Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1897)
- Date
- 1897-03-05
- Page
- Seite 111 (sequence 3)
- Language
- German
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111 M ay b aum - Berlin begrüßt die Anwesenden unter besonderem Hinweis auf das Erfreuliche des Züsammenstrebens beider Richtungen, betont im Anschluß an die Vorgeschichte der heutigen Versammlung die Legalität derselben und skizzirt diejenigen Punkte, in denen, bisher bVt Rabbiner-Verband seine Thätigkeit entwickelte, welch' letztere vorwiegend sich nach außen dokumentirte. Die Unmöglichkeit einer Thätigkeit nach innen läge in dem Ausschluß religiöser Fragen; die Aufnahme derselben in das Berbandsprogramm garantire einen Erfolg auch nach innen. Etwaige Abstimmungen sollten blos den Standpunkt der jeweiligen Majorität charakterisiren. Das Rabbinat sei ja leider in vielen Gemeinden für religiöse Fragen gar nicht kompetent, es seien also aufregende Debatten in dieser Hinsicht nicht zu befürchten Es könne sich nur um solche Fragen handeln, die unter der Gestaltung der Verhältnisse für die Amtsführung des Rabbiners brennend geworden seien, z. B. die Giltigkeit gerichtsnotorischer Feststellung von Todesfällen für Wiederverehelichung oder die Frage der Feuerbestattung und dergleichen. Redner schließt mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß aus den heutigen Berathungen Einigung als Resultat hervorgehen werde und stellt sodann den vorgelegten Statutenentwurf zur Debatte. Gutmann-Breslau betont, daß, ganz unabhängig von dem Ausgange der Versammlungen, der alte Rabbiner-Verband bestehen bleibe, falls der neue nicht zu Stande komme. Redner wirft die Frage auf, ob demnach die bisherigen Nichtmitglieder des Verbandes zur Abstimmung berechtigt seien. Es wird nach kurzer Diskussion konstatirt, daß dieses der Fall sei, also die Anwesenden alle zum Votum berechtigt sind. Äuerbach-Halberstadt bemerkt, ein weiter Kreis seiner Gesinnungsgenossen sei unter selbstverständlicher Wahrung ihres religiösen Standpunktes zur Mitarbeit bereit. Auf der Basis des Einladungsschreibens sei nur dann eine Einigung möglich, wenn im Verbände und seinen Organisationen nur solche Fragen zur Diskussion gestellt werden könnten, bei denen eine Meinungsdifferenz in Kultussachen, eine Erklärung über das, was nach dem Religionsgesetz erlaubt oder verboten sei, absolut ausgeschlossen bliebe. Redner möchte eine Aeußerung seitens des Einberufers veranlassen, was unter „religiösen Fragen als Grundlage der Diskussion" zu verstehen sei. Horovitz-Frankfurt gelangt im Anschluß an deü Vorredner und unter ausführlicher Begründung zu dem Resultat, daß religiöse Fragen unter keiner Bedingung ausgeschlossen, wohl aber unter strengen Bedingungen diskutirt werden sollen. Werner-München wendet sich von vornherein gegen jedwede Abstimmungen in religiösen Fragen und führt weiter aus, Kautelen nach jeder Seite hin seien eben dadurch gegeben, daß Beschlüsse und Erklärungen niemals abgefaßt werden sollten. Es müsse für die Behandlung religiöser Fragen eine Form gefunden werden, durch welche eine Garantie geboten wäre, daß kein Gewissen verletzt würde; Redner findet dieser Forderung Genüge geleistet etwa durch die Form von Vorträgen oder Referaten. Gronemann-Hannover: Die angestrebte Vereinigung bestehe schon de facto 'unb habe sich bei besonderen Gelegenheiten auch schon bewährt, . wie bespielsweise in der 8ckscbita-Angelegenheit und dergleichen. Religiöse Fragen dürften auch in Zukunft nur dann besprochen werden, wenn zwingende Verhältnisse dazu dringen. Bereits gelöste Fragen müßten von der Diskussion ausgeschlossen bleiben, neu anftauchende hingegen sollten zur Debatte gestellt werden. Plaut-Frankfurt, a. M.: Das einzige Mittel der Einigung liege in dem Antrag, daß religiöse Fragen weder dem Gesammtverbande, noch dem Centralausschuß vorgelegt werden sollen, es müsse vielmehr zu diesem Behufe eine Sektion innerhalb des Verbandes gebildet werden, der religiöse Fragen vorgelegt werden können. Cohn-Jchenhausen betont, daß ihm gegenüber auch von neologer Seite die Unmöglichkeit klar gelegt worden sei, über gewisse Grundsätze hinaus eine Diskussion zuzulassen; es läge also die Forderung der Kautelen im Interesse jeder Richtung. Horovitz-Frankfurt: Religiöse Pärteifragen müssen absolut ausgeschlossen bleiben, es sei aber auch dafür Sorge