Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 61 (1897)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1897)
- Date
- 1897-02-19
- Page
- Seite 88 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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88 Ein hübsches Stückchen haben die hessischen Nationalliberalen in j der vorigen Woche aufgeführt. Seit vielen Jahren zählt der Korn- - merzienrath Otto Wolfskehl in Darmstadt zu den bewährtesten ' Mtionalliberalen des Gcoßherzogthums; er hat mehr denn ein Jahrzehnt als Vizepräsident der Zweiten Kammer gewaltet und wiederholt auch seine Befähigung zum ersten Präsidenten gezeigt, so ' daß man, da Abgeordneter Weber-Offenbach nicht wieder in die j Kammer gewählt wurde, die Wahl Wolfskehls für dieses Ehrenamt für selbstverständlich hielt. Täuschung! Die Nationalliberale:: haben ■ Wolfskehl fallen gelassen und dafür den Kreisrath Haas, der mehr. Agrarier denn Nationalliberaler ist, gewählt, und zwar blos deshalb, weil der Antisemit Köhler gegen die Wahl eines Juden protestirt^ hatte. Wolfskehl hat natürlich die Konsequenzen dieses Verfahrens gezogen, indem, er sofort sein Mandat niederlegte, Angesichts solcher Vorgänge muß man sich doch fragen, ob die Nationalliberalen. wirklich nur „das kleinere Nebel" sind, obwohl sogar die süddeutsche' Volkspartei sich letzthin in diesem Sinne entschieden hat-; <4r Die Praxis unserer Volksbeglücker und -Erretter, der Antisemiten, strahlt in Wien, wo Letztere jetzt das Regiment führen, im hellsten- Lichte. Jetzt, da Lueger und Genossen das Heft in Händen haben,! werden in echt - antisemitischer Weise die Gegner einfach vernichtet., Denn die Herren Antisemiten scheinen den Wahlspruch zu habdn,! was nicht zu uns gehören will, wird vernichtet. Wie eifrig sie nach' dieser.Theorie handeln, haben die Kommunallehrer Wiens am: eigenen Leibe spüren müssen. Durch Vorspiegelung des größten Interesses an den.Bestrebungen der Lehrer hatten die Antisemiten sich der Stimmen der Lehrer versichert. Aber jetzt, nachdem sie gewählt sind, erweist sich alles als' eitel Dunst, — oder die Herren müsseneine ganz., besondere Ansicht von dem, was man Interesse nennt, haben. Sie suchen nämlich, wo sie können, die Stellung der Lehrer herunterzuschrauben. So wird also nach antisemitischen Anschauungen der Staat gefördert, indem man den so hochwichtigen Lehrerstand zu drücken sucht! Als die Lehrer sich nun von der Partei Lueger und Genossen abwandten, mußten sie auch bald die Folgen fühlen. Plötzlich merkten nämlich die Stadtväter, daß nicht der Schulrath, wie bisher geschehen, sondern sie die Kommunallehrer provisorisch anzustellen hätten. Und die zuständige oberste Behörde gab ihnen Recht. Ja, sie ging sogar noch weiter und erklärte alle vor dem 1. Februar erfolgten Anstellungen für null und nichtig. Infolge dieser Maßregel wurden mehr als 800 Lehrer verabschiedet, sie hatten kein Brod mehr. Wer mag da noch wagen, Gegner der Antisemiten zu sein. Es werden also, das ist doch die Konsequenz aus diesem Verfahren, nur noch antisemitische Lehrer in Wien angestellt. Eine weitere Folge ist, daß die Lehrer den Kindern antisemitische Lehren beibringen werden; und wenn diese sich in den Gemüthern der Kinder einmal festgesetzt haben, sind sie im Jüngling und Mann nichbmehr auszurotten. So wird Jung-Wien für den Antisemitismus gewonnen durch die Erziehung, durch die Schule. Was mag noch Neues folgen?! Die englischen Blätter verkündigen in ihren Berichten aus Indien das Lob des Dr. Waldemar Haffkine in vollen Tönen. Seine Methode, eine weitere Ausbreitung der Pest zu