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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-02-19 · Heft 8 (19.2.1897) · p. Seite 87

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 8 (19.2.1897)
Date
1897-02-19
Page
Seite 87 (sequence 3)
Language
German
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m MWWWBMDM zerschlug sich im letzten Augenblick —, um an dem verhaßten Manne doch irgend einmal etwas entdecken zu lassen, was .einen Makel auf seinen Charakter bringen, was ihn bürgerlich unmöglich machen könnte. Die Juden nahmen sich seiner (d. h. Wittes) an, haben große Geldsummen für ihn gesammelt und ihn in ihrer Presse als Märtyrer gefeiert, der den teuflischen Ränken Stöckers zum Opfer gefallen sei, die thörichten Broschüren Wittes, eine elende Sammlung von Klatsch und Tratsch, wurden als Streitschriften ersten Ranges behandelt." So viel Worte, so viel Unwahrheiten, so weit es die Judenschutztrüppe und mich betrifft! Ich meine nicht, daß der Abg. Stöcker an sich recht gehandelt hat gegen den konservativ-orthodoxen Pastor Witte, den ich gar nicht kannte, als ich über ihn gesprochen hatte, — lediglich der Aufruf, der von jener Seite ausgegangen war, hatte mein Interesse für ihn erweckt. Die Judenschutztruppe und ich haben es aber der Mühe nicht für werlh gehalten, einen Aufpasser für Herrn Stöcker, und gar noch mit hohen Summen, anzustellen, denn da ist nicht viel herauszubekommen, was nicht schon in vollster Oeffeutlichkeit klar läge. Wir würden einen Agenten, und namentlich einen hochbezahlten, niemals daran wenden, um Stöckers Thätigkeit auszuspioniren. Ich kann nur sagen, der Prozeß Stöcker-Witte ist kein Ruhmesblatt in der Lebensgeschichte des Abg. Stöcker. Auch bas Schächten kam wieder einmal aufs Tapet. Pros. Förster trat für das Schächtverbot ein, wie es in Sachsen eingefiihrt, weil das Schächten „eine grausame Thierquälerei" sei, worauf der Vertreter des Kriegsministers erklärte : „Was das Schächten anbelangt, so ist in Mainz eine Zeitlang Schlachtvieh durch den Halsschnitt getödtet worden und zwar auf Grund von Gutachten der Medizinalverwaltung, die diese Art der Tödtung als die am wenigsten empfindliche dargestellt hat." Auf diese Antwort war der antisemitische Jnterpellent sicher nicht gefaßt.. / ' . * Ein konservativer Parteitag, der. in der abgelaufenen Woche hier stattgeftmben, gewährte wieder einen tiefen Einblick in die Herzensgeheimnisfe dieser Herren. Der bekannte große Talmudforscher und Abgeordnete Freiherr von'Langen hielt einen Vortrag, in dem er sagte: Wir wollen vor christlichen Richtern unseren Eid ablegen. Wir wollen nicht, daß unsere Geschichte, daß alles, was uns hoch und heilig ist, unseren Kindern in der Schule vorgem.auschelt wird. Zum Dank für diese schöne Rede wurde auch Freiherr von Langen, freilich gegen eine nicht unbedeutende Minderheit, zum ersten Vorsitzenden gewählt. Er nahm die Wahl mit folgender Erklärung mr: Er sei nicht christlich-sozial, auch nicht Antisemit, insofern er der antisemitischen Partei nicht angehöre; im Uebrigen sei ja jeder anständige Mensch Antisemit. .Dieser tiefsinnige Ausspruch scheint nur zum Besten gewisser Antisemiten erfunden worden zu sein, die den Satz gern umkehren möchten, so daß er hieße: Jeder Antisemit ist ein anständiger Mensch — ein Satz, an den aber höchstens die Herren Ahlwardt, Pickenbach, Stöcker, Fritsch, Paasch" rc. glauben, d. h. Jeder, soweit seine eigene werthe Person in Frage konnnt. . Daß auch bei der agrarischen Herrschau, die in dieser Woche hier stattgefnnden, von den Herren v. Plötz und Liebermann v. Sonnenberg aus die Juden weidlich losgepaukt wurde, versteht sich ja wohl v'on selbst. * Es ist etwa ein Jahr her, daß die städtische Schulverwaltung in Berlin die Verfügung erhielt, die sich gegen, die Verwendung jüdischer Lehrkräfte an. den Gemeindeschulen Berlins rich t ete. Die Anordnungen, die das Provinzial-Schulkolleginm traf, waren der Art,/daß die Berliner Schulverwaltung geradezu vor die 37. ——- - Unmöglichkeit gestellt war. noch ferner eine jüdische Lehrkraft anzustellen, aber auch bei der Beschäftigung der nun einmal vorhandenen