Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1897)
- Date
- 1897-08-13
- Page
- Seite 388 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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388 WMUWWHW' 9,39 Mark, auf 130,22 Mark sich belaufen, und es verbleibt somit ein Bestand von 31,88 Mark für das folgende Jahr. Die Rechnung wird, Hierauf von der hierzu gewählten Prüfungskommission (Grünfeld- Schwersenz und Tintner-Bunzlau) geprüft und .für richtig befunden, infolge dessen dem Kassirer Entlastung ertheilt wird. 3. Zur Neuwahl des Vorstandes beantragte Herr Dr. Guttmann- Breslau die Wiederwahl des bisherigen durch Zuruf. Da gegen diesen Antrag kein Widerspruch erhoben wird, gilt er als einstimmig angenommen, und der Vorstand besteht somit wieder aus den Herren Professor Dr. Badt als dem Vorsitzenden, Dr. Samter als Schriftführer, beide zu Breslau, und Hauptlehrer Herbst-Lissa als dem stell' .vertretenden Vorsitzenden. 4. Berichterstattung über die Thätigkeit des Verbandes der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche. Hierzu erhält Herr Bernhardt- Tarnowitz das Wort als Delegirter und führt aus, daß, wenn auch den 'Mitgliedern des Vereins ein gedruckter Bericht bereits zugegangen fei,-er doch bereit sei, hier noch einmal das Wesentliche zu wiederholen. Als seine erste und vornehmlichste Aufgabe hätte es der Verbandsvorstand angesehen, die Vereine unter einen Hut zu bringen, weil er von der Überzeugung durchdrungen sei, daß der Verband sowohl für den einzelnen Lehrer, als auch für die Bereinigungen derselben von größtem Nutzen sei. Daher habe er sich bemüht, neue Vereine anzuwerben, und dies sei ihm in Bezug auf die Lehrervereine von Köslin, Brandenburg und Westpreußen gelungen, die nunmehr dem Verbände angehörten, und Ls hätten sich jetzt im Ganzen 16 Vereine dem Verbände angeschlossen. Der Referent führte nun einige Beispiele an, um zu zeigen, mit welchen Schwierigkeiten der Vorstand oft zu kämpfen hätte.. Er ließe sich aber durch 'diese von seiner ersprießlichen Thätigkeit nicht abhalten, die sich' nicht blos auf die staatlich angestellten, sondern auf alle Lehrer beziehe, um dieser Kategorie eine bessere Lage und Stellung zu verschaffen. Die Hauptthätigkeit des Verbandes habe sich aber auf die Anstellungs-, Pensions- und Reliktenverhältnisse der Lehrer erstreckt, und er hätte gewünscht, daß die Vereine, zumal die -größeren, wie der -diesseitige, mit positiven Rathschlägen über diesen Gegenstand dem Verbands- -vorstande zur Seite gegangen währen. Der Referent hatte es daher angeregt, daß im Berliner Verein für diesen Gegenstand eingetreten worden wäre. Die meisten Vereine hätten die Sache nur akademisch behandelt, ohne mit bestimmten Vorschlägen hervorzutreten. Er selbst habe nun über die Lage, Stellung und Zukunft der Lehrer statistisches Material in Berlin gesammelt und unter anderem gefunden, daß dort 3300 frühere Lehrer und Gemeindebeamte in Noth und unterstützungsbedürftig feien. Endlich kommt der Berichterstatter auch auf die Gründung von Volksschulen zu sprechen und meint, daß in der jüdischen Volksschule das Wohl und die Zukunft der jüdischen Jugend liege. Gegen die Gründung derselben träten aber besonders der Osten und auch manche Rabbiner als Gegner auf. In Simultanschulen könnten weder Lehrer noch Schüler sich-wohl fühlen — Infolge der Frage des Vorsitzenden, -ob Jemand das Wort zu dem Berichte wünsche, bemerkt Tintner- Bunzlau: Wer als Lehrer so lange wirke wie er, der wisse, was für Elemente sich in dies Fach eingeschlichen hätten. Sie verständen nichts von ihrem Fache und seien ganz fremd in demselben. Daher sei es vor allem nothwendig, daß Lehrer herangebildet würden, die in ihrem Fache heimisch sind. — Die Diskussion über das Referat wird nunmehr .geschlossen, da ja Herr Bernhardt auch für Punkt 5 und 6 der Tagesordnung, die sich im Ganzen und Großen mit denselben Gegenständen befassen, Berichterstatter wäre, und sich bei Besprechung dieser Punkte Gelegenheit finden dürfte, auf einzelne Gegenstände des Referats -zurückzukommen. Punkt s. These I, welche lautet : „Die Anstellungs-, Besoldungs-, Pensions- und- Reliktenverhältnisse der nicht staatlich angestellten jüdischen Lehrer bedürfen einer Regelung, welche sowohl der Bedeutung unseres Religionsunterrichts als dem Ansehen des jüdischen Lehrstandes entspricht. Unerläßliche Bedingung ist, dahin zu wirken, daß dem jüdischen Religionsunterricht in höheren und niederen Schulen die gleicheBerechtigung zuerkannt werde wie dem Religionsunterricht der christlichen Konfessionen", wird in ihrem zweiten ‘ Theile vom Referenten dahin erklärt, daß durch denselben ein Zwangs-Religionsunterricht gefordert werde, was allerdings manches Mißliche -an sich habe, aber leider gebe es ohne einen gewissen Zwang keinen allgemeinen jüdischen'Religionsunterricht. - (Der Vorsitzende' begrüßt Herrn Th. Oschinski, der soeben als Delegirter des D.