Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1897)
- Date
- 1897-06-04
- Page
- Seite 276 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Buchhalter, Kalmen mitzunehmen, und versuchte vergeblich, seiner Schwester klar zll machen, daß, sie sich nun einige Zurückhaltung legen müsse, „damit die Gasse nicht rebellisch werde", ehe er dem alten Mordche die Schreckenskunde mitgetheilt. haben-würde. Mit Esther war aber nichts ausznrichten. Sie fuhr in ihrem „Schma , Jißroel, großer Gott, Ribbone schel Olem" und ähnlichen Altsrufen händeringend fort und unterbrach sich darin nur gelegentlich, um Md Ueberzeugung Ausdruck zu geben, daß der Mensch gar nicht wisse/ tvie glücklich er sei, wenn er auf seinem Bette sterbe, und daß es viL, besser gewesen wäre, wenn man die „Lokomotive" nicht erfunden hätte. Inzwischen kleidete sich Reb Bär ftufzeud an, so rasch es ihm» bei seiner Unbehilflichkeit gelingen wollte, um sich seiner schweren Pflicht zll entledigen,- bcm alten Manne von denl Verluste des' einzigen Sohnes Mittheilnng zu machen. - - Morts, folgt.), Fittcrarifche Mittheilungen. — Lev in, Dr. M. Lehrbuch der biblischen Geschichte und Litteratur. Dritte umgearbeitete Ausgabe. S. Calvary & Co. Berlin 1697. Die vorliegende biblische Geschichte^ die. in dritter um-, gearbeiteter Ausgabe erscheint, giebt sich als ein Lehrbuch, das ohne reflektirende Bemerkungen, ohne moralisirende Folgerungen durch diereine Darstellung der biblischen Erzählung belehrend und erziehend wirken will. 'Dadurch ist dem Lehrer freie Hand geboten, mit dem Schülern Gedanken und Lehrsätze aus den Erzählungen herauszufinden. Wir bedauern es nicht, dass neben die einzelnen - Erzählungen keine Sprüche gesetzt-worden sind; viel wirksamer will es uns erscheinen,' hier und da ganze Psalmen oder Spruchabschnitte memoriren zu lassen, z. B. nach der Schöpfungsgeschichte Psalm 8 und 104 (p. 220 und 231), nach der Erzählung von Absalon Spruchabschnitt 5 (p. 236). Die Sprüche als Belege mögen in der Religionslehre ihre Stelle finden,' wie das der Verfassen der auf eine langjährige Erfahrung als Religionslehrer zurückblicken , kann, auch bei seiner Religionslehre in Anwendung gebracht hat. Die Kunst, gut zu erzählen, ein Haupltheil der pädagogischen.' Kunstist ihm in hohem Grade eigen. Wenn ich Levins- Eigenart in dieser Beziehung charakterisiren will, muß ich an eine der. Aphorismen L..Kellners denken, der von einem güten Erzähler faßt.:! „Er klopft an alle Thüren; bald regt er die Phantasiean, bald greift er ins Herz und Gemüth hinein, bald bewegt er zum Frohsinn, bald' ruft er, Trauer und Furcht in die Seele." Die rein biblische Sprache, des Buches ist schlicht, der Satzbau einfach, die Perioden ebenso über-.H sichtlich wie die Anordnung des Stoffes. Sehr glücklich ist die Geschichte des geteilten Reiches behandelt. Innerhalb des Volkslebens nehmen wir die Wirksamkeit der Propheten wahr, deren Reden nicht blos in den höheren Klassen als Lektüre dienen können. Erwähnen wir noch, daß die Entwickelung des israelitischen Volkes überall anschaulich hervortritt und der geschichtliche Sinn in den Schülern geweckt wird, so können wir das Buch (und zwar wegen seiner Objektivität allen Richtungen) auf das Wärmste empfehlen, das von dem Grundgedanken getragen wird: Israel, als ein Volk Gottes, sei zum Segen für dw Menschen berufen, indem mit demselben das Gottesreich auf . Erdens verwirklicht werde. Schließlich geben wir noch der Hoffnung Ausdruck/ daß die versprochene Neubearbeitung des Lehrbuchs der jüdischen Geschichte und Litteratur ebenso objektiv behandelt werde und dem geehrtes Herrn Verfasser in gleich ausgezeichneter Weise gelinge wie das vor^ liegende. M. S., Sprechsaat. Geehrte Redaktion! dem redaktionellen Briefkasten befindet sich, die Frage, wann uyb ipo sich eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts befand, nach, der die Steuerbehörde mit einem Anspruch auf Erbschaftssteuer für ein einer Gemeinde (soll wohl heißen jüdischen Synagogen-Gemeinde) hinterlaffenes Legat abgewiesen worden sei. Die Frage ist in der gestellten Form offenbar unrichtig. Das preußische Oberverwaltungsgericht kann ein solches Urtheil nicht wohlerlassen haben, da demselben^ hierzu die Zuständigkeit fehlte. Zur Entscheidung der Frage sind die ordentlichen, nicht die Verwaltungsgerichte berufen. Aber auch die Frage selbst ist überhaupt nicht richtig gestellt, wenigstens nicht in dieser Allgemeinheit Denn das preußische Erbschaftssteüergesetz bestimmt in seinem Anhang Tarif-Befreiungen Nr.