Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1897)
- Date
- 1897-06-11
- Page
- Seite 283 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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-— 283 welcher er aber zur Resolution ertheilet, daß ehe und bevor nicht der Vater des Kindes kund gethan, und die Verpflegungs Gelder sicher gestellet, die Beschneidung nicht vor sich gehen könne, zugleich Proponent den Schammes Gedallje1) zu den Juden Alltisten als Mittglieder der Gommunitaet der Armen Versorger geschickt und selbigen , den Vorfall eröffnen laßen, die Ihm gleichermaßen gerathen, nicht eher die Beschneidung vorzunehmen, biß daß ausgemittelt worden: Ob das Kind von jüdischer Geburt, und wer die Eltern darzu wären? Nach Verlauff von 8 Tagen sey das Christen Mensch anderweitig zu Deponenten Saul und seinen MittGollegen Gabriel Hirschei so immittelst nach Breßlau revertiret, gekommen und hätte wegen Beschneidung des Kindes qu. Ansuchung gethan, diese aber mit dem Bedeuten wieder abgewiesen, daß sie zuvorderst von dem Kinde nähere Umstände wißen müßten. Es sey hierauff der hier tolerirte Pohlnische Syndicus Hirschei2) zu ihnen gekommen und hätte sie wegen des Kindes umständlich informiret, daß es ein würcklich jüdisches Kind von seiner leibl. Tochter sey, und daß er, um die Sache nicht eclat zu machen, vor die Versorgung des Kindes alles selbst veranstalten, und sie nicht die geringste Verantwortung zu gewärtigen haben würden. Da sie nun diese Information eingezogen, und der genannte Pohlnische Syndicus Hirsch, (sic!) auf ihr Anrathen diese Sache bey des Herrn Directoris Hoyoll, (?) Hochwohlgeb. gehörig angezeiget, so hätten sie weiter kein Bedenken gefunden, die Beschneidung des Kindes vorzunehmen und wäre nachher daßelbe außerhalb Breßlau in gute Verpflegung gegeben worden, wovon den Ort der Jude p. Hirsch anzeigen würde, welcher Ihnen unbekandt sey. Beyde Comparenten behaupten, daß sie denen Alltisten und Vorstehern der Juden Gemeinde auf keine Weise sudordiniret wären, vielmehr Jhneu freystünde, ohne Anfrage und Genehmigung desselben Beschneidungen vorzunehmen, wobey jedoch vorhero von Ihnen sorgfältig untersuchet würde, ob es würcklich gebohrne jüdische Kinder oder nicht, im letztern Falle solche abgewiesen würden, inzwischen wann auch immer jüdische Kinder zur Beschneidung gebracht worden, so wurden solche angenommen und das Kind und Mutter die 6. Wochen über aus ihrer jüdischen Armen Casse unterhalten. Bey allen diesen angezeigten wahren Umständen könnten die Vorsteher der Juden - Gemeinde sie auf keine Weise anfertigen, am allerwenigsten aber von Ihnen eine Satisfaction oder Bestraffung verlangen, und bäten sie dahero gehorsamst dieselben mit ihrem Gesuch abzuweisen. ratihahuerurvt praelecta. Faber. Zu dem 14 Tage später anberaumten 2. Termine ward der polnische Syndicus Hirschel Israel vorgeladen. Hierüber berichtet das angeschloffene Protokoll folgendes: 1) Wie mir Herr Dr. M. Brann in Breslau, dem ich, wie auch Herrn Dr. L. Neustadt, daselbst, einige Angaben verdanke, mitzutheilen die Freundlichkeit hatte, glaubt er in einer niSDDn einen R. Gedalje als „Schammeß" bezeichnet gefunden zu haben, und zwar wäre er vermuthlich ein Verwandter des gewesen. Sonst ist von einem damaligen Schammeß Gedalje nichts bekannt. 2) Derselbe (mit seinem vollen Namen, wie weiter unten: Hirschel Israel) gehört wohl der Familie Sklower an und war vermuthlich ein Bruder des Breslauer Y'm Mordechai Sklower. Der Familie gehörte ein besonderes Beth - Hamidrasch, das heute noch unter dem Namen „Sklower Schul" auf der Goldenen Radegasse steht. — Die Hauptaufgabe der polnischen Syndici oder „Schammesse", wie sie in der Regel genannt werden, bestand hauptsächlich darin, den nach Breslau kommenden polnischen Handelsjuden mit Rath und That beiznstehen, ihnen beim Ein- und Verkauf der Maaren behilflich zu sein und nach jeder Richtung hin ihre Interessen zu vertreten. Sie waren, wie man wohl sagen kann, in gewissem Sinne beamtet (im Gegensatz zu den gewöhnlichen Vermittlern), mit besonderer