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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-06-18 · Heft 25 (18.6.1897) · p. Seite 299

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 25 (18.6.1897)
Date
1897-06-18
Page
Seite 299 (sequence 11)
Language
German
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290 gestattet, die Leiche eines Rabbiners „in Schul" zu bringen und auch das nm, wenn er in derselben Schul gepredigt hat. - Wenn man bei einem so großen Gelehrten wie Reb Rephoel Kohn und bei meinenr eigenen Urgroßvater, der Dajan in der Gemeinde war, keine Ausnahme gemacht hat, darf man es jetzt auch nicht. Uebrigens hat der Herr Rabbiner zu entscheiden, denn es steht geschrieben: Wenn das religiöse Oberhaupt sagt: Rechts ist links, darf man auch von seinem Ausspruche nicht weichen,,.nur die Chewra wird dabei nicht mitthun." . < „Also der Herr Rabbiner hat zu entscheiden!" rief' Ignaz Nosenfeld. triumphirend. „Mehr brauchen wir nicht. Wir können ohne die Chewra fertig werden." Dagegen aber erhob sich allgemeiner Widerspruch, so daß Herr- Doktor Kriegsfelder sich genöthigt sah, zu. erklären, daß er sich nur verpflichtet glaubte, den'Antrag des amtirenden Gemeinderaths zur Sprache zu bringen, aber durchaus kein entschiedenes Votiun abgeben wolle. Und damit' war die Sache erledigt. Der Gemeinderath nahm diese Entscheidung zur Kenntniß lind beschloß, die Leiche im Rathhaussaale anfbahren zu lasten, wo der Gesangverein einen Trauerchor singen und der mntirende Gemeinderath eine Gedächtnißrede halten solle, und dann sich nach dem Platze vor der Synagoge zu begeben, wo die religiöse Feier stattfinden werde. Herr Major Burgheim hatte zwar die Frage gestellt — und der Herr Dechant hatte ihn unter Bethenerung, daß ihm jede Unduldsamkeit fern liege, darin unterstützt -- ob der Verstorbene, nachdem er seine Resignation geschrieben habe, noch als Bürgermeister zu betrachten sei, aber der Vorsitzende hatte erklärt, daß er eine Debatte darüber nicht zulassen könne, denn die Resignation sei, so lange der Gemeinderath sie.nicht acceptirt habe, nicht rechtskräftig geworden. Hingegen scheiterte der Antrag Buchmaiers, die Glocken der städtischen Patronatskirche läuten zu lassen, an dem entschiedenen Widerstande des Dechanten, dererklärte, daß nach dem kanonischen Rechte das Glockengeläute, als kirchliche Begräbnißfeierlichkeit, bei Nichtchristen nicht stattfinden dürfe. 7 (Schluß folgt.) Sxrertzsaal. ,'^in kürzlich in diesem Blatte veröffentlichter Artikel über innere Kolonisation, im Anschluß an eine frühere Besprechung über denselben Gegenstand seitens des Herrn Gustav Tuch, Hamburg, hat, wie ich vernommen habe, bei einigen Lesern Ihres Blattes7 die Ansicht hervorgerufen, als ob wirkliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Herrn Tuch und mir in dieser Sache obwalteten. Ich sichlemich veranlaßt, zu erklären, daß dies keineswegs der Fall ist, sondern daß nur,7 wie dies ja bei zwei selbständig denkenden Männern erklärlich ist, einige Abweichungen über die Art Weise, einen Theil unserer Glaubensgenossen nicht nur zu deren Heil, sondern auch zum Heile der gesammten Judenheit für die innere Kolonisation zu gewinnen, vorhanden sind. Herr Tuch hat bei der inneren Kolonisation hauptsächlich den größeren Betrieb der Landwirthschaft ins Auge gefaßt, während ich den kleinen Betrieb unter den obwaltenden Verhältnissen mit besonderer Berücksichtigung des Gemüse- und Obstbaues für geeigneter halte. Der große landwirtschaftliche Betrieb, der ohne großes Kapital und Anwendung von Maschinen nicht konkurrenzfähig ist, würde wohl nur von unseren reichen Glaubensgenossen, sei es für sich selbst oder durch Herbeiführung von Genossenschaften, für Andere, in die Hand genommen werden können. Uns liegt hauptsächlich daran, die mittleren und ärmeren Klassen für Bodenkultur zu erziehen, obgleich wir es sehr begrüßen würden, wenn sich auch die reichen Glaubensgenossen teilweise diesem