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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-04-09 · Heft 15 (9.4.1897) · p. Seite 173

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 15 (9.4.1897)
Date
1897-04-09
Page
Seite 173 (sequence 5)
Language
German
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Abg. Liebermann v. S onnenberg: Es ist also ein Mißverständniß von dem Abg. Lenzmann, wenn er glaubt, daß ich nicht christlich dächte. Weisen Sie mir irgend einen Fall nach, wo ich einen Juden unchristlich behandelt hätte! Abg. Richter (fr. Vp): Was mir Jemand gesagt hat, kann ich genau kontroliren. Ich stelle fest, daß weder der Abg. Lenzmann noch irgend ein Anderer mir gegenüber solche Aeußerungen gethan hat, wie sie hier angeführt wurden. Im Uebrigen scheint mir das Gerede passender für eine gewisse Klasse von alten Damen als für Abgeordnete. (Heiterkeit.) Abg. Lenzmann: Selbst auf die Gefahr hin, für eine alte Dame gehalten zu werden, muß ich doch bemerken, daß in dem, was ich über die Herren König und Hoffstätter gesagt habe, kein Zugestäudniß zu finden ist dafür, daß das zutrifft, was dem Abg. Liebermann von Privatpersonen berichtet ist. Abg. Liebermaun v. Sonnenberg: Ich wünschte eben nicht, daß ein derartiger Klatsch herbeigeführt würde, und da habe ich nur die Thatsache festgestellt, und die giebt ja auch der Abg. Lenzmann zu. Dem Abg. Richter bemerke ich, daß für alte Damen genügend durch die Lektüre der Freisinnigen Zeitung gesorgt ist. (Heiterkeit.) Der Antrag Liebermann v. Sonnenberg wird gegen die Stimmen der Natioualliberalen, Freisinnigen und Sozialdemokraten angenommen. *. Aus dem Großherzogthum Hessen schreibt mau uns: Die antisemitischen (vier) Abgeordneten der Zweiten Kammer fahren fort, der Regierung Verlegenheiten zu bereiten. Seinerzeit erging an sämmtliche Staatsbeamten ein Erlaß des Staats- Ministeriums, der von jeder Betheiligung an den antisemitischen Bestrebungen abmahnte und bei Zuwiderhandlungen disziplinarisches Einschreiten in Aussicht stellte. Eine Interpellation der antisemitischen Abgeordneten bezeichnet jene Verfügung als gegen die hessische Verfassung und das Gesetz verstoßend und beantragt: die Zweite Kammer wolle die Regierung ersuchen, die Verfügung des Staatsministeriums ohne Verzug zurückzunehmen und für ungiltig zu erklären sowie gleichzeitig allen Civilbeamten ohne Ausnahme eine Mittheilung von der Zurückziehung und Ungiltigkeitserklärung zugehen zu lassen. * Wahrhaft wohlthuend muß Jeden der § 125 des neuen Statuts der Synagogengemeinde Köln berühren, der von den Penstonsverhältnissen der Beamten spricht und also lautet: „Jeder besoldete Beamte der Gemeinde hat nach zehnjähriger Dienstzeit für den Fall, daß er nicht im Dienste beibehalten wird, sowie für den Fall, daß er ohne sein Verschulden zur Wahrnehmung seines Dienstes unfähig geworden ist, Anspruch auf Pension. Diese beträgt, wenn nichts bei der Anstellung festgesetzt worden ist, nach zehnjähriger Dienstzeit 1ji der Besoldung, nach 20 jähriger Dienstzeit ty2 derselben und nach 30 jähriger Dienstzeit derselben. Wird ein Beamter vor 10 jähriger Dienstzeit ohne eigenes Verschulden zur Wahrnehmung seines Dienstes unfähig, so kann demselben auf Vorschlag des Vorstandes von der Repräsentanten - Versammlung eine Pension bewilligt werden, die aber y4 der Besoldung nicht übersteigen darf." Möchten doch viele andere Gemeinden diesem Beispiele der Synagogengemeinde Köln folgen. * Bei der Diskussion des Budgets, für Algier in der französischen K ä m m e r begann der erst kürzlich erwählte Senator Treille von Constantine seine Kampagne gegen die Juden dieser Provinz. Senator Treille ist als Antisemit gewählt und wandte sich daher gegen die französische