Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 21 (21.5.1897)
- Date
- 1897-05-21
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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61. Lahrganz. «*.21. S Berlin. 21. Mai 1897. /Weitage zur „Allgemeinen Zeitung öes IuöentHnms". Korrespondenten und Nachrichten« Deutschland. 8. Berlin, 16. Mai. Die heutige Repräsentantenversammlung berieth unter dem Vorsitz des Herrn Justizraths Tiktin in fast vierstündiger Sitzung ihre gar lange Tagesordnung. — Der Vorsitzende theilt ein Schreiben des Vorstandes mit, nach dessen Inhalt der Vorstand die von der Repräsentantenversammlung in der letzten Sitzung beschlossene einmalige Subvention an das jüdische Mädchenstift in Höhe von 1560 Mark bewilligt habe. Das Geld soll dem Reservefonds der Gemeinde entnommen werden, da der Fonds für Subventionen für eine Mehrbelastung in dieser Höhe nicht mehr ausreiche. — Von Herrn Dr. Apolant ist der Bericht über die Entwickelung und Wirksamkeit der 2. Religion s sch ule eingegangen. Der Vorsitzende schlägt vor, den umfangreichen und sehr interessanten Bericht erst vervielfältigen und den einzelnen Mitgliedern zugehen zu lassen, bevor über denselben verhandelt wird. Die Versammlung beschließt demgemäß. — Punkt 2 der Tagesordnung betrifft die von einem Patrioten der Kaiserin zur Verfügung gestellten 16000 Mark, welche für das Hospital bestimmt worden sind. Die Versammlung tritt dem Ausschußantrage, diese Zuwendung vorbehaltlich der landesherrlichen Genehmigung anzunehmen, bei. Der Vorstand hat bereits ein Dankschreiben an die Kaiserin für diese hochherzige Gabe gerichtet. — Es folgt dann die Rückäußerung des Gemeindevorstandes betreffend die Subvention von 4000 Mark an den Religionsverein „Westen". Referent ist Herr Leonhard Sachs, der die Subvention empfiehlt, die auch nach längerer Debatte angenommen wird. — Die Bewilligung einer Subvention an den Religionsverein der Oranienburger Vorstadt in Höhe von 1200 Mark wird der Kommission zur nochmaligen Prüfung überwiesen. — Die Satzungen für das Erziehungshaus (Waisenhaus) in Pankow sollen auf Antrag des Ausschusses einer gemischten Deputation zur Durchberathung übergeben werden. Dieser Beschluß war schon einmal von der Versammlung gefaßt worden, die Deputation war auch bereits gewählt, aber der Vorstand hatte nach dem Ableben des Herrn Justizraths Makower seine Vorlage wieder zurückgezogen. Entgegen dem heutigen Wunsche des Vorstandes, nicht eine gemischte Deputation mit der Angelegenheit zu betrauen, bittet Herr Louis Sachs, den damaligen Beschluß aufrecht zu erhalten, da gegen einzelne Paragraphen des Statutes formale Bedenken vorlägen. Die Versammlung schließt sich diesen Ausführungen an und designirt die bereits früher gewählten Herren, RudolfMosse, Leonhard Sachs, Pros. Lewin und Baginsky, in die gemischte Deputation. — Ueber die Vorlage betreffend die Satzungen für die Friedhofsverwaltung referirt Herr Julius Oppenheim. Ein bestimmtes Resultat sei in der keineswegs so klaren Angelegenheit noch nicht erzielt. Der Gemeindevorstand wünsche die nochmalige Berathung des Anspruches der Altersversorgungsanstalt auf die Büchsengelder in einer gemischten Deputation, der Ausschuß hätte sich diesem Anträge angeschlossen, verlange aber die Ausdehnung der Berathung auf die gesammte Angelegenheit. In längerer Ausführung spricht Herr Manheimer für die Ansprüche der Altersversorgungsanstalt, Herr Louis Sachs gegen dieselben. Geheimrath Marcuse beantragt, in die gemischte Deputation, welche mit großer Majorität von der Versammlung beschlossen wird, 4 Repräsentanten, 2 Mitglieder des Vorstandes und zwei von der Friedhofskommission zu entsenden. Der Wunsch des Herrn Manheimer, auch die meistberechtigte Altersversorgungsanstalt durch Designirung zweier Mitglieder zu berücksichtigen, wird ebenfalls zum Beschluß erhoben. Von den Repräsentanten werden die Herren Geh.