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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-07-30 · Heft 31 (30.7.1897) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 31 (30.7.1897)
Date
1897-07-30
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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61. Lchrgimg. Ar. 31. L-rlm. 30. Lull 1897. Weitage zur „Attgemeinen Zeitung öes IuöenLHurns". Korrespondenten und Nachrichten. Deutschland» L2 Berlin, 25. Juli. Einige Erleichterungen für den Grenzverkehr mit Rußland sind durch einen Erlaß des Ministers des Innern vom 19. d. Mts. eingeführt. Der Minister macht darauf aufmerksam, daß vereinzelt bei den russischen Grenzbehörden die Neigung bemerkt sei, deutsche Juden, die mit Grenzkarten versehen waren, von dem Uebertritt nach Rußland abzuschließen. Dieses Bestreben sei bei den Verhandlungen, die zur Erleichterung des Grenzverkehrs geführt haben, nicht zur Sprache gekommen, weil es rathsam erscheinen mußte, den Gegenstand überhaupt nicht zu berühren. Der Minister weist indessen die Regierungspräsidenten u. s. w. an, sich darüber unterrichtet zu halten, ob auch in Zukunft der russische Grundsatz des Ausschlusses der deutschen Juden vom Grenzverkehr in der bisherigen Weise zur Ausführung gebracht wird. Sollte eine schärfere Handhabung auf russischer Seite eintreten, so ist dem Minister zu berichten. Man vermuthet, daß die Veröffentlichung dieser Verfügung an die Regierungspräsidenten im „Min.-Bl. f. d. innere Verw." auch den Zweck hat, die russischen Behörden auf den Gegenstand aufmerksam zu machen und ihnen, was man vielleicht in amtlicher Form nicht thun will, zu zeigen, daß die preußische Regierung Las Verfahren einzelner russischer Grenzbehörden nicht billigen kann. S£2 Berlin, 26. Juli. Gegen den Oberhofmeister der Kaiserin, Freiherrn v. Mi rbach, hat der Herausgeber des antisemitischen „Deutschen Generalanzeigers", Karl Sedlatzek, Privatklage wegen Beleidigung erhoben. Es handelt sich um die scharfen Aeußerungen des Freiherrn v. Mirbach in dem Prozeß gegen Schwennhagen und Sedlatzek, der auf Grund eines in dem „Deutschen Generalanzeiger" erschienenen Artikels „Die Judengeldsammler für die Berliner Kirchenbauten" angestrengt worden war, und der mit der Verurtheilung Schwennhagens zu einem Jahre und Sedlatzeks zu vier Monaten Gefängniß endete. Freiherr v. Mirbach, der in dem Prozeß als Zeuge vernommen wurde, sagte damals in Bezug auf den „Deutschen Generalanzeiger": Sein Vaterland ist wüste Demagogie, Thron und Herrscherhaus bewirft er mit Koth; sein Christenthum ist ein Deckmantel, hinter dem sich die schändlichste Berleumdungssucht und fanatische Hetzsucht gegen Mitmenschen birgt." Sedlatzek fühlte sich persönlich hierdurch beleidigt und lud den Oberhofmeister zum Sühnetermin. Letzterer erschien, nicht, und es ist nun wegen Beleidigung Klage gegen ihn erhoben worden. Berlin, 26. Juli. Den Ursprung so vieler falscher Atteste und Empfehlungskarten kann vielleicht die folgende Mittheilung hiesiger Blätter erklären: Aus der Untersuchungshaft wurde gestern der vierten Ferienstrafkammer des Landgerichs I ein Mann vorgeführt, welcher sich Schriftsteller Adolf Zellmann nennt und aus Russisch-Polen stammt. Im Monat April d. I. erregte der Angeklagte dadurch Verdacht, daß er sich bei einem hiesigen Graveur einen Stempel mit dem deutschen Reichsadler bestellte. Der Graveur verständigte die Polizei, welche den Besteller festnahm, als er den Stempel holen wollte. Der Fremde war in einem Gasthofe niedersten Ranges abgestiegen. In seinem Koffer fand man die Gegenstände zu einer vollständigen Druckerei, um Stempel und gedruckte Köpfe zu Schriftstücken.herzustellen. Eszeigte sich, daß man einen jener internationalen Schnorrer vor sich hatte, welche alle Länder durchziehen und hauptsächlich ihre jüdischen Glaubensgenossen brandschatzen. Der Angeklagte hatte denn auch bereits von einer großen Anzahl hiesiger Firmen zum Theil recht erhebliche Unterstützungen erhalten. Seine „Schriststellerei" beschränkte sich darauf, daß er Bittgesuche und amtliche Empfehlungsschreiben anfertigte, die er mit den Stempeln versah, die er selbst gemacht hatte. Unter anderem benutzte er häufig einen Stempel der „Deutschen Gemeinde in Kiew". Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten für einen gemeingefährlichen Menschen, der für längere Zeit unschädlich gemacht werden müsse; er beantragte gegen ihn eine Zuchthausstrafe von einem Jahre sechs Monaten. Der Gerichtshof erkannte auf ein Jahr Gefängniß. 0 Gleiwitz, 23. Juli. Die neunte Allgemeine Versammlung des Synagogen-Gemeinde-Verbandes des Regierungsbezirks Oppeln fand hier im Hotel zum „goldenen Adler" am 17. v. Mts. statt unter dem Vorsitze des Rechtsanwalt Schüller. Es waren nachstehende Gemeinden vertreten-. Beuthen O.°S. durch Amtsgerichtsrath Levy und David Goldstein; Gleiwitz durch Rechtsanwalt Schüller, Fraenkl und Lichtenberg; Ratibor durch Hugo Schück und Jakob Berg, Rybnik durch Haase und Prager; Zabrze durch H. Pollack. Außerdem waren anwesend die Rabbiner Dr. Cohn, Dr. Münz, Dr.; Kopfstein, Dr. Deutsch und Dr. Kaatz. Mit der Führung des Protokolles wurde der Verbands - Sekretär Lehrer Salomon betraut. Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung, indem er die Erschienenen begrüßt und dem verstorbenen Verbands-Vorsitzenden, Herrn königlichen Sanitätsrath Dr. Freund, warme Worte des Nachrufs widmet. Die Anwesenden erhoben sich zur Ehrung des Verstorbenen von ihren Plätzen. Darauf wurde über die Prüfung der Rechnungen des Gemeinde - Verbandes pro 1896/97 Bericht erstattet und die Entlastung ertheilt. Desgleichen wurde über die Prüfung der Waisenhaus- Rechnungen pro 1896/97 berichtet. Auch hier ertheilte, da zu Erinnerungen kein Anlaß vorlag. die Versammlung die Entlastung. Der Vorsitzende verlas den schriftlichen Bericht über die Thätigkeit des Verbands - Ausschusses im letzten Geschäftsjahre. Die Versammlung beschloß, daß das Geschäftsjahr vom 1. April bis zum letzten März des nächsten Jahres laufen soll. Hierauf wurde der Waisenhaus-Etat für die Unterhaltung von 25 Zöglingen für 1897/98 in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10 950 Mark festgesetzt. Bei der Berathung des Haushaltes des Verbands-Ausschusses für die gleiche Zeit wurden Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1020 Mark festgesetzt. Punkt 6 der Tagesordnung betras die Wahl des Ausschusses; diese erfolgte durch Akklamation, und wurden die Herren gewählt: Rechtsanwalt Schüller, Amtsgerichtsrath Levy, Kaufmann Louis Grünfeld Amtsgerichtsrath Glogauer, Rechtsanwalt Berger, Josef Stern, Dr. Neumann, Sanitätsrath Dr. Loebinger und Stadtrath Wiener. Zu Mitgliedern des Kuratoriums des Waisenhauses wurden per Akklamation gewählt die Herren: Amtsgerichtsrath Levy und Rabbiner Dr. Cohn; ferner zu Kassenprüfern die Herren Bankdirektor Fraenkl und Kaufmann Louis Lichtenberg. Schließlich wurde über die vom Verbände unterstützten Religionsschulen berichtet. Der Geschäfts-Bericht des Vorstehers führt uns in die Thätigkeit des Verbandes näher ein, dessen Angelegenheiten im letzten Geschäftsjahre einen normalen Verlauf genommen haben. Der Kassenbestand betrug am 1. April 1896 920,08 Mark. Die Einnahmen beliefen sich 1896/97 auf 975 Mark. Dazu kommt ein im Monat April verspätet eingezahlter Beitrag einer. Synagogen - Gemeinde in Höhe von 30 Mark. Dieser Einnahme von insgesammt 1005 Mark steht eine Ausgabe von 992,80 Mark gegenüber, so daß ein Bestand von 902,28 Mark und 30 Mark, zusammen 932,28 Mark, verbleibt. Für die vom Verbände unterstützten Religionsschulen wurden 601,30 Mark verausgabt. Im Laufe des Jahres ist eine neue Religionsschule in Wieschowa bei Tarnowitz errichtet worden, in welcher an zwei Stunden in der Woche Unterricht ertheilt wird. Zur>-Beihilfe für dieselbe sind in den vorliegenden Haushaltsplan l00 Mark neu eingestellt worden. Dem Beschlüsse der Hauptversammlung vom 14. Juni 1896, durch welchen der Ausschuß ersucht worden ist, auf Einführung des Religionsunterrichts überall, wo er noch nicht besteht, bedacht zu sein, ist dadurch Rechnung getragen worden, daß der Verbandsvorsteher in seiner Eigenschaft als Mitglied, des Ausschusses des Deutsch - israelitischen Gemeindebundes einer im Dezember.1896 an den Herrn Minister der geistlichen Angelegenheiten

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