etwa 50 jüdischen Lehrerinnen uub Lehrer mit schier unlösbaren Problemen schultechnischer Art zu kämpfen haben .würde. Jede jüdische Lehrerin sollte auf zwölf Neligionsstunden verpflichtet werden rc. Gegen diese Verfügung richtete der Magistrat am 6. März v. I. eine wohlmotivirte Eingabe. Jetzt, nach etwa zehn Monaten, ist darauf die Antwort e'mgetroffen, und diese lautet folgendermaßen: . Berlin, 7. Januar 1897. Dem Magistrat erwiedern wir im Aufträge des Herrn Ministers — Erlaß vom 30. November 1896 - auf die Vorstellung Wohldesselben vom 6. März 1896, betreffend die Verwendung jüdischer Lehrkräfte an den Berliner Gemeindeschulen, daß es dem Herrn Minister nicht nothwendig erscheint, Wohldemselben einen besonderen Bescheid ans die Eingabe zu ertheilen, da die Angelegenheit durch seine frühere Entscheidung definitiv erledigt ist. Es hat deshalb auch bei unserer Verfügung, in der Angelegenheit vom 29. Januar 1896 sein Bewenden. Wir bemerken dazu aber Folgendes: 1. Der bei Anstellung jüdischer Lehrkräfte von uns in jedem einzelnen Falle geforderte Nachweis der Qualifikation wird so lange sistirt, bis eine Instanz geschaffen ist, an welcher die verlangte Befähigung geprüft werden kann. Es schweben dieserhalb bereits Verhandlungen. Sobald dieselben zu dem entsprechenden Abschluß gelangt sind, wird dem Magistrat weitere Mittheilung zugehen. 2. Wenn der Magistrat in seiner Vorstellung vom 6. .März 1896 behauptet, daß wir in der schwebenden Frage die von dem Herrn Minister gemachten Zugeständnisse durch unsere Verfügung beschränkt hätten, so beruhen die desfallsigen Ausführungen auf einem Mtßverständniß. Wir. haben unter Nr. 2 unserer mehrerwähnten Verfügung den Grundsatz ausgesprochen, daß künftig die feste Anstellung -- jüdischer Lehrkräfte au den Berliner Gemeindeschulen nur erfolgen wird, wenn die vom Herrn Minister geforderte Voraussetzung gegeben und die vom Herrn Minister gleichfalls aufgestellte Bedingung erfüllt ist. Was die Art der Durchführung' .dieses Grundsatzes anlangt, so fordert der Erlaß des Herrn Ministers ausdrücklich, daß Zustände, wie sie sich bisher herausgebildet haben, zu vermeiden oder wenigstens zu beschränken, daß aber die Verhältnisse der Einzelschule, wie der Doppelschulen und der nahe bei einander liegenden Schulen zu berücksichtigen seien. Daß wir nach diesen Gesichtspunkten verfahren und nicht etwa eine jüdische Lehrkraft, die auf dem Wedding thätig ist, blos darum, weil sie noch nicht voll zwölf Stunden Religionsunterricht ertheilt, nach dem Potsdamer Viertel schicken werden, erscheint uns selbstverständlich. Der Magistrat irrt also, wenn er annimmt, wir hätten die Absicht, der Anstellung einer neuen jüdischen Lehrkraft so lange die Bestätigung zu versagen, bis sämmtliche jüd ischen Lehrkräfte unter allen Umständen mit je zwölf Stunden Religionsunterricht herangezogen seien. 3. Was die Uebertragung eines Klassenordinariats an einen jüdischen Lehrer oder eine jüdische Lehrerin anlangt, so mag es mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten, welche der Semesteranfang bezüglich der Zahl der erforderlichen Klassen und deren Zusammensetzung mit sich bringt, genügen, wenn uns die Schuldeputation von den durchWohldieselbe in dieser Beziehung getroffenen Einrichtungen Anzeige macht. Wir werden dann darüber zu befinden haben, ob bei der getroffenen Wahl die Forderungen des Herrn Ministers erfüllt sind und, falls das nicht der Fall sein sollte, eventuell eine andere Wahl herbeizuführen haben. Königl. Provinzial-Schulkolleginm. gez. Pilger.' Diese Antwort enthält, indem sie scheinbar das Gesuch ablehnt, - doch auch einzelne wichtige Zugeständnisse, die unter den nun einmal gegebenen Verhältnissen von Werth sind und die doch nur wiederum das Resultat jener Eingabe sind. Eine Besprechung derselben vmi berufener Seite werden wir in der nächsten Nr. bringen.. .Ueber die^ Verhandlungen, die augenblicklich gepflogen werden, um eine Instanz zu schaffen, die die Qualifikation der Religionslehrer prüfen .soll, hoffen wir nächstens authentische Nachrichten bringen zu .können.. >; - /

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