Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1897)
- Date
- 1897-03-05
- Page
- Seite 112 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228202-3228213--53523-3267451- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
112 Vo g e lfte in-Stettin spricht abermals gegen jede Kautel. 5 May bäum -Berlin präzisirt zum Schluß der Generaldebatte seine Anschauung) welche im Prinzip jeder Art von Kautel abhold' sei; er habe nach den vorbereitenden Schritten zu der heutigen Versammlung und den dabei gewonnenen Erfahrungenein Verlangen nach solchen Kautelen nicht erwartet. , In persönlicher Bemerkung theilt Horovitz-Frankfurt aus seiner vorbereitenden Korrespondenz mit Maybaum mit, daß . darin bereits vori der Möglichkeit resp. Unmöglichkeit der Diskussion religiöser Fragen die Rede war. Die Debatte wird nun außerhalb des Rahmens-der Geschäftsordnung wieder ausgenommen und beschäftigt sich -lediglich mit dem Anträge Auerbach event. Horovitz. Es sprechen hierzu die Antragsteller, ferner Rahmer, Gronemann, Cohn (Jchenhausen). Gutmann-Breslau beantragt, die von Horovitz beantragte Kommission solle sofort nominirt werden und bis 10 Uhr des nächsten Vormittags ihre Arbeit erledigt haben. Winter-Dresden stellt folgenden Antrag: Für den Fall der Unannehmbarkeit der Kautelen konstituirt sich der Verein mit Ausschluß der Diskussion religiöser Fragen. Es wird' sodann der Antrag Horovitz angenommen-und die Kommission gewählt: G.utmann-Breslau, Cohn-Jchenhausen, Auerbach- Halberstadt, Werner-München, Winter-Dresden. Zur Feststellung einer Vorschlagsliste für den Centralausschuß wird nach Antrag Maybaum.folgende Kommission delegirt: Maybaum- Berlin, Vogelstein - Stettin, Horovitz - Frankfurt, Marx - Darmstadt) Gronemann-Hannover. Der Beginn der morgigen Sitzung wird auf 10 Uhr festgesetzt. Schluß der Sitzung 8 Uhr. Zweite Sitzung am 29. Dezember 1896, Vorm. 10 Uhr. Nach Eröffnung der Sitzung durch Maybaum ergreift Cohn- Kattowitz vor Eintritt in die Tagesordnung das Wort und wünscht eine definitive Erklärung darüber, ob ein neuer Verband entstehen oder der alte reorganisirt werden solle. Nachdem Saalfeld-Mainz das erster« vorgeschlagen,, weist Maybaum die technische Unmöglichkeit nach, den alten Verband ohne Weiteres eingehen zu lassen. Es beginnt sodann die Berathung der Satzungen. Zu § 2 wirft Werner - München die Frage auf, ob der Verband wirklich dauernd , seinen Sitz in Berlin haben solle. Horovitz- Frankfurt schlägt vor, diese Fr age offen u lassen, während Maybaum sehr energisch für die Beibehaltung des Pazssus eintritt, welcher statutarisch den Sitz in Berlin festlege.. Nachdem noch David-Düsseldorf und Cohn-Jchenhausen sich der Meinung Horovitz angeschlossen haben) bemerkt Maybaum, er bestehe absolut auf Beibehaltung des Sitzes in Berlin, und er mache daraus die Kabinetsfrage, denn darin läge für ihn und viele Andere die einzige Garantie, daß, nach Annahme der Kautelen, der Verband nicht ganz einseitig in die Hände der Orthodoxie fiele. . Schließlich wird, nachdem Horovitz erklärt, daß seine Partei aus dieser Sache keine Kabinetsfrage mache, mit 16 gegen 14 Stimmen beschlossen, den Sitz in Berlin zu belassen. Bei der Weiterberathung werden sämmtliche Paragraphen des Statuts mit unwesentlichen Aenderungen angenommen. Als vorletzter Paragraph wurde aber folgende Satzung eingefügt: In den Sitzungen des Vorstandes und Ausschusses sowie in den Generalversammlungen des Verbandes dürfen nur solche religiöse Frageü erörtert werden, die nicht einen Verstoß gegen die religionsgesetzlichen Bestimmungen der maßgebenden Decisoren in sich schließen. . Zur endgiltigen Redigirung der Statuten wurde eine Kommission gewählt, bestehend aus den Herren Maybaum, Prager, Cohn, Gutmann. Hierauf schreitet die Versammlung zur Wahl eines Centralausschusses von fünfzehn Mitgliedern und fünf Stellvertretern. Die Gewählten haben alle bis auf Einen die Wahl angenommen. In Vertretung des während des Wahlaktes abberufenen ersten Vorsitzenden beantragt Gutmann, dem Kollegen Ungerleider, dem