Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1897)
- Date
- 1897-05-28
- Page
- Seite 256 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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WWWWWMWWWWWW^WWWWZWMHWWWNWWM- ■ —- äö6 — '■ Später meldet die Äg. Hav. vom Kriegsschauplatz in Oran noch folgendes Telegramm: Die seit zwei Tagen hier veranstalteten Kundgebungen gegen die Juden haben zu neunzehn Verhaftungen geführt. Die Garnison ist konsignirt. Nachdem der gestrige Tag verhältnißmäßig ruhig gewesen war, steigerte sich gegen Abend die Aufregung wieder. Ein Mann Namens. Mardochai feuerte aus seinem Hause auf die Menge und verwundete einen Menschen tödtlich. Mardochai wurde verhaftet. Mehrere andere Personen wurden leicht durch Revolverschüsfe verletzt. Auch in dem Dorfe Cassaigne find gegen die Juden gerichtete Unruhen ausgebrochen; die Araber plünderten dort die Läden der Juden. Ostpreußen voran! Bon Jacob Bähr in Waldenburg i. Schl. s giebt zwischen Himmel und Erde viele Dinge, die wir nicht verstehen", und eine .besondere Spezies dieser Unbegreiflichkeiten scheint der jüdische Kultusbeamte zu sein. Die Form seiner Existenz und seiner beruflichen Thätigkeit besteht aus lauter Gegensätzen. Er soll religiöser Leiter und Vertreter feiner Gemeinde sein, verlangt aber wird von ihm strengste Subordination; es wird ihm als Religionslehrer und Prediger ein nicht zu unterschätzender Einfluß auf die sittlich-religiöse Charakterentwickelung der ganzen Gemeinde eingeräumt, sozial aber wird er als inferior behandelt; er wird einerseits des höchsten Vertrauens gewürdigt, indem man alle religiösen Angelegenheiten in seine Hand legt, andererseits aber für „vogelfrei"- erklärt. Führer und Untergebener, Charakterbildner und Paria/ Hochachtung und Ausstoßung zu gleicher Zeit: ja, löse du mir, Graf Oerindur. dieses Räthsel der Natur! Eine solche seltsame Beamtenkategorie giebt es weder in Deutschland noch sonst in einem anderen modernen Staate zum zweiten Male. Jeder, dem von irgend einer' Institution, sei sie eine religiöse, staatliche, kommunale oder kommerzielle, eine höhere Vertrauensflellnug übertragen, und der eine längere! Zeit das Vertrauen gerechtfertigt hat, wird gesellschaftlich entsprechend: behandelt und in materieller Beziehung je nach beiderseitiger Leistungsfähigkeit derart versorgt, daß die Stellung dauernd, die Bezüge sich nach Dienstjahren erhöhen, und erbet Arbeitsunfähigkeit nicht zu darben braucht. Es gilt als selbstverständlich, daß diejenige Stelle, welchedie Vollkraft des Beamten für sich ausgenutzt, sich auch später mit dessen im zunehmenden Alter schwächer werdende!! Leistungen zufrieden geben muß und bei gänzlicher Arbeitsunfähigkeit ihn nicht dem Verderben preisgeben darf. Nur der jüdische Knltusbeamte macht eine traurige Ausnahme. Gesellschaftlich hält man ihn gleich Null,: und materiell erklärt ihn der bisherige Anstellungsmodus für „Vogel-- frei". Der Kultusbeamte ist geradezu ein Spielball der Laune und der Willkür eines jeden seiner Gemeinde-Mitglieder. Der geringstem Anlaß kann ihm eine Kündigung eintragen. Ein neuer Vorstand,m eine Verschiebung im Repräsentanteu-Kollegüun, denen er sich nichtsofort servil und gefügig genug zeigt, zuweilen auch Abneigung gegen' dessen Kinder, friemit Erfolg als Konkurrenten auftreten, ja oftgenügt nur der Muth einer selbständigen Meinung, und — er wird geschaßt. Man kündigt ihm so leichten Herzens wie einer Dienstmagd. In der Regel wird er vertragsmäßig auf drei Jahre augestellt, diese Frist bei zufriedenstellenden Leistungen in den meisten Fällen so lange verlängert, bis dessen Kraft und Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter geringer zu werden beginnt, und dann —, wird der Paß ihm visirt. Manche Gemeinden sind in weiser Boraussicht so liebenswürdig, den Beamten schon einige Jahre früher mit der Kündigung zu beehren, um