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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-07-02 · Heft 27 (2.7.1897) · p. Seite 315

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 27 (2.7.1897)
Date
1897-07-02
Page
Seite 315 (sequence 3)
Language
German
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irr den letzten Zähren, obwohl seltener als vorher, Juden zu ordentlichen Professoren an preußischen Universitäten, wie Kiel, Breslau,. Königsberg u.. a., ernannt worden. Eine allgemeine Norm scheint also für diesen Fall" nicht zu bestehen. Dagegen aber scheint doch speziell für die Berliner Universität ein Hinderniß obzuwalten, das vielleicht nur das Parlament mit einer dahingehenden Interpellation ciufzullären im Stande wäre. An der Berliner Universität haben bis jetzt nur zwei Juden ordentliche Professoren, und zwar nach heißen Kämpfen, werden können; man braucht nur die Namen dieser beiden Männer,^ Traube und Goldschmidt, zu nennen, um in ihnen die Erklärung für die Thatsache zu finden, daß es in diesen beiden Fällen doch gelungen, das Hinderniß zu überwinden, welches der Ernennung oder Beförderung von Juden zu ordentlichen Professoren der Berliner Universität, die ja als solche durchaus keinen konfessionellen Charakter hat,, wie etwa Halle oder Marburg, bisher entgegengestanden und.welches gegenwärtig so stark zu sein scheint, daß man an allen Ecken und Enden einen würdigen Nachfolger desverstorbenen großen Physiologen sucht, während der würdigste sso nahe weilt. * In einem gewissen Zusammenhänge mit der oben mitgetheilten steht die Auffassung der Schulbehörden auch in dem folgenden seltsamen Falle, den das „Berliner Tageblatt" mittheilt: Einem jüdischen Schüler russischer Staatsangehörigkeit wurde der Besuch eines bestimmten deutschen Realgymnasiums mit der Begründung von dem Oberpräsidenten v. Goßler verweigert, weil „das Gymnasium dortselbst schon von einheimischen jüdischen Schülern nicht nur zahlreich besucht, sondern mit diesen Schülern weit über d as Bevölkerung s verhältniß hinaus besetzt." und die Befürchtung zu erwägen sei, ■ „daß durch den Hinzutritt von jüdischen Schülern anderer Staatsangehörigkeit die Anstalt eine Schädigung erfahren" könne. Zunächst bedarf es der öffentlichen Aufklärung, die eventuell im Abgeordnetenhaus gefordert werden wird, welche Schädigung der Anstalt durch den Hinzutritt eines Schülers gedroht haben würde. Zweitens, warum gerade der Hinzutritt eines jüdischen Schülers diese Schädigung herbeigeführt hätte. Endlich ist es aber ein ganz neuer, um nicht zu sagen, geradezu wider den Geist des Reichsgesetzes über die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung verstoßender Gesichtspunkt, den der Oberprästdent mit dem Grundsatz ausstellt, daß jüdische Schüler an einer höheren Lehranstalt nur nach Maßgabe des Bevölkerungsverhältniffes zugelassen werden dürften. Uebrigens ist auch auf jener Anstalt Westpreußens ein Mißverhältniß hinsichtlich der Bevölkerungsziffer thatsächlich gar nicht vorhanden. Wie man uns mittheilt, wird das dortige Gymnasium besucht von 187 evangelischen, 47 katholischen und 39 jüdischen Schülern, darunter 8 auswärtigen Schülern. Das Realgymnasium ist besucht von 37 evangelischen, 4 katholischen, 6 jüdischen und 2 auswärtigen Schülern. Gegen die jüdischen Abgeordneten aus Galizien wird in der österreichischen Presse lebhafte, und wie es scheint, berechtigte Klage erhoben, weil sie nicht entschieden für die Rechte ihrer Glaubensgenossen eintreten. Die Herren gehören natürlich alle dem Polenklub an, und dieser hält bekanntlich eine sehr stramme Disziplin. So haben die Herren es nicht gewagt, eine Interpellation wegen der Judenhetzen in Chodoröw zu unterzeichnen und die Petition der jüdischen Rechtspraktikanten aus Galizien im Reichsrath zu befürworten. Das ist tief beschämend. Denn wenn Laster einmal in einem solchen Falle gesagt hat, er sei Abgeordneter des deutschen Volkes Und nicht einer konfessionellen' Partei, so mag dasfür die deutschen Verhältnisse richtig gewesen sein — ganz anders liegen die -Dinge in Galizien, wo die