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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-07-23 · Heft 30 (23.7.1897) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 30 (23.7.1897)
Date
1897-07-23
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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' trotz bester Leumundszeugnisse, Tauglichkeit und Bereitwilligkeit zum Militärdienst abgewiesen wurden. Ein zwanzigjähriger junger Mann,. in Memel geboren, der aber aus angeführten Gründen nicht die ' preußische Staatsangehörigkeit besitzt, wurde durch die angedrohten'' Haftstrafen so eingeschüchtert, daß er nach London reiste, wo er furchtbares Elend erdulden muß. Ich habe mich hier nur darauf beschränkt, Thatsachen anzusühren, die Nutzanwendung mag jeder human Denkende selbst machen. L Thorrr, 16. Juli. Wie wir kürzlich berichtet haben, wurde, einem jüdischen Schüler russischer Staatsangehörigkeit der^; Besuch eines deutschen. Realgymnasiums in Westpreußen mit der Begründung von dem Oberpräsidenten verweigert, daß das dortige Gymnasium schon von einheimischen jüdischen Schülern nicht nur ■ zahlreich besucht, sondern mit diesen Schülern, weit über das ., Bevölkerungsverhältniß hinaus besetzt und.,die Befürchtung zu erwägen sei, „daß durch den Hinzutritt von jüdischen Schülern anderer Staatsangehörigkeit die Anstalt eine Schädigung erfahren" könne. Dieser von Danzig den 1. April d. I. datirte Bescheid veranlaßte einen hiesigen-,- Kaufmann, im Interesse des Spediteurs in Alexandrowo (des Vaters des gedachten Knaben) eine Eingabe an den Unterrichtsminister Dr. Bosse zu richten. Darauf ging ihm das nachstehende Schreiben zu: - N. II. Nr. 6358. Berlin, den 12. Juni 1897. - Ihrem Anträge vom 10. 4. er. auf Genehmigung des Aufent- Haltes-des Schülers p. p. in Thorn zum Zwecke des Besuches des dortigen Realgymnasiums kann mit Rücksicht auf die Verhältnisse dieser Anstalt, die eine Beschränkung der Aufnahme auswärtiger Schüler erfordern, nicht entsprochen werden; dagegen bleibt es dem Vater des genannten Knaben überlassen, für diesen an einem anderen Realgymnasium des preußischen Staates die Aufnahme nachzusuchen. Im Aufträge: gez. Schneider. . Lp. Aus der Provinz Posen, im Juli. Anfangs d. M. ist im vAlter von, 80 Jahren der Rentier Hermann Wolfsohn , aus Neustadt b. P. gestorben; der Verstorbene gehörte 30 Jahre hindurch ' der dortigen Stadtverordnetenversammlung, 20 Jahre sogar als deren Vorsteher, an und bekleidete auch die höchsten Ehrenämter innerhalb der Synagogengemeinde daselbst. — In Krotoschin sind wiederholt Be- - schädigungen von Grabdenkmälern auf dem israelitischen Friedhofe vorgekommen, ohne daß. man den Missethäter hätte ermitteln können; nachdem'die Vertretung der Synagogengemeinde eine Belohnung von fünfzig ' Mark fürdie Ergreifung des Thäters ausgesetzt hatte, gelang es einem Polizeisergeanten, drei Burschen dingfest zu machen, die ihrer demnächstigen gerichtlichen Bestrafung entgegensetzen. Der Kultusbeamte Mosz.kie.wicz in Rogasen feierte kürzlich sein 25jähriges . Dienstjubiläum als Beamter in der dortigen jüdischen Gemeinde; anläßlich dieser. Feier erschien die Gesammtvertretung! der Gemeinde in seinem Hause zur Beglückwünschung und überreichte dem. Jubilar ein werth- ‘ volles Geschenk. — Das Repräsentantenkollegium der Gemeinde Ostrowo hat kürzlich) beschlossen, die seit September v. I. bereits erledigte. Kantor stelle wieder zu besetzen und die Stelle mit 1800 Mark neben freier Wohnung auszuschreiben. — Rabbiner Dr. Zuckermandel in Pleschen ist, nachdem er daselbst acht Jahre gewirkt, als- Lektor an die Mora-Leipziger-Stistung in Breslau berufen worden. — Der Rentier E. Holländer in Berlin hat jüngst für die Armen der Stadt Lissa anläßlich seines Besuches jener Stadt 500 Mark überwiesen.— In Ostrowo hat sich kürzlich ein Verein gebildet, der sich die Aufgabegestellt hat, Mittel.zu beschaffen, um den jüdischen Soldaten in der Garnison daselbst Gelegenheit zugeben, rituell zu speisen. — Der in weiteren Kreisen bekannte Kaufmann S. Rosenfeld in Schwersenz feierte ' kürzlich seinen 75. Geburtstag, aus welchem Anlasse demselben zahlreiche Aufmerksamkeiten zugingen. Herr Rosenfeld bekleidet seit Jahrzehnten daselbst das Amt eines Magistratsmitgliedes und hat auch ebenso lange - in der dortigen israelitischen Gemeinde Ehrenämter verwaltet. — Mitte d, Mts. weilte der Generalgouverueur aus Warschau in der Grenzstadt Kalisch, bei welcher Gelegenheit derselbe chrch der dortigen Synagoge einen Besuch abstattete. Der Gouverneur^ sprach sich anerkennend über die ihm bereiteten Ovationen seitens der israelitischen Gemeinde aus. — Bei der jüngst in Ostrowo stattgehäbten Wahl von vier Repräsentanten der dortigen israelitischen Schulgemeinde