Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1897)
- Date
- 1897-08-20
- Page
- Seite 400 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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' ohne deren Genehmigung dem Lehrer. das Reifezeugniß nicht ausgestellt .werden durfte. Bernhardt -Larnowitz hält das Amendement Brann nicht für nöthig, wist aber vor „staatlich" die Worte „Rabbiner und" eingefügt wissen. Dr. Badt-Breslau wünscht, daß in jeder Provinzial- Hauptstadt^eine Kommission zur Prüfung jüdischer Religionslehrer.auf Vorschlag des Gemeindevorstandes eingesetzt werde. Lö wenstein - Glatz theilt mit, daß er vom Kreisschulinspektor die Anfrage erhielt, ob er auch den Nachweis der Befähigung als Elementarlehrer erbringen könne. Dies habe er gethan, und dann erst sei er bestätigt worden.' Ksinski - Kempen tritt für das von Dr. Brann beantragte Amendement ein. B er n hardt - Tarnowitz meint, daß Diejenigen, welche nicht durch ihr Amt den Nachweis, für die Befähigung zum Religionsunterrichte erbringen, dies jetzt bei Uebernahme dieses Unterrichts würden thun müssen. -Nach Annahme des Amendements Dr. Brann und des Antrages Dr. Badt wird auch diese These genehmigt. These IV, welche lautet: „Die Verbindung des Lehramtes mit dem . Kantorat ist da, wo die Umstände es erfordern, zuzugeben. Das Schächtamt ist von dem Amte des Lehrers zu trennen, weil es. mit der Stellung desselben unvereinbar ist", beantragt Dr. Brann -Breslau zu. streichen, da sie nicht in das Ganze hinein gehört. Auch aus Rücksicht auf die Gemeinden, zumal die kleineren, welche für die getrennten Funktionen nicht besondere Becimte anstellen könnten, müsse er für die Beseitigung dieser These eintreten. Dr. Guttmann-Breslau schließt sich diesen Ausführungen an und fügt hinzu, daß nach dieser These dis meisten Kultusbeamten und selbst Elementarlehrer häufig vom Religionsunterrichte ausgeschlossen würden, und. die Folge wäre, daß Gemeinden . ohne Religionsunterricht bleiben würden. Ellguther-Neisse ist derselben Meinung und möchte auch keinen Unfrieden zwischen den Berufs- * genossen säen. Brock-Hirschberg weist darauf hin, daß auch größere Gemeinden zu sparen suchten und mehrere Aemter vereinigten. Tintner -Bunzlau meint, der ästhetische Srnn leide, wenn der Schächter zugleich Lehrer wäre. Löwenstein- Glatz hält die Sache, für genügend -erörtert und weist auf die Ausführungen des Herrw Dr. Brann hin. Bernhardt-Tarnowitz will den ersten Theil der These bestehen lassen und auf den zweiten verzichten, während, Dr. Brann nochmals für die Beseitigung der ganzen These eintritt. Brock-Hirschberg findet es bedauerlich, daß diese These überhaupt hat aufgestellt werden können, da in - derselben eine Herabsetzung des Schächteramtes erblickt werden müßte. Die These wird verworfen. Persönlich bemerkt Bernhardt-Tarnowitz, daß ihm eine Herabsetzung, des Schächteramtes durchaus fern gelegen habe. Bei These'V, welche lautet: „Die Anstellung der nicht staatlichen jüdischen Lehrer erfolgt seitens der Gemeinden zunächst auf drei Jahre provisorisch; nach dieser Zeit wird dieselbe definitiv mit Pensionsberechtigung und unterliegt nicht mehr der Kündigung. Die bisher geübte Anstellung auf längere oder kürzere kontraktliche Frist ist durchaus, zu verwerfen", will Dr. Brann - Breslau die Worte „und unterliegt.. bis zu Ende gestrichen wissen. Nachdem Bernhardt-Tarnowitz mit diesem Anträge sich einverstanden erklärt hat, wird auch diese These in so veränderter Gestalt angenommen. Bei These VI, alinea a, welche lautet: „Die Gehaltsverhältnisse der im Dienste der Shnagogengemeinden stehenden Lehrer regeln sich nach'dem Gesetze über das Diensteinkommen der preußischen Lehrer an öffentlichen Volksschulen vom 3. März 1897", beantragt Dr. Brann - Breslau, anstatt „nach dem Gesetze über das Diensteinkommen der preußischen Lehrer an öffentlichen Volksschulen vom 3. März 1897" zu setzen: „nach den landesüblichen Bestimmungen". Petz.al-Zabrze will, daß die jüdischen Lehrer besser als die christlichen gestellt würden^ da der jüdische Ritus jenen größere Aufwendungen auferlege. Dem .gegenüber bemerkt Grünfeld-Schwersenz, daß der jüdische Religionslehrer häufig nur sechs bis acht Stünden wöchentlich gebe und für diese Leistung nicht wie ein vollbeschäftigter Lehrer honorirt werden könne. Bernhardt - Tarnowitz weist jedoch darauf hin, daß es sich hier nicht um alleinige Religionslehrer, sondern um Kultüsbeamte handele. Hierauf wird alinea a in der durch das Amendement Dr. Brann veränderten Gestalt angenommen. ' Alinea b, welcheslautet: „Die Pensionsverhältnisse unterliegen den Bestimmungen des Pensionsgesetzesfür die preußischen Volksschullehrervom Jahre 1863", wird mit dem Zusätze nach 1885 „und in anderen Ländern nach