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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-07-16 · Heft 29 (16.7.1897) · p. Seite 342

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 29 (16.7.1897)
Date
1897-07-16
Page
Seite 342 (sequence 6)
Language
German
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ein Freund der Innung,keinesfalls aber,ein Anhänger der Zunft ist.- - Wir dürfen-nicht, wie-dies leider so oft geschieht,-die Innung „ mit der Zunft verwechseln,, und ^dadurch zu irreleitenden Schlüssen kommen.- Denn während die- Innung die Berufsthätigkeit nicht schränkt, verlangt die Zunft nur ausschließliche Gewerbebefugnisse., dieheute gar nicht durchgeführt werden können. Das Zunftwefeu würde z. W verlangendaß der Schneider keinen Rock mit Pelz' füttern, daß der Zimmermann nicht thi.erischen Leim verwenden, daß der-.-Klempner-nicht mit Kupfer Dachdeckung machen, daß der Frucht- Händler kein: Obst und. der Obsthändler keine Früchte verkaufe^, darf u. s. wi- Solche Beschräilkungen sind glücklicherweise für immer in-Deutschland beseitigt und werden wohl nicht wieder eingeführs werden können. Die Innungen sollenaber ganz andere Zwecke veG folgen, sie sind daher lebensfähiger zu gestalten. Wie wir uns dieft Verbesserungen denken, ist in einem beifolgenden Aufsatz von 188$-. des Weiteren ausgeführt. Sie decken sich sogar in einigen Hanph punkten mit-der neuen Gesetzesvorlage.' -Wir meinen daher, daß sich vom-jüdischen Standpunkt eine Opposition gegen die Novelle nicht rechtfertigen läßt, daß wir Juden uns überhaupt mit ihr zu befreunden haben, insbesondere aber den jüdischen Handwerkern nur empfehlen können, den neuen Bestrebungen sich anzuschließen, sie dagegen warnen müssen vor dem Versuch, sich etwa - eine Ausnahmestellung erringen zu wollen. Es wäre ein großer Fehler,-sich diesem Gesetz gegenüber ablehnend zu verhalten, während die große Massx. der Handwerker davon verschiedene Vortheile genießen wird. Wir entnehmen nun dem oben angedeuteten Aufsatz Folgendes: &■ Es dürfen keine Zweifel entstehen über das Wesen der Innung!' Sie darf sich nicht einmischen in Fragen der Handelsfreiheit, derGO werbefreiheit, sie hat mit der Freizügigkeit nichts zu thun. „Die Innung hat sichunabhängig von der sonstigen wirthschaftlichen Gesetzgebung - nur zu beschäftigen mit der Werkstatt und nicht mit dem Laden. Dü Innung soll in der Hauptsache sein eine Vereinigung' von Lehrern, vo^' Lehrmeistern zur Erziehung und Heranbildung geschickter Lehrlinge und Gesellen, zur Ueberwachung des gesummten Lehrapparates und Sit# ordnung und Ausführung der damit zusammenhängenden Einrichtungen und Bestimmungen, und zwar nach bestimmten strengen Gesetzen untep Oberaufsicht der Staats- oder Kommunalbehörden, denen sie ebenso unterworfen bleiben müssen wie andere Lehrer und Schulen. Dieser Hauptpflicht der Erziehung und Ausbildung auf der einen Seite müssen Rechte auf der anderen Seite gegenüberstehen. Die Befugniß, lehren zu dürfew und Lehrmeister zu sein, wird erworben und nicht beliebig ungeeignet, die .Qualifikation hierzu muß -durch. Prüfung oder im Ueber-c gangsstadium durch obrigkeitliche Anerkennung erworben werden. Wer nicht die Qualifikation besitzt, darf nicht offizieller Lehrer, nicht Meiste,ß sein, dagegen läßt sich gegen Privatlehrer- und Meisterschaft ebenso wenig einwenden wie gegen die Privatlehrer der Wissenschaft, Kunst und Musik rc., welche frei ihrem Beruf nachgehen dürfen. So wie de? Staat und die Kommune nur qualifizirte wissenschaftliche Lehrer anstellt, so hat er dafür zu sorgen, daß auch qualifizirte Handwerkslehrer hin4 reichend vorhanden sind." 'Wer wollte bestreiten, daß Lehren und Lernen nicht allen Parteien und allen Klassen angenehm und förderlich wäre, wer wäre im Stands gegen so konstruirte Innungen triftige Gründe anzuführen! Wer wollte dann noch behaupten, die Innungen seien Feinde der Gewerbefreiheit, sie verlangten ausschließliche Gewerbebefugnisse und dergleichen unmögliche Änderungen, sie wollten die Obrigkeit unterdrücken und Einfluß, und Macht über die Staats- und Kommunalbehörden gewinnen! Mit all diesen Bestrebungen hat die Innung, als eine Vereinigung von Lehrern, nichts zu schaffen. . Die Innung verlangt nur die ausschließliche Befugniß zum Lehren und nicht zum Handeln, sie