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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-02-12 · Heft 7 (12.2.1897) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 7 (12.2.1897)
Date
1897-02-12
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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PP1’ 61.Lchrg°»S. M. 7. ^ßtX <B erlitt, 12. Februar 1897. Weikage zur „ALkgerneinen Zeitung öes IuöenLHums". Korrespondenten und Nachrichten. Deutschland. §2 Berlin, 7. Februar. Die heutige Repräsentanten-Versammlung wurde vom Vorsitzenden mit einem warmen Nachruf eröffnet, den er dem letzthin verstorbenen Mitgliede Siegfried Leichtentritt widmete. In die erledigte Stelle von Martin Simon ist Herr Isidor Sachs, in diejenige von Siegfried Leichtentritt Herr Moritz Neufeld eingerückt. Die durch den Tod des Herrn Leichtentritt ebenfalls erledigte Stelle eines stellvertretenden Schriftführers erhielt Herr Rechtsanwalt Apolant. Die Versammlung nimmt dann zu Punkt 2 der Tagesordnung von einem Schreiben des Gemeindevorstandes Kenntniß, daß bei der Neu-Konstituirung des Vorstandes Herr Julius Jacoby zum ersten und Herr Dr. Lachmaun zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden sind. In einem ferneren Schreiben vom 21. Januar theilt der Vorstand die Namen der in die verschiedenen Kommissionen designirten Herren mit, und zwar: Herr Dr. Lachmann und Herr Wilhelm Goldschmidt für die Bau- Kommission, Herr I. E. Jsaac für Friedhofsangelegenheiten, Herr Martin Simon für Leitung der Armen-Kommission, Centralstelle und Aufsicht über die Centralkasse, Herr Rechtsanwalt Dr. Fuchs für die Altersversorgungsanstalten, Herr Geh. Sanitätsrath Boas für Krankenhaus und Siechenhaus, Herr Rechtsanwalt Lilienthal für Fürsorge- Kommission und gottesdienstliche Veranstaltungen, Herr W. Goldschmidt für Verwaltung der Synagogen-Grundstücke Kaiserstraße 29, Spandauer Straße 64 und Oranienburger Straße 29. Die Veranlagungs-Kommission bleibt unter ihrem bisherigen Vorsitz bestehen. Der Antrag betreffend Neubildung der Verwaltungs-Kommissionen, der von Herrn Rechtsanwalt Apolant vorgelegt wurde, gab zu längerer Diskussion Veranlassung. Der Zweck des Antrages, der Dank der herrlichen Akustik des Sitzungssaales wieder einmal auf der Tribüne fast völlig unverständlich blieb, besteht darin, eine Aenderung in der Art und Zahl der Mitglieder in den Kommissionen herbeizuführen; insbesondere sei es zweckmäßig, in der Armen-Kommission, Friedhofs- und Synagogen-Kommission eine Vermehrung der Zahl der Mitglieder eintreten zu lassen. Herr Leonhard Sachs und Herr Justizrath Tiktin heben besonders hervor, daß seit dem 1. Januar äe täeto keine einzige Kommission vorhanden sei; Letzterer sieht die Bedeutung einer gemischten Kommission nicht ein und wünscht, in der Bildung solcher Kommissionen etwas Vorsicht walten zu lassen. Da dieser Antrag doch nicht, ohne die Personenfrage mit heranzuziehen, erledigt werden könnte, wird auf Anregung des Herrn Bodenstein die Berathung in die geheime Sitzung verlegt. In die gemischte Kommission zur Vorberathung der Rabbinerwahl werden an Stelle des ausgeschiedenen Herren Martin Simon und des verstorbenen Herrn Leichtentritt die Herren I. Oppenheim und Prof. Senator abgeordnet. Die Wahl wird von der Versammlung mit großer Majorität bestätigt, ebenso die der Herren Prof. Baginsky und Geheimrath Marcuse als Vorstandsmitglieder der Ephraim- Stiftung an Stelle der ausgeschiedenen Herren Jsaac und Simon. Nachdem dann die Vorlage betreffs Festsetzung der Höhe der neuen Auflage des ersten Theils des Gebetbuches für die neue Synagoge in die geheime Sitzung zur Berathung überwiesen war, gelängten die Satzungen der Kommission für die Friedhofsangelegenheiten wieder zur Verhandlung. Nach dem Referat des Herrn Rechtsanwalt Apolant schlägt der Vorsitzende vor, die einzelnen Paragraphen durchzuberathen und etwaige Acnderungen, welche die Kommission vorgenommen wissen will, bei jedem derselben vorzulesen und zur Berathung zu stellen. Zu längeren Debatten gaben nur die Artikel 6 und 7 Veranlassung. Zum Artikel 6, welcher bestimmt, daß die auf'dem Friedhof gesammelten Gelder für Zwecke der Altersversorgungsanstalt zu