Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-03-05 · Heft 10 (5.3.1897) · p. Seite 116

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 10 (5.3.1897)
Date
1897-03-05
Page
Seite 116 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3228202-3228213--53527-3267455
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

116 Prozentnorm innegehalten werden soll, muß jeder Aspirant.auf einen Nechtsanwaltsvertreterposten (Vorstufe zum Rechtsanwaltsstande) so lange warten, bis eine Vakanz frei wird. Sollte sich diese Mittheilung bestätigen, so würde damit wenigstens einigermaßen einem Uebel abgeholfen werden, das Hunderte von Jünglingen in eilw kaum zu schildernde Lage versetzt hat. Es ist doch bekannt, wie dieselben nach absolvirtem Rechtsstudium vor die Alternative gestellt wurden, entweder sich deni Akt der Taufe 311 unterziehen, um dann nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch Professoren, Beamte zu werden, möglicherweise mit hohen Würden ausgezeichnet zu werden, oder für ihre Kenntnisse nicht die geringste Verwendung zu finden, materiell und gesellschaftlich vernichtet zu werden. Währenh nun das Projekt zwar einen Prozentsatz feflstellt und damit eine harte Beschränkulig iilvolvirt, so würde doch damit für Jeden die Aussicht eröffnet werden, nach einer gewissen Zeit von seinell Leiden erlöst zu sein. Vorerst allerdings würde diese Maßregel die Sachlage nur wellig ändern. Es ist übrigens charakteristisch, daß in dieser Kommissioll vom Vertreter des Rathes der Moskauer Rechtsanwälte die Forderung gestellt lvurde, die Beschränkung nicht blos auf Juden, sondern auch auf Personen jüdischer Abstämmling, welche das Christenthuin angellonimen, auszudehnen, in der Art der Fest? setzung einer gewissen Frist oder dergleichell. Dies ist wohl .nur dadurch zu erklären, daß in Moskau gerade eine beträchtliche Zahl von Solchen sich vorgefllllden, die in der Taufe einen Ausweg gesucht mit) gefunden. An anderen Orten ist diese Erscheinung nur wellig zn Tage getreten; nur ein kleiner Theil der betroffenem Rechtsanwaltsaspiranten ließ sich dazu herbei, sich durch beit Bruch der Ueberzeugung eine Position zu erkaufen. Ob die Behandlung der besprochenen Angelegenheit durch die lebhafte Agitation beschleunigt worden, welche von den Betroffenen speziell in der letzten Zeit — vornehmlich durch persönliche Eingaben an den Zaren, selbst — ins Werk gesetzt worden, läßt sich natürlich nicht feststellen. Daß überhaupt in Rußlaud jetzt für die Juden ein günstiger Wind wehen soll, wird von unseren Brüdern allgemein behauptet und geglaubt. Doch wie überall, so dürfte auch hier das Ungliick meist, Wünsche mit Thatsachen. verwechselt haben. Während hin und wieder kleine Veränderungen zu Gunsten der russischen Judeil stattfinden und wohl auch die erwähnte Umgestaltung der Rechtsanwalts- Verhältnisse auf Wahrheit beruhen dürste, so könnte man aus anderen Verordnungen die umgekehrtell Schlußfolgerungen ziehen. Wir. wollen auf eine derartige Hinweisen. In diesem Jahre wird in Petersburg ein medizinisches,, Institut zur Ausbildung von weiblichen Aerzten eröffnet. Die Aufnahme in dieses Institut ist jedoch an das christliche Bekeuutuiß geknüpft, wobei es sich offenbar hauptsächlich um Jüdinnen handelt. Welcher Schlag das für sie ist, geht schon aus der Thatsache hervor, daß unter den bisherigen 562 Aerztinnen Rußlands nach der Aufzählung eines russisch-jüdischen Blattes (auf Grund der medizinischen Liste für das Jahr 1896, vom medizinischen Departement herausgegeben) 112 Jüdinnen sich befinden. Viele von ihnen sind von den Semstwos in den entlegensten Dörfern, viele in Krankenhäusern, in Frauenlehranstalten angestellt, manche sind unter der moslemitischen Bevölkerung thätig, eineist als Fabrikärztin im Gouvernement Cherson