Gerechtsame ausgestattet, Makler, wie sie denn auch zu gewissen Zeiten, beim Antritt ihres Amtes einen besonderen, von dem der gewöhnlichen Makler ganz verschiedenen Eid zu leisten hatten. Der Breslauer Magistrat bezeichnet sie einmal als „die Geschäftsträger der sich an ihnen wendenden polnischen Juden". — „Tolerirte" Juden hießen in Breslau diejenigen, die auf Lebenszeit das Recht hatten, als Makler, Trödler, „alte Kleiderhändler", Offizianten zu geist- und leiblichem Gebrauch u. s. w. sich zu ernähren. Gontinuaturn d. 25. Septbr: 1777. Erscheinet auf Erfordern der Pohlnische Syndicus Hirschel Israel in Persohn und wurde auf Verordnung E. £)od)Iö&l. Magistrats über die Umstände des durch die Hospital Vorsteher Saul und Gabriel Hirschel beschnittenen, unbekandt gewesenen Kindes, und wo daßelbe in der Verpflegung sey? vernommen. Qvaesitus antwortet: Daß er selbst die Hospital-Vorsteher ersuchet, das Kind, mit welchem seine Tochter entbunden worden, zu beschneiden, welche es auch, nachdem er Denenselben die Beschaffenheit des seiner Familie zugehörigen Kindes eröffnet beschnitten, und selbigen davor die gewöhnlichen Gebühren bezahlt habe. Womit nun diese Sache nicht, eclatiren möge, so habe Deponent das Kind (so den Namen Simon erhalten) 14. Tage nach der Beschneidung zur Verpflegung nach Constadt zu einer Freundin geschickt, wo daßelbe wohl unterhalten würde, und bezahlte er die Alimenta aus seinem Beutel, daß also die Juden Alltisten dießfalls keine solche Besorgniß, wie sie geäusert, haben dürffen. Ueberdem sey er nach dem Höchstemanirten König!, edict. nicht einmahl gebunden, wegen dieses jüdischen Kindes alle Umstände anzuzeigön, genug sey es, daß dasselbe von Ihm versorget und unterhalten werde, wozu er sich auch pro futuro hiermit verpflichten wolle. ratihabuit praelecta Faber. Auf Grund dieser Verhandlungen dekretirte der Magistrat an, die petitionireuden Gemeindevorsteher folgenden Bescheid: Nachdem nun auch der Jüdische Syndicus Uh sch Israel d. 22. curr. vernommen worden, so ist denen Juden Eltesten bekannt zu machen, daß die Sache gehörig untersucht worden, und Sie sich keine Sorgen wegen Alimentation des qvaestionirten Krudes zu machen hätten. Decret. in Senatu d. 29. Sept. 1777. Waltsgott. Die Gemeindevorsteher scheinen, sich aber mit diesem kurzen Bescheide über den von ihnen urgirten Fall nicht beruhigt zu haben und wegen eines ausführlichen Berichtes über die betr. Verhandlungen beim Magistrat vorstellig geworden zu sein. Darüber giebt ein Vermerk am Rande der vorerwähnten Protokolle Aufschluß, welcher sagt: Gomparuerunt, d, 3. Oct. 1777. Die Juden Alltisten, und nachdem denenselben auf ihre entgegen die Hospital Vorsteher angebrachte Beschwerde bekannt gemacht wurde: daß die Sache gehörig untersuchet worden und sie sich keine Sorgen zu machen hätten, wegen Alimentation des Kindes, deßen Beschneidung die Hospital Vorsteher geständlich verrichtet: so baten Gomparentes, daß Ihnen Gopia Protocolli zum näheren Ersehen, besonders in Absicht der von denen Hospital Vorstehern sich eigenmächtig angemaßten Beschneidung des quaest. Kindes, communiciret und allenfallß die Umstände des Kindes und denen Eltern oder Groß Eltern weggelasseu werden möchten. Faber. Ihrem Wunsche wurde gewillfahrt und ihnen aus dem Protokoll das sie Juteressireude mitgetheilt: Es soll denen Juden Eltesten, Gopia Protocolli, quoad Passum concernentem zugefertiget werden. Decret. in Senatu d. 9. Octob. 1777, Waltsgott. Ern Unvergeßlicher. Zur Erinnerung an Professor Daniel Sanders. Von Reinhold Ortmann. m Meeresgestade seiner Heimath, die er mit der rührenden Vaterlandstreue des Niederdeutschen liebte, am freundlichen mecklenburgischen Ostseestrande, suchte der siebemmdsiebzigjährige Daniel Sanders seine letzte sommerliche Erholung. Da erst lernte ich ihn von Angesicht kennen. Unscheinbar und dürftig war seine äußere Erscheinung: ans einer winzigen, nicht ganz ebenmäßigen Gestalt ein bleicher, fein geschnittener Kopf mit allen Runenzügen des Alters. Aber dies farblose, wächserne Greisenantlitz konnte sich