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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-07-16 · Heft 29 (16.7.1897) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 29 (16.7.1897)
Date
1897-07-16
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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61. Jahrgang. Mr. 29. ferlin, 16. Mt 1897. Meikage zur „Allgemeinen Zeitung öes ZuöenIHurns". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 22 Berlin, 12. Juli. Da der Bericht über die jüngste Sitzung der Repräsentanten-Versammlung geeignet ist, falsche Vorstellungen über die Zustände im Krankenhaus der hiesigen jüdischen Gemeinde zu erwecken, so ersucht uns der Vorstand um Veröffentlichung der folgenden Richtigstellung: Bis zum Jahre 1891 fanden in völlig isolirten Räumen Masern- und Scharlachkranke im Hauptgebäude des Krankenhauses Aufnahme. Auf den Antrag des dirigirenden Arztes wurde dann die Aufnahme der Scharlachkranken inhibirt bis zum Bau einer speziellen Scharlachbaracke, die 1895 dem Gebrauch übergeben wurde. Die Masernkranken befinden sich in einem völlig isolirt gelegenen Raume des Krankenhauses, wie ihre Jsolirung überhaupt nach jeder Richtung: Wärterpersonal, Baderaum rc., auf das Peinlichste durchgeführt ist. Es ist im Uebrigen eine Hausinfektion mit Masern noch nie vorgekommen. Nachdem durch Ueberlassung des Siechenhauses an das Krankenhaus Platz gewonnen, ist die Verlegung der Masernkranken dorthin, wo sonst gar keine Kranken liegen, beschlossen worden. Hierzu war aber keineswegs bestimmend, daß die Jsolirung etwa nicht genügend durchzuführen gewesen wäre, sondern nur rein äußerliche, ökonomische, hier nicht näher zu erörternde Gründe. 22 Berlin, 12. Juli. Als erfreuliches Zeichen der beginnenden Fürsorge für den jüdischen Religionsunterricht seitens der königlichen Unterrichtsverwaltung sei gemeldet, daß von, dem Brandenburgischen Provinzial-Schulkollegium der Rabbiner Dr. Kroner als Lehrer in der jüdischen Religion am Charlottenburger Reformgymnasium bestätigt, dabei auch die Erhöhung der einstweilen festgesetzt gewesenen Remuneration für die Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichts an der bezeichneten Anstalt veranlaßt worden ist. 22 Berlin, 14. Juli. Von dem Verein für Ferienkolonien kommen gute Nachrichten. Etwa 400 Kinder sind vor einigen Tagen bereits in die Sommerfrische geschickt worden. Da die Anmeldungen sehr zahlreich waren, machte die Auslese viele Mühe, der sich die Vorstandsmitglieder und die Herren Aerzte gern unterzogen. Ein Theil der erholungsbedürftigen Kinder ist in dem von dem bekannten Philantropen Herrn Eugen Rosenstiel in hochherziger Weise errichteten Kinderheim in Elmen bei Magdeburg untergebracht worden. Dieses Ferienkolonienheim ist sehr hübsch eingerichtet. Der Stifter hat alles gethan, um es praktisch herzustellen, und das ist ihm auch gelungen. Ein Einweihungsfest findet nicht statt, die erste jugendliche Schaar ist bereits am vorigen Montag eingetroffen. Es sind 30 Betten, die monatlich gewechselt werden, so daß dies Jahr 90, nächstes aber 150 Kolonisten kommen. 22 Berlin, 10. Juli. Wie man uns mittheilt, ist Herr Dr. Julius Jelski von der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums zum Prediger der jüdischen Reformgemeinde gewählt und vom 1. Juli d. I. engagirt worden. 22 Berlin, 12. Juli. Den Aufruf für die Hinterbliebenen des am 20. April d. I. in Brüssel verstorbenen Schriftstellers Dr. Wilhelm Herzberg, den wir an anderer Stelle veröffentlicht, möchten wir hier nochmals so eindringlich wie möglich der Aufmerksamkeit und werkthätigen Theilnahme aller edlen Menschenfreunde empfehlen. Wilhelm Herzberg, welcher zehn Jahre lang Direktor der „Anstalt zur Erziehung jüdischer Waisen in Palästina" gewesen ist, hat zwar bis an sein Lebensende von dem Kuratorium dieser Anstalt eine Pension erhalten, doch hat dasselbe kein Recht, diese Unterstützung auch der Familie des Verstorbenen, welche mittellos und unversorgt zurückgeblieben ist, zu Theil werden zu lassen. Herzberg hat für das jüdische Haus und die jüdische Jugend vielleicht das Beste, was zur Stärkung und Erhebung des jüdischen Bewußtseins geschrieben worden ist, durch