- 2 j: - - Von der Erbschaftssteuer befreit ist: 2. jeder Anfall, welcher gelangt an: i) deutsche Kirchen und ändere deutsche Religionsgesellschaften, denen die Rechte juristischer Personen zustehen. Da nun das preußische Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847, § 37 lautet: „Die einzelnen Synagogen-Gemeinden erhalten in Bezug auf ihre Vermögensverhältnisse die Rechte juristischer Personen", so kann meines Erachtens darüber gar kein Zweifel obwalten, daß für die israelitischen Gemeinden, mindestens von Altpreußen, die Erbschaftssteuerfreiheit gar nicht beanstandet werden kann. Vgl. Hoyer, Gaupp, Stempelsteuergesetz, 4. Auflage, Seite 907>- Anm. Zn. Schuck-Crusen, Kommentar zum preußischen ErbschäfM steuergesetz, Seite 169. ' . Ohne speziellere Angaben ist daher die in ihrer Brtefkastennotiz angeregte Frage überhaupt nicht zu beantworten. Hochachtend Frank furta. M., im Mai. Justizrath Dr. Bertho ld G e iger. Hochgeehrter Herr Redakteur! Nr. 21 der „Allg. Z. d. I." berichtigt ein Herr X. die Mittheilüng in Nr. 20 von den drei Rabbiner-Verbänden i. D. dahin, daß in Wirklichkeit nur ein allgemeiner R.-V. besteht, innerhalb dessen aber die orthodoxen Herren zu einer Art Fraktion sich zusammengeschlossen hätten, und fährt dann wörtlich, fort: „Allerdings hat der vormals recht gemäßigte Oberrabbiner Hirsch (Hamburg), dessen Sohn in Karolinenthal in einer sogenannten Orgelsynagoge als Rabbiner fungirt, die Orthodoxen zur Bildung eines eigenen Verbandes aufgefordert; aber es haben sich ihm kaum zehn Kollegen der äußersten Rechten angeschlossensodaß sein Unternehmen als mißlungen bezeichnet werden darf." Der Ton dieser Worte, das, was zwischen den Zeilen schwebt, fordert mich zu einer Entgegnung und Berichtigung heraus. Ich mußte, als ich die obigen.Zeilen las, vor allem darüber staunen, daß Herr X. das Intime, was Vater und Sohn betrifft, noch dazu im Feinsten und Tiefsten, in der Religion, öffentlich bespricht und daß er die vermeintliche Divergenz zwischen Vater und Sohn als Auwurf gegen den Vater vor die Oeffentlichkeit zieht. Weil der Sohn in einer nichtorthodoxen Gemeinde Rabbiner ist, greift Herp 31. den Vater an, der nicht erst seit heute und gestern ein frommer Rabbiner ist! Im Uebrigen kennt Herr X. die Verhältnisse in meiner Gemeinde nur einem on dit zufolge, denn in der hiesigen Synagoge ist gegenwärtig keine Orgel. Aber auch die sonstigen religiösen Verhältnisse hier geben noch immer kein Recht, aus ihnen den Schluß aus die Frömmigkeit des Vaters dem Publikum in den Mund zu schieben. Ich bin weiter in der Lage, zu erklären, daß mein Vater keine Aufforderung an die orthodoxen Rabbiner in Deutschland zur Bildung eines eigenen Verbandes ergehen ließ. In aller Hochachtung Karolinenthal, im Mai/ Rabbiner Dr. I Hirsch. (Wie steht es nun aber mit dem „vertraulichen" Sendschreiben und dem Gutachten des Herrn Dr. Dünner, in dem die ehrlichen Orthodoxen ausdrücklich aufgefordert werden, sich nur dem Rabbinerverbande des Hern Oberrabbiners Hirsch in Hamburg anzuschließen? Die Red.) Sehr geehrter Herr Redakteur! <Mn meinem Aufsatz „Ostpreußen voran" der vorigen Nummer soll Gz der letzte Satz lauten: „Wo Andere träumten, hat er'Großes geleistet, wo Ändere muthlös verzweifelt wären, hat er mit fester Hand Mustergiltiges geschaffen, der Mann der Rede und der That. Ehre seinem Andenken!" - _ ■ Hochachtungsvoll Waldenburg i. Schl, 30. Mai- Jacob Bähr. . Druck und Verlag von Rudolf M o s s e in Berlin.; - ‘ Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauch Witz in Berlin.