beschäftigt. Vielfach hat man auch der nützlichen Thätigkeit der jüdischen Aerztinnen ohne jeglichen Vorbehalt Anerkennung gezollt. So hat erst neuerdings der Vorsitzende der Semstwoverwaltuug zu Nischni-Nowgorod in Hellen Farben die Thätigkeit einer jüdischem Aerztin unter der bäuerlichen Bevölkerung geschildert. Und trotzdem völlige Ausschließung derselben! Als die ersten Nachrichten vom einer Wiedererneuerung der medizinischen Kurse für Frauen kamen. da begannen viele Mädchen aus der armen jüdischen Bevölkerung sich dazu vorzubereiten und zur Erlangung des Eintrittsrechtes die klassischen Sprachen zu studiren. Bitter, war nachher die Enttäuschung. Fast die gestimmte Presse, selbst der „Graschdanin" des Herrn Meschtscherskn wohl das judenfeindlichste Blatt, hat diese Beschränkung bedauert. Diese Verfügung trifft die jüdische Bevölkerung um so härter, als bekanntlich die jüdischen Frauen in bedeutend höherem Maße der weiblichen Aerzte bedürfen. M. Are Ehre in der Bibel. Von Dr. Josef Stier, Rabbiner in Berlin. haben die verschiedenen Bedeutungen der kabod in der heiligen Schrift in großen Zügen ’ kennen gelernt. Nicht jeder Satz konnte besprochen werden. Die Weiterbildung, welche der Kabodbegriff im Talmud und bei den jüdischen Philosophen erfahren hat, behalte ich mir zur Bearbeitung und Besprechung vor. Ich habe es versucht, den Ehrbegriff der heiligen Schrift von der Mündung bis zur Quelle zurückzuverfolgen und bin auf diesem Gange selbstverständlich den Anschauungen verschiedener Zeiten begegnet. Dem Ehrbegriffe, diesem empfindsamsten aller Begriffe, hat auch manche Zeit ihre Form aufgedrückt, ohne seinen inneren Gehalt wesentlich umzugestalten. Aber so sehr die Form auch wechseln mag, so viele Bedeutung auch die kabod hat. und — wenn es überhaupt solche giebt — so viel Arten der Ehre man auch fiinnehmen mag, eines findet man im heiligen Schriftthum nicht, das, was manche Kreise heutzutage Ehre nennen, oder besser das, wodurch diese Kreise ihre Ehrenhaftigkeit beweisen wollen, ich meine — das Duell. Alles über die Ehre Gesagte widerspricht den beim Duell herrschenden Anschauungen. Es sei wiederholt: Wirkliche Ehre kann man Keinem geben noch nehmen. Sie ist unübertragbar undunverlierbar. Man hat seine Ehre nicht erwiesen, wenn man den Anderen verwundet, körperlich verunstaltet oder getödtet hat. Bewiesen hat man nur, daß man mit dem eigenen Leben oder dem des Nebenmenschen ein frivoles Spiel treibt. Das Duell gehört zu den Verirrungen des menschüchen Geistes. Die Nüchternheit wird einst, so hoffen wir. eintreten. Damit man uns dann nicht, wie für vieles, woran wir unschuldig sind, auch dafür verantwortlich mache, protestiren wir dagegen so nachdrücklich als möglich und sagen: Im Sinne der heiligen Schrift und daher auch unseres Glaubens haben die Duellanten nur die Wahl zwischen der Bezeichnung „Mörder und Selbstmörder." Wir beklagen es auch, wenn unsere Jugend, oder Männer unseres Glaubens selbst in dem Falle diesen Kampfboden betreten, wenn sie sich als Israeliten oder unseren Glauben beschimpft sehen. Sie haben auch dann, wenn sie als Sieger aus dem Kampfe hervorgehen, weder die eigene Ehre, noch die der Judenheit, noch die Wahrheit unseres Glaubens erwiesen. Das Leben einsetzen für den Glauben, wie es unsere Vater thaten, soll man, wo der Glaube selbst in Gefahr ist, oder man dir deinen Glauben nehmen und einen anderen aufdrängen will. Aber, wenn ein in Beschränktheit und Vorurtheil erzogener Mensch, fanatischen Sinnes, dich oder in dir deinen Glauben beschimpft, überlasse ihn seiner Dummheit, überlasse ihn dem Urtheile einsichtsvoller Menschen. Wir aber mögen die Ehre in uns suchen und finden und die bewußten Verkünder der Gottesehre sein. <$>

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.