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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-04-09 · Heft 15 (9.4.1897) · p. Seite 171

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 15 (9.4.1897)
Date
1897-04-09
Page
Seite 171 (sequence 3)
Language
German
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171 Die Woche. f Berlin, 6. April ie deutsche Judenheit hat einen schweren, ja unersetzlichen Verlust durch das Hinscheiden des Justizraths Hermann Mako wer erlitten. Sein ausgezeichneter Charakter, seine Ueberzeugungstreue, sein Festhalten am Judenthum, seine Liebesthätigkeit, seine echt deutsche Gesinnung, seine außerordentliche juristische Begabung, sein Scharfsinn und Rednertalent, 'alle diese Eigenschaften und Vorzüge vereinigter! sich hier zu einer abgeklärten und schönen Individualität. Was Hermann Makower für seinen Beruf, für seine Glaubensgemeinde, für sein Vaterland gewirkt und geschaffen, das bleibt unvergeffen und unvergänglich. Vielleicht das größte Verdienst aber, das er sich erworben, war sein Leben selbst, das Beispiel, das er gegeben, indem er gezeigt, daß man ein guter Deutscher, anerkannt von den Besten der Nation, sein könne und doch zugleich auch ein guter Jude, geehrt von den Besten seiner Glaubensgemeinde. So wirkte Makower Jahrzehnte hindurch vorbildlich und segensreich für weite Kreise durch Wort und Schrift, durch That und Beispiel. Besser, als wir dies vermöchten, hat sein langjähriger treuer Genosse und Mitkämpfer an der Bahre des theuren Mannes in der Rede, die wir heute mitzutheilen in der Lage sind, das Leben und Streben des Mannes geschildert, von dem — nicht im Sinne der herkömmlichen Phrase, sondern geradezu buchstäblich — das Dichterwort gelten kann: „Er war ein Mann, nehmet alles nur in allem — Ich werde nimmer seinesgleichen seh'n." Und daß dieser Mann unser war, dies stolze Wort wird den lauten Schmerz lang iwch übertönen. * Die antisemitische Partei hat den ersten großen Erfolg im Reichstag errungen, indem die Majorität ihren Antrag auf Wiedereinführung der konfessionellen Eidesformel angenommen hat. Obwohl die Antisemiten selbst dem Antrag jede judenfeindliche Tendenz abzusprechen versuchten, sind ihre Beweggründe doch sonnenklar. Sie wollen eine konfessionelle Eidesformel, um verlangen zu können, daß der christliche Staatsbürger nur von einem christlichen Richter vereidigt werde. Im Uebrigen ist ihnen der ganze Antrag nur ein willkommenes Agitationsmittel für die nächsten Wahlen. Was aber die Sache selbst betrifft, so stehen wir auch weiter auf dem Standpunkt, daß der Eid nicht in konfessioneller Form abgelegt werden muffe, und daß die Wiedereinführung der konfessionellen Eidesformel nichts als eine neue Scheidewand zwischen den Staatsbürgern der verschiedenen Bekenntnisse aufrichten und einen weitern Rückschritt auf dem Wege, den wir bereits ins Mittelalter hinein zurückgelegt, bedeuten würde. Darum erfüllt uns dieser Beschluß mit tiefer Trauer. Auch die Betheuernngen der Abgeordneten des Centrums und der konservativen Partei, daß ihnen jede antisemitische Regung völlig fremd und daß sie bezüglich der Ausführungsbestimmungen sich jeden Vorbehalt machen, können an diesem traurigen Eindruck nichts ändern. Wir können nicht einmal die optimistische Meinung theilen, daß der Antrag in einer Kommission ein Begräbniß erster Klasse finden werde. Allerdings würde er Konsequenzen nach sich ziehen, die direkt eine Verletzung der verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte involviren würden, und deshalb allein kann man noch hoffen, daß der Antrag nicht zur Ausführung gelangen werde. Aber auch selbst in diesem Falle bleibt der Eindruck der Reichstagsdebatten, deren Schluß uns auch nicht gerade zu besonderer Freude gereicht, zurück, die als ein traurig charakteristisches Zeichen der Zeitströmung gelten müssen. Wirbegnügen uns für heute, die markantesten Stellen aus den Reden der einzelnen Parteiführer, soweit sie auf die Juden selbst Bezug haben, mitzutheilen und behalten uns vor, auf die wichtige Frage noch ausführlich zurückzukommen. Der Antrag des Abgeordneten