verhindern, habe sich, so heißt es, dort glänzend bewährt. Die „Times" sagt ausdrücklich: „Die Namen von Professor Koch in Berlin und Dr. Waldemar Wolfs Haffkine werden unvergeßlich bleiben in der Geschichte der indischen Medizin." Wie eine Ironie der Geschichte liest sich nun gegenüber diesen Lobsprüchen die Biographie -dieses Mannes. Er ist nämlich ein geborener Südrusse und hat die Universität in Odessa besucht. Als Jude war ihm jede akademische Karriere in seinem lieben Valerlande verschloffen, und so ging er 1888 als Professor nach Genf. Schon ein Jahr darauf wurde er als Assistent von Pasteur nach Paris berufen. Wenn nun Rußland heute von dem entsetzlichen Würgengel der Pest in seinen asiatischen Ländern befreit bleibt, so hat es dies im Wesentlichen mit den Forschungen und Arbeiten des Dr. Waldemar Mordechai Haffkine zu .verdanken, der ein guter Jude geblieben ist und deshalb sein Vaterland verlassen mußte, weil er dort keine Stelle finden konnte. Awangsunterricht und Unierrichts;wang. Von Georg Minden. dxpen die Schüler einer Klaffe bei Beginn des Halbjahres gefragt, ob sie an einem bestimmterixUnterrichtssach theilnehmen wollen, so nennt man dieses Fach fakultativ; sind sie dagegen sämmtlich zur Theilnahme an einem Unterrichtsfach verpflichtet, so ist dasselbe ein obligatorisches. Es giebt gewisse Zwischenstufen zwischen beiden Kategorien: Stunden, von denen die Schüler auf Wunsch der Eltern; Stunden, von denen sie nur auf ärztliches Attest befreit werden können; hebräische Stunden, die nur für die zukünftigen evangelischen Theologen; Stunden im Zeichnen, die nur für die zukünftigen Architekten der Oberklaffen nothwendige sind u. s. w. u. s. w. Es wäre überflüssig, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, ob man diese Stunden bester als fakultative oder als obligatorische bezeichnet. Sie tragen einen besondern, ihrem Lehrziel und ihrer Natur entsprechenden Charakter und sind weder rein fakultative noch rein obligatorische. Das Wesentlichste bei dem obligatorischen Unterricht ist Folgendes: Weigern sich die Eltern oder Erzieher eines Schülers, denselben an einer obligatorischen Stunde theilnehmen zu lassen, so muß der Direktor denselben von seiner Anstalt entfernen. Aber wir sprechen von obligatorischem Unterricht noch in einem anderen Sinne. Die preußische Verfaffung schreibt im Anschluß an ältere Gesetze in Art. 12 vor: „Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentliche Volksschule vorgeschrieben ist." Zur Durchführung dieser Vorschrift genügt nicht die sanfte Disziplinargewalt eines Schuldirektors, sondern der Gendarm oder Schutzmann tritt in Wirksamkeit, und der Anüsrichter verurtheilt die widerspenstigen Eltern zu Gelditub Freiheitsstrafen. Ueber die Vorzüge des fakultativen und des obligatorischen jüdischen Religionsunterrichts wogte der Kampf Jahre lang hin und her, ohne daß die Frage an Klarheit gewann. Erst der im Juni 1896 zu Berlin abgehaltene VII. Gemeindetag des Deutschisraelitischen Gemeindebund, s nahm auf Antrag des Ausschusses und seiner Lehrabtheilung mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Mehrheit fünf Leitsätze an, die .den Lesern dieser Zeitung bekannt sind. Ihr wesentlichster Inhalt ist: „An allen Schulen, in denen eine ausreichende Anzahl' jüdischer Schüler vorhanden ist, soll der jüdische Religionsunterricht' einen mtegrirenden Bestandtheil des Lehrplans bilden. Die Direktoren sollen von demselben nur dann dispensiren, wenn nachgewiesen ist, daß den dispensirten Schülern ein anderer ausreichender Unterricht in der-jüdischen Religion ertheilt wird. Die