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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1897-02-12 · Heft 7 (12.2.1897) · p. Seite 76

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
61 (1897)
Issue
Heft 7 (12.2.1897)
Date
1897-02-12
Page
Seite 76 (sequence 4)
Language
German
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auf sämmtliche Israeliten Persiens Bezug nehme. Diese Maßregel wird die Israeliten auf den gleichen Standpunkt mit den Christen stellen und beweisen, daß sie gleichfalls der Gegenstand des traditionellen Schutzes von Frankreich sind. Dieses Duldsamkeitsedikt wird um so zeitgemäßer sein, als wir Vorhaben, demnächst Schulen in Persien zu gründen, nach dem Muster derer von Marokko und der Türkei, und ein Zeugniß des Wohlwollens Sr. Majestät den Israeliten gegenüber diese Anlage erleichtern würde." Die Anglo-Jewish Assoziation hat einen ähnlichen Schritt bei Lord Salisbury, dem Minister der Foreign Office, unternommen. * In Amerika ist die neue Einwanderer-Bill „passirt", wie der technische Ausdruck dort lautet. Das ist für die jüdischen Auswanderer aus Rußland sehr wichtig. Der Antragsteller Danford gab sogar zu, daß die Abfassung des Wortlautes der Bill die Absicht verfolgte, das Einwandern großer Massen russischer Juden zu verhindern. Und ein Anderer behauptete, die Zeit sei gekommen, da die amerikanische Civilisation vor der Ueberschwenunung barbarischer Horden geschützt werden müßte, welche an diese Gestade kämen 1111b die Nation und deren Blut verschlechterten. Die Bill bezweckt bekanntlich, daß Einwanderer gezwungen werden sollen, nachzuweisen, daß sie in der Sprache ihres Geburts¬ oder Wohnlandes lesen und schreiben können.' Eine jüdische Lehrerinnen-Biidungsanstait in Berlin. i. vielen Kreisen hat der in dem Leitartikel der vorletzten 23/ Nummer angeregte Gedanke der Errichtung eines Lehrerinnen- Seminars sehr sympathisch berührt. Gelingt die Darlegung der Nothwendigkeit einer solchen Erziehungs- und Unterrichtsanstalt in besonderer Rücksicht auf das Juden thum, so würde es an allgemeinem Interesse kaum fehlen. Die Nothwendigkeitsfrage verdient demnach neben anderen Fragen von untergeordneter Bedeutung, wie beispielsweise der der Organisation des zu kreirenden Instituts, der Angliederung desselben an bereits bestehende Schulverhältnisse, die demselben als Vorstufe dienen könnten, wie auch der Frage, ob sie nur aus privater Wohlthätigkeit oder Gemeindemitteln hervorgehen soll, besondere Würdigung. Bei oberflächlicher Betrachtung scheint die Errichtung eines Lehrerinnenseminars kein besonders dringendes Bedürfniß zu sein. An jüdischen Lehrerinnen mit außerordentlich gediegener Vorbildung für ihren Beruf fehlt es uns gottlob nicht. Man darf ohne Ueberhebung und ohne Boreingenommenheit der Wahrheit gemüß behaupten, daß unsere Damen überall da, wo ihnen Gelegenheit geboten ist, sich am Erziehungs- und Unterrichtswerk zu betheiligen, in einen Wettbewerb mit Andersgläubigen, der nicht zu ihren Ungunsten ausfällt, eiutreten können. Die Toleranz unserer christlichen Seminarien legt willigen, befähigten und fleißigen Damen kein besonderes Hinderniß in den Weg; fast alle öffnen ihre Pforten auch andersgläubigen Seminaristinnen. Genau dieselben Verhältnisse walten jedoch auch bei den Lehrerseminaren ob, und trotzdem giebt es hier in Berlin, in Hannover, Kassel, Köln, Würzburg und noch anderen großen Städten speziell jüdische Lehrerbildungsanstalten. Welchem Zwecke sollen dieselben dienen? Einem allgemeinen oder doch einem besonderen? Es liegt auf der Hand, daß jüdische Bildungsanstalten noch andere als allgemeine,- nämlich spezifisch jüdische Zwecke zu verfolgen haben. Dem jüdischen Lehrer, der aus einer christlichen Anstalt hervorgegangen, erwachsen bei seiner Anstellung Schwierigkeiten, weil ihm neben dem durch die „Allgemeinen Bestimmungen" normirten Umfang ber Kenntnisse ein Manko