-J. G.-B. erschienen ist.) Herr Dr. Guttmann-- Breslau erläutert die Ausführungen in Betreff des jüdischen Religionsunterrichtes, derauch den D.-J. G.-B. beschäftigt habe, dahin, daß man meine, durch den Zwangsunterricht werde ein Gewissenszwang auf die Kinder auSgeübt, eine Unterstellung, die von christlicher Seite nicht gemacht werde und, wenn für jüdische Kinder berechtigt, vielleicht höchstens in Berlin zutreffend wäre, wo die extremsten Richtungen sich gegenüberständen, wie sonst wohl in keiner anderen Stadt. Daher gehe auch vornehmlich von Berlin der Widerspruch gegen den Zwangsunterricht aus. Dr. Badt-Breslau bemerkt hierzu ergänzend, daß vor etwa 20 Jahren pon 500 Gemeinden eine Bewegung zu Gunsten des obligatorischen Religionsunterrichts ausging, daß aber die Sache an Berlin gescheitert sei. Dr. Brann-Breslau konstatirt mit Freuden, daß auch Berlin sich nicht mehr ganz ablehnend gegen den Unterrichtszwang für die jüdische Religion verhalte. Auch für den christlichen Religionsunterricht gebe es keinen absoluten Zwang, da ein solcher nur für die Elementarschulen, nicht aber für die Gymnasien vorhanden sei. Allerdings liege in diesen Anstalten die Sache so, daß bei der Abfchluß- und Reifeprüfung ein bestimmtes Maß von religiösem Wiffen gefordert werde, unbekümmert darum, woher die Kenntnisse geschöpft worden sind. Von jüdischen Schülern wird aber eine Prüfung in der Religion nicht gefordert. Bernhardt-Tarnowitz verlangt daher gleiche Rechte und gleiche Pflichten nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Eltern.. Tintner-Bunzlau weist auf das Gesetz vom 23. Juli 1847 hin, nach welchem in jeder Gemeinde solche Einrichtungen zu treffen seien, daß jedem Kinde die Möglichkeit zum Genüsse des jüdischen Religionsunterrichtes gegeben sei. Diese Bestimmung sei noch nicht von allen Gemeinden erfüllt, daher müsse mit allen Kräften dahin gewirkt werden, daß dies geschehe. B ach-Myslowitz bemerkt, daß die königliche Regierung darauf halte, daß jedes jüdische Kind Religionsunterricht genieße, wie dies besonders bei einer von jener Behörde ausgeführten Schulrevision zum Aussruck gekommen sei. Hieraus wird die erste These angenommen. Zu These II, welche lautet: „Die vorhandenen jüdischen Volksschulen sind nach Kräften zu erhalten und zu unterstützen; für die bestehenden jüdischen Privatschulen, in denen nach dem Plane einer öffentlichen Volksschule unterrichtet wird, ist die Umwandlung in öffentliche Volksschulen anzustreben", erhält Löwy-Lublinitz das Wort und führt aus, daß er lange Zeit an einer Simultanschule thätig gewesen wäre, aber bittere Erfahrungen gemacht hätte, obgleich er sowohl bei den Behörden als auch bei den Kollegen sehr beliebt gewesen wäre, daher müßte er für die Einrichtung jüdischer Schulen mit dem Rechte der öffentlichen eintreten. Dr. Gutt mann-Breslau betont, daß der Referent eine Anschauung wiedergegeben habe, die auch er schon in der konstituirenden Versammlung des Verbandes ausgedrückt habe. Es sei übrigens gruüdsalsch, daß die Rabbiner sich gegen die Begründung jüdischer Volksschulen wehrten. Als vor 18 Jahren das Statut des D.-J. G.-B. neu begründet wurde, sollte zu den Zwecken des Bundes in § 1 die Unterstützung des jüdischen Schulwesens gezählt werden. Anstatt „Schulwesen" wurde aber „Religionsunterricht" angenommen und somit die Förderung und Begründung jüdischer Schulen von Seiten des Bundes abgelehnt. Meist seien es die Vorstände Vergrößeren Gemeinden, welche diesen Schulen nicht günstig wären, da sie befürchteten, daß durch diese die begonnene Emanzipation aufgehalten werden könnte. Diese Furcht sei aber grundlos, und daher könnten z. B. Berlin, Breslau und andere große Städte viele und angesehene jüdische Schulen gründen. Alexander-Breslau bemerkt ebenfalls, daß die Anschauung der Vorstände eine grundfalsche sei, und erläutert seine Meinung durch ein Beispiel, aus welchem ersichtlich sein soll, daß das Zusammenleben der verschiedenen Konfessionen in der Schule noch nicht den Ausgleich der sonstigen Meinungsverschiedenheiten herbeiführe. Außerdem seien von jüdischen Lehrern allerdings bei Begründung der Simultanschulen einige übernommen, später aber keine neuen mehr angestellt worden. So sehr er jedoch für die Gründung jüdischer Schulen wäre, befürchte er doch, daß die Regierung sie nicht begünstigen werde.' Er schlage daher eine Resolution des Inhaltes vor, daß denjenigen Gemeinden, die dazu im Stande wären, die Gründung jüdischer Schulen warm empfohlen werde. Dr, Rosenthal-Breslau weist auf den Mangel an Logik in der Behauptung hin, daß die Rabbiner gegen die Gründung jüdischer Schulen wären. Schon wegen der Beobachtung des Sabbathes und der Feier