Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1897)
- Date
- 1897-03-05
- Page
- Seite 113 (sequence 5)
- Language
- German
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, 113 Für bte unberbejferlic^en Opiimij'tetv bie ba meinen, der Antisemitismus sei wirklich in ©eütfäjfcmb öollftänbiö' befeitiflt, wird die folgende Mittheilung einer Korrespondenz ans' Hannover vielleicht belehrend ui^ernüchternd sein. Es heißt da: , „Der Hannoveraner ist kein ausgesprochener Antisemit. Wenn man ihn reden hört, wird er stets sich dagegen verwahren, daß er Antisemit sei. Er wird betheuern, daß er Leuß und Genossen verachte, und darauf Hinweisen, daß er den oder jenen Juden ja als Freund habe. Und trotzdem herrscht überall im öffentlichen und privaten Leben eine Art von latent-passivem, aber hartnäckigem Antisemitismus; man duldet die Juden, das ist alles. Sie leben für sich in einem unsichtbaren, aber, auf Schritt und Tritt fühlbaren Ghetto: „Judaei moribus suis vivunt“, wie es bei von Pufenoorf heißt. Für das öffentliche Leben mag der Hinweis genügen, daß es in Hannover kein jüdisches Magistrats-Mitglied, keinen jüdischen Bürgervorsteher, keinen jüdischen Regierungsrath, keinen jüdischen Richter, keinen jüdischen Gymnasial- oder Realschullehrer, keinen jüdischen höheren Postbeamten giebt. Auffällig ist auch die Thatfache, daß jüdische Geschworene nur unverhältnißmüßig selten ausgeloost werden; auffällig die. Thatsache, daß in letzterer Zeit dem jüdischen Geistlichen und den jüdischen Lehrern die Steuerfreiheit, welche sie noch von hannoverscher Zeit her unbeanstandet genossen haben, mit .der Motivirung genommen ist, daß sie nicht Neligionsdiener seien, und auffällig die Thatfache, daß für die Einführung des jüdischen Religionsunterrichtes an allen Schulen, trotz aller opferwilligen Anerbietungen der Synagogengemeinde, die Genehmigung, des Magistrats nicht zu erlangen ist. Bei allen öffentlichen Listen, bei allen Veranstaltungen, wo es gilt, wohlthätig, zu sein, fehlen die so viel geschmähten jüdischen Namen niemals: aber die hannoverschen Logen nehmen keinen Juden auf, es sei denn durch ein Hamburger Hinterpförtchen, durch welches zu schlüpfen Viele Bedenken tragen. Ueberzeugte Antisemiten geben manchmal zu, daß in Hannover die Verhältnisse noch leidlich seien, selbst der ästhetische Antisemitismus finde nicht viel zu tadeln, da im Allgemeinen die Berliner Auswüchse hier fehlten. Auch erkennen manche Gegner an, daß die sogenannten „anständigen" Juden der ihnen durch die Verhältnisse aufgezwungenen Pflicht, die schlechten Elemente zu bessern und zu heben, mit Eifer nachleben. Und trotzdem ist namentlich die Heranwachsende Generation völlig antisemitisch. Unter jedem antisemitischen Aufruf prangen eine Anzahl Oberlehrer von Gymnasien und Realschulen als Unterzeichner, in den Hauptversammlungen donnern sie am lautesten gegett die „goldene Internationale, gegen die Parasiten und Würmer am deutschen Bolksmarke". Die Gerichtsreferendare dulden keinen jüdischen Kollegen an ihrem Tische, selbst keinen getauften, die Regierungsbauführer sind ebenso feudal, die Polytechniker lassen keinen Juden in Wichs antreten, die thierärztlichen Hochschüler bilden gemeinsam mit jungen und jüngsten Kaufleuten die Leibgarde des Herrn Liebermann, die besseren Ruderklubs lehnen die Aufnahme völlig einwandsfreier Juden ab. .In den Schulen wird Haß und Hohn, Verachtung und Abneigung so systematisch gepflegt, daß selbst kleine Mädchen vor den Mißhandlungen ihrer Mitschülerinnen aus „feudalsten" Häusern nicht sicher sind. Für alle diese Behauptungen können wir — leider! — den Beweis aktenmäßig erbringen.. Für das private Leben wird wohl jeder Glaubensgenosse an sich die Erfahrung gemacht haben oder noch machen, daß er, vielleicht auch die Seinen, bei einigen Christen als Hof-und Leibjuden möglich und gelitten sind, daß aber von einem harmlosen, unbefangenen gesellschaftlichen Verkehr kaum mehr die Rede sein kann." * Ein Gewissenszwang in einer Republik — das ist ein seltsamer Vorgang.