verlangt nicht zwangsweisen Beitritt der Meister, sie hat sich vielmehr gar nicht darum zu kümmern, was die nicht beigetretenen Meister fabriziren und handeln, sondern hat nur die Kontrolle über solche Meister zu üben, welche ihre 'Berechtigung- Lehrlinge auszubildenauch ausüben.' Die Innung verlangt : „Die Berechtigung, . Lehrlinge .auszubilden, solle abhängen von der nachgewiesenen Qualifikation .als Lehrmeister, sie verlangt dann zweitens bic; ausschließliche Bezeichnung dieser Qualifikation mit dem Titel „Meister"/ Im Uebrigen mischt sie sich weder in die Werkstatt noch in den Laden aller Derer/ die nicht zur Innung gehören wollen und können." - Wird den Innungen solche Aufgabe gestelltwerden die gesetzlichen Bestimmungen danach eingerichtet und mit solchen scharfen Zusätzen, um Willkürlichkeiten unmöglich zu machen, ausgestattet, dann kann eine segenbringende Thätigkeit von ihnen allerdings erwartet werden; freilich werden sich die guten Folgen nur nach vielen Jahren zeigen, denn wie sollte die neue Thätigkeit der Innungen im Stande seindie Schäden einer zehnjährigen Anarchie in kurzer Zeit zu heilen und den Mischmasch dieser trüben Zeit so schnell.zum Klären zu bringen? Das darf uns aber nicht abhalten, in unserer Pflicht vorweg zu gehen und von Neuem zu beginnen, was begonnen werden muß, unbekümmert um das Geschrei Unbefugter und Unberufener, die zwar die Bevormundung durch den Staat wohl bekämpfen, sich selbst aber als ungerufene Vormünder aufstellen. Werden die Meister Lehrer, und bilden die Innungen die Vereinigungen der Lehrmeister, dann erübrigt nur noch das Eingreifen der Fach- und Lehrlingsschulen in den allgemeinen Lehrapparat, um die herrlichen Früchte dieser ernsten Bemühungen, dieses ehrlichen Willens bald heranreifen zu sehen. So hebt sich die Standesehre, das Standesbewußtsein, so hebt sich der schöne Beruf des wackeren, biederen Handwerkers, so wird Handwerk und Meister, Geselle und Lehrling wieder eine Bürgerzierde werden, dem sich weder der Gelehrte noch der Künstler, der Beamte noch der Bürger und Kaufmann hochmüthig und geringschätzig gegenüber, stellensondern seine Achtung und Anerkennung entgegenbringen wird undmuß, wenn Jedermann die-Wahrheit erkennt, daß eine Werkstätte mit geschickten Arbeitern, eine Stadt mit guten Werkstätten, ein Land mit werkthätigen Städten den Reichthum des Landes erhöht, wenn zum allgemeinen Bewußtsein gelangt, daß alles das nur erreicht werden kann durch gute Schulen, durch gute Lehrer, durch gute Werkstätten und tüchtige Meister; dann ist es undenkbar, daß man den Bestrebungen, wirksame Innungen zu erlangen, in bisheriger Weise feindlich entgegentreten kann. Alle politischen Parteien müssen einig sein, die Vervollkommnung eines nothwendigen Lehrapparates zu unterstützen; diese Stütze kann keine Domäne einer einzelnen Partei sein, wie es auch nicht einer einzigen Partei zuzuschreiben ist, daß der Verfall des Gewerbes leider stattgefunden hat; dazu haben vielmehr alle gesetzgebenden Faktoren mitgewirkt. In einer Zeit, in der das Bedürfniß nach wahrer Ordnung so dringend ist wie vielleicht noch niemals zuvor, sehen wir auf der einen Seite fast fruchtlose Bestrebungen, auf der anderen Seite ein ungeheures Defizit von Ordnungssinn. Mas sollen wir unseren Töchtern schenkend Bekenntnisse einer jüdischen Mutter. - fiese Frage las ich einmal in irgend einer Zeitschrift, habe sie jedoch wenig beachtet/ erst in letzter Zeit, wo mich die Sache, welche ich hier anregen will, oft beschäftigte, kam sie mir wieder, in Erinnerung. ' Wahrscheinlich wurde sie auch von einer Mutter aufgeworfen, hat aber vielleicht gelautet: Was sollen wir „unseren Kindern" schenken? Da ich indessen nur Kinder einerlei Geschlechts, also nur „Töchter" besitze, und das, was ich hier meinen Mitschwestern, den „Müttern in Israel" ans Herz legen möchte, aus eigener Erfahrung geschöpft habe, so kann ich die Frage nur in dem gestellten Sinne erörtern. Ob es' mir gelingen wird? Ein wenig ist mir bange — denn meine Feder ist keine berufene, und ich möchte doch so gern meine-Glaubensgenossinnen mit eindringlichen Worten von meiner Meinung überzeugen, - um sie zur gleichen Handlungsweise zu veranlassen. Denn bei mir, oder vielmehr hei meinen Töchtern, Hat sie,

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