zu tragen, daß Zeitfragen nicht durch irgend eine Wendung zu Parteifragen umgewandelt würden. Köpfst ein-Beuthen: Als Grundlage müsse die Integrität (von S'D'ttf'fi und b'S'tP'n) der schriftlichen und mündlichen Lehre fixirt werden, und zwar für die Verhandlungen in öffentlicher Versammlung. Feßler-Halle: Religiöse Fragen müßten in weitester Ausdehnung zugelassen werden; nicht um das Interesse der Rabbiner handle es sich, sondern das Judenthum stände auf dem Spiele bei der Abneigung gegen jede Konzession. Es müßten aber Konzessionen an die Zeit gemacht werden; es gäbe überhaupt nur Parteifragen. Rahmer-Magdeburg: Verletzende Aeußerungen seien nicht zu befürchten. Redner nimmt im weiteren Verlauf seiner Ausführung den Vorschlag Gronemanns auf und begründet ihn im Einzelnen. Prag er-Cassel: findet einen Ausweg in dem Antrag, daß einem zu kreirenden Ausschuß die religiösen Fragen vorgelegt werden müßten, welcher als Vorinstanz über die Zulassung der allgemeinen Diskussion zu entscheiden habe. David-Düsseldorf: Die Prinzipien ständen per.se außer Diskussion. Winter-Dresden: Es müssen sich alle zu der Höhe erheben, bei der Diskussion vom Partei-Standpunkte abzusehen; im richtigen Taktgefühl und im Vertrauen auf dasselbe läge die einzige Kautele; eine andere gäbe es für ihn nicht. Vogel stein-Stettin plädirt für unbedingte Redefreiheit. Jede ehrliche Ueberzeugung müsse respektirt werden. Ebenso schmerzlich wie die Einen durch die Erörterung gewisser Fragen berührt werden, sei es für die Andern, ihre innersten Anschauungen und Bestrebungen zurückdrängen zu müssen. Aus der bloßen Erörterung religiöser Fragen könne keine Gefahr entstehen; jede künstliche Kautele aber werde entweder zu stark sein, um überhaupt noch die Erörterung religiöser Fragen zu ermöglichen, oder zu schwach, um die Verletzung empfindlicher Gemüther zu verhindern. Gutmann - Breslau wünscht lieber keine als eine vinkulirte Diskussion und betont, daß auch der bisherige Verband nur die religiösen Differenzpunkte, nicht aber alle religiösen Fragen, zumal brennende Zeitfragen, ausgeschlossen habe. Auerbach-Elberfeld spricht für den Vorschlag Prager und verlangt hinsichtlich der Zusammensetzung des Ausschusses paritätische Grundsätze. B a er-Prenzlau nimmt den Vorschlag Gronemann - Rahmer als beste Kautele zum Gegenstand seiner Ausführung. Werner-München stellt unter Exemplifikation auf die bairische Rabbinerkonferenz den Antrag: Wenn eine noch zu normirende Anzahl von Mitgliedern des aus allen Parteien gleichmäßig zusammenzusetzenden Centralausschusses gegen die Diskussion einer religiösen Frage sei, so müsste letztere ohne Debatte von der Tagesordnung abgesetzt werden; dasselbe soll der Fall sein, wenn eine noch zu normirende Anzahl von Teilnehmern der Generalversammlung die Absetzung einer religiösen Frage von der Tagesordnung verlangt. Auerbach -Halberstadt bringt einen formulirten Antrag ein, daß diejenigen religiösen Fragen von der Diskussion ausgeschlossen bleiben müssen, welche irgend einen Verstoß gegen die in Talmud und Dezisoren normirten religionsgesetzlichen Bestimmungen involviren. Redner hebt .in der Begründung besonders hervor, der ^Verband müsse derartig organisirt werden, daß alle Kollegen in Deutschland demselben beitreten könnten, ohne die Befürchtung hegen zu müssen, auch nur ein verletzendes Wort anhören zu müssen. Rosenzweig-Berlin geht auf den Ursprung des Verbandes als eines Mittels der Abwehr nach außen zurück, betont, daß selbst mit "der Annahme des Antrages Auerbach eine Diskussion religiöser Fragen möglich sei, und beantragt schließlich, daß zwei Sektionen innerhalb des Verbandes gebildet werden für innere und äußere Fragen. Plaut-Frankfurt: Trotz der weitgehenden Forderungen des Antrages Auerbach träte er für denselben ein im Interesse des Zustandekommens des Verbandes und auch in Hinsicht auf die Jeden erschreckende Entwickelung der religiösen Verhältnisse in weiten Kreisen. Horovitz-Frankfurt begründet die Notwendigkeit der Kautelen und betont, daß mit der Annahme des Antrages Auerbach die Sache im günstigen Sinne entschieden sei; sollte sich aber die heutige Versammlung nicht auf denselben einigen können, so schlage'er vor, es solle zur Abfassung und Formulirung der Kautelen eine Kommission eingesetzt werden, welche bis zur morgigen Tagung ihren Auftrag erledigt haben müsse.