früheren Vorsitzenden des Verbandes, von der Reorgänisirung derselben telegraphische Mittheilung zu machen und den Dank der Versammlung für dessen, bisherige Thätigkeit im Interesse des Verbandes auszusprechen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Ebenso.erregt es allgemeinen Beifall, daß Horovitz-Frankfurt des sell Bamberget-Königsberg' gedenkt und beantragt) der Wittwe desselben von der Sympathie der Versammlung für sie und ihr Haus Mittheilung zu machen. Hierauf erstattete Prager-Kassel Namens der Revisionskommission den Kassenbericht des bisherigen Verbandes/ und die von ihm beantragte Entlastung wird durch Zuruf ertheilt. Endlich drückt David-Düsseldorf den Dank der Versammlung gegen Präsidium und Büreau aus, und Au erb ach-Halberstadt giebt der Hoffnung Ausdrück) daß die heutige Bereinigung sich dem Judenthum als segensreich erweisen werde. Zum Schluffe giebt Horovitz-Frankfurt seiner Freude Ausdruck über die Einmütigkeit) mit der die Versammlung ihre Beschlüsse gefaßt habe. In der Versammlung gebe es keinen Sieger und keinen Besiegten, aber ihre Beschlüsse würden einem unbesiegbaren Sieger zum Heile gereichen, dem Judenthum nämlich, das mit seinem Gotte die Eigenschaft der Unvergänglichkeit gemeinsam habe. Die Sitzung wird von Maybaum, der inzwischen wieder den Vorsitz eingenommen, geschlossen, indem er in seiner Schlußrede ausführt, daß die Berathung zwar nicht alle seine Erwartungen erfüllt habe, indessen das beste nicht zu unterschätzende Ergebniß sei, daß die Möglichkeit für ein Zusammenarbeiten aller Parteien gegeben sei. Möge das heute Geschaffene sich segensreich entwickeln zum Heile der Gemeinden, zur Hebung des Standes und zur Ehre des Judenthums. Schluß der Sitzung 7 Uhr. Dr. P. Cohn, Schriftführer. Dr. Blumenthal-Danzig, Schriftführer. ' ' Ssfr" - Me Woche. Berlin, 2.. März. Cfk n Sachen des R e l i gionsunterrichts für die jüdischen Zöglinge der Berliner Volksschulen und des Befähigungsnachweises für Qö die jüdischen Lehrkräfte zur Ertheilung von Religions-Unterricht ist von der staatlichen Unterrichtsverwaltung nachstehende Entscheidung getroffen worden: „Die Leiter der Schulanstalten Berlins, in denen jüdische Kinder ihren Profanunterricht empfangen, werden Anweisung erhalten, sich von jedem die Schule besuchenden Kinde mosaischer Religion innerhalb des schulpflichtigen Alters' einen bescheinigten Nachweis darübererbringen zu lassen, daß und von wem dieselben Religionsunterricht in ihrem Glauben erhalten. Die Namen derjenigen Kinder,, welche ohne solchen Unterricht aufwachsen,' werden alsdann von dem königlichen Provinzialschulkollegium dem königlichen Polizeipräsidenten mitgetheilt werden, damit dieser in die Lage kommt, auf Grund des § 62 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 den Vorstand der Synagogengemeinde anzuhalten, die betreffenden Kinder mit - ordnungsmäßigem Religionsunterricht in ihrem Glauben zu versorgen und den Nachweis-darüber zu erbringen. . Als Nachweis für die Befähigung zur Ertheilung jüdischen Religionsunterrichtes wird in Zukunft in allen Fällen die Ablegung einer Prüfung in Religion vor der bereits bestehenden Kommission des jüdischen Seminars unter Zuziehung eines Vertreters des königlichen Provinzial- Schul-Koüegiu ms verlangt und die Zulassung zur Lehrer- und Lehrerinnenprüfung vom vorherigen Bestehen der Religionsprüfung abhängig gemacht werden. Die Bestellung eines besonderen Inspektors frrr den jüdischen Religionsunterricht von Staatswegen muß schon im Hinblick auf die Bestimmungen in Art. 24 der Verfassungs-Urkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar abgelehnt werden. Dem Vorstande der jüdischen Gemeinde muß vielmehr überlassen bleiben, wegen Leitung des jüdischen Religionsunterrichts unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften seine eigenen Entschließungen zu .treffen. Eine eingehende Würdigung dieser Entscheidung von fachkundiger Seite behalten wir uns für eine der nächsten Nummern vor, sobald der authentische Wortlaut vorliegen wird.. *