Liebermann v. Sonnenberg lautet: Die Bundesregierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach bei allen gerichtlichen Vereidigungen von Parteien, Zeugen und Sachverständigen die konfessionelle Eidesformel wieder eingeführt wird. Zur Begründung des Antrages nimmt das Wort Abg. Liebermann.v. Sonnenberg: Keine Partei kann durch Annahme des Antrages geschädigt werden. Ich für meinen Theil werde mich bemühen, alles, was nach dieser Richtung Anstoß geben könnte, fern zu halten. Die Eidesformel, wie sie in unserer Civilprozeßordnung festgesetzt worden ist, hat zu vielen Unzuträglichkeiten geführt. Bekannt ist, daß ein jüdischer Referendar als stellvertretender Untersuchungsrichter einen evangelischen Geistlichen, der den Eid konfessionell leisten wollte, verhaften ließ. (?) Dieser Vorfall gab Anlaß zur Beschwerde bei Seiner Majestät dem Kaiser Wilhelm 1., der darauf für Preußen an ordnete, daß es in das Belieben jedes Einzelnen gestellt sein müsse, ob er die konfessionelle Form wählen wolle oder nicht. Seitdem sind wiederholt Bittschriften an Landtag und Reichstag gekommen, die auf Rückwärtsrevidirung der jetzigen Gesetzgebung gerichtet waren. Die Nothlage ist in weiten Kreisen groß. Vielfach haben sich Leute in ihrem Gewissen beschwert gefühlt, wenn sie vor jüdischen Richtern den Eid ableisten sollten. Die Christen sind doch noch die Mehrheit, und auf diese Mehrheit müßte man doch ausreichende Rücksicht nehmen. Außer diesen Erwägungen sprechen noch andere Gründe dafür. Ich bitte das Haus, dem Anträge zuzustimmen, und bitte die verbündeten Regierungen, den etwaigen Beschluß des Hauses berücksichtigen zu wollen. Abg. Bogtherr (soz.): Keine Partei hat ein Interesse daran, den Antrag anzunehmen. In fast allen Ländern ist der konfessionelle Eid abgeschafft. Wenn die jetzt bestehende Eidesformel auch noch je nach den einzelnen Bekenntnissen festgesetzt wird, dann verkennt man das Verhältniß zwischen Kirche und Staat vollkommen. Der Eid ist lediglich ein staatlicher Akt. Der Antrag ist nicht nur unmoralisch, sondern auch ungesetzlich, denn er steht im Widerspruch zu der verfassungsmäßig gewährleisteten Gewissensfreiheit. Er ist auch um so weniger gerechtfertigt, als ja schon heute Jedermann einen seinem Bekenntniß entsprechenden Zusatz machen kann. Wir können aus der Begründung des Antragstellers keinen Beweis für die Nothwendigkeit des konfessionellen Zusatzes entnehmen; im Gegentheil spricht gerade der Umstand gegen den Antrag, daß vielfach jüdische Richter den Eid abzunehmen haben. Wir werden ihn daher ablehnen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Lieber (Centr.): Für meine politischen Freunde scheidet bei dem Anträge und seiner Begründung alles, was nach Antisemitismus schmeckt, vollständig aus, so vollständig, daß ich getrost erklären kann: was wir zu Gunsten des Antrages zu sagen haben, sagen wir nicht, weil er von antisemitischer Seite kommt, mit antisemitischen Gründen hier unterstützt worden ist, sondern wir sagen es trotzdem. Für uns ist der Eid eine religiöse Handlung auch im Gerichtssaale; und wir wünschen deshalb, daß er unter Anrufung des allwissenden und allmächtigen Gottes geleistet werde. Mit allem Vorbehalt bezüglich aller Einzelbestimmungen werden wir für den Antrag stimmen. (Beifall im Centrum.) Abg. Lenzmann (fr. Vp.): Ich muß anerkennen, daß der Antragsteller ganz wider seine Gewohnheit heute recht maßvoll gesprochen hat, aber trotz alledem glaube ich, daß in seiner Rede und in seinem Anträge der Pferdefuß erkennbar war. Gestern Zwangsinnungen, morgen vielleicht Prügelstrafe und Judenverbrennung (Heiterkeit), das sind die Kulturaufgaben, die er dem deutschen Volke stellt. Ich glaube doch, daß das deutsche Volk dieser Partei, obwohl sie das Wort „deutsche Reformpartei" auf ihre Fahne geschrieben hat, nicht folgen wird, und ich hoffe, ,daß trotz der Zusage des Vorredners der Reichstag die Bestrebungen des Antrages ablehnt, wenigstens soweit sie sich gegen das Judenthum richten. Der Abgeordnete Lieber, sagte, nicht weil der Antrag von den

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