in seiner religiösen Ausbildung entsteht. Er ist wohl Volksschullehrer, jedoch nicht für solche jüdischen Schulgattungen zu verwenden, in denen er in einer Person auch Religionslehrer sein muß. Selbstunterricht oder ein nachträgliches Befähigungszeugniß von irgend einem dazu befugten Lehriustitnt kompletiren sein Wissen dahin, daß er auch als Religionslehrer zur Geltung komme. Die staatliche Behörde sieht hierorts mit besonderem Nachdruck darauf, daß nur Derjenige zum Staatsexamen sich präsentiren darf, der sein Rcligionsexamen zuvor bestanden hat. Hierin liegt der bedeutsame Unterschied bei Lehrern und Lehrerinnen. Kein ausreichend widerlegbarer Einwurf wäre der, daß die Lehrerseminare durchaus nothwendig seien zur Heranbildung von Kantoren, bisweilen Seelsorgern für kleine Gemeinden und Schächtern. Nur ein ganz geringer Prozentsatz hat die stimmliche,Begabung, Vorsänger zu werden, und die Schechita ist zum Segen des Lehrberufes längst wie die niederen Küsterdienste bei christlichen Kollegen von den Amtsbefugnisseu des Lehrers abgetrennt. Mithin liegt der Schwerpunkt auch der Lehrer in der Ausübung des Religionsunterrichts. In letzter Zeit namentlich hat es der Berliner Unterrichtsbehörde gefallen, erledigte Religionslehrerstellen, die sogar von akademisch-theologisch gebildeten Lehrkräften eingenonnuen waren, au Lehrerinnen zu vergeben, ohne deren besondere Qualifikation für diesen Unterrichtszweig entweder selbst zn prüfen oder in ausreichender Weise prüfen z» lassen. Jüdische Lehrerin sein und Religwnslehrerin heißen ist heutzutage fast dasselbe. Ohne ein abfälliges Urtheil über die Leistungsfähigkeit der zu diesem Unterricht berufenen Damen zu fällen, muß doch im Interesse der Wahrheit darauf hingewiesen werden, daß hier ein Korrektiv wohl am Platze ist. Das; Gott dem, welchem er ein Amt verleiht, auch den Verstand dazu giebt. ist wohl eine viel gebrauchte, aber doch trügerische Behauptung; ebenso wie die. daß, wer überhaupt unterrichten kann, es in jedem Fache versteht und versuchen darf. Das führt zn einem bloßen Experiinentiren und kann viel Schaden anrichten. Mit welcher Sorgfalt und Genauigkeit wird auf christlicher Seite bei der Prüfung einer hierzu vorhandenen Qualifikation verfahren; als etwas geradezu Unerhörtes würde es gelten, eine Lehrperson mit einem Gegenstände zu betrauen, wenn ihm der Nachweis einer Befähigung dafür fehlt. Darüber geht mau in jüdischen Kreisen mit unverzeihlicher, ja oft sträflicher Leichtfertigkeit und Lauigkeit hinweg und glaubt dennoch, für die religiöse Belehrung unserer Kinder weiß Gott wieviel gethan zu haben. Wer nur an der Oberfläche hängen bleibt und nicht tiefer in den Gegenstand eindringt, wer nicht auf die lauteren Quellen unserer Religion znrückzugehen vermag, ist nicht im Stande, zu erwärmen, zu beleben, zu erheben. Daß unsere Damen der Verlockung nicht widerstehen, trotz mangelnder Kenntnisse den Unterricht zu ertheileu, sobald er ihnen übertragen wird, ist nur menschlich und begreiflich. Ich gebe mich der zuversichtlichen Erwartung hin, daß bei der im Allgemeinen vorhandenen Strebsamkeit der Lehrerinnen diese sehr bereitwillig Zeit und Mühe, die mit der Aneignung dieses Plus von Wissen verbunden ist, opfern werden, schon um volle Gleichberechtigung mit ihren Kollegen zu erlangen. Bei der hohen Bedeirtung, die heutzutage ein jedes Fähigkeitsattest hat, werden sie ein solches in jedem Falle sich zu eroberen suchen, wenn ein. besonderes Institut dafür Sorge trüge. Das beweist schon das fleißige Hospi sonder Die v $ ausdr geford in jü hervor Ausbi Zuges dürftii Litten der i Erhel weibli leichte geradi Jema ohne bieten erklär! lesen muß, ist. fettige ILssigl persor Religi all'er lebenk erweit idealil erfahr räum religii Soll so mr lichkei s e in i: thum Inter bi erhaben Kami teusn!.! N, lunrbi ,<inja' ensgi drei ( gewäl des §

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