- Und doch wird ans Zürich Folgendes gemeldet: In ihrer Sitzung vom 13. Januar beschäftigte sich die kantonale Erziehungsdirektion mit einem Rekurse ,wegen Dispensation israelitischer Schulkinder von manuellen Arbeiten (Schreiben, Zeichnen und weibliche Handarbeiten) an Sabbathen und israelitischen Feiertagen. Aus Grund eines Gutachtens der Kreis- Schulpflege Zürich III. und gestützt auf eine Entscheidung des Bundesrathes vom. Jahre 1874 wurde der Rekurs abgewi esen. Die Entscheidung gründetsich auf die Erwägung, daß der Besuch der Volksschule und die Theilnahme der israelitischen Kinder an den von den kantonalen Behörden genehmigten Unterrichtsplänen eine bürgerliche Pflicht' involvirt und Glaubensansichten nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten entbinden, daß ferner von den 130 jüdischen Kindern der Alltagsschule HI (wo die Rekurrenten wohnen) nur deren Kinder sich den Verordnungen widersetzen, wodurch Störungen im Unterrichte stattfinden. Rheinischer Rabbiner-Verband. Köln, 21. Februar. ie im Jahre 1896 fällige ordentliche Generalversammlung des Rheinischen Rabbiner-Verbandes fand Umstände halber erst am 21. Februar dieses Jahres in Köln a. Rh. statt, und zwar unter Anwesenheit der Herren Rabbiner Dr. Dr. Cohn-Bonn, David- Düsseldorf, Frank-Köln, Horowitz-Krefeld, Lazarus-Köln, Koch-Barmen und Samuel-Essen. Der bisherige Vorsitzende, Herr Dr. Horowitz, eröffnete die Versammlung gegen 1 Uhr und gab vor der statutengemäß zu erfolgenden Niederlegung seines Mandats einen Ueberblick über die Entwickelung des Verbandes während seiner Amtsthätigkeit. Dieser habe sich als neuer Faktor im religiösen und sozialen Leben der rheinischen Gemeinden erst einführen müssen; sei aber bestrebt gewesen, die gemeinsamen Interessen der Rabbiner zu vertreten, sie in ihrer Stellung und in ihren Aufgaben zu stärken und zu fördern. Seien seine Erfolge auch nicht greifbarer Natur, so habe er jedenfalls das Verdienst, die Diskussion über alle wichtigeren, die rheinischen Rabbiner berührenden Fragen in Fluß gebracht und durch seine, sei es zustimmende, sei es .ablehnende Haltung Stellung genommen und Direktive gegeben zu haben. Eine Ausgabe, die der scheidende dem neuen Vorstand zurücklasse, die Unterstützung der nothleidenden, zumal eines genügenden Religionsunterrichts entbehrenden Gemeinden, würde jetzt desto leichter gelöst ^werden können, nachdem der siebente Gemeindetag des D. I. G.-B. die Bildung von Provinzialverbänden angeregt habe, und ein solcher in unserer Provinz voraussichtlich bald ins Leben treten werde. Keine Instanz sei geeigneter als diese, die besagte Angelegenheit in die Hand zu nehmen und durchzuführen. Nachdem Redner noch Bericht über den recht günstigen Kassenbestand erstattet, legt er unter dem Ausdruck des Dankes sein Amt nieder, das statutengemäß auf den nächstältesten amtirenden Rabbiner, Herrn Dr. CohN'Bonn, übergeht. Zugleich mit Herrn Dr. Horowitz scheiden die Herren Dr. Dr. Frank und Samuel aus ihren resp. Aemtern. Herr Dr. David-Düsseldörf widmet dem bisherigen Vorstand Worte des Dankes für all' seine Mühewaltung und betont den schwierigen Stand,, den das erste Präsidium des Verbandes nothwendig gehabt, da dieser oft erst die Aufgaben finden mußte, denen er sich unterziehen konnte, und die seinen Kräften entsprachen; — die grundlegende Arbeit des ersten Vorstandes werde aber nicht vergeblich gewesen sein. . Das neue Präsidium setzt sich zusammen aus den Herren Dr. Cohn (Vorsitzender), Dr. Horowitz (stellvertretender Vorsitzender) und dem wiedergewählten Herrn Dr. Samuel (Schriftführer). Auf der Tagesordnung steht von Anträgen nur der am 19. April vorigen Jahres zurückgestellte des Herrn Dr. David, betreffend Maßnahmen zur Beschaffung ritueller Kost für jüdische Strafgefangene. Antragsteller hält selbst dafür, die Sache für erledigt zu erklären, nachdem die ganze Frage neuerdings in ein günstigeres Stadium getreten fei. Gelegentlich einer persönlichen Vorstellung beim Herrn Regierungspräsidenten in Düsseldorf habe er, Redner, den Eindruck gewonnen, daß fortan eine wohlwollende Erwägung der Sache zu erwarten stünde. Die von ihm geltend gemachten Gründe wären gewesen, daß durch Verweigerung ritueller Kost einmal die erziehliche Wirkung der Strafe durch Entziehung der religiösen Grundlage in Frage gestellt-werden könne, und zweitens darin für den wahrhaft gesetzestreuen Israeliten - und um solche würde es sich bei den betreffenden Anträgen nur handeln —