Regierung, die angeblich im Solde der Juden stünde und diese in Algier begünstige. Besonders griff er die jüdischen Richter an und tadelte, daß die Regierung Algier zu einem Zufluchtsort für die Juden Mittel- und Osteuropas werden lasse. Der Justizminister Darlan der ihm antwortete, bemühte sich, die Ausführungen Treilles ins Lächerliche zu ziehen, und schloß mit einer energischen Erklärung: So lange er Minister sein werde, würde niemals das religiöse Bekenntniß hinderlich für einen französischen Bürger sein, zu irgend einem Amte zu gelangen. * Man schreibt uns aus Stockholm: Herr Rabbiner Dr. G. Klein hat im Laufe des letzten Winters, wie Sie bereits gemeldet, im Auftrag des Königs von Schweden vor diesem, einem Theile der Hofgesellschaft und den angesehensten Gelehrten des Landes sechs Vorträge über Judenthum und Christenthnm gehalten. Der Vortragende wurde durch den König, der mit großem Verständniß und starker Bewegung die Reden anhörte, am Schluß der Vorlesungen durch das Geschenk seines Porträts mit eigenhändiger Widmung und einer goldenen Medaille „in sui memoriam“ geehrt. Jetzt sind ihm Ehren, Titel und Würden eines Professors, auf Antrag der philosophischen mit Unterstützung der theologischen Fakultät der Universität Upsala, wo Dr. Klein seit einem Dezennium als Dozent lehrt, ertheilt worden. Eine solche Ehrung eines jüdischen Gelehrten — leider nur im Auslande — ist heutzutage ganz besonders erfreulich; sie wird es umsomehr, als sie einem Manne' gilt, der in einer Zeit schwächlichen Zurückweichens und charakterloser Halbheit redlichen Mannesmuth und unerschütterlichen Freiheitssinn muthig bewiesen hat. | Hermann Makawer Gedächtnißrede, gehalten von Justizrath Siegmund Meyer. Hochgeehrte Trauer-Versammlung! M^ns berufenem Munde haben Sie in begeisterten und begeisternden Worten und zwar in denjenigen Räumen, in welchen unser unvergeßlicher Freund Hermann Makower im letzten - Jahre gewohnt und gewirkt hat, eine erhebende und ergreifende Schilderung seines hervorragenden Wirkens gehört. Gleichwohl ist es mir, seinem ältesten Freunde, ein Herzensbedürfniß, in schlichten Worten einen Rückblick aus sein Leben, auf sein Wollen und sein Vollbringen zu werfen, bevor seine irdische Hülle in die kühle Erde gesenkt wird. Viele von Ihnen haben ihn in einzelnen Abschnitten seines thatenreichen Lebens kennen, schätzen und lieben gelernt; mir war es vergönnt, seit unserer Knabenzeit in engster Freundschaft mit und neben, ihm zu wirken. Zu Ehren der Krönung Friedrich Wilhelms IV. im Jahre 1840 war eine synagogale Feier veranstaltet, bei welcher wir Beide im Chor mitwirkten. Hier sprachen wir uns zuerst, und seit dieser Zeit durchliefen wir gemeinsam die Klassen des französischen Gymnasiums. Fast in jeder Klasse wurde er durch eine Prämie ausgezeichnet und wurde als primus omnium entlassen. Als primus omnium!' Bezeichnend genug für seinen ganzen Lebenslauf, denn wo er in späteren Jahren immer wirkte, gehörte er zu den Ersten, zu Denen, welche den Einrichtungen den Stempel ihres Geistes aufdrückten. Er lebte als Knabe in sehr engen Verhältnissen; aber niemals beugte und bückte er sich vor den Reichen und Mächtigen; die strenge .Erziehung seines Onkels hatte ihn gelehrt, daß der Mann auf sich selbst vertrauen müsse und nur durch eigene Tüchtigkeit sich eine geachtete Stellung erwerben!ömte. Die Lehren seines Vaters, eines Mannes von tiefem Nachdenken, bestärkten ihn in der Ueberzeugung, daß nur der gerade Weg zum Ziele führe, und daß die Zierde des Mannes in Wahrheit, Offenheit und Furchtlosigkeit bestehe. Diese Lehren hat er während seines ganzen Lebens bethätigt und gegenüber dem Streberthmn, das mehr und mehr die Signatur der Zeit

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