sind die Kaufleute Alexander Schloß und Isidor Bialecki auf die Amtsdauer . von sechs Jahren wieder- und die Kaufleute Julius Glaser und ■' Emanuel Frankel neugewählt worden. — Die Rentier Friedländer'schen ^Eheleute zu Berlin haben den Städten Jastrow, Könitz und . Flatow je 10 000 Mark mit der Bestimmung vermacht, daß die ' Zinsen in vier gleichen Theilen jährlich an zwei christliche und zwei jüdische Familien, die sich durch ordentliche Führung auszeichnen und bedürftig sind, nach Befürwortung des Magistrats, abgegeben werden. JC. Hannover, 18. Juli. Die Entscheidung des Bezirks-? ausschusses in der Klage des Herrn Landrabbiners gegen die Heranziehung zu der vollen Steuerzahlung, von welcher derselbe bislang gleich den Geistlichen bezw. Staatsbeamten befreit war, haben wir zur Zeit in diesen Blättern wiedergegeben. In derselben Lage befanden sich? auch die anderen Landrabbiner der Provinz, und in korrekter Weise wurde Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht eingelegt, da es sich um Wahrung eines berechtigten Herkommens handelte. Somit hatte sich der zweite Senat jener Behörde dieser Tage mit der Frage zu be- 4 schäftigen, ob Landrabbiner zu den Geistlichen oder zu den mittelbaren; oder unmittelbaren Staatsbeamten gehören, und ob sie Anspruch auf i: deren Privilegien haben. Die Landrabbiner behaupteten, zu den Geistf lichen bezw. zu den oben erwähnten Staatsbeamten zu gehören, und c begründeten dieses mit dem Hinweis, daß ihnen die Prüfung der jüdi- - scheu .Kultnsbeamten und Lehrer und die Dienstaufsicht über dieselben , mit der Befugniß zur Verhängung von Disziplinarstrafen obliege. L Ihnen stehe ferner die Oberaufsicht über jüdische öffentliche Stiftungen u und die Entlassung von Lehrern an jüdischen Religionsschulen zu. Ihnen sei die Aufsicht über die jüdischen Volksschulen in gleichem Umfange nsie 5 den Kreisschulinspektoren für die christlichen Schulen überwiesen worden, r Nach dem Schulaufsichtsgesetz stehe die Schulaufsicht aber dem Staate zu, und es handelten alle diese mit dieser Aufsicht betrauten Behörden und Beamten im Aufträge des Staates. Die jüdischen Volksschulen D seien als öffentliche Volksschulen anerkannt, und ihnen werde der gesetz- ... liche Staatsbeitrag für Volksschulen zutheil. Die Landrabbiner seien deshalb insbesondere in ihrer Eigenschaft als Schulinspektoren als Staats-. beamte anzusehen und demnach mit ihrem Diensteinkommen höchstens : zur Hälfte der Gemeindesteuern heranzuziehen. Der Bezirksausschuß 7. zu Hannover gelangte zu einer den Landrabbinern ungünstigen Entv scheidung , und auch das Oberverwaltungsgericht entschied zu Ungunsten .".derselben und machte geltend, zu den Geistlichen gehören nur Angestellte der christlichen Kirche, nicht aber Angestellte von Synagogengemeinden; ui auch gehören die Landrabbiner weder zu den mittelbaren noch zu den unmittelbaren Staatsbeamten. — Ob diese Auffassung mit der bisherigen j Stellung der Landr'abbiner. die unabhängig von den Gemeinden über denselben standen, zu vereinen ist, wagen wir nicht zu entscheiden; sie entspricht nur den Anschauungen, welche in den alten Provinzen von jeher geherrscht haben. m al. Straßburg i. E., 8. Juli. Die hiesige amtliche Korrespondenz meldet: „Die bei den Bezirksunterrichtsräthen durch den Tod und den ,> Austritt von Mitgliedern eingetretenen Lücken sind durch Ernennung '8 neuer Mitglieder wieder ausgefüllt worden. Unter den neu 'zusammengesetzten Bezirksunterrichtsräthen befinden sich die Bischöfe von 3 Straßburg und Metz und die drei Großrabbiner von Straßburg, Colmar >3unfc Metz. Ein Beweis der Gleichberechtigung der reichsländischen ^.israelitischen Religionsverbände mit den anderen Konfessionen des ^Landes: daß unter den Bezirksunterrichtsräthen die Großrabbiner den --/Rang und die Stellung der Bischöfe einnehmen. Um so auffallender Lader ist der Unterschied:, während einerseits neben den Bischöfen noch Kzwei bis drei Pfarrer als Bezirksunterrichtsräthe fungiren, andererseits mdie Bischöfe durch Delegirte sich vertreten lassen können, amtiren außer ^den Großrabbinern keine anderen'Rabbiner weder als 'selbständige Berzirksunterrichtsräthe, noch als Delegirte der Großrabbiner, ein Untersgschiedder weder dem Prinzip der Gleichberechtigung der Großrabbmer mit den Bischöfen, noch dem der Lokal-Rabbiner mit den Geistlichen anderer Konfessionen entspricht. Es wäre wahrlich nicht mehr als billig, wenn die israelitischen Konfessionen des Reichslandes zur Wahrung der ^Würde und der Rechte der Groß- und Lokal-Rabbiner gegen diesen '^Unterschied Einspruch erheben würden." a. Aus Paierm, im Juli. Das vom königlichen statistischen ' Büreau soeben heräusgegebene Gemeinde-Berzeichniß für das'

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