Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-05-21 · Heft 21 (21.5.1897) · p. Seite 242

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 21 (21.5.1897)
Date
1897-05-21
Page
Seite 242 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3228202-3228224--53708-3267647
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

wenn sein Schul- und Spielgenoffe oft durch Arbeit, oft durch des Glückes Gunst den Glanz und den Genuß des Lebens gewinnt. Und die entwickelte Kultur erhöht auch den Reiz und den Werth des Reichthlnns und steigert so den Gegensatz zwischen den Armen und 'den Reichen. Heute kann Einer für Geld die Genüsse entlegener Weltthefle in seinem Zimmer vereinen und sich wiederum, wenn nur die Münze im Beutel in Hülle vorhanden ist, überallhin versetzen und so in die kurze Spanne Lebens eine Fülle von Anregung und Vergnügen drängen, das weit hinausgeht über alle Lust der Vorzeit;! denn vordem lebte der Gutsherr zuweilen'nicht viel besser als sein Knecht. Das bekannte Sprichwort, daß für Geld alles zu haben fci,: hat erst jetzt die volle Geltung. Braucht es endlich erwähnt zu werden, daß alle die technischen Fortschritte der Gegenwart zwar Einzelnen den Erwerb und den Genuß ins Ungeheure gemehrt, aber die Kluft zwischen Arm und Reich nur erweitert haben? Der Arme erleidet heute mehr als je die Qual, welche der Sage nach jener Griechenfürst in der Unterwelt erduldet hat: er steht unter einem Baume, dessen Zweige mit saftigen Früchten behängen sind, und diese Zweige beugen sich zu ihm nieder, aber kaum will er nach ihnen Häschen, so schnellen sie jedesmal empor und schweben über ihm in unerreichbarer Ferne. Die Entsagung wird nicht leicht. Es giebt zwei Klassen, die dazu auffordern; die eine sind die Reichen, die sie nicht üben, die andere die Gelehrten, die in der Wissenschaft eilten Helfer haben zu Schutz und Trutz gegen die Noth des Lebens. Aber es geht mit, der sozialett Krankheit wie mit jedem anderen unheilbaren Uebel: Wentt die Kunst der Aerzte ehrlich ihre Ohnmacht gesteht, werden die Pfuscher zu Hilfe gerufen und vermehren den Schmerz; wenn die Besonnenen und Denkenden'diesen Gegensatz zwischen Arm uitb Reich als in . der Natur der Menschen begründet und darum als ewig an-, sehen, kommen die Phantasten und verschreiben Rezepte, die dem Patienten nur rascher ins Grab bringen. Jndeß auch ein unheilbares Uebel stellt dem Arzte eine Aufgabe, die, die Schmerzen zu mildern, und so kann der Gegensatz zwischen Arm und Reich verschärft und zu einer Katastrophe getrieben werden durch ein, falsches GeLahren, und wiederum können auch eine weife Gesetzgebung und gute Sitten vieles ausgleichen und ebnen. Auch für die Gegenwart lehrreich ist es, zu erfahren, wie dereinst die' Lehre des Sinai die soziale Noth bekämpft und eingedämmt hat? Da lesen wir zuvörderst die allgemeine Sentenz: „Wenn dein Bruder verarmt und seine Hand sinkt neben dir, so sollst du ihn stützen, den Fremden und den Insassen, daß er mit dir lebe." Das ist keiH Gesetz, sondern eine Sittenlehre. Aber man kann die Armuth nicht wirksam bekämpfen durch das starre Gesetz allein, sondern zuvörderst! durch, die Nächstenliebe. Es ist dein Bruder, auch wenn er verarmt;' er steht neben dir, dir gleich, auch wenn seine Hand sinkt, und du sollst ihn stützen, bevor er zu Falle kommt; denn, sagen die Alters wenn einem Thiere die Last, drückend ist, so genügt eine geringe Er-, leichterung, daß es die Bürde weiter trägt; ist es aber niedergesunken,, so bedarf es vieler Menschen, um es wieder aufzurichten; so kann oft eine kleine Hilfe Den fördern, der unter Sorgen seufzt, aber weiter kämpft,, während dem völlig Verarmten schwer zu helfen ist. „And er soll mit dir.leben." Der Dichter sagt : Frei athmen macht das. Leben nicht/allein; der Mensch braucht Freude, Erheiterung. Gönne ihm, mit dir zu leben, laß ihn theilhaben an deinen Vergnügungen, mrdwenn du fröhliche Feste begehst, vergiß nicht des. Armen