Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 30 (23.7.1897)
- Date
- 1897-07-23
- Page
- Seite 355 (sequence 7)
- Language
- German
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355 Weins voraus, als eines auf den Schutz und die Fürsorge des Staates ebenso berechtigten Organismus wie die christlichen Konfessionen. Erst dann 'wird die Staatsregierung keinen Grund mehrhaben, in allen den zahlreichen Fällen, in welchen sie den religiösen Charakter des Staates betont und wirksam hervortreten lassen will, speziell das Christenthum zu berücksichtigen und dadurch den jüdischen Mitbürgern eine unbillige moralische Zurücksetzung zu ertheilen in allen den Werken der Nächstenmid Vaterlandsliebe, woran sie sich auf Grund der jüdischen Religionsvorschriften gleichmäßig mit ihren christlichen Mitbürgern betheiligen wollen. Erst dann wird die Staatsregierung jüdische Amtskandidaten und Beamte wegen ihres Glaubensbekenntnisses nicht mehr zurücksetzeu können, da dieses Bekenntniß und sein ethischer Inhalt der Staatsregierung offiziell bekannt sein muß. Der Weg, den bisher die Juden zur Erlangung der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung etngeschlagen haben, war ein verfehlter. Sie gingen von einem individualisirendeu Standpunkt aus, sief wollten nichts für das Judenthum und alles für die Juden. Dieser Standpunkt würde berechtigt gewesen fein in einem Staate, in welchem gesetzlich kein Religionssystem als besonders. schutzberechtigt anerkannt ist, in einem Staate, der auf Religionsgesellschaften und auf ihre Organe gar keine Rücksicht nimmt und den Religionsgesellschaften die Verwaltung ihrer Angelegenheiten und die religiös-sittliche Ein- - Wirkung auf ihre Bekenner völlig überläßt. Der preußische Staat, war aber nie ein solcher Staat, und er ist von dieser Richtung sehr weit entfernt. Preußen erstreckte, als die Juden zu Staatsbürgern ' gesetzlich (Edikt vom Jahre 1812) erhoben wurden, über die christlichen Kirchen seinen Schutz und seine Fürsorge; Preußen hatte damals eine umfassende kirchenrechtliche Gesetzgebung, wodurch den Organen der christlichen Kirchen ein hoher Einfluß auf den Unterricht und auf alle bürgerlichen Verhältnisse, behufs Verbreitung christlichen Sinnes, unter staatlicher Kontrole zuerkannt war. Diese Institute sind durch die' Erhebung der Juden zu Staatsbürgern nicht berührt worden, und es wäre Sache der Juden gewesen, vor allem ein staatliches Interesse für die Pflege auch ihres Religionssystems wachzurufen, vor allem dahin zu wirken, daß dasselbe offiziell gekannt und gewürdigt würde. Dies ist aber nicht nur nicht geschehen, sondern die jüdischen Gemeinden, namentlich in den östlichen Provinzen Preußens, haben gerade in der Nichtbeachtung ihres Kultus seitens des Staates einen , Vorzug erblickt, der jebem von ihnen die unbeschränkte Freiheit ge- : lassen hat, ihren Kultus nach eigenem freien Ermessen und ohne4 Rücksicht auf die Einrichtungen der anderen Gemeinden zu gestalten.; Die Schattenseiten einer so ungebundenen Form des Kultus eines. RelWonssystems, welches in Preußen früher unter einer entwürdigenden staatlichen Bevormundung gestanden hatte (General-Juden- Reglement vom 17. April 1750) und von den nichtjüdischen Mit-' bürgern mißachtet worden war, haben die Juden nicht gewürdigt, , bis sie endlich bei den neuesten judenfeindlichen Agitationen gesehen haben, wie schutzlos sie gehässigen Beschuldigungen Uebelgesinnter ausgesetzt sind, ohne an der Staatsregierung und an den Gerichten eine zureichende Stütze zur Abwehr zu haben. > In Frankreich ist die Judenemanzipation in den ersten Jahren der Revolution, in den Jahren 1789 bis 1791, ebenfalls ohne'jede Beachtung der kirchlichen Verhältnisse der Juden erfolgt, indem die