nach außen hin die wohlwollende Absicht nicht zu sehr merken zu lassen. Thatsächlich wohlwollend und liebenswürdig: die Kraft des Beamten wird fünfzehn, zwanzig oder fünfundzwanzig Jahr ausgebeutet, dann hat „der Mohr seine Schuldigkeit gethan, der Mohr kann gehen". Man bedenke doch die Tragweite eines solchen Verfahrens, man bedenke, was es heißt, den Mann ohne Weiteres brodlos zu machen, der die edelsten Saaten der Religion und Sittlichkeit in die Herzen der ihm anvertrauten Gemeinde Jahre lang gestreut, der die zartesten Beziehung der Menschen, seine Abhängigkeit vom Höchsten innerhalb der Gemeinde geflegt und gefördert, der als Sclieliach zibbur heiße Gebete um das Wohl seiner Gemeinde zrnn Himmel gerichtet und für die Befriedigung aller anderen religiösen Bedürfnisse Sorge getragen hat! Wir wollen zugeben, daß in den letzten Jahrzehnten eine größere Anzahl thatsächlich minderwerthige Elemente in den jüdischen Religionslehrerstand sich eingeschlichen haben. Aber was ist daran schuld? Was anders als die tieftraurigen Anstellungs-, Besoldungs- und Versorgungs-Verhältnisse dieser Beamtenkategorie. Schafft menschenwürdige, der hohen Bedeutung des Amtes entsprechende Stellung und Anstellung, und es werden sich schon in nöthiger Anzahl leistungsfähige, intelligente Jünglinge finden, die sich diesem Berufe gern und mit Freude widmen. Unter den obwaltenden Umständen aber scheut jeder halbwegs begabte junge Mann vor diesem Berufe zurück, und der Garten des Herrn wird zum Tummelplatz für verkrachte Erbsenhändler, Kürschner und Heringsbändiger. Wer aber trägt den größten Schaden? Was leidet dadurch am meisten? Die jüdische Sache, der jüdische Name, das Ansehen des Jndeuthums. Ehre, Dank und Anerkennung sei darum den wackeren Männern, die das Uebel erkannt und in stiller aber fleißiger Arbeit daran sind, es wenigstens für eine Provinz zu beseitigen. Ostpreußen heißt das Land, nicht wo die Citronen blühen, aber wo frisches religiöses Leben und religiöser Sinn eine neue Stätte gefunden. „Heir hammisrocli“, Licht bricht im Osten hervor. In Ostpreußen ist zuerst ein Provinzial- Gemeindeverband ins Leben getreten, der dort reichen Segen gestiftet und für alle anderen Gaue der deutschen Judenheit vorbildlich geworden, und Ostpreußen ist jetzt auch die Provinz, in welcher zuerst hervorragende Männer zusammengetreten, um für die vornehmsten Repräsentanten des Jndeuthums, für seine Lehrer, würdige Bedingungen zu schaffen. Stellung und Namen der Tapferen, die sich der heiligen Sache angenounnen, bürgen für den guten Erfolg der edlen Bestrebungen. Rechtsanwälte, Aerzte, angesehene Gemeinde-Vertreter in Verbindung mit mehreren tüchtigen Pädagogen, deren Seele und eifrigster Vorkämpfer der Waisenhausinspektor und Lehrer Peritz ist, haben sich auf Veranlassung des ostpreußischen Gemeindeverbandes zu einer Kommission vereinigt, um diese wichtige Angelegenheit vorzubereiten, durchzuberathen und daun ihre etwaigen Rathschläge und Beschlüsse dem Verbaudstag zur Genehmigung vorzulegen. Diese Kommission hat ihre Thätigkeit mit einem Aufruf au die ostpreußischen Genieinden begonnen, und dieser allein schon ist charakteristisch für den dort waltenden Geist. Darin sind u. a. die allzu wahren und beherzigenswerthen Worte enthalten: „Die Religionslehrer sind Diejenigen, welche der kommenden Generation das Judenthum zu erhalten haben, aber auch in erster Reihe berufen sind, in der Gemeinde selbst das religiöse Leben zu pflegen und zu stützen. Sie haben also eine hohe ideale Aufgabe zu erfüllen, mit der häufig ihre materielle Lage und ihre soziale Stellung in krassestem Widerspruch steht. Schuld daran sind in erster Reihe Anstellung auf zu kurze Zeitdauer und damit verbundene Unsicherheit der Lebensstellung, schlechte Besoldung und mangelnde Versorgung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit oder der Hinterbliebenen