Erwerbszweig zuwenden oder durch Kapital und Kreditgewährung Andere' dazu hinüber leiten wollten. Je nach der Gegend, die besiedelt werden soll. würde ein größerer oder kleinerer Betrieb geeigneter erscheinen. Während in Deutschland in den östlichen Provinzen meistens der größere Betrieb, würde sich in Süd-, West- und. Mitteldeutschland meistens der kleinere Betrieb als lohnend erweisen. In vorstehend genannten Theilen Deutschlands, in Belgien und einem großen Theile Frankreichs ernährt sich die Bevölkerung durch intensive Kleinwirtschaft, namentlich bei rationeller Pflege des Obst- und Gemüsebaues, sehr gut. Bon auswärtigen Ländern würden Argentinien, Kanada, ein Theil der Bereinigten Staaten sich für Großbetrieb eignen, während der andere Theil der Vereinigten Staaten, namentlich in der Nähe größerer Städte, und Palästina für den Kleinbetrieb geeignet wären. Hannover, im Juni. Konsul A. M. Simon. . * : Sehr geehrter Herr Redakteur! »eide Forderungen des Herrn Oberlehrers Dr. Lewy in Nr. 23' Ihres geschätzten Blattes betreffs der „Militär-Seelsorge" sind in unserer Kreis-Synagogengemeinde längst zum Austrage gekommen. Die jüdischen Mannschaften hiesiger Garnison werden regelmäßig einmal monatlich am Sabbath zum Besuch des Gottesdienstes abgeordnet und an allen Hauptfesten vom Mittag des Rüsttages bis zum Schluffe des Feiertags beurlaubt. Die einschlägige Verfügung ist im diesjährigen statistischen Jahrbuch des D. I. G.-B. S. XXI abgedruckt. Ebenso erfolgt auf^Anordnung der Militärbehörde alljährlich vor dem Fahneneide die Vorbereitung der jüdischen Rekruten in der Synagoge. Die dahingehende Aufforderung zu den beiden letzten Jahren lege ich zu Ihrer gefälligen Verfügung bei. Mit vorzüglicher'Hochachtung Tilsit, 8. Juni. Dr. Ehelich, Rabbiner. ' - Verehrter Herr Redakteur! <Mhr Korrespondent gt. (Nr. 22 unter Thüringen) war nicht recht unterrichtet, wenn er meldet, die Religionslehrerstellen zu Hildburghausen und Themar sollen staatlicherseits nicht wieder besetzt werden. Lehrer I. Mühlfelder, seither in Gleicherwiesen, ist durch Dekret des herzoglichen Staatsministeriums am 16. Mai a. c. nach Hildburghansen, versetzt als Neligionslehrer, aber mit allen Rechten eines ordentlichen Volksschullehrers, und steht dessen Verwendung an der staatlichen'Taubstummenschule unter Gewährung einer besonderen Remuneration bestimmt in Aussicht. Auch der von der Religionsschulgemeinde Themar gewählte Lehrer Emanuel, seither Vikar in Eisenach, ist staatlicherseits' ,■ bestätigt. Nach Ablegung, des 2. Examens (Staatsexamen) kann derselbe definitiv.angestellt, also auch pensionsberechtigt werden, nur hat nach dem letzten Dotationsgesetz die Gemeinde die Alterszulagen zu tragen (allerdings ein Rückschritt), welche bei den vor dem 1. Januar 1894 unwiderruflich angestellten Lehrern (Volksschullehrer und Religionsschullehrer koordinirt) vom Staate gezahlt werden. . " * Hochachtend Hildburghausen, 8. Mai. Lehrer Mühlfelder. L- Sehr geehrter Herr Doktor! Platten Sie mir, hierdurch ergebenst darauf hinzuweisen, -.daß die Behauptung des Herrn Landrabbiners Dr. Placzek in seinem „Bilschon" (Mg. Ztg. des Judenthums Nr. 22 S. 238): „Selbst Namen wie Ganendl werden (von Zunz in seiner Schrift: „Namen der Juden") gar nicht erwähnt", nicht zutreffend ist. Denn in diesem, 1837 zuerst erschienenen Werke, welches in den „Gesammelten Schriften" II. Bd 1676 „berichtigt und vermehrt" zum erneuten Abdruck gelangte (S. 1—82) finden sich S. 48 die Worte: Gnena — daher Gnandel und Gnendl - , Höchachtend Hildesheim, 11. Juni. Landrabbiner Dr. Lewinsky. ' ' -; l^u dem in Nr. 22 enthaltenen Artikel Bilschon erlaube ich, mir folgende Bemerkungen zu machen: Die. Etymologie, des Wortes „Nebich" scheint mir in dem hebräischen ^122 — VerirrtersdaherBedauernswerther) zu liegen. Der Pole spricht bekanntlich das u -----ü aus und liest Nebüch. „Feibisch^ dürfte vielleicht von Fabius herzuleiten

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