seine „Jüdischen Familienpapiere" beigetragen und sich im Dienste jüdischer Wohlthätigkeitspflege in Palästina fast aufgeopfert. Mit Recht nannte ein einsichtiger Kritiker sein Lebenswerk einen modernen Kusari, so reich ist es an tiefen Gedanken und an inniger Liebe zum Judenthum. Es ist eine Ehrenpflicht der Judenheit, an den Hinterbliebenen gut zu machen, was sie an dem Lebenden versäumt, der bei ungetrübter Muße sicher noch Bedeutendes geschaffen hätte. Und darum sei der Aufruf weitesten Kreisen dringend und warm empfohlen! r. Aus der Provinz Posen, im Juli. Gegen den Kaufmann C. aus Zirke war ein Strafverfahren eröffnet worden, weil er im Oktober 1895 ohne Genehmigung des Ministers des Innern einen Ausländer als Synagogenbeamten angenommen hatte In fraglicher Zeit hatte Herr C. als Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Zirke einen gewissen Leopold Bornstein, der als Ausweis einen Paß aus Holland vorgezeigt, für einen Ausländer nicht angesehen. Das Engagement sollte ausschließlich des Schächtens wegen erfolgt sein; zur Verrichtung der gottesdienstlichen Handlungen sollten ausreichend befähigte Laien vorhanden sein; und um nun Bornstein nicht gegen die übrigen Gemeindemitglieder zurückzusetzen, sollte derselbe auch als Vorbeter wie die Uebrigen aufgetreten sein. Zu anderen kirchlichen Handlungen bei Leichenbegängnissen, Trauungen, Ertheilung des Religionsunterrichts ist Born stein nicht herangezogen worden; er galt lediglich als Gewerbetreibender. Nach §11 be§ Gesetzes vom 23. Juli 1847 dürfen zwar ausländische Israeliten als Gewerbetreibende nicht zugelassen werden, doch ist diese Bestimmung durch die Reichsgewerbeordnung vom 21. Juli 1869 aufgehoben. Die letztere verordnet nun, daß es hinsichtlich des Gewerbebetriebes bei juristischen Personen des Auslandes bei den Landesgesetzen sein Bewenden behält. Aus diesen Erwägungen heraus war seinerzeit das Schöffengericht in Birnbaum zur Freisprechung des C. gekommen, gegen welches Urtheil von Seiten der Amtsanwaltschast Berufung eingelegt worden war. Die Berufung war davon ausgegangen, daß Bornstein nicht nur das Schächtergewerbe ausgeübt, sondern auch als Borbeter fungirt, also auf Grund seiner Anstellung Handlungen verrichtet habe, die unzweifelhaft zu den Amtsgeschäften des jüdischen Kultus gehören. In der Februarsitzung der Strafkammer zu Meseritz war die Angelegenheit noch nicht für spruchreif erachtet; es wurden die Befugnisse der Synagogenbeamten und „Kultusbeamten" festgestellt, und zu einem neuen Termin wurde als Sachverständiger der Rabbiner Dr. Feilchenfeld ans Posen geladen. Der Letztere kam in seinem eingehenden Gutachten zu der Schlußfolgerung, daß Bornstein weder als Synagogennoch als „Kultusbeamter" gelten könne, vielmehr als Gewerbetreibender anzusehen sei. Der Gerichtshof schloß sich diesen Ausführungen im Allgemeinen an und wies die eingelegte Berufung zurück. M. Hamburg, 8. Juli. Die Eröffnung der Ausstellung palästinensischer Kolonien auf der Allgemeinen Gartenbau- Ausstellung zu Hamburg, die sich leider durch unvorhergesehene Zufälle in unliebsamer Weise verzögert hatte, fand am 29. v. Mts. vor einer Anzahl geladener Gäste statt. Vom Komitee der Allgemeinen Gartenban-Ausstellung hätten die Herren Professor Dr. Zacharias, Direktor des Botanischen Gartens zu Hamburg, DDr. Brinckmann und Zimmermann der an sie ergangenen Einladung Folge geleistet, außerdem waren verschiedene Mitglieder des Vorstandes der Deutsch - Israel. Gemeinde, des Repräsentanten-Kollegiums rc. anwesend. Das für diese Ausstellung bestimmte Gebäude, direkt am Haupteingang beim Millernthor belegen, ist nach den Plänen des hiesigen jüdischen Architekten Löwengard errichtet und stellt in seiner äußeren Form die getreue Nachahmung eines Wohnhauses der dortigen Kolonisten dar, die hauptsächlich aus vertriebenen rumänischen und russischen Inden bestehen. Gewisse Produkte aus den palästinensischen Kolonien waren schon in Berlin- Breslau und Köln gezeigt worden. Dort kam es darauf an, die Leistungsfähigkeit der Kolonien nachzuweisen und ihren Absatzmarkt zu vergrößern; das hiesige Unternehmen jedoch ist auf ein höheres

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