen Reiche in so tiefe Aufregung / versetzt hatte. Da ward auch Josef Abravalia, der die Verurtheilung und Hinrichtung des Unruhestifters beim Könige bewirkt hatte, zu seinen Vätern eingesammelt. Jetzt war der Anwalt der jüdischen Sache, der einflußreichste Jude am Hofe dahingerafft, die Verleumdung konnte sich wieder hervorwagen, der Hydrch der Angeberei wuchs ein neuer Kopf. Als hätte der böse Geist des Hingerichteten im Tode noch nicht Ruhe finden können, als hätte er, dem Vampyr in der Sage gleich, das Grab, verlassen, um den Lebenden das Blut, auszusaugen, besann sich seine Familie, die mit auf seine . Hinrichtung gedrungen hatte, auf einmal jetzt eines Anderen. Ihr Bruder, so fand sie, ward ungerecht zum Tode verurtheilt. Die Juden durften nach ihrem eigenen Gesetz , längst kein Todcsurtheil mehr fällen, jedenfalls aber nur von einem dreiundzwauziggliedrigen Gerichtshof und nach Aufnahme des Zeugenverhörs in Gegenwart des Angeklagten es verhängen lassen. Es war nichts Geringeres als die Klage auf Justizmord, die da erhoben wurde. Wohl ,ward sie rasch niedergeschlagen, wohl wurden die neuen Angeber, die über die Richter ihres getödteten Bruders triumphiren zu dürfen wähnten, schmachvoll von der Behörde, die ja an dem Urtheile mit betheiligt war, abgewiesen, aber für Salomo Jbn Adret erwuchs jetzt die Aufgabe, die freche Anklage auch innerhalb des frommen Bewußtseins der Konfession zum Schweigen zu bringen und in ihrer Grundlosigkeit aufzudecken, galt es doch, das. Andenken eines für seine Gemeinschaft so hoch verdienten und Jbn Adret vor Allen theuren .Mannes wie Josef Abravalia von jedem Hauche eines Vorwurfes und übler Nachrede, frei zu halten. Zu diesem Behufe legte er den Sachverhalt den Rabbinern Nordfrankreichs, wozu von Spanien aus manchmal auch Deutschland gerechnet wurdet,, in einer Anfrage vor, die auf Grund des gesammten Materials beurtheilen sollten, ob die über den Angeber von Barcelona'verhängte Todesstrafe nach talmudischem Rechte ihm gebührt habe oder nicht. Nur Eine Antwort hat sich erhalten, aber eine, die für hundert wiegt. Kein Geringerer als das angesehenste Haupt des Rabbinates in deutschen Landen, R. Mir von Rothenburg, stellte sich klar und entschieden auf die Seite Jbn Adrets. Obwohl keinerlei Datum überliefert ist, können wir die Zeit dieser Vorgänge doch mit annähernder Sicherheit bestimmen. Sind, wir doch nur auf den engen Rahmen der Negierungszeit Don Pedro's III., auf die neun Jahre von 1276—85 beschränkt. Um die Wende des Jahres 1280. dürfte das Ereigniß dieser Hinrichtung in Barcelona sich abgespielt haben, so daß wir nicht fehl gehen dürften, wenn wir den Tod Josef Abravalias im Jahre 1283 arischen. Der Kriegszug König Philipps von Frankreich gegen Catalonien war noch nicht begonnen, die jüdische Gemeinde von Girona, von der ein Theil nach dem Zeugnisse Jbn Adrets2) selber vor dem französischen Eroberer, also vor dem 27. Juni 1285 nach Barcelona geflüchtet war, scheint noch in ahnungsloser Ruhe,, ihren greifen Lehrer R. Jona au der Spitze, geblüht zu haben, als der traurige Prozeß des Angebers von Barcelona novisirt wurde. , < . Salomo Jbn Adrets Anfrage verwandelt sich unter. seiner Meisterhand in ein erschöpfendes Gutachten, das die talmudischeu Grundlagen des letzten Restes jüdischer Kriminaljustiz gegen die Angeber wie alle Belege aus der späteren Litteratür und aus der ge- 0 In seinem Briefe Israel. Letterbode eä. Roest TV, 127 unterscheidet Jbn Adret dagegen 'V2N und ^2^- - 2) S. 179 Nr. 101: Kin’J «L'L'2 ’l« Ti" am« (?) irem1? nana mm rmm ns-is Lp& arrw •amwVjn’maina wm asn limn®- %(• S-- W. Schirrmackjer, Geschichte von Spanien V, 51/ , . .4