Juden, welche den Bürgereid leisteten,- auch alle Rechte französischer Staatsbürger genießen sollten (vgl. Dekrete vom 28. Januar 1790 und 13. November 1791). Diese Gleichstellunghatte-einen nur . theoretischen Werth, bis Napoleon für gut fand, die kirchlichen Verhältnisse der Juden, gleichwie der übrigen im Staate bestehenden Konfessionen, gesetzlich zu regeln und so den Kultus der Juden.dem Schutz und der Fürsorge des Staates zu unterstellen. Erst dieser Mt führte zu einer faktischen politischen Gleichstellung der Juden, deren sie sich seither unter allen den wechselnden Regierungsformen unseres Jahrhunderts unverändert erfreuen. ^Schluß folgt.) Eine Streitschrift. Von Dr. jur. Fritz Stier-Somlo. treitschriften sind bedenklich. Wenn sie zugleich-Propaganda machen, sind sie noch bedenklicher. Betreffen sie gar jüdische Angelegenheiten, so sind sie am bedenklichsten. Wenigstens in der Regel. Denn, ach, wie oft wird man erinnert an Trommelhaus und Jäkel, den Narren und den köstlichen Nasenstern aus ^Heines wundersamen „Rabbi von Bacherach"! Und wer sie schon vergessen hat, mag die Szene Nachlesen, in welcher der Flüchtende mit seinem Weibe an den Thoren'des Judenquartiers zu Frankfurt Einlaß begehrt, und dem Worte Nachdenken, das leicht hingeworfen zu sein scheint nach des bescheidenen Rabbi sanftmüthiger Art: „Sieh', schöne Sarah," sprach er seufzend, „wie schlecht geschützt ist Israel! Falsche Freunde hüten seine Thore von außen, und drinnen sind seine Hüter Narrheit und Furcht!" Dieser Satz gilt auch für heute. Lange Zeit haben sich die Juden, besonders die deutschen, nicht vertheidigt, nach der vornehmlässigen, aber auch bequem-hochfahrigen Art Derer, die ihrer guten Sache sicher sind.' Erklärlich, aber bedauerlich. Daun verließen sie sich auf „falsche Freunde", Wölfe im Schafspelz. Die Juden umjubeln jeden christlichen Theologieprofessor, der die Resultate objektiver Forschung, die nun einmal für uns vortheilhaft ausfallen müssen, darlegt. Ja, sie folgen ihm auch, wenn er, geschützt durch den Mantel der Verehrung, freundlich den winkenden Finger erhebt und leise Missionsgelüste vorbringt. Ereignisse des letzten Winters bestätigen das. In einem jüdischen Berliner Verein konnte nach einem begeisterten Vortrage eines Juden „lieber den Glauben Israels" ein Theologieprofessor auftreten und unter stürmischem' Beifall den Satz entwickeln, daß das konsequente Judenthum zum Christenthum führen müsse. Und die Narrheir, von der der Rabbi spricht, sollte schon ausgestorben sein? Sie ist es nicht, sie blüht noch, sie kommt zu häufig in der „Vertheidigung" des Judenthums noch heute zur .Geltung. Und die Furcht? Aeugt sie nicht ängstlich Mis allen Poren - moderner Judenvertheidigung? Wo weht da ein Hauch einer großem Niemand scheuenden Begeisterung? „Gefahr!" schrie plötzlich der lange Nasenstern und gebärdete sich wie in Todesangst, „Gefahr! Gefahr! Trommelhans. trommle, trommle, Gefahr! ..." Darum habe ich stets Angst, wenn moderne Juden eine Streitschrift loslassen. Desto mehr war ich erfreut, eine gute in die Hände zu bekommen. Ich will sie kurz besprechen. Ein Rabbiner hat sie geschrieben, Dr. Emil Hofmann-in 'Reichenberg, und betitelt ist sie: Eine brennende Frage des g e g e Uw ä r t i g en I s r a e l s. And der Inhalt? Unsere Feinde feinden uns au, weil sie uns nicht kennen. Aber kennen wir uns denn selbst? ^Das sokratische Wort ist auf das Judenthuin als religiöse Einheit, - als historische Gesammterscheinung angewandt. Wir haben keine Kenntniß voll uns, weder von der Vergangenheit unseres Stammes, noch''von ihrer Gegenwart. Deshalb'fehlt auch die Erken ntniß als Resultat-wissenschaftlicherEmpirie. Und weil jene - allein geeignet wäre, 'das Selbstbewußtsein zu heben, so fehlt