und Gequälten, und ziehe ihn in deinen Kreis. . .. , Die Scheintugend, die die Hand verschlossen hält, aber für sich und Andere. Gründe braucht, warum sie . sie nicht öffnet, weist gern hin.auf die .vielen Anwürdigen, die durch Trug und .Täuschung Hilfe erschleichen. Aber der Talmud sagt witzig: Wir sollten den Betrügern unter den Hilfesuchenden Dank wissen, denn mit ihnen allein können wir ,uns gegen den Vorwurf vertheidigen, daß wir so oft gegen die Armen uns hart und. ungebührlich benehmen, auch dann, wenn nicht des Armen Unwürdigkeit, sondern unsere; Unlust uns die harten Worte über den Mund bringt. „Seine Hand sinkt mit dir." Tiefsinnig bemerken die Alten: das heißt soviel, wenn seine Hand sinkt, so sinkst du mit, denn die Verarmung Vieler, das Zusammenfließen des Besitzes in die Hand Weniger bringt zuletzt diesen selbst Gefahren und Verluste. Aber dies Schriftwort hat auch Satzungen, um der Verarmung oder der übermäßigen Bereicherutig vorzubeugen. Zins zu nehmet!, wenn Einer Geld anslieh, das war verpönt; Ertrag ohne Mühe, das schien dem göttlichen Gesetze ein Unwürdiges. So konnte im alten Israel denn Einer vom erworbenen Gelde zehren oder es seinen Nachkommen lassen, die es gleichfalls genossen; aber dieses Geld, unfruchtbar, wie es von Natur ist, trug auch keine Frucht, so mußk es rasch schwinden; eine Kapitalsherrschast war nicht möglich; freilich wußte die Schrift die Versuchung zu würdigen, wenn der Leihende an den Besitzenden sich herandrängt und ihm einen hohen Preis für eilt Darlehn verspricht; darum strafte das Gesetz Beide, Den, der Zinsen gab, nicht minder als Den, der Zinsen nahm. Sodann lesen wir in demselben Kapitel vom Erlaßjahr und vom Jobeljahr. Es ist nicht selten, daß Einer, der in jungen Jahren durch Noth oder durch Leichtsinn in Schulden gerathen ist, sich dann nicht mehr auftaffen kann; denn-kaum hat er sich etwas erworben, so legt sich die Hand des Gläubigers auf den mühselig errungenen Besitz, und er muß sonach immer wieder von Neuem beginnen; dabei erlahmt seine Kraft Darum bestimmte das jüdische Gesetz,' daß jede Schuld im siebenten Jahre, im Erlaßjahre, null und nichtig sei. Bis zum Eintritt dieser Erlaßzeit war der Schuldner verpflichtet, freilich hatte auch hier schon das Gesetz Bett und Handwerkszeug von der Pfändung ausgenommen; aber sollte ein Armer eine Schuld nicht wie ein Siechthum durch das ganze Leben tragen, so mußte er nach einem bestimmten Zeitraum frei, vor der Verfolgung des Gläubigers sicher sein. Jndeß, die Schrift, für ein ackerbauendes Volk verfaßt, hält ganz besonders den Grundsatz fest, der ja auch noch heutigen Tages Geltung hat, baß nur Grund und Boden so recht eigentlich Besitz zu nennen sei. Darum trifft sie Anstalten, welche das Anhäufen großen Grundbesitzes in einer Hand verhinderten. Grund und Boden konnten überhaupt nicht für ewig verkauft werden; zum Jobeljahre, also höchstens nach katrin einem halben Jahrhundert, kehrte er zurück zu den Familien, denen er ursprünglich bei der Theilung des Landes zugefallen war. Das sind nur einige wenige Bestimmungen aus der sozialen Gesetzgebung des Sinai. Können sie die Ungleichheit vernichten? Nein, was der Kunstfleiß schuf, was die Sparsamkeit zusammenhielt, kann Einzelnen ein Uebergewicht über die Masse der Volksgenoffen geben, und andererseits konnten noch so gute Gesetze es nicht verhindern, daß Leichtsinn oder Noth den Wohlstand zerrüttete. Aber sie zeigen uns, wie man schon in alter Zeit über soziale Probleme nachgedacht und sozialen Schäden. vorgebeugt hat. Mose hat es mit dürren Worten ausgesprochen, daß das Traumland sich aus Erden nicht verwirklichen lasse, daß der Arme nicht aufhören werde im Lande: aber er lehrt uns, daß es die Aufgabe jeder Religion und jeder Gesetzgebung ist, den Gegensatz zwischen Arm und Reich zu mildern und dafür zu sorgen, daß auch „dein verarmter Bruder mit dir lebe".

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.