-R. Marcuse, Dr. Apolant, Sieskind und Louis Sachs zu Mitgliedern der Deputation gewählt. — Punkt 8 der Tagesordnung, die Vorlage betr. Bewilligung einer Ausgabe zu Pflasterungen auf dem Friedhofe zu Weißensee wird in Höhe von 11250 Mark von der Versammlung debattelos angenommen. — Nach dem Referat des Herrn Manheimer wird bei der Versammlung die Bewilligung von 18651,22 Mark zu Einrichtungskosten des neuen Hospitals nachgesucht. Es erhebt sich hierbei die Frage, ob die Summe aus dem Fonds des Hospitals oder aus Gemeindemitteln gewährt werden soll. Herr J.-R. Meyer ist der Ansicht, daß hierzu der Fonds des Hospitals verwendet werden müsse; die Zuwendung der Summe (500006 M.) fei zur Zeit bestimmt worden zur Errichtung eines Hospitals, und zum Hospital gehöre auch die Einrichtung desselben. Während Herr Baginsky der Ansicht des Vorstandes beipflichtet, hält Herr Manheimer die Gemeinde, welche ein Institut übernehme, auch für verpflichtet, für die nothwendige Einrichtung desselben Sorge zu tragen. Der inzwischen eingegangene Antrag Bodenstein, die Einrichtungskosten aus den Beständen des Hospitals zu decken, wird darauf mit großer Majorität angenommen, der Antrag Manheimer, den Betrag aus Gemeindemitteln zu entnehmen, konnte nur zwei Stimmen auf sich vereinigen. — Die Summe von 2000 Mark als Beihilfe zum Neubau des Kurhospitals in Kolberg wird gemäß dem Ausschußantrage einstimmig bewilligt. Es soll dort ein neues Krankenhaus gebaut und so . für 300—400 Kranke mehr Platz geschafft werden. — Die Vorlage betr. Bewilligung der Kosten für die im laufenden Sommer an den Gemeindegrundstücken auszuführenden Reparaturen werden in Höhe von 23856,22 Mark ebenfalls von der Versammlung einstimmig angenommen. Es folgt dann die Besprechung resp. Beschlußfassung über das Schreiben des königl. Polizeipräsidiums an den Vorstand der jüdischen Gemeinde vom 4. März er. (Antrag Dr. Blumenthal). Es handelt sich um die bekannte Entscheidung in Sachen des Religionsunterrichtes für die jüdischen Zöglinge. Der Antragsteller Dr. Blumenthal wünscht vom Vorstande zu erfahren, welche Maßnahmen dieser getroffen habe, um der Aufforderung des Polizeipräsidiums zu genügen. Es müsse jedoch erst eine statistische Unterlage geschaffen werden, und zu diesem Zweckebitte erumAuskunft, wievielejüdische Kinder auf den städtischen Schulen sind und wie viele davon Religionsunterricht genießen. Er möchte ferner wissen, welche Lehrer den Unterricht ertheilen und ob sie sich als befähigt erwiesen haben. Außerdem müsse ein Inspektor angestellt werden, welcher sämmtliche Schulen beaufsichtige und dem Gemeindevorstand darüber Bericht erstatte, da ja letzterer verpflichtet sei, „die betreffenden Kinder mit ordnungsmäßigem Religionsunterricht in ihrem Glauben zu versorgen und den Nachweis darüber zu erbringen". Erwünscht sei ferner noch die Beantwortung der Frage, nach welchen Prinzipien die Prüfung der Lehrer in Religion vorgenommen werden soll. Herr J.-R. Meyer erwredert auf diese Interpellation, daß der Vorstand noch nicht wisse, was er thun werde. Das einzige, was der Vorstand bisher gethan habe, sei, daß er an die Privatschulen Anfragen gerichtet habe, wie viele jüdische Kinder dort unterrichtet würden. Während Herr Prof. Lew in die Besprechung der Interpellation wünscht, bittet Herr Prof. Baginsky um Vertagung mit der Bedingung, die Angelegenheit innerhalb der nächsten vier Wochen zur Verhandlung zu stellen. Die Versammlung tritt letzterem Antrag bei. — Als letzter Punkt folgt die Besprechung des an den Gemeindevorstand gerichteten Antrages des „Centralvereins für die Interessen der jüdischen Gemeinde" auf Errichtung von drei Synagogen. Betreffs des zweiten Abschnitts der Petition, welche die Beseitigung des Nothstandes in der Kafferstraßen-Synagoge verlangt, wird von Herrn Neufeld die Verlegung der Berathung in die geheime Sitzung beantragt. Statutenmäßig muß über den Neufeld'schen Antrag erst in geheimer Sitzung beschlossen werden. Die Oeffentlichkeit wird deshalb ausgeschlossen, doch schon nach zehn Minuten wiederhergestellt. Herr Oppenheim referirt über die Anträge des Centralvereins. Trotz der bestehenden Synagogen seien noch immer 13 000 Gemeindemitglieder vorhanden.