verwenden sind, hatte der Referent bereits in seinem Bericht erwähnt, daß im Jahre 1894/95 die übrigen sieben Wohlthätigkeitsanstalten nur 3910 Mark, im Jahre 1895/96 nur 476 l Mark erhalten hätten, während der Altersversorgungsanstalt, dem reichsten Institut der jüdischen Gemeinde, bezw. 12 651,85 Mark und 13196,63 Mark zugeflossen wären, also mehr als das Dreifache, was die übrigen Wohlthätigkeitsstnstalten erhalten hätten. Verbriefte Rechte, wie Herr Manheimer in der vorigen Sitzung anführte, hat der Referent nicht gefunden. Die Kommission schlägt deshalb vor, eine Aenderung dieses Artikels dabei vornehmen zu wollen, daß für jede Etatsperiode bestimmt werden solle, an welche der Wohlthätigkeitsanstalten die Sammlungen abzuführen sind. Der Kommissar, Herr Jacoby, hält diese Aenderung mit dem Statut der Altersversorgungsanstalt unvereinbar; die Satzungen dürften überhaupt nicht ohne Genehmigung der Anstalt eine andere Fassung erhalten. Herr Louis Sachs hält es, wie der Referent bereits betont hat, in der Voraussetzung, daß nichts gesetzlich festgelegt worden ist,' für verfehlt, Bestimmungen, welche ein Gemeindebeschluß vom Jahre 1874 — in diesem Jahre wurden zum ersten Male die Spenden der Altersversorgungsanstalt überwiesen — getroffen hatte, aufrecht zu erhalten. Es wäre weit mehr am Platze, diese Sammlungen dem letzthin eröffneten Siechenhaus in der Oranienburgerstraße zukommen zu lassen. Bei der Abstimmung wurde dann auch der Kommissionsantrag mit erheblicher Majorität angenommen. Die zweite lebhafte Debatte knüpfte an den Absatz 2 des Artikels 7 an, auf Grund dessen in der Reihe der Rabbiner auch andere hervorragende Männer begraben werden dürfen, worüber der Gemeindevorstand nach Anhörung eines der Gemeinderabbiner zu bestimmen hat. Beanstandet wurden die durch den Druck hervorgehobenen Worte und deren Streichung vom Ausschuß gefordert. Professor Lew in, der große Rabbinerfeind, möchte eine ständige Kommission von fünf Mitgliedern eingesetzt wissen, um eine gewisse Korrektive des Urtheils des Vorstandes zu ermöglichen. Die in Rede stehenden Worte bewiesen übrigens, daß der Vorstand sich selbst nicht für kompetent erachte. Justizrath Tiktin ist dafür, den ganzen Passus zu streichen und die Entscheidung darüber dem Vorstande zu überlassen, da es eine Verwaltungsmaßregel sei; dem Vorstände vorzuschreiben, daß er einen Rabbiner hören müsse, wäre ein Attentat auf die jüdische Freiheit, die nun einmal keinen Unterschied zwischen Geistlichen und Laien kenne. Für ganz unmöglich und unjüdisch halte er den Antrag Lewin, da man hiermit ein Analogon zu dem ägyptischen Todtengericht schaffen würde. Auch das Interesse des Rabbiners, der vielleicht einen anderen religiösen Standpunkt einnähme, erfordere die Streichung, um Unannehmlichkeiten vorzubeugen. Für Herrn Leonhard Sachs wäre dagegen das Rabbinat die geeignetste Instanz, da doch wohl Zeiten eintreren könnten, in denen man kein Vertrauen zum Vorstande hätte. Nach Herrn Jacoby besteht überhaupt gar keine Veranlassung zur Aenderung, da noch nie Konflikte vorgekommen seien. Herr Goldschmidt spricht selbstverständlich für den Antrag Lewin. Vor 15 Jahren, als man in dieser Ehrenreihe nur Leute von bedeutendem talmudischen Wissen begrub, wäre es ihm noch angebracht erschienen, den Rabbiner um sein Urtheil zu befragen! (Die Herren Gemeinderabbiner mögen sich für dies freundliche Kompliment selbst bedanken.) Zum Schluß vertheidigte Professor Lewin noch einmal seinen Antrag. Diese ständige Kommission wäre kein Todtengericht, sondern nur die Erweisung der schuldigen Hochachtung, welche die Gesammtheit der jüdischen Gemeindemitglieder ihrem Mitbürger über das Grab hinaus zolle. Uebrigens wäre er, falls sein Antrag falle, auch sofort für die Streichung des ganzen Passus zu haben. Bei der Abstimmung wird der Antrag, die Worte „nach Anhörung des Rabbiners" zu streichen, mit Majorität angenommen. Der Antrag Lew in wird abgelehnt. Die übrigen Aenderungen, die in den Satzungen für die Friedhofsverwaltung noch vorgenommen wurden, sind unwesentlicherer, zum Theil nur redaktioneller Natur. Eine zweite Lesung dieses Titels, die von

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