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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-04-30 · Heft 18 (30.4.1897) · p. Seite 207

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 18 (30.4.1897)
Date
1897-04-30
Page
Seite 207 (sequence 3)
Language
German
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_____ 207 iit ihrem moralischen Leben Schiffbmcherlitten haben, ist dem Direktor nicht erspart worden. Nur sehr wenige Zöglinge haben sich ihrer Erziehungsstätte entfremdet. Die meisten besuchen das Waisenhaus, auch wenn sie älter geworden sind. Sie tragen dem Direktor ihre Sorgen und Hoffnungen, ihre Leiden und Freuden zu, weil sie wissen, daß sie ein offenes Ohr und Herz und, wo es liottinreiibig ist, Rath und Hilfe bei ihm finden. Ebenso pflegen sie unter einander auch im späteren Leben die Kameradschaft. Für ihren Zusammenhang ist durch einen seit 15 Jahren bestehenden Verein früherer Zöglinge und Erzieher des Reichenheimschen Waisenhauses gesorgt. Wiederholt hat dieser Verein für das Waisenhaus durch Geschenke und Stiftungen seine Theilnahme bekundet. Aus Anlaß des Jubiläums werden die Zöglinge sich vereinigen, Um alte Freundschaft zu erneuern und Erinnerungen auszutauschen. Auch Schmerzliches wird wieder aufleben. Unter den Bildern der Kindheit ist den älteren Zöglingen die Gestalt der von Allen verehrten und geliebten Frau Dr. Jutrosinski in dankbarster und treuester Erinnerung. Sie aber ist ihrem schönen Wirken im Jahre 1893 durch einen allzu frühen Tod entrissen worden. So fallen auch Schatten auf diese schöne Feier. Wir aber wünschen dem Direktor Jutrosinski, daß die Freude an seinem Beruf, welche die harte Probe schwerer Schicksale bestanden hat, ihm ungestört und ungetrübt noch Jahre hindurch erhalten bleibe. Die Woche. f Berlin, 27. April, r. Wilhelm Herzberg ist am 20. d. Mts. in Brüssel nach vierzehiitägigeul Krankenlager gestorben. Erst vor Kurzem konnte er seinen siebzigsten Geburtstag feiern. Und als wir an dieser Stelle aus Wem Anlaß über sein Leben lind Wirken berichteten und sagten, er sei müde und enttäuscht aus dem heiligen Lande zurückgekehrt, da berichtigte der edle -Mann sofort diese Ansicht, indem er erklärte, er sei in jedem Moment gern wieder bereit, ben Wanderstab zu ergreifen lind in humanitärer Mission nach Palästina zu gehen. 'Nun hat ihn der Tod aus all seinen Arbeiten lind Idealen, Kümmernissen und Träumen gerissen. . . Einer der Besten ist mit ihm dahingegangen, ein Mann voll höher Begabung nnb reinem Herzen. Seine „Familienpapiere" werden noch lauge Zengniß von seiner tiefen Liebe zum Judenthum geben. Wir hoffen, daß einer der Freunde des Verblichenen ihm in diesen Blatteleinen seiner würdigen Nachruf schreiben und seine Bedeutung weiten Kreisen auseinandersetzen wird. Herzbergs Name aber wird fortleben in seinen Werken. Have pia anima. Unsere Leser erinnern sich noch der Sitzung des Abgeordnetenhauses, in der der nationalliberale Abgeordnete Seyffardt über die Petition derrjüdischen Gemeinde zu Aachen wegen Ertheilung des Religiolisunterrichts am dortigen Gymnasium referirte. Wir haben die Verhandlungen damals nach dem stenographischen Protokoll in Nummer 5 wörtlich mitgetheilt. Nun geht uns von betheiligter Seite ein Briefwechsel des Vorstandes der Synagogengemeinde'mit dem Herrn ^Abgeordneten Seyffardt zu, den wir im Jntereffe der Sache veröffentlichen, indem wir uns aber dabei Vorbehalten, auf die Angelegenheit noch ausführlich zurückzukommen. Das Schreiben des Vorstandes lautet: Nachdem unsere an das hohe Haus der Abgeordneten gerichtete Petition vom 1. Dezember 1896 durch Uebergang zur Tagesordnung ablehnend erledigt worden ist, gestatten wir uns hierdurch, Herr Berichterstatter, Ihre Gefälligkeit in Anspruch zu nehmen. Sie bittend, uns über eiyige Punkte belehrende Aufklärung gefälligst geben zu wollen. *' ■. Der Herr Unterrichts-Minister beruft sich in seiner abweisenden Antwort darauf, daß der jüdische Religionsunterricht an höheren Schulen als ein allgemein verbindliches Fach nicht aberkannt sei. Wir verstehen nun nicht, um welche beziehungsweise wessen Anerkennung öder