den entsprechenden Landesgesehen" angenommen. Alinea c, welches lautet: „Für die Versorgung der. Hinterbliebenen verstorbener Lehrer sind die Reliktenverhältnisse der preußischen Staatsbeamten als maßgebend zu betrachten", wird ohne Debatte und unverändert angenommen. These VII lautet: „Um die vorstehend gestellten Forderungen möglichst bald und leicht zu erreichen, haben sich die Gemeinden in den verschiedenen Bezirken zu Gemeindebezw. Bezirksverbänden zu vereinigen, welche die Einführung geordneter Verhältnisse für die jüdischen Lehrer, wie für die Kultusbeamten im Allgemeinen zu ihrer ernsten Aufgabe machen. Die Ordnung und Ueberwachung der von den Ge- , meindeverbänden getroffenen Einrichtungen liegt in den Händen eines ad hoc gewählten Gemeindeverbandsvorstandes." Dr. Brann-Breslau wünscht, daß auch andere Beamte mit einbezogen werden, und beantragt daher, daß anstatt „die jüdischen . . . Allgemeinen" gesetzt werde „für alle.Beamten der jüdischen Gemeinden". Bernhardt-Tarnowitz bittet dagegen, die ursprüngliche Fassung beizubehalten, will sich aber, dem Amendement Brann fügen. Hierauf wird diese .These mit obigem Anträge angenommen. These VIII lautet: „Der auf Anregung und unter Verwaltung des Verbandes der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche und unter dem Schutze des D.-J. G.-B. zu begründenden Centralkasse für die Pensions- und Relikten-Bersorgung der jüdischen Lehrer treten sowohl die Gemeinden als auch deren Lehrer als beitragspflichtige Mitglieder bei. Für die Stärkung und Erhöhung des hierzu erforderlichen, bereits in der Bildung begriffenen Grundstocks dieser Kasse überall thätig mitzuwirken, erachten alle Lehrer als eine Ehrenpflicht." Dr. Guttmann-Breslau will nichts gegen Inhalt und Fassung der These einwenden, wünscht aber, daß ausgedrückt werde, diese These sei nur ein Provisorium, da die Versorgung der Lehrer schon in der These VI zum Ausdruck gekommen sei, er wolle aber keinen besonderen Antrag stellen. Bernhardt-Tarnowitz hält es für selbstverständlich, daß, wenn die vorhergehenden. Thesen ausgeführt werden sollen, in These VIII der Grund dazu gelegt werden müsse. Dr. Br ann-Breslau hält es für berechtigt, oaß die Gemeinde, nicht aber, daß die Lehrer Beiträge leisten, besonders diejenigen, welche einer unter staatlicher Aufsicht stehenden Kasse angehören. Er stellt daher den Antrag, hinter „Mitglieder bei" die Worte hinzuzufügen „die Letzteren jedoch sind dann nicht verpflichtet, wenn sie bereits einer unter staatlicher Aufsicht stehenden Kasse angehören". Dr. Guttmann -- Breslau will für diesen Satz eine solche Fassung, daß keinem Lehrer der Beitrag verwehrt werden solle. Bernhardt-Tarnowitz will eine Rechtskasse und daher die ursprüngliche Fassung^allenfalls unter Einschiebung der Worte „und ähnliche Zwecke verfolgenden" in das von Dr. Brann gewollte Amendement, und zwar hinter „stehenden", Dr. Badt-Breslau will „unter dem Schutze des D.-J. G.-B." gestrichen wissen. Nach Annahme dieses sowie des Amendements Dr. Brann mit dem Unteramendement Bernhardt- Tarnowitz gelangt auch diese These zur Annahme. Hierauf dankt der Vorsitzende dem Referenten für den Fleiß und die Mühe, die er sowohl bei der'Abfassung als auch bei der Vettheidigung der Thesen aufgewendet habe. Bernhardt-Tarnowitz beschwert sich darüber, daß das statistische Material so mangelhaft eingegangen sei. Es sei auch in vielen Fällen ganz ausgeblieben. Er bitte daher, weitere .Umfragen seitens des Berbandsvorstandes pünktlich und genau zu beantworten, da der Verband ein vollkommenes Bild haben müßteehe er in die eigentlichen Verhandlungen eintreten könnte. ' ' 6. „Die Gründung einer Unterstützungskasse durch den Verband u. s. w." Bernhardt-Tarnowitz verliest einen Brief des Verbandsvorsitzenden, in welchem die Grundzüge für die Bildung dieser Kasse angegeben werden. Herbst- Lissa theilt mit, der Vorstand wünsche, daß auch die Provinzial-Vereine mit ihren Rathschlägen ihm, zur Seite stehen möchten, und zeigt ferner an, daß von dem Verbände der Gesichtspunkt festgehalten werde, nach welchem 500 Mark der Pensionssatz sein solle. Dr. B ad t - Breslau meint, es sei t6ci dem jetzigen Stande der Dinge nicht ganz'räthlich, heute in die Debatte über-diesen Punkt einzutreten/ Es genüge, das Einverständniß des Vereins mit den Bestrebungen des Verbandes auszudrücken. Herb st-Lissa stimmt dem Vorredner bei, möchte aber dennoch, daß bestimmte Vorschläge gemacht würden. Dr. Guttmann -Breslau hält die Sache für zn wichtig, als daß sie beiläufig undnebenher behandelt werden sollte, und wünscht, daß bei 2) Gegen versan .und:i 7. des R ' 8 einmal gehalt seiner Versa: dieselb Versa: Beant N ausdr: den L> Vortr samml 6? reden! 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