jüdischen Abgeordneten von Wählerkreisen, deren Majorität aus Juden besteht, wie Brody^ Kolonien, Tarnopo^ u. s. w., in den Reichsrath geschickt worden, um deren Rechte zu vertreten/ Es ist ein charakieristisches Zeichen für die große politische Verwirrung, die jetzt in Oesterreich herrscht, daß jüdische Abgeordnete auH überwiegend jüdischen Wahlkreisen nicht den berechtigten Wünschen ihrer Wähler entgegenznkommen wagen, weil es dem gleichfalls zum großen Theil antisemitisch angehauchten Polenklub^ der ja jetzt mit den Klerikalen und Antisemiten kyalirt ist, nicht als opportun erscheint. Ein neu erschienenes Buch über die Juden in Algier giebt dankenswerthe Aufschlüsse über die Berechtigung der Klagen, die gegen die dortigen Juden erhoben werden. Wie Louis Forest in seiner Studie „die Naturalisation der algerischen Juden und der Aufstand von 1871" nachweist, waren es die in Algier lebenden Franzosen, die die bürgerliche Gleichstellung der Juden anregten, und zwar zunächst in ihrem, der Franzosen, Interesse. Die Landesherren wünschten selbst, mit Gleichberechtigten zu thun zu haben, und wenn Napoleon III. den Vertretern der algerischen Juden Versprechungen gab, die Emile Ollivier in der Sitzung vom 19. Juli 1870 besonders betonte, so geht daraus hervor, daß die Deputation von Tours, die das Dekret Crömieux Ende Oktober 1870 erließ, nicht etwa eine Art Unterschleif trieb, der in der allgemeinen Verwirrung unbeachtet zu bleiben Aussicht hatte, sondern eine Verordnung vollzog, die von langer Hand vorbereitet und überlegt worden war. Das Dekret war von Emile Ollivier bereits festgestellt, und Crömieux hatte, wie Forest weiter nachweist, umsomehr die Pflicht gehabt, es zu unterzeichnen, als es ein Theil der großen liberalen, von der Gruppe der Linken verlangten Reformen war, die zu verkürzen völlig unrechtlich gewesen wäre. Wenn heute verlangt wird, das Dekret abzuschaffen, so ist das vollkommen unsinnig, nicht nur deshalb, weil man Staatsbürger einer bestimmten Klasse überhaupt nicht rechtlos, machen darf, und besonders, weil die Aufhebung der Emanzipation gerade Denen die größten Unannehmlichkeiten bringen würde, in deren Interesse die Antisemiten sie verlangen. Die Zustände, die vor dem Dekrete Crömieüx herrschten, diejenigen also, deren Abstellung die Franzosen in Algier selbst wünschten, würden sich in verschärfter Form einstellen, und man würde nur in ganz kurzer Zeit die Emanzipation wieder Herstellen müssen. Doch die Sachen sind noch nicht so weit gediehen. Die Aufhebung des Ediktes Crömieux zu erreichen, hoffen die Antisemiten selbst nicht.- Sie wollen nur aufs Neue manifestiren und die Ereignisse so darstellen, als ob seit dem großen Aufstande von 1871 alle Unruhen in Algier einzig und allein Folge der Judenemanzipation sind. Es wird nicht schwer sein, ihnen entgegenzuhalten, daß der Aufstand, der von Sidi Mokrani geleitet wurde, gerade in den Provinzen und Gegenden am schärfsten war, wo es keine Juden giebt. Weder in Kabylien noch in der Gegend von Aurös noch in der Sahara wohnen Juden- Wie viele,, besonders administrative, Mißgriffe Anlaß gegeben haben zu dem Aufstande von 1871 weist Forest ebenfalls nach. Wenn die Araber sich erhoben, so geschah es nicht, weil die Juden staatsbürgerliche Rechte erhalten hatten, sondern weil sie selbst der ihrigen beraubt waren. Dieser Punkt ist streng festzuhallen, und wenn man an dem Edikte Crömieux etwas ändern will, so kann das nur in dem Sinne geschehen, daß man es erweitert. ' ' ' Protokoll der UrrsiarmnlrmS des Vereins jüdischer Nrligionslehrer Mestprrntzens zu Grandenz. f ie Versammlung findet gemäß der Einladung des Vorstandes am 8. Juni 1897, Nachmittags 3 Uhr beginnend, im Gemeindesitzungszimmer statt, das vom Vorstände der Synagögen-GemWde bereitwillig zur Verfügung gestellt wurde.; Anwesend sind die Herren:. Jafse Dt Krone, Vorsitzender, Gessenberg - Marienwerder, Kramer - Thorn, Mendelsohn - Mewe, Schreiber- Danzig, Dr. Rosenstein-Graudenz, Kadisch-Gollub, Mannheim-Graudenz, Rinaszewski-Pr. Stargard. £■>, —r--r-■- V»" -

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