Nicht- Anerkennung es sich hier handelt, wer hier die Machtvollkommenheit hat, anzuerkennen oder abzuerkennen. Ist es der Minister, ist es dys Staatsministerium, ist es die Volksvertretung oder wer sonst? Ferner eventuell: wer hat der betreffenden Stelle die Machtvollkommenheit ertheilt, hinsichtlich einer so wichtigen Materie nach eigenem Ermessen, nach eigenem Gutdünken endgiltig zu entscheiden? Dieser bedeutungsvolle Punkt ist unseres Wissens — sei es in der Kommission, sei es im Plenum — nicht einmal erwähnt, geschweige denn verhandelt oder gar klargestellt worden, obwohl er und. nur er allein als Grund der Ablehnung unseres Gesuches vom Herrn, Minister ins Feld geführt worden ist. In Ihrem Berichte heißt es, die Kommission habe sich zu der Ansicht vereinigt, daß die den Israeliten zustehende vollständige Gleichheit vor dem Gesetze mit den Christen nicht zur Folge habe, daß an -den höheren Staatsschulen ein besonderer Religionsunterricht für jüdische. Kinder stattfinden müsse. Für uns liegt hierin, insofern wir nicht eines Besseren belehrt werden, ein unlösbarer Widerspruch. Vor dem Gesetze sollen wir vollständig gleichgestellt sein, das heißt also, bei gleichen Pflichten gleiche Rechte mit den Christen haben. Die Kommission jedoch schränkt diesen Verfassungs-Satz dahin ein, daß die gleichen Rechte — nicht etwa auch die gleichen Pflichten — vor den höheren Staatsschulen halt zu machen haben. Auf welche Gründe hin die Kommission sich zu jener Ansicht vereinigt hat, ist nicht einmal angedeutet. Müssen dieselben geheim gehalten werden, oder können wir, die Betroffenen, sie erfahren? Hoffentlich wird letzteres der Fall sein, denn alsdann, dürfen wir wohl gütige Mittheilung erwarten. Sie werden verstehen, geehrter Herr Abgeordneter, mit welchem Interesse, mit welcher Dankbarkeit wir einer solchen Mittheilung entgegensetzen. Handelt es sich doch um . einen der Punkte, in welchen die Staatsbürger jüdischen Glaubens sich trotz der in der Verfassung ausgesprochenen Gleichstellung zurückgesetzt, unterdrückt sehen. In Ihrem Berichte heißt es weiter: „Nach den bestehenden „Bestimmungen" haben wir in Preußen nur zwei anerkannte Religionsgesellschäften, die protestantische und katholische; die anderen Religionsg'esellschaften, darunter auch die Synagogen-Gemeinden, werden als tolerirte betrachtet, denen in der hier in Betracht kommenden Beziehung die volle Gleichberechtigung bisher durch die Gesetzgebung und die ministeriellen Bestimmungen nicht zugestanden." Hier möchten wir uns die Fragen ergebenst gestatten: Wo sind jene „Bestimmungen" ausgesprochen? Wer hat dieselben erlassen? Wer konnte sie rechtskräftig erlassen, und zwar angesichts der Thalsache, daß die Synagogen-Gemeinden die Rechte juristischer Personen haben, sowie angesichts der verfassungsmäßigen Gleichheit vor dem Gesetze aller Preußen? Denn auf dem Gesetze beruhen doch wohl im Grunde alle staatlichen Einrichtungen in einem konstitutionellen Staats. Schließlich möchten wir Ihre Aufmerksamkeit noch auf einen Punkt lenken. Wie oben angeführt, werden die Synagogen-Gemeinden als tolerirte Religionsgesellschaften betrachtet, somit als nur geduldete. Wer aber in einer Gemeinschaft nur geduldet, also nicht berechtigt ist, der kann — die Logik ist unerbittlich — jederzeit hinausgewiesen werden. Demnach würde die jüdische Religionsgefellschaft als solche in Preußen gewissermaßen vogelfrei sein; man brauchte nur zu erklären, daß man dieselbe nicht mehr dulden wolle, und die Auflösung wäre ausgesprochen. Können Sie die Folgerichtigkeit dieser Schlüsse widerlegen? - Und wenn nicht: halten Sie einen solchen Zustand für erträglich, für gerecht, für menschenwürdig in einem konstitutionellen Staate? Ist es nicht endlich an der Zeit, daß - derjenige Theil der numerisch überwältigend Stärkeren, auf dessen Fahne der Sinnspruch „gleiches Recht für Alle" steht, sich der numerisch verschwindend Schwächeren annehme, statt sich, wie seitens der Kommission geschehen, zu beruhigen und uns abzuspeisen mit der Bemerkung, man erachte die vorliegende Gelegenheit nicht für

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